Herr Abg. Greilich, wie ich Ihnen nicht erläutern muss, sind die Datenschutzgesetze der einzelnen Länder durchaus unterschiedlich. Das heißt, die grundsätzliche Problematik des Datenschutzrechts ist zwar in allen Ländern gleich. Deswegen gibt es auch eine Abstimmung im Bereich der Kultusministerkonferenz. Trotzdem sind die genauen Vorschriften in jedem Land unterschiedlich. Des
Dann drängt sich natürlich die Frage auf, seit wann die Landesregierung im Kontakt mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zu dieser speziellen Frage steht.
Herr Abg. Greilich, Sie sind zumindest in diesem Bereich ein Spezialist dafür, Fragen aufzuwerfen, zu denen ich leider keine Unterlagen mitgebracht habe. Auch das müsste ich, wenn Sie wollen, nachforschen.
Welche steuerlichen Erleichterungen können insbesondere Wald- und Forstbesitzern gewährt werden, die von Schäden des Sturmtiefs von Anfang dieses Jahres betroffen sind?
Frau Abg. Arnoldt, liebe Kolleginnen und Kollegen! In weiten Teilen unseres Landes, insbesondere in Nord- und Mittelhessen, sind Anfang dieses Jahres beträchtliche Schäden durch das Sturmtief Friederike entstanden. Dies gilt natürlich insbesondere für Wald- und Forstbesitzer. Deshalb bemüht sich die hessische Finanzverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium um Unterstützung der Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen.
Die hessischen Regelungen gehen insbesondere davon aus, dass die Gewinne aus der Nutzung des sogenannten Kalamitätsholzes unter den erleichterten Voraussetzungen eines Steuersatzes von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden. Darüber hinaus gibt es bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung bei der Frage der Bildung steuer
freier Rücklagen und von Abschreibungserleichterungen und bei Ersatzbeschaffungen eine unbürokratische Hilfe. Gleiches gilt für beantragte Stundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für zeitlich begrenzte Verzichte auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.
Frau Abgeordnete, mit dem Naturschutzprojekt „Messeler Hügelland“ hatte sich die Hessische Landesregierung vorgenommen, den Reichtum an Biodiversität in der Region nachhaltig zu schützen. Ziel war es, vorhandene Biotope zu erhalten, weitere Lebensräume zu schaffen und die Vorkommen seltener Arten besser zu vernetzen. Im Mittelpunkt stand die Schaffung eines Verbundes an Waldlebensräumen. Besonders wichtig war uns ein Mosaik alter Waldbestände. Der offizielle Startschuss des Projekts erfolgte bereits im August 2010. Nach einer sehr erfolgreichen fünfjährigen Projektphase wurde das Projekt um drei Jahre verlängert.
Das Gebiet umfasst eine Flächengröße von 9.000 ha. Es schließt den waldreichen zentralen und südlichen Teil des Naturraums „Messeler Hügelland“ ein. Mitten im Projektgebiet liegt das UNESCO-Welterbe Grube Messel.
Das Naturschutzprojekt war von Beginn an als Kooperationsprojekt angelegt. Mit im Boot waren der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt. Das Land Hessen wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt und den Landesbetrieb Hessen-Forst mit den Forstämtern Dieburg und Darmstadt vertreten. Die Zusammenarbeit erstreckte sich aber auch auf die Kommunen Dieburg, Eppertshausen, Groß-Zimmern, Messel, Münster und Roßdorf. Ebenfalls beteiligt waren das Bundesforstamt Schwarzenborn, das Bioversum Kranichstein sowie das Welterbe Grube Messel. Die breit angelegte Kooperation garantierte eine hohe Akzeptanz und Effizienz der Maßnahmen.
Im ersten Projektabschnitt lag der Fokus auf Maßnahmen zur Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt. Schwerpunkte bildeten die Feuchtlebensräume und der Amphibienschutz mit den Zielarten Gelbbauchunke, Moorfrosch, Feuersalamander und Pillenfarn. Insgesamt 160 Naturschutz-Einzelmaßnahmen wurden erfolgreich durchgeführt.
Im zweiten Projektabschnitt stand die aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit im Mittelpunkt. Zentrales Instrument der
Öffentlichkeitsarbeit dabei war und ist eine neu entwickelte Website. Sie stellt die wesentlichen Ökosysteme und Zeigerarten vor und bietet aktuelle Veranstaltungshinweise. Darüber hinaus wurden über 100 Veranstaltungen für verschiedene Altersgruppen angeboten. Hinzu kamen noch Veranstaltungen der Naturschutzverbände und Forstämter.
Über einen Zeitraum von acht Jahren wurden die Projektmaßnahmen mit jährlich 50.000 € durch das Umweltministerium unterstützt. Auch der Landkreis stellte Mittel zur Verfügung. Einige Entwicklungsmaßnahmen konnten zudem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden.
Das Naturschutzprojekt hat alle Erwartungen erfüllt. Deswegen wollen wir nach dem Abschluss des Projekts die neu geschaffenen oder renaturierten Lebensräume dauerhaft erhalten. Das Land Hessen wird daher gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg dafür Sorge tragen, dass die erfolgreichen Maßnahmen fortgeführt werden.
Wie unterstützt sie die hessischen Privat- und Kommunalwaldbesitzer hinsichtlich der durch den Sturm Friederike verursachten Schäden?
Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Das ist richtig: Die Landesregierung unterstützt hier die Waldbesitzer. Der Kollege Finanzminister Schäfer hat ja bereits mitgeteilt, welche steuerlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Wir haben aber auch die Möglichkeit, über die Walderhaltungsabgabe die Besitzerinnen und Besitzer von Privat- und Kommunalwald zu unterstützen.
Wir haben nach dem derzeitigen Kenntnisstand einen Schaden von ca. 1,5 Millionen Festmetern Holz in den hessischen Wäldern, ca. 500.000 Festmeter davon im Körperschafts- und Privatwald.
Wir haben unmittelbar im Ministerium eine „Sturmschadenrichtlinie Friederike“ erarbeitet. Die Waldbesitzer sollen mit 3 € pro aufgearbeitetem Festmeter Schadholz unterstützt werden. Die Mittel können in einem unbürokratischen Verfahren bereitgestellt werden. Der Beteiligungsund Anhörungsprozess ist bereits abgeschlossen. Alle haben sich sehr bemüht, das auch schnell hinzukriegen. Die Richtlinie wurde von mir bereits unterzeichnet und wird im nächsten „Staatsanzeiger“ veröffentlicht werden. Dann kann auch das Geld beantragt werden.
Welches Informationsangebot zu Steuerfragen hält sie zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich engagierten Personen bereit?
Herr Abg. Reul, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Informationsangebote des Finanzministeriums für gemeinnützige Vereine stehen im Wesentlichen auf zwei Füßen. Es dürfte unstreitig sein, dass insbesondere jemand, der sein Ehrenamt als Schatzmeister eines gemeinnützigen Vereins ausübt, ohne in seinem beruflichen oder sonstigen Umfeld Berührungspunkte mit diesen Fragestellungen zu haben, das gelegentlich als sehr vielschichtig und nicht unkompliziert empfindet. Deshalb bieten wir einerseits regelmäßige Informationsveranstaltungen unter dem Titel „Vereine und Steuern“, organisiert durch das Finanzministerium, gemeinsam mit den örtlichen Finanzbehörden seit dem Jahr 2001 an.
An den mittlerweile 103 Veranstaltungen haben mehr als 50.000 Ehrenamtler teilgenommen, zuletzt im November des letzten Jahres über 550 Vereinsvertreter im Geltungsoder Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Gelnhausen, sodass Sie daraus auch ersehen können, auf welches hohe Informationsinteresse diese Veranstaltungen stoßen.
Darüber hinaus legen wir regelmäßig unseren Ehrenamtsratgeber auf. Die 37. Auflage aus dem Jahr 2016 ist mittlerweile vergriffen, sodass wir die 38. Auflage nunmehr für den März 2018 vorsehen.
Herr Abgeordneter, um diese Frage zu beantworten, müsste man zuallererst wissen: Gibt es Versäumnisse in der