Protokoll der Sitzung vom 24.04.2018

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf freie Wahl des Betreuungsplatzes, das die Wahl eines Betreuungsplatzes woanders einschließt, und dem, was Sie gerade als Rechtslage geschildert haben?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, diese Frage lässt sich letztendlich nur gerichtlich klären. Insofern wäre es durchaus interessant, eine Entscheidung eines Gerichts auf der Grundlage entweder einer Klage von Eltern oder der eines freien Trägers zu erfahren, um an dieser Stelle Rechtsklarheit für aufsichtsrechtliches Verhalten zu haben.

Ich rufe die Frage 1026 auf. Frau Abg. Dr. Sommer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Einrichtung eines Gremiums auf Landesebene zur Begleitung und Steuerung der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes?

Herr Sozialminister Grüttner.

Den Vorschlag zur Schaffung eines Landesgremiums für die weitere Umsetzung der neuen Ausbildung sieht die Landesregierung sehr positiv. Bereits 2016 hat die damals

zuständige Fachabteilung des Ministeriums mit der Arbeitsgemeinschaft Altenpflegeausbildung in einem Workshop einen Vorschlag mitsamt einer Struktur einer solchen Arbeitsgruppe und vielem anderen mehr unterbreitet.

Sie hat diesen Vorschlag mit allen Ausbildungspartnern in der Altenpflegeausbildung diskutiert. Da jedoch bisher keine Meinungsbildung zu einem solchen Gremium aufseiten der Krankenkassen, der Krankenhäuser oder der Krankenpflegeschulen erfolgt ist, müsste als Allererstes diese Seite noch eingebunden werden, um sich dann auf eine gemeinsame Arbeitsstruktur und die konkreten Aufgaben eines Landesgremiums zu vereinbaren, d. h., welche Struktur, welche Besetzung und welche Geschäftsordnung. Vorschläge dazu gibt es bereits. Die Gespräche mit den Partnern werden aufgenommen.

Dann noch eine Frage. Frage 1027, Herr Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

In welchen Bereichen des Kultusministeriums sind oder waren der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin tätig, die offensichtlich der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehören?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Quanz, Sie sprechen zwei Fälle an. In dem einen Fall handelt es sich um eine Beamtin, die an einer Gesamtschule im Schulaufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts in Hanau tätig ist. In dem anderen Fall handelte es sich um eine befristet beschäftigte externe Kraft, die im Rahmen der Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a Hessisches Schulgesetz an einer Haupt- und Realschule im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts in Offenbach eingesetzt war.

Herr Kollege Quanz, eine Zusatzfrage.

Kann man Aussagen darüber treffen, ob negative Folgen aus dieser Tätigkeit erwachsen sind oder gar Schäden entstanden sind, die die Schulaufsicht letztlich getroffen haben?

Herr Kultusminister.

Mir sind keine Schäden in diesem Sinne bekannt, Herr Abg. Quanz. Ich darf hinzufügen, was die im Rahmen der

verlässlichen Schulzeit eingesetzte Kraft anbetrifft: Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden ihrer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung veranlasst, dass diese Kraft nicht mehr eingesetzt wird und keine weiteren Arbeitsverträge mehr erhält. Was ein mögliches Verfahren gegen die Beamtin betrifft, so sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Quanz.

Gibt es konkrete Überlegungen, wie künftig ausgeschlossen werden kann, dass aus einem solchen Personenkreis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen Institutionen, insbesondere im Kultusministerium, arbeiten?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Quanz, es sind die normalen Mechanismen, mit denen wir versuchen, die Verfassungstreue all unserer Mitarbeiter sicherzustellen. Wir können im Bereich der Schule keine Sondermechanismen kreieren. Außerdem kann es immer den Fall geben, dass sich Personen dieser Bewegung erst anschließen, nachdem sie unbeanstandet in den Schuldienst oder in den sonstigen öffentlichen Dienst gekommen sind. Man wird das nie ganz ausschließen können, man muss einfach wachsam sein.

Meine Damen und Herren, damit schließe ich die heutige mündliche Fragestunde.

(Die Fragen 1029 bis 1033, 1035 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 1028 und 1034 sollen auf Wunsch des Frage- stellers und der Fragestellerin in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden. Die Frage 1007 soll in der 136. Plenarsitzung zusammen mit den Tagesord- nungspunkten 71 und 73 aufgerufen werden.)

Wir kommen zu Punkt 2 unserer Tagesordnung:

Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst betreffend „LOEWEnstark – Forschungsexzellenz für Hessens Zukunft“

Die Redezeit beträgt 20 Minuten je Fraktion. Nach der Regierung kommt die SPD-Fraktion, dann die GRÜNEN, DIE LINKE, die FDP, die CDU und Frau Kollegin Öztürk. – Das Wort hat Herr Staatsminister Rhein. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die letzte veröffentlichte Videobotschaft von Stephen Hawking hat mich sehr berührt, weil Hawkings Worte ein Aufruf an uns alle, an die Wissenschaft, an die Politik, an die Wirtschaft und an die Gesellschaft, waren, neues Wis

sen zu generieren, tragfähige Lösungen für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu finden.

Man kann für Hessen sehr deutlich sagen, dass wir auf einem wirklich sehr guten Weg sind. Wir wissen, dass die Wettbewerbsstärke unseres Landes maßgeblich von der Innovationsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung abhängt. Jeder Cent, der hier investiert wird, ist ein gut investierter Cent für die Zukunft unseres Landes. Die Forschungsergebnisse von heute werden die Produkte, die Dienstleistungen, die Arbeitsplätze, aber auch die Therapien und die Arzneimittel von morgen sein. Natürlich sind diese Investitionen auch wichtig – ich will das sehr deutlich unterstreichen – in einem Wettstreit um die klügsten Köpfe, aber auch weil sie jungen Menschen neue Perspektiven eröffnen können.

Deshalb zählen die umfangreiche und gezielte Förderung von Wissenschaft, die sehr intensive Förderung von Forschung und Entwicklung zu einem der ganz zentralen Schwerpunkte dieser Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir reden nicht einfach nur darüber. Schauen Sie sich die Zahlen an, die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Erstens. Schauen Sie sich den Hessischen Hochschulpakt an, den wir mit den Hochschulen dieses Landes geschlossen haben. Mittlerweile sind es mit dem Zuwachs der Städelschule 14 hessische Hochschulen. Dieser Hochschulpakt ist ein Meilenstein für den Wissenschaftsstandort Hessen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er umfasst ein Volumen von 9 Milliarden €. Das ist die größte Summe, die in diesem Land jemals für die hessischen Hochschulen zur Verfügung gestanden hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nicht verschweigen, dass allen Wissenschaftsministern – das gilt natürlich bundesweit – die Betreuungsrelation Professor/Studierende, die sich natürlich aufgrund des Andrangs auf unsere Hochschulen insgesamt stark verändert hat, Sorgen bereitet. Auch hier haben wir in Hessen Vorsorge getroffen. Wir haben in Hessen massiv investiert, beispielsweise mit den 92 Millionen € QSL-Mitteln jährlich, die genau hier unterstützen sollen,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Natürlich wurde das von Schwarz-Grün beschlossen!)

aber auch mit über 200 zusätzlichen Planstellen für Professoren, die seit 2017 geschaffen oder entfristet worden sind.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Durch den von Bund und Land hälftig getragenen Hochschulpakt 2020 stehen durchschnittlich 300 Millionen € pro Jahr zur Verfügung. Ich bin dem Finanzminister außerordentlich dankbar dafür, dass wir, als noch nicht festgestanden hat, dass der HSP 2020 fortgesetzt wird, im Haushalt des Landes Hessen Vorsorge in der mittelfristigen Finanzplanung getroffen haben, den hessischen Anteil weiterhin zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir investieren mit unserem Hochschulbauprogramm HEUREKA massiv in Hessens Hochschulen: 4 Milliarden €.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Egal, an welche Hochschule des Landes Sie gehen, Sie können es sehen, und Sie können es spüren: Dieses Geld hat einen regelrechten Modernisierungs- und Bauschub an den Hochschulen ausgelöst. Das ist überall zu sehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Es ist aber vor allem eine großzügige Forschungsförderung, die wissenschaftliche Spitzenleistungen und Innovationen bewirkt. Deswegen hat die Landesregierung nun vor exakt zehn Jahren in einem finanziellen Kraftakt ein landeseigenes Forschungsförderprogramm aufgelegt: Das ist LOEWE. LOEWE ist seit nunmehr zehn Jahren das zentrale Instrument der hessischen Forschungspolitik. Mit LOEWE wird einerseits herausragende Grundlagenforschung, andererseits aber auch anwendungsorientierte Forschung gefördert.