Protokoll der Sitzung vom 27.02.2018

Die Realisierung des Radweges wird in zwei Abschnitten erfolgen. Erster Abschnitt: Für den südlichen Abschnitt im Bereich Beltershausen ist der Auftrag an eine Baufirma vergeben. Mit dem Bau soll noch im Frühjahr begonnen werden – ich füge hinzu: sobald die Witterung es zulässt.

Der zweite Abschnitt – das ist der nördliche Abschnitt bis Cappel –: Hier haben im Herbst 2017 die technischen Vorplanungen und die landschaftspflegerischen Erhebungen begonnen. Nach Abschluss der Planungen und deren Abstimmung mit den von der Planung Betroffenen könnte der Bau des nördlichen Abschnitts nach derzeitigem Zeitplan voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen, wenn wir die entsprechenden juristischen, also planerischen Grundlagen geschaffen haben.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Herr Minister, sehen Sie eine Möglichkeit, dass der Beginn des Baus vor 2020 vollzogen werden könnte, mit einer Vorfinanzierung oder Unterstützung durch die Kommune?

Herr Minister Al-Wazir.

Ich ahne, dass dies nicht gelingen kann, weil das Problem momentan nicht in fehlenden Mitteln besteht, sondern dar

in, dass man die rechtlichen Grundlagen schaffen muss. Das heißt, man muss erst planen, damit es am Ende des Tages schlicht die bautechnischen Grundlagen dafür gibt, zu bauen. Natürlich muss man an dieser Stelle auch dafür sorgen, dass es Baurecht gibt. Dafür muss die Planung rechtlich sauber zu Ende geführt werden.

Ob das am Ende ein Planfeststellungsverfahren ist oder eine Plangenehmigung – wir halten es für möglich, an dieser Stelle eine Plangenehmigung zu machen, also auf das Planfeststellungsverfahren zu verzichten. Wenn das gelingt, ist man sozusagen in zwei Jahren durch, und dann könnte man an dieser Stelle mit dem Bau beginnen.

Was ich Ihnen gerade gesagt habe, Stichwort: landschaftspflegerische Erhebungen. Wenn man sich beispielsweise eine ganze Vegetationsperiode betrachten müsste, dann kann man das nicht beschleunigen, weil gewartet werden muss, bis eine Vegetationsperiode rum ist.

Wir kommen zu Frage 963. Frau Abg. Özgüven.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich das Stellenkontingent in der Biochemie in Marburg in den letzten drei Jahren entwickelt?

Herr Staatssekretär Burghardt.

Sehr geehrte Frau Abg. Özgüven, es hat in den letzten drei Jahren keine Veränderung in der Zahl der Professuren und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben.

Es gab für die Biochemie zwei Professuren im Fachbereich Chemie und drei Professuren im Fachbereich Medizin. Seit 2017 ist eine Professur für Biochemie im Fachbereich Medizin wegen eines angenommenen Rufes an eine andere Universität vakant.

Zusätzlich bestand im Jahr 2015 bis zum September 2016 im Fachbereich Chemie aufgrund einer Dienstzeitverlängerung in Form einer Gastprofessur eine Professur für Biochemie.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Dr. Sommer.

Herr Staatssekretär, es ist also nicht richtig, dass derzeit vakante Stellen nicht besetzt werden bzw. diese wegrationalisiert werden sollen?

Herr Staatssekretär Burghardt.

Dazu liegen mir keine Informationen vor – weder zum Wegrationalisieren noch zu vakanten Stellen.

Ich rufe Frage 964 auf. Frau Dr. Sommer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie ein von Kollegin Müller-Klepper im „Wiesbadener Kurier“ am 13. Januar 2018 gefordertes „regionales Versorgungsgutachten“, das die aktuelle Lage und die Entwicklung bis 2030 berücksichtigen soll?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sommer, die Landesregierung unterstützt die Forderung von Frau Müller-Klepper.

Zusatzfrage, Frau Dr. Sommer.

Herr Minister, das freut mich zu hören. Trotzdem habe ich noch eine verwandte Frage, und zwar sind im Gesundheitspakt die Gesundheitsreporte und Versorgungsatlanten festgeschrieben, die genau dies zum Ziel haben. Diese liegen noch nicht vor. Stimmt es, dass Sie diese nicht entwickeln bzw. herausbringen möchten?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sommer: Ja.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abg. Dr. Sommer.

Vielleicht könnten Sie erläutern, warum nicht, und wie Sie gedenken, die Handlungsfelder – bezogen auf häusliche Versorgung, Apotheken, Krankenhäuser, Pflege und Demenz – transparenter zu machen und diese bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, es gibt aktuell die Vorlage eines entsprechenden Versorgungsstrukturnachweises, der Leistungen der hessischen Krankenhäuser differenziert, nach den einzelnen Fachgebieten bis hin zur Fragestellung der einzelnen Kreise und Regionen.

Die Versorgungsatlanten – das ist der entscheidenden Punkt – müssen den ambulanten Teil mit beeinflussen. Früher haben die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre eigenen Daten herausgegeben. Eine Zusammenführung macht an dieser Stelle keinen Sinn, weil es keinen neuen Erkenntniswert bringt. Insofern liegen die Sachen vor.

Frage 965, Herr Abg. Dr. Wilken.

Ich frage die Landesregierung:

Warum verzichtet sie auf Geld des Bundes zum Ausbau der Qualität in Kindertagesstätten?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abg. Dr. Wilken, im Bundeshaushalt steht gar kein Geld zur Verfügung, auf das verzichtet werden könnte.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schott.

Herr Grüttner, ist es richtig, dass es eine Arbeitsgruppe bei Frau Schwesig gab, in der darüber beraten wurde, dass es solche Mittel einzurichten gibt, und in der das Land Hessen gesagt habe, nicht daran interessiert zu sein?

Herr Staatsminister Grüttner.

Das Land Hessen war in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was ist denn das für eine Antwort? Also ist es so? – Zuruf: Kein Widerspruch!)

Herr Abg. Merz.

Herr Minister, ich wiederhole meine hier schon häufig gestellte Frage: Sind Sie bereit, bei einem kommenden KitaQualitätsgesetz des Bundes den bisherigen hessischen Widerstand aufzugeben?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, es kommt auf die Ausgestaltung von Programmen an, auf die dann zu rekurrieren ist. Ich sehe in dem gegenwärtigen Entwurf eines Koalitionsvertrags ein solches Gesetz nicht verankert.

Jetzt hätte nur noch Herr Kollege Dr. Wilken die Möglichkeit zur Nachfrage. – Er will nicht mehr.

Dann kommen wir zur Frage 966 von Herrn Abg. Franz. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung: