Herr Abgeordneter, nach Einführung der Präventionsinitiative KOMPASS am 6. Dezember 2017 in den Modellkommunen Bad Homburg, Schwalbach am Taunus, Hanau und Maintal wurden durch die KOMPASS-Berater der zuständigen Polizeipräsidien in enger Abstimmung mit den jeweiligen kommunal Verantwortlichen bereits erste Maßnahmen initiiert.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase entschied das Hessische Ministerium des Innern Ende Mai 2018, das Programm allen hessischen Kommunen anzubieten, und schaffte dafür zusätzliche Stellen, um die Präventionsarbeit der Polizei im Rahmen von KOMPASS weiter zu stärken. Bereits heute nehmen sieben Städte und Gemeinden in Hessen an KOMPASS teil, um die Sicherheit und vor allem auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen zu stärken.
17 neue Kommunen haben bereits eine Zusage erhalten und werden zeitnah in das Programm aufgenommen. 66 weitere Städte und Gemeinden haben ihr Interesse am kommunalen Sicherheitsprogramm des Ministeriums bekundet. Insgesamt erreichen die möglichen KOMPASSKommunen somit bereits ein Drittel der Bevölkerung Hessens.
An den bis zum 28. August 2018 insgesamt acht hessenweit durchgeführten Regionalkonferenzen, mit denen das hessische Innenministerium und die Polizei über die Sicherheitsinitiative des Landes informiert hatten, hat mehr als die Hälfte aller hessischen Kommunen, genau 224, teilgenommen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, auch dazu eine Nachfrage: Ist es im Rahmen des KOMPASS-Programms erforderlich, den sogenannten freiwilligen Polizeidienst wieder einzuführen?
Nein, Herr Abgeordneter, es ist nicht erforderlich, dass der freiwillige Polizeidienst eingeführt wird, aber es ist ein Instrument, ein Werkzeug, das vor Ort durchaus als Unterstützung der Sicherheitsinitiative aufgenommen werden kann. Es ist nicht zwingend erforderlich, aber es ist möglich, in diesem Rahmen auch den freiwilligen Polizeidienst einzuführen.
Herr Innenminister, in der Zeitung war die Aussage des stellvertretenden Polizeipräsidenten in Nordhessen zu lesen, dass die Kommunen auch einen finanziellen Beitrag dazu leisten müssten. Wie hoch ist der jeweils?
Der Beitrag, den die Kommunen z. B. für den freiwilligen Polizeidienst leisten müssen, ist konkret benannt. Dazu gibt es entsprechende Richtlinien, die ich jetzt aber nicht im Kopf habe. Ich meine – aber nageln Sie mich bitte nicht darauf fest –, die Aufwandsentschädigung wird durch die Kommune geleistet, die Ausbildung usw. durch uns.
Ein Instrument wäre z. B. die kommunale Videoüberwachung. Auch hier ist zunächst einmal die Kommune gefragt. Wir leisten einen entsprechenden Beitrag durch finanzielle Unterstützung – bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, wenn ich es richtig im Kopf habe –, aber bei den unterschiedlichen kommunalen Maßnahmen, die im Rahmen des Sicherheitsprogramms laufen, muss die Kommune durchaus auch eigene finanzielle Mittel einbringen. Das ist doch selbstverständlich. Wenn das Thema „Sauberkeit und Ordnung“ bei der Verbesserung der Sicherheit eine Rolle spielt, dann ist ohnehin die Kommune verantwortlich.
Insofern ist es nicht so sehr eine Frage der finanziellen Mittel, übrigens auch nicht auf der Seite des Landes, sondern es ist vor allen Dingen ein Vernetzungsprojekt zwischen den Kommunen und der Landespolizei, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den Organisationen und Verbänden, die alle gemeinsam einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten können, wenn sie noch enger und vernetzter zusammenarbeiten. Es ist insgesamt weniger eine Frage des Geldes, sondern mehr eine Frage der Vernetzung, der Zusammenarbeit, der Kooperation und Koordination.
Herr Innenminister, gibt es zu diesem bundesweit einmaligen Präventionsprojekt made in Hessen mittlerweile An
fragen aus anderen Bundesländern, wie das Konzept aufgesetzt ist, und besteht vielleicht Interesse, es nachzuahmen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich hatte letzte Woche Gelegenheit, meinen Kollegen Innenministern aus der Union das Konzept hier in Wiesbaden vorzustellen. Ich kann Ihnen sagen: Das Interesse war sehr groß. Inwieweit es übernommen wird, werden wir in der Zukunft sehen. Aber das Interesse an dem KOMPASS-Programm war, wie gesagt, sehr groß.
Handelt es sich bei der zu beobachtenden Zunahme von Grünstreifen im Asphalt von Landesstraßen und überregionalen Radwegen um ein ideologisches Projekt der schwarz-grünen Landesregierung?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, Sie haben einen sehr besonderen Humor. Das hat dann auch zu der Schnapszahl geführt.
Auf Fragen von Ihnen habe ich hier schon mehrfach über den Zustand des hessischen Landesstraßennetzes informiert. Daher dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass sich bei der letzten Straßenzustandserfassung im Jahr 2016 21 % des Landesstraßennetzes in einem sehr schlechten Zustand befanden. Deshalb hat die Landesregierung mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ein umfangreiches Projekt zur stetigen Verbesserung des Zustands der Landesstraßen in Hessen in Angriff genommen.
Uns ist es gelungen, den Erhaltungsanteil von 72 % im Jahr 2014 auf über 85 % – geplant – im Jahr 2019 zu steigern. Weiterhin haben wir im Doppelhaushalt 2018/19 die Mittel für den Landesstraßenbau auf 110 Millionen € im Jahr 2018 und 120 Millionen € im Jahr 2019 erhöht. Zum Vergleich: Im letzten Jahr der vorigen Legislaturperiode, also 2013, waren es nur 86,5 Millionen €.
Merkmale einer ausgeprägten Weltanschauung vermag ich bei alldem nicht zu erkennen; es sei denn, Sie halten Vernunft für Ideologie.
Lieber Herr Staatsminister Al-Wazir, ich habe Sie also richtig verstanden, dass Sie sich als Mitglied der GRÜNEN dezidiert dagegen aussprechen, dass mehr Grün in den schwarzen Asphalt kommt?
Es mag sein, dass man vielleicht innerorts aus Gründen der farblichen Gestaltung von Wegen dazu kommt, auch Asphalt mit Farben zu versehen; so etwas gibt es ja manchmal. Aber wenn Sie davon ausgehen, dass ich dafür wäre, dass man zwischen Asphalt Rasen wachsen lässt, kann ich Ihnen sagen: Das gilt für Rasengittersteine – das ist aus Gründen der Versickerung manchmal angebracht –, aber nicht für Landesstraßen.
Wie groß ist die Fläche im Lande Hessen, innerhalb derer die Mobilfunkversorgung schlicht nicht vorhanden ist?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, der Landesregierung liegen leider keine Angaben über weiße Flecken bzw. Funklöcher nach Fläche vor. Das liegt unter anderem daran, dass die Geschäftsmodelle der Mobilfunkbetreiber auf die Versorgung der Haushalte ausgerichtet sind und sich nicht an der Fläche orientieren. Die genaue Differenzierung der Versorgungsdaten unterliegt zudem den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Mobilfunktreiber, ist daher nicht regional verfügbar.
Laut aktueller Information des TÜV Rheinland gehört Hessen mit einer LTE-Versorgungsquote von 97,8 % der Haushalte – noch einmal: 97,8 % der Haushalte – allerdings zu den bestversorgten Flächenländern. Für eine noch bessere Versorgung im Bereich Mobilfunk vor allem im ländlichen Raum haben wir im Rahmen des Digitalisierungskabinetts am 20. August 2018 ein Förderprogramm zur Errichtung von bis zu 300 neuen Mobilfunkstandorten mit einem Volumen von 50 Millionen € beschlossen. Wir stehen kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern, auf deren Basis in den nächsten zwei
Erst gestern habe ich auf dem Biedenkopfer Marktplatz die erste „Digitale Dorflinde“ gepflanzt. Mit diesem Förderprogramm stellt die Landesregierung bis Ende 2019 2 Millionen € bereit, um an geeigneten öffentlichen Plätzen, z. B. Rathäusern oder touristischen Anziehungspunkten, WLAN-Hotspots einzurichten. Das ist zwar kein Mobilfunk, aber auch eine mobile Versorgung, in diesem Fall mit Internet.
Sie sehen, wir arbeiten daran, dass wir die weißen Flecken, die unversorgten Gebiete Schritt für Schritt reduzieren. Ich bin sehr sicher, dass wir in den nächsten Jahren einiges erreichen werden.
Lieber Herr Minister Al-Wazir, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die Mobilfunkbetreiber nicht in der Lage sind, Ihnen mitzuteilen, bis wohin ihre Sendeleistungen reichen, und damit, wo die weißen Flecken sind, die sich ja nicht nur bei Haushalten als Problem erweisen, sondern möglicherweise auch beim Digitalfunk, um entsprechende Funkverbindungen herzustellen und zu halten? Sie sind also nicht in der Lage, Ihnen das mitzuteilen, sind aber erpicht darauf, Landesgeld zu bekommen, um Lücken zu schließen?
Herr Warnecke, vielleicht muss man an dieser Stelle sagen, was sich verändert hat. 1994 – vielleicht können Sie sich erinnern –, d. h. Anfang der Neunzigerjahre, wurde die Bundespost zu Telekom, Postbank und Deutsche Post AG. Der Mobilfunk wurde damals für Private geöffnet; damals entstand D 2. Dieser Ausbau erfolgte marktgetrieben. Das bedeutet, dass an dieser Stelle weder Bund noch Länder Geld dazugegeben haben, sondern dass die Unternehmen untereinander in eine Konkurrenzsituation gesetzt worden sind und jeweils eigene Mittel investiert haben, um eine Infrastruktur aufzubauen.