Im Rahmen dieses Änderungsantrags werden Verbundbildungen über Kreisgrenzen bzw. über die Grenzen kreisfreier Städte hinaus gefördert. Die Aspekte der sektorenübergreifenden Versorgung und Gesundheitskonferenzen haben wir hier bereits in der ersten Lesung ausführlich dargelegt.
Das Anstreben einer geschlechterparitätischen Besetzung der Gesundheitskonferenzen ist Bestandteil dieses Änderungsantrags. Er orientiert sich an anderen Gesetzen und berührt nicht die Rechte von entsendenden Organisationen. Die Regierungsfraktionen haben insbesondere hier das Ziel aufgenommen, weil Pflege und ärztliche Dienstleistungen ganz überwiegend von Frauen durchgeführt werden.
Einige wenige Anmerkungen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Wir sind uns im Ziel durchaus einig, Personalschlüssel in der Pflege in den Krankenhäusern einzuführen. Den Weg über eine Rechtsverordnung auf Landesebene halten wir aber zumindest für problematisch. Sie wissen, dass am 01.01.2019 auf Bundesebene durch Gesetz Personalschlüssel für ausgewählte Bereiche vorgeschrieben werden. Dies sind insbesondere Intensivstationen und die Geriatrie. Darüber hinaus hat Bundesgesundheitsminister Spahn für 2020 für alle Bereiche Mindestpersonalausstattung in der Pflege per Gesetz angekündigt. Die Diskussion bzw. Erfahrungen sollten zunächst einmal ausgewertet werden, bevor sich die Frage stellt, ein Landesgesetz oder eine Verordnung auf Landesebene anzustreben. Zudem ist die Frage zu klären, ob ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung Konnexität auslösen würde, zumindest bei kommunalen Trägern.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags verbessert weiter die Finanzausstattung der Krankenhäuser in Hessen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen können eine gute Bilanz vorweisen. In Stichpunkten sei erinnert: kontinuierliche Steigerung der Investitionszuschüsse, Sonderprogramm vor der Umstellung von der Einzelförderung auf die Pauschalförderung. Einführung der Pauschalförderung, wodurch die Krankenhäuser schneller und bedarfsgerechter investieren können,
Im Vergleich der Bundesländer liegt Hessen bei den Krankenhausinvestitionen immer in der Spitzengruppe, bei den Flächenländern zusammen mit Baden-Württemberg und Bayern immer unter den ersten drei. Das sind die Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Wir werden diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. Wir wissen, dass wegen des medizinischen Fortschritts, des demographischen Wandels und der Strukturveränderung weiterhin ein hoher Investitionsbedarf vorhanden ist bzw. entstehen wird. Dieser Gesetzentwurf ist eine wirksame Unterstützung für unsere Krankenhäuser in Hessen. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich feststellen, dass ich mit großer Freude gehört habe, dass auch die hessische CDU anerkennt, dass es Personalschlüssel in Krankenhäusern braucht. Das ist ganz anders als die Debatten, die wir in den vergangenen Jahren geführt haben.
Dass anschließend gleich wieder die Bremse zur Umsetzung kommt, ist nicht weiter verwunderlich; denn wenn man es realisieren wollte, müsste man sich ernsthaft Gedanken darüber machen, Geld in die Hand nehmen und auch ansonsten ein paar Ideen entwickeln, wie man dieses Personal generieren und ausbilden will. Da duckt man sich lieber weg und sagt: Warten wir doch auf das, was aus dem Bund kommt. – Dann warten wir hier aber wahrscheinlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, weil die Umsetzung hier im Lande immer recht langsam vonstattengeht.
Es mag auch sein, dass Hessen gemeinsam mit anderen Ländern im oberen Drittel der Finanzierung liegt. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weit hinter dem Bedarf liegen. Das, was es für die Krankenhäuser gibt, und das, was die Krankenhäuser brauchen, klafft weit auseinander. Die Investitionslücke für die Krankenhäuser ist auch mit diesem Gesetz nicht gefüllt. Da sie nicht gefüllt ist, kann man diesem Gesetz nicht zustimmen. Man kann ihm auch mit den Änderungen, die da kommen, nicht zustimmen.
Sie haben ein paar handwerkliche Fehler weggemacht. Sie haben die Verbünde etwas weiter gefasst, und Sie haben die wunderbare geschlechterparitätische Besetzung eingeführt. Das finde ich tatsächlich einer Erwähnung wert, weil man sich fragen muss: Ist das die Trendwende? Bekommen wir das jetzt in allen Gesetzen? Dann wäre es in Ordnung; denn irgendwann muss man anfangen.
Aber warum fängt man gerade hier an? Wir hatten gerade schon ein paar Gesetze beraten, in denen es auch Gremien gab. Darin steht es meines Wissens nicht. Wird es in den nächsten Gesetzen auch stehen? Dann fände ich es in Ordnung.
Wir können also sehr neugierig sein, ob jetzt endlich auch bei der Landesregierung angekommen ist, dass man ein bisschen mehr tun muss, wenn man tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen erreichen will, als immer nur schöne Worte zu geben.
Ich bin gespannt, welche Folgen das hat, wie sich das in der Praxis auswirkt. Man kann sehr genau hinschauen. Aber ich hoffe wirklich, dass das jetzt Allgemeingültigkeit hat.
weil es unseren Forderungen ganz nahe kommt. Aber da waren wir in der Vergangenheit auch nicht weit auseinan
der. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig. Deswegen werden wir diesem Änderungsantrag auch ganz sicher zustimmen. Sollte er eine Mehrheit finden, müsste ich meine Ansage zum Gesetz insgesamt noch einmal überdenken. Da wir dieses Haus aber kennen, ist es wahrscheinlich nicht notwendig, dass ich das tun muss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Schott. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Lenders. Ich weise verhandlungsleitend darauf hin, dass danach nach derzeitigem Stand die Debatte beendet ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion sieht den Änderungsantrag der SPD als nicht zustimmungsfähig an. Was die Mindestpersonalzahlen anbelangt, haben wir eine diametral andere Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten werden wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben. Wir könnten auch heute schon darüber abstimmen.
Ich will gleich dazusagen, was die Verbundbildung von Krankenhäusern anbelangt: Das geht absolut in die richtige Richtung. Das deckt sich mit dem, was wir auch wollen: Verbünde und Spezialisierung von Krankenhäusern. Wenn wir über den Krankenhauserhalt nachdenken, müssen wir uns darüber unterhalten, wie man sie zukünftig finanzieren kann.
Bei Verbünden leben uns die privaten Klinikbetreiber, z. B. Helios, durchaus vor, welche Synergien man dort heben kann und in welchen Bereichen man auf Wirtschaftlichkeit hinarbeiten kann. Das ist nicht immer nur auf der Patientenseite. Gerade im Verwaltungsbereich zeigen uns die Privaten, wie es geht.
Meine Damen und Herren, ein Kritikpunkt in der Anhörung betraf das Prüfrecht des MDK, des Medizinischen Dienstes. Ich bin kein Sozialpolitiker, auch wenn ich heute Abend versuche, mein Bestes zu geben. Aber ich habe mich schon gefragt: Wer sonst soll kontrollieren, wenn nicht der MDK? Der Medizinische Dienst ist im besten übertragenen Sinne auch der Interessenverwalter der Beitragszahler, und zwar nicht nur der Beitragszahler auf der Arbeitnehmerseite, sondern auch auf der Arbeitgeberseite.
Meine Damen und Herren, wer soll ansonsten so etwas wie eine Überprüfung vornehmen, ob die Abrechnungen ordnungsgemäß vorgenommen worden sind? Ich kann mir zwar auch vorstellen, dass man so etwas bei einer neutralen Behörde wie dem Regierungspräsidenten ansiedelt. Aber der wäre in einer anderen Richtung unterwegs, er hätte einen ganz anderen Fokus auf die Prüfung. Von daher muss man, wenn man Kritik daran übt, so ehrlich sein und sagen: Da werden die Interessen der Beitragszahler mit berücksichtigt.
Insofern können wir Freie Demokraten dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bocklet, auch hier trifft es zu: Wir erkennen an, dass Sie Änderungsanträge eingereicht haben. Wenn Sie es immer so gehandhabt hätten, nach Anhörungen auf die Hinweise von Anzuhörenden einzugehen, dann hätten wir das heute vielleicht nicht so deutlich zum Ausdruck gebracht.
CDU und GRÜNE haben mit ihrem Änderungsantrag viele Fehler korrigiert, vor allen Dingen redaktionelle Änderungen durchgeführt. In der ersten Lesung hatten wir Oppositionsfraktionen nachgefragt und uns gewundert, warum der Gesetzentwurf eilte. Wenn es schnell gehen muss, entstehen eben auch Fehler. Aber die haben Sie inzwischen analysiert und zum Teil abgestellt.
Dass die Verbünde jetzt neu definiert werden und auch über Landkreisgrenzen hinweg möglich sind, ist gut, aber die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Krankenhäusern werden festgelegt. Das ist wiederum für alle jene Verbünde nicht so gut, die weiter auseinander liegen. Sie profitieren eben nicht von der Förderung, obwohl sie die gleichen fachlichen Voraussetzungen haben. Das finden wir falsch. Deswegen können wir diesem Punkt nicht zustimmen.
Auf einen Punkt möchte ich besonders eingehen; Herr Lenders, Sie haben den MDK schon genannt. Wir würden ihn gerne aus dem Gesetz herauslassen. In der Anhörung wurde gefordert, eine andere, neutrale Prüfinstanz zu finden. Uns ist bewusst, dass man nicht um die Prüfinstanz herumkommt. Die Akteure im Gesundheitswesen hatten in ihren schriftlichen und auch in den mündlichen Stellungnahmen erläutert, dass z. B. die GQH eine solche Aufgabe übernehmen könnte. Die Aufgaben und Ziele der externen Qualitätssicherung müssten dann natürlich angepasst werden. Das müsste man wollen und auch entsprechend umsetzen.
Die Stellungnahmen zielten nämlich darauf ab, dass eine Prüfinstanz neutral sein soll. Kritiker sehen das beim MDK nicht als gegeben an. Wie der Name schon sagt: Es ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Der MDK soll sicherstellen, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien Versicherten zugutekommen. Dies geschieht nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, Leistungen der Krankenkasse müssen nach § 12 SGB V „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“. So stehen vor allen Dingen die Wirtschaftlichkeit und die Perspektive der Krankenversicherung im Fokus. Sozialrechtlich ist dann aber natürlich auch verankert, dass fachliche Unabhängigkeit geboten ist.
Damit möchte ich etwas zu bedenken geben, was uns die Anzuhörenden mit auf den Weg gegeben haben: Nicht ein einziger Leistungserbringer partizipiert, obwohl diese direkt betroffen sind. Darüber müsste man noch einmal nachdenken.
Abgesehen davon ist der MDK momentan in keinem anderen Bundesland im Gesetz verankert. Die Anzuhörenden wünschen sich eine Landeslösung. Unser Vorschlag ist deswegen, ihn zu streichen und zu überlegen: Hätte man eine neutrale Instanz, die man dann mit Prüfrechten beauftragen könnte?
Darüber hinaus wäre es schön gewesen, wenn man das kleine Wort „insbesondere“ in Nr. 10 bezüglich der Qualitätsindikatoren gestrichen hätte. Die Anzuhörenden haben verdeutlicht, dass es hier ein Problem gibt, da die Qualitätsindikatoren nach § 136 SGB V in den Vordergrund gerückt werden, andere dadurch aber in den Hintergrund geraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass andere Länder eigene Normen entwickeln und diese dann gebrauchen. Das wäre schön gewesen. Dann hätten Sie sagen können: Hessen vorn. So sagen wir eher: Hessen hinten. Schade, dass Sie diese Möglichkeit nicht genutzt haben. Das kleine Wort „insbesondere“ hat nämlich eine große Bedeutung und große Auswirkungen.
Genauso haben Sie das Wort „Bestimmung“ bei der Notfallversorgung stehen gelassen, sodass die bisherige Formulierung dazu nicht bestehen bleiben kann. Bereits in der ersten Lesung hatte ich darum gebeten, uns mitzuteilen, was genau in der geplanten Verordnung – mit Verweis auf die Verordnung nach § 11 – stehen soll. Worum geht es da? Vielleicht können Sie das heute noch einmal aufgreifen.
Die Notfallversorgung ist sicher. Es ist ein wichtiges Thema für die Menschen in Hessen. Die Versorgung und die Patientensicherheit müssen einfach gewährleistet werden.
Deswegen sprechen wir uns auch weiter für wohnortnahe Möglichkeiten aus, damit die Wege ins Krankenhaus nicht immer länger werden. Wir haben beide Aspekte, die Notfallversorgung und die Qualitätskriterien, in unseren Änderungsvorschlägen formuliert, um den Stellungnahmen in der Anhörung Rechnung zu tragen.
Um die Versorgung sicherzustellen, braucht es natürlich auch Personal. Wir haben in der Vergangenheit schon oft darüber debattiert, dass wir den Beruf wieder attraktiver machen müssen, um junge Menschen dafür zu begeistern. Neben einer guten Entlohnung sind es dann die Arbeitsbedingungen.
Marjana Schott hat gerade schon darauf hingewiesen, dass es sich im ersten Moment gut angehört hat, als Herr Dr. Bartelt sagte: „Das ist doch etwas, was jetzt auf Bundesebene kommen soll“, um dann gleich wieder die Handbremse zu ziehen, dass man erst mal abwarten soll. Aber wie lange wollen wir denn noch warten?
Seit Jahren ist kaum etwas bis gar nichts passiert. Wir haben einen Pflegenotstand. Wir werden alle älter. Wir brauchen das Personal. Die Patientensicherheit hängt vom Personalschlüssel ab.