Herr Abgeordneter, um diese Frage zu beantworten, müsste man zuallererst wissen: Gibt es Versäumnisse in der
Handhabung der einschlägigen Vorschriften? Dazu muss man wissen, welche Möglichkeiten die einschlägigen Vorschriften bieten. Diese regelt das hessische Gesetz über Pflege und Betreuung. Darin ist geregelt, dass Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu prüfen sind. Neben den Prüfungen in regelmäßigen Abständen sind zusätzlich aber auch anlassbezogene Prüfungen vorzunehmen.
In dem Gesetz gibt es ein völlig klares Reglement zu Prüfungen, möglichen Auflagen und Maßnahmen als Konsequenzen. Das kann von der Prüfung selbst über Mängelbeseitigung bis zur Untersagung des Betriebes als Ultima Ratio für den Fall, dass Mängel nicht abgestellt werden, führen. Es kann aber auch, wenn beispielsweise Personalengpässe im Rahmen einer anlassbezogenen Prüfung festgestellt werden, zu einem vorübergehenden Belegungsstopp kommen. Oftmals berät auch die Betreuungs- und Pflegeaufsicht dahin gehend, dass der Betreiber im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bis zur Behebung des Personalengpasses keine weiteren Bewohnerinnen oder Bewohner aufnimmt. Sollte hierüber kein Einvernehmen zu erzielen sein, kann auch der Belegungsstopp, gegebenenfalls unter Androhung von Zwangsgeldern bei Zuwiderhandlung, angeordnet werden.
Im Vorfeld einer solchen Maßnahme stehen der Betreuungs- und Pflegeaufsicht mit der Mängelbeseitigung und der Erteilung von Anordnungen wirksame Mittel zur Verfügung.
Das vorausgeschickt, beantworte ich die Frage wie folgt: Im Falle des Mühlheimer Seniorenheims sind alle diese Mittel zur Anwendung gekommen. In dem Prozess waren neben den Verantwortlichen der Einrichtung auch der DRK-Kreisverband Offenbach, die Gesundheitsaufsicht des Kreises Offenbach, der MDK und die Kriminalpolizei Offenbach eingebunden. Die Einrichtung wird nach wie vor von der Betreuungs- und Pflegeaufsicht engmaschig überwacht und begleitet, weil die angeordneten Maßnahmen erst teilweise zur Verbesserung der Situation führten.
Die Einrichtung soll weiterhin keine neuen Bewohner aufnehmen. Erkennbar ist jedoch – so die Aussage der Betreuungs- und Pflegeaufsicht – eine positive Entwicklung der Einrichtung, was sicherlich auch mit Personalwechseln, die der Einrichtungsträger veranlasst hat, zusammenhängt.
Am 15. Februar 2018 fand durch die Betreuungs- und Pflegeaufsicht gemeinsam mit dem MDK die letzte Prüfung statt, bei der weiterhin Mängel festgestellt wurden. In Vorbereitung ist ein Prüfvermerk, aus dessen Auswertung sich weitere Auflagen für die Einrichtung ergeben werden.
Jetzt könnte ich minutiös sagen, wie nach dem Eingang der anonymen Beschwerde am 18. Oktober schon am 20. Oktober die Pflegeaufsicht in der Einrichtung gewesen ist und geprüft hat und alle weiteren Schritte unternommen hat.
Herr Abgeordneter, Sie haben nach Konsequenzen gefragt. – Die Vorgaben und die gesetzlichen Grundlagen, die wir zur Verfügung haben, erachten wir als ausreichend. Sobald wir entsprechende Informationen bekommen, werden wir auch außerhalb des turnusmäßigen Reglements anlassbezogen tätig.
Herr Minister, dieses Trauerspiel zieht sich jetzt seit vier Monaten hin, ohne dass es wirklich gelöst ist. Unter welchen Voraussetzungen würde denn die Landesregierung in Erwägung ziehen, eine solche Einrichtung, vielleicht auch vorübergehend, zu schließen, ihr die Betriebserlaubnis zu entziehen?
Frau Abgeordnete, die Schließung eines Betriebs – bzw. die Untersagung eines Weiterbetriebs – ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Das kann nur die Ultima Ratio sein. Insofern müssen wir, um einen solchen Schritt letztendlich rechtfertigen zu können, im Vorfeld eine Reihe von Beratungen und Prüfungen vornehmen und Auflagen unterhalb der Schwelle zu einer Untersagung des Weiterbetriebs machen. In diesem Verfahren befinden wir uns. Deshalb: einerseits eine engmaschige und andauernde Überprüfung der Einrichtung, andererseits aber auch ein kontinuierlicher Kontakt zum Betreiber der Einrichtung. Möglicherweise kommt dieser zu dem Ergebnis, dass er von sich aus den Betrieb nicht weiterführt. Diese Entscheidung würde langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden helfen.
Jetzt hat sich doch noch eine Frage ergeben. Herr Minister, wie sind in diesen Prozess die zu Pflegenden und deren Angehörige eingebunden und informiert worden?
Da muss ich nachschauen. Ich meine, dass die Bewohnerinnen und Bewohner über diese Fragestellung schon im November im Rahmen der täglichen Begehung aller Wohnbereiche informiert worden sind. Darüber hinaus sind die Angehörigen im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert worden, die am 16. November 2017 stattgefunden hat. An diesem Tag hat im Anschluss an die Versammlung eine Anhörung zu einem Beschäftigungsverbot und zu weiteren Prüfungen stattgefunden. Unseres Erachtens wurde die Kommunikation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit ihren Angehörigen durch die Informierung in der Bürgerversammlung und durch die Begehung der Räumlichkeiten gewährleistet.
(Die Fragen 967, 981 und 982 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Regierungserklärung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport betreffend „Sicherheit braucht Verantwortung“
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen ist in einem ganz entscheidenden Maße davon abhängig, ob sich die Menschen sicher oder nicht sicher fühlen. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Für die Hessische Landesregierung hat deshalb das Thema Sicherheit seit fast 20 Jahren höchste Priorität.
Unsere Sicherheitspolitik fußt auf Erfahrung, auf Verantwortung und auf klaren Prinzipien. Deshalb ist die Sicherheitspolitik in Hessen seit Jahren erfolgreich.
Unabhängige Umfragen bescheinigen einhellig, dass sich die große Mehrheit der Hessen sicher fühlt. Im Januar 2017 gaben vier von fünf Hessen laut einer Umfrage des Hessischen Rundfunks an, dass sie sich sicher fühlen. Nur 7 % der Befragten gaben im letzten Hessentrend an, dass die Themen Sicherheit, Kriminalität oder Terror zu den wichtigsten Problemen in Hessen gehörten – noch einmal 6 % weniger als ein Jahr zuvor. Das ist ein schönes Kompliment an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei und in unseren Sicherheitsbehörden.
Das Vertrauen der Menschen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden befindet sich auf einem stabilen und hohen Niveau. Dieses Vertrauen ist hart erarbeitet. Sicherheit braucht Verantwortung. Die Landesregierung nimmt diese Verantwortung an, und sie nimmt ihre Verantwortung wahr.
Meine Damen und Herren, eine Regierungserklärung kann nicht alle Ausschnitte beleuchten, die die Sicherheitspolitik in Hessen hergibt. Das will ich eingangs wenigstens gesagt haben. Ich kann heute nicht alle wichtigen Fragen ansprechen, aber ich glaube, ich werde die wichtigsten Fragen in der Regierungserklärung entsprechend darstellen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die Weichen für schlagkräftige, moderne und effektive Sicherheitsbehörden in Hessen gestellt. Das schlägt sich schwarz auf weiß in der Polizeilichen Kriminalstatistik nieder. Die Kriminalitätsbelastung ist auf den niedrigsten Stand seit fast 40 Jahren gesunken. Rund 63 % der Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist der höchste jemals gemessene Wert seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971.
Vor 20 Jahren wurde noch weniger als die Hälfte der Fälle geklärt, während wir uns inzwischen deutlich der Zweidrittelmarke nähern. Alle Polizeipräsidien haben eine Aufklärungsquote von über 60 %.
Die Straßenkriminalität konnte dank entschlossener und harter Polizeiarbeit in den letzten 20 Jahren messbar eingedämmt werden. Die Zahl der Fälle hat sich halbiert, während sich die Aufklärungsquote nahezu verdoppelt hat.
Wir haben den Wohnungseinbrechern in Hessen den Kampf angesagt. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Wohnungseinbrüche um mehr als 20 Prozentpunkte ab. Bei dem wichtigen Indikator der Versuche – also der Wohnungseinbruchsversuche – wurde der höchste jemals gemessene Wert, knapp 50 %, erzielt. Eine hohe Versuchsquote bedeutet nichts anderes, als dass die Präventionsarbeit der hessischen Polizei wirkt.
Sicherheit braucht Verantwortung auch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger leisten durch ihr Verhalten und durch ihre Aufmerksamkeit gerade in diesem Deliktfeld wichtige Beiträge zum Erfolg unserer Arbeit.
Die Hessische Landesregierung hat gute Rahmenbedingungen gesetzt, und sie hat die politischen Weichen gestellt. Den Erfolg für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger haben wir aber den tüchtigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Mitarbeitern unserer Sicherheitsbehörden zu verdanken. Wir sind dankbar und stolz auf das, was sie für unser Land geleistet haben.
Wir brauchen eine starke Polizei, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ich erinnere mich noch genau daran, dass die Gewerkschaft der Polizei vor mittlerweile zweieinhalb Jahren gefordert hat, dass wir 800 und bis 1.000 zusätzliche Stellen schaffen sollen. Wir stellen aber nicht 800 bis 1.000 zusätzliche Polizeianwärter ein, sondern wir haben mehr als 1.500 zusätzliche Stellen geschaffen.
Mit der Einstellungsoffensive der Hessischen Landesregierung erhalten die Kolleginnen und Kollegen eine nie da gewesene Verstärkung. 1.520 zusätzliche Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte: Das ist ein Stellenplus von 11 % seit Beginn der Legislaturperiode, ein Sicherheitsplus für die Bürgerinnen und Bürger und ein weiterer Beleg dafür, dass die Hessische Landesregierung dem Thema Sicherheit höchste Priorität einräumt.
Die Arbeit der Polizei hat sich durch die aktuellen Herausforderungen im Hinblick auf Ausbildung und Ausstattung bereits jetzt ganz entscheidend verändert. Die Landesregierung steht dabei fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen, damit sie für den Ernstfall vorbereitet sind. Wir haben die Polizei mit sogenannten Notinterventionsteams auf die besondere Herausforderung von Terrorlagen einge
stellt. Tausende Kolleginnen und Kollegen wurden auf diese besondere Anforderung trainiert und geschult.
Für eine verbesserte Dienst- und Schutzkleidung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten gibt die Landesregierung innerhalb von zwei Jahren fast 20 Millionen € aus. Dazu gehören auch 10.000 Schnittschutzschals für unsere Streifenpolizisten, um sie besser vor Messerattacken zu schützen.
Zu den zur Verfügung gestellten Instrumenten gehören moderne mobile Videoüberwachungsanlagen genauso wie das Warnsystem KATWARN, das mittlerweile mehr als eine halbe Million Menschen in Hessen nutzen und das von der Polizei landesweit eingesetzt wird. Moderne Videoüberwachungsanlagen in unseren Städten und Gemeinden sind ein weiterer wichtiger Baustein für eine effektive Sicherheitsarchitektur in Hessen. Wir stärken damit nicht nur die objektive Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, sondern wir ermöglichen auch eine bessere Strafverfolgung. Die hessische Polizei liefert dabei das Know-how und hilft den Kommunen. Zwei Drittel der Kosten übernimmt das Land und stellt jährlich 1,3 Millionen € für die Förderung von Videoüberwachungsanlagen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Nur eine innovative Polizei ist eine zukunftsfähige Polizei. Deshalb werden regelmäßig neue Einsatzmittel getestet, seien es Drohnen für die Verkehrsüberwachung und die Tatortdokumentation oder der Taser als weitere mögliche Alternativbewaffnung für unsere Schutzleute – um nur zwei Beispiele zu nennen. Die hessische Polizei ist eine innovative und mithin eine zukunftsfähige Polizei in Deutschland.
Innovationen aus den eigenen Reihen der hessischen Polizei haben bei uns Tradition. So hat sich die Bodycam zu einem Exportschlager in anderen Bundesländern entwickelt und wird mittlerweile bundesweit eingesetzt. Das Tragen der Schulterkameras schreckt bei Kontrollen in Brennpunktbereichen potenzielle Aggressoren ab und trägt zu einer Deeskalation der Kontrollsituation bei. Zurzeit sind 99 Bodycams bei uns in Hessen im Einsatz. Wir werden noch dieses Jahr weitere 300 Stück für die Kolleginnen und Kollegen bereitstellen und so die Ausrüstung der Schutzleute weiter verbessern.