Herr Warnecke, vielleicht muss man an dieser Stelle sagen, was sich verändert hat. 1994 – vielleicht können Sie sich erinnern –, d. h. Anfang der Neunzigerjahre, wurde die Bundespost zu Telekom, Postbank und Deutsche Post AG. Der Mobilfunk wurde damals für Private geöffnet; damals entstand D 2. Dieser Ausbau erfolgte marktgetrieben. Das bedeutet, dass an dieser Stelle weder Bund noch Länder Geld dazugegeben haben, sondern dass die Unternehmen untereinander in eine Konkurrenzsituation gesetzt worden sind und jeweils eigene Mittel investiert haben, um eine Infrastruktur aufzubauen.
Die Frequenzen, die sie dafür erhalten haben, haben sie von der Bundesnetzagentur zugewiesen bekommen. Dafür mussten sie teilweise ziemlich viel Geld bezahlen – Sie können sich sicher erinnern. Sie mussten dieses Geld und die Investitionen, die sie in die Infrastruktur gemacht haben, wieder hereinbekommen. Sie haben sich dementsprechend zuallererst einmal auf die Standorte konzentriert, wo sie die meisten Kunden hatten. Das waren in aller Regel die Ballungsräume. Mit der Frequenzerteilung wurden ihnen Versorgungsauflagen gemacht. Diese Versorgungsauflagen haben dann beispielsweise besagt – das ist das Problem –, dass sie soundso viele der Haushalte erreichen müssten. Teilweise gab es auch noch Flächenauflagen – allerdings nicht der Länder, sondern der Bundesnetzagentur.
Alle Statistiken, die es gibt, gehen immer von Haushalten aus. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise den Gutsbezirk Reinhardswald nehmen: Da ist viel Fläche, aber es gibt null Haushalte. Dementsprechend haben Sie da einen weißen Fleck, d. h. keine Versorgung. Aber auf der anderen Seite haben Sie auch keine Refinanzierungsmöglichkeit. Deswegen sind alle Statistiken, die es gibt, immer verbunden mit der Frage: „Wie viel Prozent der Haushalte werden erreicht?“, und nicht: Wie ist die Flächenabdeckung?
Wir diskutieren gerade auf Bundesebene über den nächsten Schritt, Stichwort: LTE. Dort gibt es von der Bundesnetzagentur – das finden wir auch ausdrücklich richtig – beispielsweise Auflagen zur Frage der Abdeckung an Verkehrswegen. Wenn man jetzt an ICE-Trassen, an Autobahnen usw. denkt: Dort gibt es teilweise wenige Haushalte, aber einen großen Bedarf. Deswegen habe ich Ihnen die Zahl der Haushalte genannt und nicht die Zahl der Flächen.
Herr Minister, Sie haben gerade selbst auf das Thema Verkehrswege abgehoben, die durch die Fläche gehen und entlang derer ja nicht besonders viele Haushalte sind, insbesondere wenn es sich dabei z. B. um die A 5 handelt, die durch viele Waldgebiete geht. Was tut die Landesregierung dafür, dass genau da die Mobilfunkabdeckung besser wird? Wir Abgeordnete fahren dort häufig entlang. Ich sage es einmal so: Das Telefonieren auf den Strecken ist nicht besonders spaßbehaftet, weil man sich quasi alle fünf Minuten wegen eines neuen Funklochs neu einwählen muss.
Herr Abg. Grüger, man muss natürlich aufpassen, dass man nicht Steuermittel dafür ausgibt, dass man die Versorgungsauflagen, die die Mobilfunkbetreiber sowieso haben, am Ende mit Mitteln bezahlt, die dafür eigentlich nicht vorgesehen sind. Die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur beziehen sich auch auf die Verkehrswege. Wenn an dieser Stelle die Versorgung schlecht ist, muss aus meiner Sicht die Bundesnetzagentur eingreifen und die Mobilfunkbetreiber dazu bringen, dass sie ihre Auflagen erfüllen. Dazu hat sie auch Möglichkeiten, bis hin zu Strafzahlungen.
Unser Förderprogramm bezieht sich auf die weißen Flecken, für die es keine Auflagen gibt. Wenn Sie die Diskussion über Versorgungsauflagen, Stichwort: LTE, genau betrachten, stellen Sie fest, dass es Auflagen gibt, was die Verkehrswege angeht. Dann streitet man sich, ob es 98 oder 99 % der Haushalte sind. Wir wollen ein Förderprogramm für das 1 % machen, das aus Sicht der Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich am Ende nicht darstellbar ist. Wir wollen aber nicht dafür sorgen, dass das, was sie marktgetrieben machen müssen, jetzt durch Steuermittel ersetzt
Plant sie, die Landespolizei zukünftig personell wieder so auszustatten, dass für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen, auch an Privatschulen, der obligatorische Verkehrserziehungsunterricht mit einer Fahrradprüfung angeboten werden kann?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Selbstverständlich werden wir die Polizei auch in den kommenden Jahren herausragend gut ausstatten. Wie Sie aus den Haushalten wissen, haben wir uns ja bereits vorgenommen, dass wir bei der hessischen Polizei einen Zuwachs von 11 % haben werden. Es sind 1.520 zusätzliche Stellen, die wir mit den Haushalten geschaffen haben.
Herr Kollege Rudolph, keine einzige Stelle ist abgebaut worden, sondern es sind 11 % zusätzliche Stellen geschaffen worden. Wir werden über 15.000 Polizeibeamtinnen und -beamte haben. Das ist der absolute Höchstwert, den es jemals in Hessen gegeben hat.
Herr Abg. Roth, damit werden wir selbstverständlich auch in der Lage sein, so wie bereits in der Vergangenheit, den Verkehrserziehungsunterricht anzubieten. Schule und Polizei arbeiten bei der Verkehrserziehung ressortübergreifend zusammen. Die theoretischen Grundlagen werden im Sachunterricht durch die schulischen Lehrkräfte vermittelt. Die Polizei bringt sich mit ihrer verkehrspolizeilichen Fachkompetenz bei der praktischen Radfahrausbildung ein. Hessenweit werden grundsätzlich an allen öffentlichen Grundschulen durch polizeiliche Verkehrserzieherinnen und -erzieher in fünf Doppelstunden die in der Theorie erarbeiteten Inhalte praktisch geübt; aber – Sie haben richtig gehört, Herr Kollege Roth – in den öffentlichen Grundschulen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder das Fahrradfahren beherrschen. Auf Anfrage unterstützt die Polizei selbstverständlich auch private Schulen bei der praktischen Radfahrausbildung. Für die praktische Radfahrausbildung wird wie bisher polizeiliches Personal bereitgestellt. Durch nicht vorhersehbare Gründe, wie beispielsweise Krankheit, Witterung oder Ähnliches, kann es jedoch vereinzelt vorkommen, dass die praktische Verkehrserziehung nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Generell gilt allerdings, dass wir auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dass die Verkehrserziehung stattfindet. In den Schulen, die in privater Trägerschaft sind, ist das für uns eine freiwillige Aufgabe. Dort werden wir versuchen, dies im Rahmen unserer Kapazitäten auch in Zukunft, soweit es irgendwie geht, sicherzustellen.
Meine Frage geht in die Richtung derjenigen Kinder, die in der Grundschule das Fahrradfahren nicht beherrschen. Wie wird die Verkehrserziehung für diese Kinder sichergestellt?
Die Voraussetzung für uns – für die hessische Polizei –, die Verkehrserziehung durchzuführen, ist, dass diese Vorkenntnisse existieren. Bei Kindern, die nicht Fahrrad fahren können, muss dafür gesorgt werden – möglicherweise spielen da auch die Eltern eine Rolle, die man nicht unterschätzen sollte –, dass sie dann auch Fahrrad fahren lernen. Wenn es um Verkehrserziehung geht, können wir doch seitens der Polizei erst dazukommen, wenn eine entsprechende Vorbildung stattgefunden hat und die Kinder Fahrrad fahren können. Dann kann man ihnen auch sagen, wie sie sich im Verkehr zu verhalten haben.
Herr Minister, nachdem Sie in der Antwort unterschieden haben – dafür bin ich dankbar –, wo ein solcher Unterricht erteilt wird und wo nicht, frage ich Sie: Können Sie sagen, an welchen Stellen und in welchem Umfang dieser Unterricht tatsächlich hessenweit ausgefallen ist?
Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. – Natürlich haben wir uns bei der Anfrage Gedanken gemacht, was der Hintergrund ist. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass die Schulen in privater Trägerschaft, die von den Kapazitätsproblemen betroffen waren, den Unterricht selbst durchgeführt haben, während die Abnahme der Prüfungen durch die Polizei erfolgt ist.
Insofern haben wir uns mit den privaten Trägern bzw. mit den Schulen in privater Trägerschaft zumindest in der Umgebung, wo wir das wahrgenommen haben, entsprechend arrangiert.
Vielen Dank. – Das war die Fragestunde, meine Damen und Herren. Was mit dem Rest geschieht, werden wir sehen.
(Die Fragen 1114, 1115, 1118, 1119, 1122 bis 1128 und die Antworten der Landesregierung sind als An- lage beigefügt. Die Fragen 1116, 1117, 1120 und 1121 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und des Fragestellers in der nächsten Fragestunde beant- wortet werden.)
Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten betreffend „Die Gesellschaft zusammenhalten – für ein starkes, lebenswertes Hessen“
Die Redezeit beträgt 20 Minuten je Fraktion; es gibt die entsprechende Orientierungszeit für die Regierung. Die Reihenfolge ist festgelegt. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Hessen ist ein starkes Land, ein Land, das zusammenhält. Dieser Zusammenhalt ist vielerorts zu spüren. Er macht Hessen zu einer lebenswerten Heimat. Wir wissen alle aus vielen Umfragen über viele Jahre hinweg, dass die Menschen ganz besonders gern hier in Hessen leben.
Dass dies auch zukünftig gilt, ist keine Selbstverständlichkeit. Hessen stark und lebenswert zu halten und die Gesellschaft zusammenzuhalten, muss d i e zentrale Aufgabe der Politik sein.
Wir haben gemeinsam viel dafür getan, dass Hessen so stark ist. Diese Stärke ist eine gute Voraussetzung, damit Hessen lebenswert bleibt und damit wir diese Gesellschaft zusammenhalten. Breiter Wohlstand ist keine Garantie, aber er ist eine gute Voraussetzung, Neid, Hass und Gewalt schon im Ansatz zu bekämpfen.
Den Menschen in Hessen geht es vielfach besser als in den anderen Ländern. Noch nie waren so viele Menschen in Hessen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und in guter Arbeit. Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen gehört zu den niedrigsten in der Bundesrepublik.
In weiten Teilen unseres Landes herrscht Vollbeschäftigung. Unser Wirtschaftswachstum erreicht von Jahr zu Jahr Höchststände, und die Löhne und Einkommen der Menschen in Hessen gehören zu den höchsten in der ganzen Republik.
Meine Damen und Herren, das sind nicht nur Zahlen und Statistiken, sondern entscheidend ist etwas anderes. Ent
scheidend ist, dass unsere Politik den Menschen konkret nützt. Was ich Ihnen eben beispielhaft vorgetragen habe, nützt ganz konkret den Menschen in unserem Land, und das spüren sie. Deshalb leben sie auch gerne in Hessen.
Diese Landesregierung hat viel dafür getan, und wir arbeiten mit voller Kraft daran, dass das auch zukünftig gilt. Gerade die jungen Menschen, die in diesen Tagen zum Beispiel neue Ausbildungsverhältnisse begonnen oder ihr Studium aufgenommen haben, haben Chancen wie noch keine Generation vor ihnen.
Das hat viel mit unserer Arbeit zu tun. Wir haben Rekordsummen in die Bildung investiert. Wir haben so viele Lehrer wie noch nie. Wir haben so viel Unterricht wie noch nie. Wir haben auch so viele Ganztagsschulen wie noch nie. Meine Damen und Herren, der Bildungsfinanzbericht des Bundes hat uns bescheinigt: In keinem Flächenland wird für die Bildung pro Kopf so viel ausgegeben wie bei uns in Hessen. Das ist eine bewusste und richtige Entscheidung.