Diese Information liegt mir leider nicht vor. Die könnte ich Ihnen ebenfalls schriftlich nachreichen.
Welches sind die zehn Kommunen, die seit 2010 in besonderer Weise finanziell – absolut bzw. pro Einwohner – von den Entschuldungs- und Investitionsprogrammen der Landesregierung profitiert haben?
Herr Abg. Reul, die Frage „finanziell profitiert“ ist in der Tat zu differenzieren nach absoluten Beträgen als auch pro Einwohner.
Beim Umfang der Zahlen, die ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde vortrage, ist es nach Summen beschränkt. Addiert haben wir jeweils die Entschuldungssummen aus dem Kommunalen Schutzschirm, der Entschuldung aus der Hessenkasse und den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen I und II, wobei wir jeweils die Bruttosumme unter Einschluss der jeweiligen Bundesmittel und Kommunalanteile aufführen.
Damit ist der Hauptprofiteur die Stadt Offenbach – die Herren Al-Wazir und Grüttner wird es besonders freuen –
das Protokoll notiert jetzt: ein einzelner Beifall aus Frankfurt – mit einer Gesamtsumme von 828,7 Millionen €. Auf Platz 2 ist, ebenfalls in der Region, der Landkreis Offenbach mit 761,7 Millionen €, auf Platz 3 die Stadt Darmstadt mit 482,1 Millionen €, auf Platz 4 – Kollege Weiß wird sich freuen – der Rheingau-Taunus-Kreis mit 467,4 Millionen €. Der Innenminister freut sich mit.
Auf Platz 5 liegt der Landkreis Groß-Gerau mit 415,5 Millionen €, auf Platz 6 die Stadt Kassel mit 358 Millionen €, auf Platz 7 die Stadt Rüsselsheim mit 337,4 Millionen €, auf Platz 8 der Main-Kinzig-Kreis mit 335,7 Millionen €, auf Platz 9 der Landkreis Gießen mit 277,7 Millionen € und auf Platz 10, knapp dahinter, der Landkreis Kassel mit 274,3 Millionen €.
Wenn Sie das auf die Einwohner herunterrechnen, ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild. Ungeschlagener Spitzenreiter ist weiterhin die Stadt Offenbach mit 6.651 € pro Einwohner.
Es gibt Kausalzusammenhänge zwischen „besonders pleite“ und dementsprechenden Beträgen, in der Tat, Herr Al-Wazir.
Auf Platz 2 folgt dann die Stadt Bad Karlshafen mit 6.126 € je Einwohner, Platz 3 die Stadt Rüsselsheim mit 5.270 € je Einwohner, Platz 4 die Stadt Bad Sooden-Allen
dorf mit 4.826 € je Einwohner, Platz 5 die Stadt Spangenberg mit 3.887 € je Einwohner, Platz 6 die Stadt Trendelburg mit 3.816 € je Einwohner. Die Gemeinde Neuental folgt auf Platz 7 mit 3.538 € je Einwohner, auf Platz 8 der Landkreis Offenbach mit 3.247 € je Einwohner, auf Platz 9 die Gemeinde Löhnberg mit 3.237 € je Einwohner und auf Platz 10 die Stadt Darmstadt mit 3.062 € je Einwohner.
Welche Schritte sind eingeleitet, um zeitnah die Dezernentenstelle für berufliche Schulen im Staatlichen Schulamt Bergstraße/Odenwald mit einer fachadäquat qualifizierten Person zu besetzen?
Frau Abg. Hartmann, für die Besetzung der genannten Stelle waren und sind wie bei allen Stellen verschiedene Optionen denkbar. Insbesondere kommt immer neben oder statt einer Ausschreibung eine sogenannte Personallenkungsmaßnahme infrage, also eine interne Verschiebung von Personal. Das wurde auch im vorliegenden Fall geprüft und abgestimmt. Zwischenzeitlich wurde eine Lösung über den Kooperationsverbund in die Wege geleitet.
Diese Lösung sieht vor, dass eine erfahrene Aufsichtsbeamtin eines benachbarten Schulamtes im Rahmen einer Teilabordnung die vier beruflichen Schulen des Staatlichen Schulamts Heppenheim mit beaufsichtigt. Sie wird durch die schon bislang ans Schulamt abgeordnete stellvertretende Schulleiterin und weitere abgeordnete Berufsschullehrkräfte unterstützt.
Im Übrigen war die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Berufsschulaufsicht des Schulamtes Heppenheim auch vor dieser Personalmaßnahme durchgängig abgesichert; denn hierfür standen in unterschiedlichen Umfängen eine Dezernentin, die abgeordnete stellvertretende Schulleiterin sowie zwei abgeordnete Berufsschullehrkräfte zur Verfügung.
Ich darf kurz unterbrechen und sagen, dass heute Frau Staatsministerin Hinz als die zuständige Landwirtschaftsministerin für die Landesregierung die Erntekrone der Landjugend erhalten hat und ich für den Landtag. Die Erntekrone steht unten. Die Landjugend ist auf der Tribüne. Ein herzliches Willkommen der Landjugend Hessen.
Herr Abg. Bauer, bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe der Planungen zur Auflage des neuen Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramms, kurz SWIM genannt, am 07.09.2017 erreichte das Hessische Ministerium des Innern und für Schwimmen eine Vielzahl von Anfragen zum Förderprogramm. Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinien am 29.05.2018 konnte abermals ein Anstieg an Anfragen verzeichnet werden.
Mit Bezug auf die Förderrichtlinien werden inzwischen detaillierte Fragen zur Antragsberechtigung und zum Antragsverfahren gestellt. Mit Stand 31.08.2018 liegen inzwischen 41 konkrete Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm vor. Diese beziehen sich auf die beabsichtigte Maßnahme für 2018 bis 2022.
Mit jeweils fünf Anmeldungen stammen bisher die meisten Anmeldungen aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Werra-Meißner-Kreis. Die angemeldeten Vorhaben unterscheiden sich inhaltlich und insbesondere hinsichtlich des geplanten Investitionsvolumens erheblich, von rund 30.000 € für eine Sanierungsmaßnahme bis hin zu rund 43 Millionen € geschätzten Gesamtkosten für eine Neubaumaßnahme.
Für das neu aufgelegte Förderprogramm für Hallen- und Freibäder lässt sich schon jetzt eine äußerst hohe Resonanz feststellen. Die angemeldeten Vorhaben umfassen insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 144,7 Millionen €. Hierbei wurden bereits jetzt Landeszuwendungen von knapp 25 Millionen € beantragt. Aufgrund der bekannten Voranfragen ist mit weiteren Anmeldungen zu rechnen.
Herr Minister, können Sie Ihren verfügbaren Unterlagen entnehmen oder gegebenenfalls nachreichen, ob der Kreis Bergstraße schon ein entsprechendes Projekt gemeldet hat?
Sehr geehrter Herr Minister, mit welchem Volumen rechnen Sie am Ende? Sie haben 144,7 Millionen € genannt, die im Moment offenkundig in der Beantragung sind. Was schätzen Sie, wie viel wird am Ende von Ihnen bezuschusst werden können? Gibt es eine Zahl, die Sie benennen können?
Die knapp 150 Millionen € sind das Gesamtvolumen der Maßnahmen, die im Moment angemeldet sind. Ich muss schauen, wie das Fördervolumen aussieht. Im Moment liegt es bei 24 Millionen €. Wir haben insgesamt 50 Millionen € im Topf. Das ist für die nächsten vier Jahre. Ab 2019 kann Geld fließen. Wir sind 2018 noch in der Beantragung und Priorisierung. Ich gehe davon aus, dass die 50 Millionen € am Ende ausgeschöpft werden. Es obliegt dann dem Hessischen Landtag, gegebenenfalls weitere Überlegungen dazu zu treffen. Aber ich gehe davon aus, dass die 50 Millionen €, die wir angelegt haben, auch ausgeschöpft werden.
Ich frage die Landesregierung: Können von dem SWIMProgramm auch ehrenamtlich geführte Trägervereine profitieren?
Frau Abgeordnete, so ist es. Die Zuwendungsempfänger können Landkreise, Städte, Gemeinden, deren öffentlichrechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände und darüber hinaus gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine sein. Das finden Sie auf Seite 3 der Richtlinie. Dort sind die Zuwendungsempfänger benannt.