chende Anpassungen vornehmen können. Das ist ein wichtiger Punkt; denn das Internet ist auch für behinderte Menschen ein ganz wichtiges Instrument, um auf Informationen zuzugreifen. Es ist sicherlich auch für ältere Menschen ein Vorteil, wenn Websites leserfreundlicher gestaltet sind und auch andere Tools, die barrierefreie Kommunikation ermöglichen, eingebaut werden. Das finde ich einen sehr wichtigen Schritt, auch in der Kommunikation mit den Nutzern.
Die Landesbeauftragte soll künftig auch den Kommunen zur Beratung zur Verfügung stehen, wenn diese es wollen. Ich finde, das ist ein vernünftiger Schritt, den wir uns da überlegt haben. Es soll auch einmal in der Legislaturperiode berichtet werden, wie sich der Prozess der Inklusion und der Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit Behinderungen entwickelt hat. Auch das ist ein wichtiger Punkt, wenn es darum geht, das Augenmerk darauf zu richten, wie sich die Partizipation in Hessen weiterentwickelt hat.
Der neu eingerichtete Inklusionsbeirat – den haben wir schon – ist jetzt im Gesetzentwurf verankert und soll da eingebunden werden. Auch das finde ich wichtig: Eltern mit Behinderungen sollen in ihrer Elternschaft unterstützt werden. Das ist ebenfalls ein Punkt, den wir in diesen Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Es gibt einen ganzen Strauß weiterer Maßnahmen. Sie haben diese Dinge zum Teil angesprochen. Ich will sie, mit Blick auf die Zeit, nicht alle wiederholen. Aber das Angebot steht: Wenn Sie alle mitmachen wollen, verabschieden wir diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode. Ich freue mich auf die Beratungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Inklusion und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist für die Landesregierung ein ganz wesentliches und wichtiges Anliegen, das alle Mitbürgerinnen und Mitbürger betrifft. Behinderung ist nicht nur eine gesundheitliche Einschränkung, sondern sie steht auch in Wechselwirkung mit sozialen Barrieren.
Der Schutzbereich der UN-Behindertenrechtskonvention gilt für „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“, sofern sie von Teilhabehindernissen betroffen sind. So heißt es in Art. 1 der UN-BRK. Dabei wird Behinderung – so steht es sinngemäß in der UN-BRK – als Konzept verstanden, welches sich ständig weiterentwickeln kann. Die vielfältigen Erscheinungsformen von Behinderungen erfordern dann auch eine angemessene Reaktion der Verwaltungen. Damit sind wir im Geltungsbereich des Hessischen BehindertenGleichstellungsgesetzes, das sich in Analogie zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes auf das allgemeine Verwaltungsverfahren der Landesbehörden beschränkt und keine Ausstrahlungswirkungen auf den privatrechtlichen Raum hat.
Der Charakter des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes als Rahmen- oder Postulationsgesetz hat sich bewährt. Wenn inklusives Denken schon in der Verwaltung ansetzt, werden ausgrenzende oder diskriminierende Strukturen vermieden oder zumindest sukzessive abgebaut. Dabei ist es erforderlich, dass bei den Lebenssachverhalten auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und dass diese insgesamt dort geregelt werden, wo das für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich geregelt wird, nämlich in den jeweiligen Fachgesetzen, aber nicht in einer Spezialgesetzgebung für Menschen mit Behinderungen. Würden wir das so machen, bestünde die Gefahr der Exklusion. Das Verwaltungsverfahren muss deshalb für alle Beteiligten transparent sein.
Im Sinne der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention wird in § 1 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes mit der Übernahme der Worte „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe“ signalisiert, dass es auf das Ergebnis ankommt, nämlich auf die Überwindung von Zugangsbarrieren, die die Teilhabe einschränken. Die zentralen Leitprinzipien der UN-BRK, wie Selbstbestimmung, Zugänglichkeit, Partizipation und Achtung der Menschenwürde, werden damit auch Bestandteil des Gesetzesziels.
Die UN-BRK verpflichtet dazu, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in der UN-BRK niedergelegten Rechte zu treffen. Es ist schon mit der im Jahr 2016 erfolgten Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung sichergestellt worden, dass Gesetze und Verordnungen anhand des Maßstabs der UN-BRK überprüft werden. Insoweit wird auch dafür Sorge getragen, dass bei Regelungen von unterschiedlichen Lebensbereichen die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich mit bedacht werden.
Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz kann in dem Sinne heute schon als eine Umsetzung der UN-BRK ausgelegt werden; denn es sorgt für Transparenz und eine einheitliche Rechtsanwendung und hilft, Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung in der Praxis zu beheben. Das Bundes-Gleichstellungsgesetz verpflichtet nur die Bundesbehörden oder in den Ländern die Behörden, die Bundesaufgaben wahrnehmen. Die Landesgleichstellungsgesetze sind fortzuentwickeln, um dem Diskriminierungsverständnis und den zentralen menschenrechtlichen Prinzipien der UN-BRK Rechnung tragen zu können. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz enthält daher allgemeine Regelungen, Definitionen und Verfahrensweisen. Ebenfalls analog zum Bundesgleichstellungsgesetz wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen mit diesem Gesetz implementiert.
Da reicht es nicht, nur die Kommunen mitzunehmen. Es ist wichtig, sie mitzunehmen, aber dabei nicht vorzuschreiben, wie sie die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen. Insofern ist dort eine entsprechende Freiheit gegeben. Möglicherweise gibt es im Hessischen Landtag aber einige andere Vorstellungen.
Das Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit wird durch das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz in den Bereichen, für die das Land selbst verantwortlich ist, konkretisiert. In § 10 „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“, § 11 „Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikations
hilfen“, § 12 „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und § 12a „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ werden den Trägern öffentlicher Gewalt des Landes nunmehr konkrete Vorgaben gemacht. Die Kommunen bleiben für die UN-BRK-konforme Gestaltung ihrer Verwaltungsverfahren zuständig. Das ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch der richtige Weg.
Ich bin sehr dankbar, dass die Fraktionen ihn eingebracht haben. Bei gutem Willen ist dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode mit einer Beschlussfassung des Hessischen Landtags, des Gesetzgebers, zu versehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich habe Ihnen versprochen, es so kurz wie möglich zu machen. – Ich wollte eigentlich zu der inhaltlichen Frage gar nichts mehr sagen. Aber, Herr Minister, Sie haben in einem Nebensatz genau das zum Ausdruck gebracht, was ich vorhin formuliert habe: Sie haben gesagt, Sie wollten die Kommunen mitnehmen, aber Sie wollten nicht hineinregieren.
Ich will Sie darauf hinweisen, dass ein Ressourcenvorbehalt etwas völlig anderes ist, als den Leuten etwas vorzuschreiben. Die Frage ist, ob es einen Grund gibt, von einer ansonsten zwingenden Vorschrift, nämlich der UN-Behindertenrechtskonvention, abzuweichen. Das ist die Kardinalfrage, und über sie ist im Zusammenhang mit der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes zu diskutieren.
Es wäre im Übrigen klug gewesen – jetzt komme ich zum Verfahren, Frau Kollegin Erfurth –, diesen Gesetzentwurf parallel zu dem Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz vorzulegen.
Ich frage Sie: Wer hat Sie daran gehindert? Es wäre nichts logischer gewesen, als diese zwei Dinge in einen Zusammenhang zu stellen, nicht nur weil es einen Gesamtzusammenhang gibt, sondern weil das z. B. sehr eng mit der Frage des Inklusionsbeirats verbunden ist. Wir haben in der Anhörung gehört, jedenfalls die von uns, die daran aktiv teilgenommen haben
was man, glaube ich, nicht von allen Kolleginnen und Kollegen, die im Saal waren, sagen kann; Frau Erfurth, Sie waren eine rühmliche Ausnahme –, dass die Vertretung der Interessen von behinderten Menschen im Zusammenhang mit dem BTHG ein strittiger Punkt war. Sie regeln das jetzt
auch im Inklusionsbeirat. Es wäre sehr klug gewesen, über diese beiden Themen im Zusammenhang zu diskutieren und hier zu einer einheitlichen, umfassenden Lösung zu kommen. Ich will das nur an der Stelle sagen.
An unserer Bereitschaft, auch noch am 18. Januar nächsten Jahres zu einer Sondersitzung zusammenzukommen
am 17., Entschuldigung –, soll es nicht fehlen. Ich arbeite an dem Tag bis um 12 Uhr nachts. Das ist nicht der Punkt. Aber wenn Sie sich erinnern wollen: Wir haben im Zusammenhang mit dem Ausführungsgesetz zum BTHG, im Zusammenhang mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes und im Zusammenhang mit der Novelle des Krankenhausgesetzes um jede Woche Zeit für die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden gefeilscht. Wir haben Sie auf Knien gebeten, eine Sondersitzung des Ausschusses zu machen und die Anhörung ordnungsgemäß und in einem würdevollen Rahmen abzuhalten. All das hat so nicht stattgefunden.
Meine Fraktion und ich werden das ordnungsgemäß abwickeln. Wir werden sehen, ob das nach stattgefundener Landtagswahl, wenn die Mehrheiten „up for grabs“ sind, wie man im Englischen sagt, und wenn noch ein paar Grundsatzfragen aufgerufen sind, noch alles hält. Ich wünsche uns allen viel Glück dabei. An uns soll es nicht scheitern. Aber sagen Sie nicht, Sie wären nicht gewarnt worden.
Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.
Wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Fachausschuss. – Das wird so gemacht.
Meine Damen und Herren, es ist 13 Uhr. Wir unterbrechen jetzt die Plenarsitzung. Es geht um 15 Uhr weiter. – Vielen Dank und einen guten Appetit.
Kolleginnen und Kollegen! Ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf und rufe Tagesordnungspunkt 54 auf:
Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Hessen wird wirkungsvolle Klimaschutzpolitik fortsetzen und weiter ausbauen – Drucks. 19/6676 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste spricht Frau Kollegin Feldmayer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der extrem heiße, trockene und lang anhaltende Sommer ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Klimakatastrophe Realität ist. Wenn wir innerhalb von 13 Jahren zwei Jahrhundertsommer haben – Sie erinnern sich vielleicht noch an das Jahr 2003; auch damals wurde von einem Jahrhundertsommer gesprochen; und 15 Jahre später haben wir wieder einen –, dann läuft, verdammt noch mal, etwas schief.
Das zeigt, wir sind mittendrin in der menschengemachten Klimakatastrophe. Es ist wirklich absurd, dass immer noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, um in die Köpfe zu bekommen, dass die Klimakatastrophe menschengemacht ist. Wir müssen angesichts der schon jetzt auftretenden Folgen endlich für uns dazu kommen, konsequent zu handeln. Deutschland und die Welt haben sich in Paris zum Klimaschutz verpflichtet. Die Große Koalition tut aber zu wenig, um dieses Ziel zu erreichen – Stichwort: Kohleausstieg. Die Klimaschutzziele, zu denen sich Deutschland bis 2020 verpflichtet hat, werden schon jetzt gerissen. Es fehlt der politische Wille, obwohl man das Wissen über die Klimakatastrophe hat. Es fehlt der politische Wille, dies in beherztes Handeln umzusetzen.
Wir fordern, eine Energie-, Agrar- und Verkehrswende einzuläuten; denn nur so können wir es schaffen, dass sich die Erderhitzung zumindest begrenzen lässt. Wenn wir das nicht schaffen, wird es laut dem Klimaforscher Schellnhuber – vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen die Sendung von Anne Will gesehen – zu Temperaturen kommen, die in großen Teilen Afrikas überhaupt keine Landwirtschaft mehr möglich machen. Wir zerstören unseren eigenen Lebensraum und die Zukunft künftiger Generationen. Deshalb wollen wir GRÜNE auch, dass der Klimaschutz, eine CO2-Bremse, ins Grundgesetz kommt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan Grüger (SPD): Großes Wahlkampfgetöse! – Norbert Schmitt (SPD): Warum habt ihr es dann nicht in die Hessische Verfassung aufgenommen?)