Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es geradezu dreist, dass Sie auf der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN am vergangenen Wochenende von einer erfolgreichen Wohnungspolitik gesprochen haben und weiter – man beachte das Wort „weiter“ – dafür kämpfen wollen, dass es für jede Familie in Hessen eine bezahlbare Wohnung geben soll. Wann fangen Sie denn endlich damit an, Frau Ministerin, dafür zu kämpfen, frage ich an dieser Stelle.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja!)

Machen Sie doch einmal etwas hin, damit dann auch die Zahlen stimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für immer weniger Familien in Hessen stehen bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Zum Glück merken das die Menschen in Hessen auch. Bei der letzten Umfrage zur Landtagswahl von Ende März gestanden gerade einmal 8 % der Befragten Ihnen und Ihrer Partei die Kompetenz zu, die Wohnungssituation zu verbessern. Das ist zugegebenermaßen für eine Partei, die die Wohnungsministerin stellt, ein regelrechter Schlag ins Gesicht.

Sie haben es in den vergangenen Jahren weder geschafft, eine rechtsgültige Mietenbegrenzungsverordnung zu erlassen, noch, eine positive Trendwende am hessischen Wohnungsmarkt einzuleiten. Ihre vielen Ankündigungen haben sich am Ende als wirkungsloser Aktionismus entpuppt. Die Zahlen sprechen dabei eine eindeutige Sprache.

Frau Ministerin Hinz, wir fordern Sie auf, wenigstens den von Ihnen begangenen Fehler beim Erlass der Mietenbegrenzungsverordnung endlich einzugestehen und sie sofort mit einer rechtsgültigen Begründung neu zu erlassen, damit die Mieterinnen und Mieter in Hessen noch vor den Sommerferien in der Lage sind, erfolgreich gegen überhöhte Mieten zu klagen.

Weiter fordern wird, dass Sie sich erst danach ein neues Gutachten erstellen lassen, auf dessen Grundlage dann hoffentlich weitaus mehr als nur 16 Städte in die Verordnung zur Mietpreisbremse einbezogen werden.

Ich weiß: Die Mietpreisbremse ist weiß Gott keine Wunderwaffe gegen Mietwucher. Die in der sogenannten Großen Koalition in Berlin vereinbarten Verbesserungen sind unzureichend.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Notwendig wäre vielmehr ein Gesetz, das auch Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, also Bußgelder für Vermieter bei überhöhten Mieten. Die Mieterinnen und Mieter haben ein Recht auf eine juristisch saubere und praxistaugliche Mietpreisbremse. Es bleibt weiterhin Ihre Verantwortung, Frau Ministerin Hinz, die Mieterinnen und Mieter in Hessen vor überhöhten Mieten zu schützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Schaus. – Als Nächste spricht zu uns Frau Kollegin Förster-Heldmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mietpreisbremse, die Mietenbegrenzungsverordnung, bleibt weiterhin wirksam. Das ist ein Punkt, den ich hier gemeinsam mit Ihnen feststellen möchte, auch wenn mein Vorredner daran Zweifel hat. Denn ich möchte an diesem Punkt einmal klarstellen, dass man einen Tatbestand auch von zwei Seiten betrachten kann. Ich möchte jetzt einmal die andere Seite beleuchten. Denn das, was eben vorgetragen wurde, war mir dann doch etwas zu kurz gegriffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Verfahren war ein zivilrechtliches Verfahren, ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien. Wir sollten uns schon einmal fragen: Wo ist eigentlich die Intention in dem Mo

ment, wo praktisch in Bereiche eingegriffen wird, die auch privates Vermögen betreffen? Warum kommt es zu solch einem Angriff? Warum muss sich auch das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen? – Weil es natürlich für viele sozusagen eine Intention, das klären zu lassen, beinhaltet.

Deswegen ist es natürlich vollkommen klar, dass wir das prüfen müssen. Die Ministerin hat ja auch gesagt, dass es weiterhin wichtig sein wird, das zu überprüfen und auch die Daten, die hinter der Mietenbegrenzungsverordnung stehen, zu aktualisieren und zu schauen, wie das jetzt aussieht. Die alten Daten waren ja nicht alt. Sie wurden vom Institut Wohnen und Umwelt zusammengefasst. Aber wir wissen auch, dass in diesem Bereich ganz viel Dynamik steckt und dass das deswegen überarbeitet werden muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich mir jetzt betrachte, was DIE LINKE geschrieben hat, dann verstehe ich eigentlich gar nichts mehr. Sie machen mich echt total konfus.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ich verstehe, dass Sie nichts verstehen! – Gegenruf von der CDU: Lassen Sie sie doch mal ausreden!)

Das ist gut. Dann sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig.

Wenn Sie jetzt das alles stoppen wollen und den Mieterinnen und Mietern damit vorgaukeln, sie würden dadurch Rechtssicherheit oder Sicherheit bekommen – so steht das in Ihrem Antrag –,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ja! Bereinigen Sie den Formfehler so schnell wie möglich!)

dann verstehe ich einfach nicht, was Sie wollen. Wenn doch schon Haus & Grund fordert, dass die Mietpreisbremse bzw. die Verordnung auch weiterhin gültig ist,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Na klar fordert das Haus & Grund! Warum denn wohl? Das ist ja ein Argument!)

dann lesen Sie doch die Veröffentlichung von denen. Dann werden Sie das auch verstehen. Sie fordern, dass das in der gewohnten Weise jetzt weitergeht. Das ist auch so beim Mieterverein.

(Zuruf von der CDU: Lassen Sie sie doch erst mal vortragen!)

Darin sind sie eigentlich immer besonders gut, wenn da Frauen stehen. Diesen Eindruck habe ich. Oder?

(Zuruf von der CDU: Genau! – Janine Wissler (DIE LINKE): Wissen Sie, was ich mir anhören muss?)

Wir wollen jetzt einmal weiter zum Thema sprechen. Ich möchte noch einmal etwas zu einem Punkt sagen. Wenn man sich mit der Wohnungspolitik beschäftigt – und das haben wir ja in der jüngeren Vergangenheit gemeinsam getan –, ist eines klar, auch wenn wir da unterschiedliche Auffassungen haben: In der Wohnungspolitik braucht man etwas Zeit, bis die Maßnahmen, die man gemeinsam oder vielleicht auch nicht gemeinsam beschließt, greifen und bis sie zur Umsetzung kommen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wie lange denn?)

Deswegen ist es vollkommen klar, dass das, was die Ministerin zusammen mit anderen Akteuren auf den Weg ge

bracht hat – dieses Maßnahmenbündel, das es in Hessen so wirklich in der jüngeren Vergangenheit noch nicht gegeben hat –, noch greifen wird. Deswegen kann man in keinster Weise von Unfähigkeit sprechen. Man kann sich vielleicht über einige Dinge unterhalten, ob das weit genug geht oder ob man da anderer Auffassung ist. Aber von Nichtwirksamkeit und Unfähigkeit in diesem Zusammenhang zu reden, deutet nur darauf hin, dass man wirklich keine vertiefte Ahnung von dem Sachverhalt hat. Das ist meine feste Überzeugung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Seit zehn Jahren! – Gegenruf von der CDU: Das ist keine Frage von Zeit!)

Wir GRÜNE sind auch der Meinung – und da haben wir eine Gemeinsamkeit mit dem Vorredner –, dass es eine größtmögliche Transparenz bei den Mieten geben muss. Denn sonst wirkt natürlich eine Mietpreisbremse nicht. Das ist eine grüne Forderung. Wir haben gelesen, dass bedauerlicherweise die Koalition im Bund da nicht weit genug gegangen ist. Es ist eine Kannverordnung geworden. Das ist natürlich ein stumpfes Schwert, wie man so schön sagt.

Deswegen bin ich einfach froh, und ich glaube, dass wir für die Zukunft jetzt mehr Klarheit dazubekommen haben. Und wir haben auch Klarheit darin: Die Mietpreisbremse wird auch weiterhin für Hessen gültig sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Förster-Heldmann. – Als Nächster spricht für die Fraktion der Sozialdemokraten Herr Kollege Siebel. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich einmal etwas Persönliches sagen.

Ich kann übrigens Sie alle verstehen, Frau Förster-Heldmann, Herr Schaus – logischerweise jeweils aus der Ihrigen Sicht auf die Dinge. Wenn man sozusagen einfach einmal danebensteht, dann kann man eigentlich fast alles verstehen, was hier gesagt wird.

Eine zweite persönliche Bemerkung. Ich stelle fest, dass der Hessische Landtag sich in seiner Gesamtheit für die Mietpreisbremse einsetzt.

Dies ist schon einmal ein Fortschritt; denn es ist nicht immer so gewesen. Haus & Grund sind dezidiert dagegen, und zumindest die CDU war in der Vergangenheit durchaus auf der Seite der Vertreter von Haus & Grund. Dass sich das verändert hat und – ich sage es einmal so – selbst die CDU jetzt für sich in Anspruch nimmt, für eine Mietpreisbremse zu sein, zeigt doch, dass wir gesellschaftspolitisch insgesamt ein Stückchen weitergekommen sind. Das finde ich zunächst einmal sehr positiv.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Martina Feld- mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zweite Bemerkung. Wir streiten uns irgendwie ein bisschen darüber, ob die Mietpreisbremse – gemeint ist natürlich die Mietenbegrenzungsverordnung – gültig ist oder nicht gültig ist, etc. Ich lese ja manchmal Anträge, und ich habe nun den Dringlichen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen. Darin steht in Punkt 1:

Der Landtag stellt fest, dass die Hessische Mietenpreisbegrenzungsverordnung (sogenannte „Miet- preisbremse“‘) in Hessen grundsätzlich weiterhin gültig ist, …

In Punkt 4 schreiben Sie:

Die Landesregierung wird gebeten, für Vermieterinnen und Vermieter einerseits als auch für Mieterinnen und Mieter andererseits so weit wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen.

(Heiterkeit der Abg. Nancy Faeser (SPD))