Die SPD-Fraktion war im Frankfurter Römer. Sie hat dort eine Landtagsfraktionssitzung abgehalten. Sie haben dort verkündet, es müsse einen Mietpreisstopp bei der Nassauischen Heimstätte wie bei der ABG geben. Der Mietpreisstopp ist also ganz toll, und die ABG ist viel sozialer als die Nassauische Heimstätte.
Dazu will ich Ihnen einmal etwas sagen. Das suggeriert, die ABG wäre sehr viel sozialer als die Nassauische Heimstätte. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Die durchschnittlichen Mieten der Nassauischen Heimstätte in Frankfurt sind um 1,25 € pro m² günstiger als die der ABG. Das macht
bei einer Wohnfläche von 65 m² etwa 1.000 € pro Jahr aus. So viel „günstiger“ ist die Nassauische Heimstätte. Sie können sich dafür über die SPD in Frankfurt einsetzen. Wenn die ABG einmal so günstig wie die Nassauische Heimstätte ist, können wir über die weiteren Fragen der Miethöhe gerne miteinander reden.
Ich möchte noch ein paar kurze Sätze sagen. – Wir haben in den letzten beiden Jahren fast 1.000 Plätze für Studierende gefördert. Wir haben 1.000 Wohnungen in Frankfurt gefördert. Wir haben es geschafft, den Wohnungsmarkt mit Belegungsbindung in Frankfurt zu stabilisieren. Wir werden weiter daran arbeiten. Das ist uns wichtiger, als populistische Sprüche zu machen. – Herzlichen Dank.
(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer- Gümbel (SPD): Was Sie sagen, ist falsch!)
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen) – Drucks. 19/6097 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Berichten der Zeitungen konnten wir in den letzten Tagen entnehmen, dass die Allianz für den freien Sonntag vor allem die Ordnungsämter kritisierte, dass diese bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ihrer Rechtsaufsicht und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollten bzw. dass man wegschauen würde.
Meine Damen und Herren, uns ist kein Fall bekannt, wo die Rechtsaufsicht an dieser Stelle versagt hätte. Alles andere würde einen auch schon sehr verwundern, wenn man selbst einmal bei einem verkaufsoffenen Sonntag Verantwortung getragen hat. Die Ordnungsämter sind nicht nur im Vorfeld permanent mit eingebunden, was die Durchführung anbelangt, sondern sie sind auch dann tatkräftig da
bei, wenn es darum geht, das Marktgeschehen zu kontrollieren und vor allem diejenigen, die eine Schankgenehmigung brauchen, dann auch abzukassieren.
Ich glaube, dass der Vorwurf der Allianz gegenüber dem verkaufsoffenen Sonntag politisch motiviert ist. Das müssen wir jetzt auch aus den Reihen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hören. Das deckt sich leider nicht mit Vertretern der katholischen Laien, die auch in der Allianz für den freien Sonntag sind. Sie sagen nämlich von sich aus, sie hätten ganz gerne Planungssicherheit für die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags.
Meine Damen und Herren, es schaut da niemand weg. Fakt ist: Es herrscht dort eine unklare Rechtslage. Die Freien Demokraten haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, um genau diese Planungssicherheit, diese Rechtsgrundlage wieder den Entscheidern in den Ordnungsämtern an die Hand zu geben. Selbst die Gerichte haben nicht einheitlich entschieden. Daher kommt diese Unsicherheit.
Meine Damen und Herren, am Ende führt das dazu, dass Veranstalter von Werbegemeinschaften für verkaufsoffene Sonntage keine Rechtsgrundlage mehr sehen, sodass sie überhaupt keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr durchführen. Das kann natürlich Sinn und Zweck einer Allianz für den freien Sonntag sein. Das ist aber nicht das Ziel des hessischen Gesetzgebers. Wir als hessischer Gesetzgeber haben ausdrücklich vier verkaufsoffene Sonntage vorgesehen.
Auf diesen Tenor hat sich auch Staatsminister Grüttner oft eingelassen – nach dem Motto, man müsse sich nur an Recht und Gesetz halten, dann könnte man einen verkaufsoffenen Sonntag auch rechtssicher durchführen. Herr Staatsminister Grüttner, wenn Sie einmal tatsächlich erleben würden, wie unterschiedlich die Gerichte urteilen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern dann nicht mehr wissen, wie sie entscheiden sollen, dann ist das doch wohl ein deutliches Indiz dafür, dass die Rechtsgrundlage nicht richtig ist und dass Ihr Argument nicht zieht.
Sie haben auch gesagt: Warten wir doch einmal die Evaluierung ab. – Meine Damen und Herren, am Ende hätte unser Gesetzentwurf, von dem ich glaube, dass wir da schon sehr kompromissbereit waren, Rechtssicherheit geschaffen. Kein Mensch will die Möglichkeit von verkaufsoffenen Sonntagen über die vier hinaus ausdehnen, die das Gesetz jetzt schon vorgibt, sondern wir wollen eine Grundlage für Rechtssicherheit schaffen: Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern, die das aushalten müssen, Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden, die oftmals mit ihrem ehrenamtlichen Engage
ment viel Geld in die Hand nehmen und Risiken eingehen, am Ende Standortsicherung für unsere Innenstädte und eine Arbeitsplatzsicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gehört, dass der Antrag der FDP auf diese Aktuelle Stunde beim Präsidenten nach Ladenschluss eingegangen sei.
(René Rock (FDP): Aber nicht Sonntag! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist da Mindestlohn gezahlt worden?)
weil es nämlich einen Anlass gegeben hat. Aber auf den Anlass kommt es eben an, meine Damen und Herren. So muss das auch sein, und so muss das aber auch bleiben.
Die letzte Debatte haben wir schon sehr ausführlich am 23. November letzten Jahres in diesem Hause geführt. Das ist exakt drei Monate und sechs Tage her. Ich weiß es noch genau: Es war auch ein Donnerstag – so wie heute.
Ich will Ihnen auch gleich verraten, dass sich unsere grundsätzliche Auffassung als SPD-Fraktion weder über Weihnachten noch über Neujahr und auch nicht über Fastnacht verändert hat.
Kollege Lenders, ich will an dieser Stelle noch einmal mit allem Ernst deutlich machen, warum sich für uns nichts geändert hat. Wir fühlen uns unverändert den Beschäftigten, den Kirchen und den Vereinen verpflichtet. Wir wollen weiterhin den Schutz der Familie sowie der seelischen und körperlichen Gesundheit. Wir wollen den Schutz von Religion und Kirchen, und wir wollen die Interessen der Vereine des Sports und der Kultur auch weiterhin geschützt wissen. Wir wollen natürlich den Schutz von Freizeit, der gerade in Zeiten weiter zunehmender Alltags- und Berufsbelastung umso wichtiger ist.
Ich will es noch einmal an einer anderen Stelle auf den Punkt bringen. Nach all den Gesprächen, die wir führen – wir als Abgeordnete sind alle nah bei den Menschen –, wissen wir ziemlich genau, dass die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer froh sind, wenn sie an Sonn- und Feiertagen einfach einmal ihre Ruhe haben.
All das, was ich eben wiederholt an Gründen aufgeführt habe, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung auch geschützt. Bei den Debatten in diesem Hause vergessen wir
das gelegentlich. Wir können auch nach wie vor nicht erkennen, dass es Bestrebungen gibt, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
Ich will nur einmal Art. 140 Grundgesetz in Erinnerung rufen. Dort ist das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit verankert, und es darf nur aus einem bestimmten Grund aufgehoben werden. Das steht, ob es uns gefällt oder nicht, wie der Fels in der Brandung.