Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, das sind ein paar Fragen, die sich uns bei dem Entwurf des Gesetzes stellen. Ich denke, wir werden das in konstruktiver Beratung im Ausschuss begleiten und auch versuchen, für die Landwirte in Hessen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Heinz Lotz. – Das Wort hat der Abg. Kurt Wiegel, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Berufsstandsmitwirkungsgesetz – auch der Kollege Lotz hat es eben gesagt – wurde 1969 nach Auflösung der Kammern in Hessen entwickelt. Früher gab es in Hessen eine Landwirtschaftskammer, die diese Aufgaben wahrgenommen hat. Sie wurde damals abgeschafft, und es wurde dafür das Berufsstandsmitwirkungsgesetz entwickelt. Ich denke, es ist ein richtiges Gesetz, um den Landwirten und den damit einhergehenden Berufen die Mitwirkung zu ermöglichen. Man darf nicht vergessen, dass z. B. auch der Gartenbau dabei ist. Auch die haben ein Mitspracherecht im Landesagrarausschuss, aber auch im Gebietsagrarausschuss, um Entscheidungen der Landwirtschaftsverwaltung im Vorfeld zu diskutieren und auch in die Entscheidung eingebunden zu sein, um vernünftige Lösungen zu bekommen.

Es ist wichtig, dass dieses Gesetz weiterläuft. Es wäre zum Ende des Jahres ausgelaufen. Auch das ist angesprochen worden. Ich denke, dass wir gut daran tun, dass wir jetzt evaluieren und eventuell den einen oder anderen noch dazunehmen. Das ist auch so weit mit dem Landesagrarausschuss abgestimmt, der schon signalisiert hat, dass er mitmacht.

Auch das ist wichtig: Das Gesetz hat sich über die Jahre seit 1969 bewährt und kommt draußen so weit gut an, weil man hiermit die Möglichkeit hat, mitzuarbeiten.

Die Landwirtschaft hat sich verändert, auch das ist angesprochen worden. Ich denke, dass wir hier der Ökolandwirtschaft ohne Weiteres den zweiten Sitz in diesem Gremium zusprechen können.

Ein Punkt ist mir auch wichtig: Voraussetzung, Ortslandwirtin oder Ortslandwirt zu werden, sollte sein, dass man einen landwirtschaftlichen Hintergrund hat, dass man einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Denn auch das ist Sache des Berufsstandes. Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz muss die Landwirtschaft gehört werden, wenn landwirtschaftliche Flächen an Nichtlandwirte verkauft werden. Der Gebietsagrarausschuss hat ein Recht, angehört zu werden, um eventuell zu verhindern, dass es in verkehrte Hände geht, was Frau Schott schon angesprochen hat. Hier haben wir die Möglichkeit, über diese Gremien einzugreifen.

Ich denke, das Gesetz ist ein gutes Instrument, um gute und konstruktive Mitarbeit verschiedener Interessenvertreter und Verbände sicherzustellen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weitere Beratung im Ausschuss und hoffen, dass wir dort auch in diesem Sinne beraten können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Kollege Kurt Wiegel. – Das Wort hat Frau Abg. Feldmayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um das Berufsstandsmitwirkungsgesetz. Wie es der Name schon sagt, soll der Berufsstand beim Thema Landwirtschaft mit

reden können. Deswegen sage ich: Das Gesetz hat sich bewährt.

Im Gesetz wird geregelt, was die Aufgaben des Berufsstandes sind. Selbstverständlich geht es darum, dass man Stellungnahmen abgibt zu den Agrarförderprogrammen der Landesregierung. Da ist es wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte mitreden und aus ihrer Perspektive eine Rückmeldung geben, ob die Förderungen richtig sind, wie man sie weniger bürokratisch machen kann und was alles noch dazugehört. Das ist auch, was wir unterstützen.

Wir haben den Runden Tisch Tierwohl eingerichtet. In Hessen widmet sich ein großer Bereich dem Thema Nutztierhaltung und Tierwohl. Auch da braucht man die Brille der Landwirtinnen und Landwirte, auch in vielen anderen Bereichen.

Ich muss sagen: Das Gesetz hat sich bewährt. Es ist gut, dass es fortgesetzt werden soll. Es ist aber auch richtig, dass die Zusammensetzung des Landesagrarausschusses geändert wird; denn wir haben durchaus eine Änderung in Hessen hinbekommen, was das Thema Landwirtschaft angeht. Wir haben den Ökolandbau in Hessen gefördert. Wir haben mehr Ökolandbaubetriebe. Ich hatte vorhin schon einmal gesagt, es sind 13,5 % der Fläche, und der 2.000. Betrieb hat umgestellt. Wir haben außerdem die kleinen Betriebe, die weiterhin gefördert werden sollen und die erhalten bleiben sollen.

Deswegen finden wir es richtig, dass die Vereinigung Ökologischer Landbau im Landesagrarausschuss einen zweiten Vertreter bekommt. Wir finden es auch richtig, dass die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft aufgenommen wird. Ich hoffe, dass ich Herrn Lotz jetzt nicht so verstanden habe, dass er das in Zweifel ziehen will und er sich dagegen ausspricht, dass diese Vertreterinnen und Vertreter in den Landesagrarausschuss kommen können.

Wir haben es auch schon so beim Zukunftspakt Landwirtschaft gemacht. Wir haben gesagt: Die Landwirtschaft hat sich einerseits in Hessen strukturell zu größeren Betrieben entwickelt. Aber auch ökologische Betriebe sind dazugekommen. Deswegen haben wir auch den Zukunftspakt Landwirtschaft in Hessen weiterentwickelt und dort neue Vertreterinnen und Vertreter aufgenommen. Es ist richtig, das jetzt auch bei diesem Gesetz zu tun.

Ich denke, über alles andere reden wir bei den Beratungen. Ich bin gespannt auf die Anhörung und würde mich freuen, wenn das Gesetz so viel Zuspruch bekommen würde, wie ich hier gehört habe. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer. – Das Wort hat Frau Abg. Knell, FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz, das auf den ersten Blick so unspektakulär erscheint, hat es aus Sicht des Berufsstandes, dessen Mitwirkung hier geregelt werden soll, durchaus in sich. Zumindest werden einige Veränderungen geschaf

fen, die für uns Fragezeichen aufwerfen und nach einer gewissen Einseitigkeit riechen.

Kurz vor Ende der Wahlperiode versuchen die GRÜNEN einmal mehr, Gremien in der Landwirtschaft mit eigenen Gefolgsleuten zu besetzen, und die CDU schaut einmal mehr zu, wie Stimmrechte in Gremien an grüne Politik angepasst werden und die grüne Landwirtschaft gegenüber den konventionellen Landwirten bevorteilt wird.

(Beifall bei der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Die waren schon immer drin!)

Es ist eine Bevorteilung. Es wird Sie nicht wundern, dass wir uns das sehr genau und auch kritisch anschauen werden, vor allem in welchem Verhältnis Veränderungen vorgenommen werden. Da erhalten die rund 2.000 Biobauern in Hessen halb so viel Stimmrecht wie die 27.000 Mitglieder des Hessischen Bauernverbandes. Das ist keine angemessene Verteilung.

Das erscheint auch bei allem Respekt für die Arbeit aller Landwirte in diesem Land keine der Größe des Verbandes angemessene Vertretung. Dazu erhält die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ebenfalls einen Sitz, wie wir eben gehört haben. Wir werden uns im Rahmen der Anhörung sehr intensiv damit beschäftigen, wie viele Mitglieder diese lautstarken Verbände haben werden.

Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen man Ortslandwirt werden kann, werden wir uns genau ansehen. Hier steht zumindest zu befürchten, dass durch das Heraufschrauben der Größe des Betriebs, den der Ortslandwirt bewirtschaften muss, um zum Ortslandwirt gewählt werden zu können, in einigen ländlichen Regionen mit vielen Nebenerwerbslandwirten Probleme entstehen werden.

Was Sie mit dieser Änderung bewirken wollen, ist mir schleierhaft; es sei denn, es ist das Ziel, weniger Ortslandwirte als Interessenvertreter zu haben, weil sie Ihnen vor Ort vielleicht zu lästig geworden sind.

Aber wir werden, wie gesagt, diesen Fragen bei der Anhörung hoffentlich auf den Grund gehen können. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Knell.

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Der Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss überwiesen. – Ich sehe, das findet allgemeine Zustimmung und Jubel.

Damit sind wir am Ende der Vormittagsberatungen. Ich weise Sie noch darauf hin, dass zu Beginn der Mittagspause die Ausstellung „Die Rolle deines Lebens?!“ in der Ausstellungshalle eröffnet wird, und lade Sie herzlich dazu ein.

Meine Damen und Herren, dann wünsche ich Ihnen alles Gute. Wir machen weiter um 15 Uhr oder 15:15 Uhr?

(Zurufe)

Um 15 Uhr geht es weiter. – Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 13:00 bis 15:03 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf.

Wir kommen zur Tagesordnung. Ich rufe die Debatte zur Änderung der Hessischen Verfassung auf – Tagesordnungspunkte 6 bis 24. Sind Sie damit einverstanden, dass ich nur die Drucksachennummern vorlese, nicht aber die Gesetzesbenennungen; sonst dauert es lange. – Gut.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 bis 24 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung des Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung und Förde- rung der Gleichberechtigung von Frauen und Män- nern) – Drucks. 19/6236 zu Drucks. 19/5709 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung des Artikel 4 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Kinder- rechte) – Drucks. 19/6237 zu Drucks. 19/5710 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 12a Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme) – Drucks. 19/6238 zu Drucks. 19/5711 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Artikel 21 und 109 der Verfassung des Landes Hessen (Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe) – Drucks. 19/6239 zu Drucks. 19/5712 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26a Aufnahme eines Staatsziel- begriffs) – Drucks. 19/6240 zu Drucks. 19/5713 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26c Staatsziel zur stärkeren Be- rücksichtigung der Nachhaltigkeit) – Drucks. 19/6241 zu Drucks. 19/5714 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26d Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur) – Drucks. 19/6242 zu Drucks. 19/ 5715 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26e Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur) – Drucks. 19/6243 zu Drucks. 19/5716 –

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26f Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes) – Drucks. 19/6244 zu Drucks. 19/5717 –