Was hier so statisch klingt, wird klar, wenn man sich mit den Rettungskräften unterhält, die von einer hohen Zahl an Bagatelleinsätzen berichten. Mit Sondereinsatzsignal durchgeführte Einsätze führen zum Schluss zur Diagnose: erhöhte Temperatur und leichte Schürfwunden. Dies bindet Rettungsmittel, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Das gefährdet vor allem die Rettungskräfte und die Bevölkerung. Den Leitstellen diese Möglichkeit zu geben – wohlgemerkt: nach ärztlicher Konsultation –, wird eine sehr sinnvolle Erweiterung dieses Gesetzes sein.
Bei Transporten innerhalb eines Klinikverbundes werden wir klarstellen, was unter den selbst durchgeführten Krankentransporten zu verstehen ist. In der Vergangenheit war es geübte Praxis, auch weit entfernt liegende Betriebsstätten mit klinikeigenen Krankentransporten zu versorgen. Zukünftig wird das nur noch innerhalb eines Standortes und damit in einem klar umschriebenen und abgegrenzten Bereich möglich sein, für den dieses Gesetz keine Anwendung haben wird.
Für die Träger des Rettungsdienstes in Hessen werden wir die Möglichkeit schaffen, bei besonderen Einsatzlagen die Vorhaltung der Rettungskräfte und der Rettungsmittel kurzfristig zu erhöhen, und zwar so lange, bis die reguläre Vorhaltung wieder greift. Dies betrifft z. B. einen flächendeckenden Eisregen oder auch größere Unwetter. Vor allem betrifft es Situationen, die einen plötzlich erhöhten Abwicklungsbedarf zur Folge haben.
Bei der Erhebung der Patientendaten werden wir die Weitergabe der Daten um zwei Punkte erweitern, die sich auf
grund der Abarbeitung des Einsatzes nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt ergeben haben. Leider muss auch diese schreckliche Aktualität in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
Die Weitergabe der Daten wird dann auch zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung möglich sein. Die Daten werden zur Personenauskunft an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können. Damit wird sichergestellt werden, dass eine möglichst schnelle Information der Angehörigen nach Großschadensereignissen gewährleistet werden kann.
Zu guter Letzt wird mit dem Gesetz geregelt werden, dass für die Ärztlichen Leiterinnen und Leiter zukünftig mindestens eine halbe Stelle geschaffen werden muss. Bisher steht im Gesetz nur „bis zu einer halben Stelle“. Damit werden wir die vielseitigen Aufgaben der Leiterinnen und Leiter hinsichtlich des Einsatzes, der Aus- und Fortbildung und der Schulung berücksichtigen. Wir werden ihnen damit ein entsprechendes Zeitkontingent verschaffen, das diesen Anforderungen entspricht.
Mit der Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes werden wir eine gute Grundlage für einen dynamischen Wandel in diesem Bereich schaffen. Wir werden den Rettungsdiensten damit eine moderne und auf sie zugeschnittene Rechtsgrundlage für ihren täglichen engagierten und aufopfernden Dienst zur Verfügung stellen. Ich darf Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank.
Lieber Kollege, vielen Dank. – Das war die erste Rede des Kollegen. Bodo, herzlichen Glückwunsch dazu.
Es wird nicht die letzte sein. – Wir machen weiter. Das Wort erhält Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich in die inhaltliche Debatte einsteige, möchte auch ich mich bei all denen bedanken, die im Rettungsdienst tätig sind. Ich möchte mich bei den Fahrern der Krankenwagen, bei den Mitgliedern der Verbände und Organisationen, bei den Notfallseelsorgern und bei den vielen Ehrenamtlichen bedanken, ohne die diese Arbeit nicht möglich wäre.
Nur mit einem gut koordinierten und tatkräftigen Einsatz aller Beteiligten – natürlich auch derjenigen in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen – ist es möglich, Menschenleben zu retten, Leiden zu mindern und die Folgen der Krankheiten abzuschwächen. Ihnen gebührt für diese verantwortungsvolle Tätigkeit und ihren persönlichen Einsatz unser voller Dank. Man muss sich einfach einmal überlegen: Da arbeiten Menschen Tag und Nacht und auch am Wochenende. Denen gebührt Respekt.
Ohne das Engagement, das über die normale Pflichterfüllung hinausgeht, würde diese Gesellschaft nicht zusammengehalten werden. Ohne die Anerkennung der geleisteten Arbeit geht es allerdings auch nicht. Deshalb setzen wir uns für eine gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen derjenigen ein, die im Rettungsdienst und im Gesundheitswesen tätig sind.
Sosehr ich die Arbeit der Rettungsdienste loben kann, muss ich allerdings mein Unverständnis über diese Gesetzesvorlage deutlich machen. Ich weiß nicht, zum wievielten Male eine Gesetzesänderung in Eilausfertigung um die Ecke kommt, die erkennen lässt, dass festgestellt wurde: Huch, das Gesetz endet 2018.
Das Gesetz läuft dann aus. Wenn wir schon das Parlament und die parlamentarischen Abläufe nicht ernst nehmen, dann beschäftigen wir doch einmal die Opposition kurz vor und nach der Sommerpause mit einem Gesetzentwurf, an dem sie herumkauen können, bis sie vielleicht den Kern finden.
Die angeblich wichtigen Bestandteile sind folgende: Aus dem Wort „Notfallversorgung“ wird jetzt die „Notfallrettung“. Statt „zusammenwirken“ soll dann „eng zusammenarbeiten“ im Gesetz stehen. Das Wort „Hilfeersuchen“ soll durch das Wort „Notfallmeldungen“ ersetzt werden. Der „Rettungswagen“ wird durch „Kranken- und Rettungstransportwagen“ ersetzt werden. Das erhöhte Einsatzaufkommen bei Eisregen soll geregelt werden. Die Krankenhausgesellschaft soll nicht nur einen Gaststatus im Landesbeirat haben.
Es soll eine Angleichung an andere Gesetze erfolgen. Die Überschriften sollen präzisiert werden. Das musste unbedingt mit einer Eilausfertigung gemacht werden. Die Jahreszahl „2018“ wird durch „2026“ ersetzt. Das ist ganz wichtig. Das ist nämlich der eigentliche Kern.
Es gibt auch wichtigere Änderungen. Bei manchen in diesem Gesetzentwurf erschließt sich mir nicht, warum es dort geregelt werden muss und nicht in der Verordnung geregelt werden kann.
Wichtiger sind die Regelungen zur Vergabe der Leistungen. Ein Verwaltungsmonopol ist sinnvoll und notwendig. Gerade in Zeiten des europaweiten Ausschreibungswahns ist es notwendig, zu betonen, dass Rettungsdienste mit Eigenbetrieben oder durch die Feuerwehren durchgeführt werden können.
Warum die Luftrettung davon aber ausgenommen sein soll und hier Ausschreibungsverfahren erforderlich zu sein scheinen, erschließt sich mir von der Sache her nicht. Wenn man das eine kann, kann man das andere auch.
Die Einrichtung einer Personenauskunftsstelle für Betroffene und deren Angehörige bei Großschadensereignissen wie Flugzeugabstürzen, Unfällen in industriellen Großanlagen oder Wetterkatastrophen ist sicher sinnvoll. Allerdings muss hier gewährleistet sein, dass es wirklich nur um die Angehörigen geht und dass nicht irgendeine Sensationslust bedient wird. Hier wurde ja auch der Datenschutzbeauftragte einbezogen.
Unklar ist mir allerdings noch, was Sie mit der Regelung in demselben § 17 beabsichtigen, die den Datenschutz zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung aussetzen soll. Was bezwecken Sie damit?
Wenn sich eine Gefahrenlage ergibt, wird der Rettungsdienst die Polizei zu dem Geschehen dazurufen. Was sollen die Rettungsdienstmitarbeiterinnen Ihrer Meinung nach darüber hinaus tun? Wird die ärztliche Schweigepflicht am Ende damit angetastet? Es gibt ja einige Ausnahmen davon, wenn ein höherwertiges Rechtsgut konkret gefährdet ist, z. B. wenn eine schwerwiegende Straftat geplant ist. Was möchte die Landesregierung mit dieser Änderung erreichen? – Ich bin auf Ihre Argumentation echt gespannt; bislang habe ich nichts davon gehört.
Na ja, machen wir uns doch nichts vor. Wer hat es denn geschrieben? – Das haben wir doch jetzt mitbekommen. Eine Ansage haben wir dazu nicht bekommen.
Im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung sollte eigentlich evaluiert werden, wie der Rettungsdienst aktuell funktioniert, wie sich Einsatzzahlen entwickeln, ob die Strukturen sinnvoll sind oder geändert werden müssten. Dazu gibt es nichts von der Landesregierung. Wir wissen aber, dass die Einsatzzahlen steigen und dass dies nicht nur mit einer älter werdenden Bevölkerung zu tun hat. Wir wissen, dass sich die Einsatzzahlen in den Landkreisen sehr unterschiedlich darstellen. Zumindest die Landesregierung weiß aber nicht, warum.
Wir wissen, dass mit Notfallambulanzen in Krankenhäusern, den Bereitschaftsdienstzentralen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und den Rettungsdiensten eine für die Bevölkerung unübersichtliche Struktur existiert, die dazu führt, dass viele an der falschen Adresse landen und die Einrichtungen überlastet sind. Eine seriöse Auswertung dieser Entwicklung und eine Erörterung wären notwendig gewesen, bevor man eine solche Gesetzesnovelle angeht. Aber stattdessen ändert man dann lieber Datenschutztatbestände, von denen wir nicht genau wissen, warum sie geändert werden sollen. Ich finde, seriöses Arbeiten geht anders.
Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung. Aber auch das – so ist zu befürchten – wird im Hopplahopp gehen, weil sich nach der Sommerpause die Anhörungen in einem Ausschuss drängen, da wieder einmal nur auf die letzte Minute gearbeitet worden ist. Das hätten wir uns hier ersparen können, wenn Sie Ihre Arbeit ordentlich machen würden.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe mir auch bei der ersten Durchsicht Gedanken gemacht, ob man nicht einen Gesetzentwurf von der Landes
regierung hätte erwarten können und müssen. Dann habe ich aber festgestellt, dass das doch ein wichtiges Thema ist, wo vielleicht sogar der andere Weg der richtige ist, nämlich dass wir das für uns alle wichtige Thema – es ist ja kein politisches, sondern ein gesellschaftlich getragenes Thema – in einer entsprechenden Anhörung im Ausschuss beraten sollten. Wir sollten dabei vielleicht über das eine oder andere „Wenn und Aber“ sprechen, weil es für das Thema angebracht ist. Deshalb: Formalkritik ja, aber rein materiell sage ich: Man sollte vielleicht die Gunst der Stunde nutzen, sich des Themas parlamentarisch etwas genauer anzunehmen und das zu würdigen, was meine Vorredner auch gemacht haben.
Herr Pfaff-Greiffenhagen, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede. Das ist ein wichtiges Thema. Es ist schön, dass Sie eine Jungfernrede zu einem solchen Thema halten konnten. Wir werden dem Gesetz heute nicht zustimmen – das war der letzte Satz –, sondern wir werden in die Gesetzesberatung gehen. Die Gesetzesberatung werden wir dann zum Anlass nehmen, auch als FDP das eine oder andere zu hinterfragen oder zu würdigen, so wie ich das auch eingangs dargestellt habe.
Der Dank an die Rettungskräfte – ja, das gehört an die erste Stelle. Das möchte ich hier für die FDP ausdrücklich betonen. Ich glaube, dass die Arbeit der Rettungskräfte von jemandem, der das nicht persönlich erlebt hat – ich bin nicht im Rettungsdienst gefahren, ich habe dort nicht das Entsprechende erlebt –, einfach nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Vielleicht kann im Kontext der Beratung noch einmal die Kleine Anfrage des Kollegen Rock, der eigentlich für das Thema verantwortlich ist, vom 29. Mai 2017 aufgegriffen werden. Hier wurde schon eine AG „Fachkräftemangel im Rettungsdienst“ eingerichtet. Das kann schon entsprechend eingespeist werden, sodass wir dann das, was mit dem Beruf des Rettungssanitäters zu tun hat, noch einmal würdigen und in unsere Beratungen mit einbeziehen können. Das haben auch die Vorredner schon angekündigt
Meine Damen und Herren, das Thema – das sage ich für die FDP; aber ich glaube das auch für alle hier im Parlament Vertretenen sagen zu können – ist ein von uns allen getragenes gesellschaftliches Thema. Kollege Rock ist – wie auch ich – Mitglied beim Deutschen Roten Kreuz. Ich habe im Hochtaunuskreis mit dem Kollegen Bellino und mit Herrn Banzer viele Jahre im Kreisvorstand zusammengearbeitet. Die beiden sind noch im Kreisvorstand tätig. Das gilt bestimmt auch für die eine oder andere Fraktion, die in einem ehrenamtlichen Bereich tätig sind, wo wir all das honorieren und auch ehrenamtlich mittragen, was hier an Arbeit geleistet wird. Ich erhoffe mir von der Beratung, dass das mit einfließt.
Die Punkte, die die Behandlung des Themas begründen, sind eben schon angesprochen worden: Das sind Anpassungen an die Europäische Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. Die Aufgaben des Rettungsdienstes werden weiter gefasst und in den Kontext des Bevölkerungsschutzes gestellt. Die Position des Ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes wird gestärkt. Ich habe nur einmal diese drei Beispiele herausgegriffen, um die Bedeutung der Angelegenheit als solche zu betonen. Ich wünsche mir – ungeachtet dessen, wer das Thema jetzt startet – eine gute parlamentarische Beratung, die dem Thema gerecht wird und die insbesondere die Arbeit der Ehrenamtlichen und aller, die dort erwähnt sind, entsprechend würdigt. Es ist auch eine Privi
In der zweiten Lesung wird vielleicht das eine oder andere, was jetzt formal begründet ist, materiell vorgetragen. Vielleicht werden wir dann alle im Nachhinein feststellen, dass der eingeschlagene Weg im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz sogar der richtige Weg ist. Das Thema hat es verdient, dass es in richtiger Form parlamentarisch gewürdigt wird. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, Kollege Rudolph, wir kommen alle einmal durcheinander. Das gibt es. Kollege Dr. Dippel hat sich zu Wort gemeldet. Die Landesregierung kann sich immer zu Wort melden. Das wissen Sie. Sie können danach sprechen, wenn Sie wollen.