Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem wir sagen können: Es werden 5,2 oder 5,1 Milliarden € sein. Das werden wir in den nächsten Wochen noch feststellen.

Sie haben ein zweites Thema angeführt. Dabei geht es um die Frage Regierungsentwurf oder Fraktionsentwurf. Es ist nicht so, dass wir als Fraktionen eine Vorlage der Regierung übernommen hätten und nun als unseren Fraktionsentwurf einbringen. Natürlich sind die Mitglieder der Fraktionen auch in die Beratungen verschiedener Einzelheiten eingebunden gewesen. Als Beispiel möchte ich die 750.000 € für die kleinen Gemeinden nennen. Ein anderes Beispiel ist, dass bei dem Eigenanteil eine Begrenzung auf 25 € pro Einwohner eingeführt werden soll. Das sind Themen, die wir diskutiert haben. Dabei haben wir auch noch andere Details diskutiert.

Eines möchte ich noch einmal sehr deutlich sagen. Herr Warnecke, ich glaube, Sie waren es. Sie haben gesagt, die Kommunen würden durch den Teil im Gesetz, der sich mit kommunalrechtlichen Dingen beschäftigt, „geknechtet“ werden.

Ich bin überzeugt, jeder hat Verständnis dafür, dass Kommunen und Land jetzt gemeinsam sehr viel Geld in die Hand nehmen, um diese Kassenkredite aus der Welt zu schaffen. Wir müssen alles tun, um zu vermeiden, dass so etwas noch einmal passiert. Denjenigen, die gut gewirtschaftet haben, nämlich über die Hälfte der Kommunen, ist das klar. Aber es gibt andere, die eben keine so klare und auch für folgende Generationen wichtige Haushaltspolitik betreiben.

Es ist nicht nur nachvollziehbar, sondern mehr als richtig, dass wir dafür sorgen, dass es hier klare Regeln gibt, die eine erneute Verschuldung durch Kassenkredite vermeiden. Der eigentliche Zweck der Kassenkredite ist schon längst in der HGO festgelegt.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Man muss wieder dahin zurückkehren, sie als einen unterjährigen kurzfristigen Ersatz fehlender Liquidität zu sehen. Das und nicht mehr ist hier gemacht worden. Deswegen sind wir sehr bei dem, was der Innenminister vorgeschlagen hat.

Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden. Wir wollen alle Einzelheiten klären. Lassen Sie uns gemeinsam etwas tun, was den Kommunen hilft, um wieder zu guten Finanzen und zu einem guten Haushalt zu kommen. Das ist der eigentliche Zweck. Wir sollten uns hier nicht in Einzelheiten verlieren, die der Sache nicht dienlich sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Danke, Herr Arnold. – Für DIE LINKE hat sich Herr Schalauske zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund des Redebeitrags des Kollegen Dr. Arnold noch einmal zu Wort gemeldet. Ich möchte drei Punkte noch einmal unterstreichen.

Herr Dr. Arnold hat gesagt, Sie haben den Gesetzentwurf sorgfältig vorbereitet.

(Günter Rudolph (SPD): Er nicht, aber der Minister!)

Jetzt wollen wir natürlich zugestehen, dass die Ministerien und die Landesverwaltung Gesetzentwürfe sorgfältig vorbereiten können. Sie haben uns bisher aber noch nicht nachvollziehbar erklärt, warum Sie einen Tag vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs eine zentrale Zahl zur Hessenkasse in einer Presseerklärung korrigieren, nämlich in welcher Höhe Sie Kassenkredite ablösen wollen. Diesen Wert geben Sie in dem Gesetzentwurf anders an. Das hat doch mit sorgfältiger Vorbereitung wenig zu tun, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Im Gegenteil! Das hat er nicht verstanden!)

Das Nächste ist, dass Sie hier auf klare Regeln und auf die Bedeutung von ausgeglichenen Haushalten und der Kommunalaufsicht insistieren und sagen, dass Sie die Zügel straffer fassen wollen. Ich finde, Herr Warnecke hat recht, wenn er sagt, dass die Kommunen geknechtet werden. Das Problem ist doch nicht, dass die Kommunen Geld zum Fenster hinauswerfen, dass die Kommunen das Geld verprassen und deswegen keine ausgeglichenen Haushalte haben. Das Problem ist, dass die Kommunen keine ausreichende Finanzausstattung vom Land bekommen und vielen Kommunen nichts anderes übrig geblieben ist, als sich zu verschulden.

Deswegen ist der Kampf gegen die Verschuldung der Kommunen auch der falsche Weg, die Zügel anzuziehen und die Kommunen zu neuen Kürzungsorgien zu zwingen, wenn es wieder schlechter läuft. Sie haben doch die kommunale Daseinsvorsorge schon erheblich beeinträchtigt. Sie haben dazu beigetragen, dass die Aufgaben in vielen Städten und Gemeinden nicht mehr in dem Maße erbracht werden können, in dem sie notwendig wären. Wollen Sie die Daumenschrauben mit Ihrem Gesetzentwurf in der nächsten Runde noch weiter anziehen? Wollen Sie dann eine neue Kürzungsrunde einleiten? Auf diese Fragen müssen Sie hier doch eine Antwort geben. Auf jeden Fall sind

die Antworten, die sich in dem Gesetzentwurf andeuten, die falschen.

Sie sagen, Sie lassen sich Ihren schönen Gesetzentwurf nicht schlechtreden. Herr Dr. Arnold, das können Sie jetzt hier so sagen. Hier ist das Wort vom Parlamentspurismus gefallen, das die Interpretation zulässt, dass Sie von intensiven Parlamentsdebatten nicht allzu viel halten, weil diese sehr puristisch seien. Das Parlament ist hier das höchste Organ. Ich glaube, dass man mit dem Parlament ordentlich umgehen muss.

Wenn Sie sagen, Sie lassen sich Ihren schönen Gesetzentwurf nicht schlechtreden, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir lassen es auf jeden Fall nicht zu, dass Sie sich hier selbst beweihräuchern, weil Sie eine Politik machen, die nur einen Teil des Schadens behebt, den Sie selbst verursacht haben. Diese Selbstbeweihräucherung lassen wir Ihnen nicht durchgehen, Herr Dr. Arnold.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schalauske.

Wir sind am Ende der ersten Lesung angelangt und überweisen den Entwurf des Hessenkassegesetzes zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss, federführend, und an den Innenausschuss, mitberatend.

Bevor wir fortfahren, begrüße ich auf der Besuchertribüne den Generalkonsul der russischen Föderation, Herrn Alexander Borissowitsch Bulay sowie die Mitglieder seiner Delegation. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019) – Drucks. 19/5969 neu zu Drucks. 19/5744 zu Drucks. 19/5237 –

Berichterstatter ist Abg. Decker.

Ebenfalls wird Tagesordnungspunkt 52 aufgerufen:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2017 bis 2021 – Drucks. 19/5970 zu Drucks. 19/5274 –

Als Erster hat Herr Decker als Berichterstatter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen beide Beschlussempfehlungen vor. Zunächst komme ich zum Haushaltsplan.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgenden Änderungen, die sich aus dem Text ergeben und die Ihnen als Anlage vorliegen, in dritter Lesung anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die Beschlüsse zu fassen, die Sie auch in Ihren Anlagen sehen.

Zur Beschlussempfehlung zum Finanzplan: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD, der LINKEN und der FDP, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD): Sehr gut! Flüssig vorgetragen!)

Danke für die Berichterstattung, Herr Decker.

Für die dritte Lesung haben wir uns auf eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion verständigt. Ebenfalls wurde Einigkeit darüber erzielt, Kurzinterventionen auf die Redezeit der Fraktionen anzurechnen. Es beginnt die CDU, dann sprechen die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, die FDP, die fraktionslose Abgeordnete und zum Schluss die Landesregierung.

Für die CDU-Fraktion hat sich nun Herr Dr. Arnold zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in dritter Lesung und werden dann den Doppelhaushalt 2018 und 2019 beschließen. Das ist ein guter Tag für unser Land Hessen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Haushaltsgesetz ist aus verschiedenen guten Gründen der Höhepunkt einer erfolgreichen parlamentarischen Arbeit von Schwarz-Grün in dieser Legislaturperiode und beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Elementen für unser Land.

Erstmals seit über 50 Jahren kommt dieser Haushalt ohne jede Nettoneuverschuldung aus. Das ist wahrhaft ein historischer Moment, den ich hier noch einmal deutlich hervorheben möchte.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Für das Haushaltsjahr 2020 ist sogar ein Abbau der Altschulden in einer Größenordnung von 100 Millionen € geplant. In beiden Haushaltsjahren ist ein deutlich positiver Finanzierungssaldo, d. h. der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ohne Rücklagenbewegungen, in einer Größenordnung von 106 Millionen € im Jahr 2018 bzw. 77 Millionen € im Jahr 2019 vorgesehen. Das ist, wie gesagt, das erste Mal seit 50 Jahren und damit ein historischer Moment. Das ist hier noch einmal deutlich zu sagen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das ist trotz hoher Ausgaben für den Länderfinanzausgleich in Höhe von 2,4 Milliarden € im Jahr 2019 und eines Kommunalen Finanzausgleichs von über 5 Milliarden € in beiden Jahren sowie eines sehr umfangreichen Investitionsprogramms möglich.

Bevor ich zu den wesentlichen Eckpunkten dieses Doppelhaushalts komme, möchte ich gern auch im Namen meiner Fraktion herzlich für die Erstellung dieses Doppelhaushalts danken. Ich bedanke mich bei unserem Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, bei seinem Staatssekretär Dr. Martin Worms, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium und allen beteiligten Ministerien und ausdrücklich auch bei unserem Budgetbüro hier im Landtag für eine hervorragende Arbeit. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um das alles in einen Kontext zu bringen, möchte ich Ihnen gern noch einmal die wesentlichen Eckpunkte dieses Doppelhaushalts nennen: 600 neue Stellen bei der Polizei, 72,3 Millionen € für die Verbesserung der Polizeiausstattung, eine Cyberservice-Kompetenzstelle mit einem Investitionsbetrag von 10 Millionen €. In der Bildung werden in den beiden Haushaltjahren rund 5,5 Milliarden € für Wissenschaft, Forschung und Lehre investiert – wahrlich ein Rekordbetrag in diesem Bereich. In den Jahren 2016 und 2017 wurden rund 2.500 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Das setzt sich jetzt fort. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts werden weitere 1.800 neue Lehrerstellen geschaffen. Auch das ist eine wesentliche Investition für die Bildung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)