auf dem „Rocco del Schlacko“-Konzert war, auf dem „Feine Sahne Fischfilet“ ausführlich gespielt hat, und danach auf Twitter geschrieben hat: „einfach nur wow!“
Da Haltungsfragen für mich nicht taktisch sind, ist das ein Punkt, den ich bis heute nicht verstehe, warum sie das alles vor zwei Jahren super fand, aber dann im Umgang mit Chemnitz an dieser Stelle eine solche Debatte anfängt. Es tut mir leid.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gabriele Faul- haber (DIE LINKE) und Mürvet Öztürk (fraktions- los))
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): In der Sache bin ich übrigens sehr bei Ihnen, dass solche Texte nicht gehen!)
Gut. Wir gehen beide davon aus, dass die Generalsekretärin der CDU Deutschlands auch bei uns ist, was die Ablehnung solcher Texte anbelangt. Ich glaube, sie hat sich zu dieser Frage erklärt.
Ich bleibe auch bei dem, was ich eben gesagt habe. 65.000 Leute sind eine gewaltige Demonstration von Menschen, die sagen: „Wir sind mehr“. Aber das kann nicht dazu füh
ren – das war der Ausgangspunkt der Debatte, den Sie angesprochen haben –, dass ich da mitlaufen muss, wenn ich sage, da finden in Teilen Dinge statt, die ich für nicht akzeptabel halte.
Ich glaube, das sieht die Generalsekretärin genauso. Deswegen ist der Punkt aus meiner Sicht mit einem Häkchen zu versehen.
Ich will noch einmal auf die „Operation sichere Zukunft“ eingehen. Ich habe gesagt, man kann darüber streiten, wenn Politik Prioritäten setzt, wenn Politik aus Sicht der Opposition an falscher Stelle Einsparungen vornimmt.
Ich weiß nicht, wer es angesprochen hat. Da ging es im Zusammenhang mit dem ländlichen Raum darum, dass wir Behörden zusammengelegt haben. Hier sitzt der Kollege Hahn
oder der Kollege Bellino, der das hin und wieder in den eigenen Reihen kritisiert. Das ist doch gar keine Frage.
Ich habe nur darüber gesprochen, dass wir als CDU antreten, um dieses Land zukunftsfähig zu halten. Dazu gehört bei uns als wesentliches Merkmal die Haushaltskonsolidierung. Alles andere ist schöner. 45.000 Menschen damals und durchaus ein paar Tausend in dieser Legislaturperiode auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden – Herr Kollege Wagner, ich meine mich zu erinnern, wir sind da beide auf der Bühne gestanden. Für den Kollegen Wagner war es eine neue Erfahrung, für mich schon eine etwas gewohntere Erfahrung. Es gibt Schöneres im Leben, als den Haushalt zu konsolidieren. Das klingt übrigens auch so technokratisch und ist eigentlich etwas, was irgendjemand machen soll, was aber am Ende natürlich auch Menschen betrifft.
Deswegen sage ich: Diesen Streit sind wir bereit zu führen, nämlich darum, Prioritäten zu setzen. Wir haben hier über die hessische Wirtschaft diskutiert. Sie werden sich erinnern, dass ich auch denen gesagt habe: Bitte nicht mit drei Zielen zusammen in einem Topf kommen und sagen: „Löst das mal“, nämlich ein bisschen mehr davon, ein bisschen mehr davon, aber auch Schulden abbauen und Steuern senken. – Das kriegen wir irgendwie nicht zusammen; Kollege Wagner hat beim letzten Mal ausführlich dazu gesprochen. Das ist Aufgabe der Politik.
Herr Präsident, zum letzten Punkt, zu der DGB-Veranstaltung. – Ich habe Ihre Rede nicht gelesen. Es mag auch sein, dass das alles so gewesen ist, wie Sie es eben vorgetragen haben. Ich bleibe nur dabei, dass ich es nicht ganz redlich fand, dass Sie so getan haben: „Ihr geht da nicht hin, weil ihr nicht Teil dieses Widerstandes seid; wir gehen hin“, um vorher mir gegenüber selbst Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Veranstaltung zu äußern.
Danke, Herr Boddenberg. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Regierungserklärung entgegengenommen und besprochen.
Deswegen unterbreche ich die Sitzung und berufe den Ältestenrat in den Raum 100 A ein. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und teile Ihnen aus dem Ältestenrat mit, dass auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt wir den Tagesordnungspunkt 57 im Plenum behandeln, im Ältestenrat einvernehmlich vorgeschlagen wurde, dies morgen zu Beginn der Behandlung aller Beschlussempfehlungen mit Aussprache, wie beschlossen, vorzunehmen. – Wenn dem jetzt niemand widerspricht, dann machen wir das so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung verwaltungsverfahrensund verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und glücksspielrechtlicher Zuständigkeiten – Drucks. 19/6733 zu Drucks. 19/6403 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend „Redet ihr noch oder digitalisiert ihr schon?“ – E-Government in Hessen endlich voranbringen – Drucks. 19/6734 zu Drucks. 19/5165 –
Herr Präsident! Zuerst zum Gesetzentwurf, Drucks. 19/ 6733. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags anzunehmen.
Bericht zum Antrag, Drucks. 19/6734. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge
Danke für die Berichterstattung. – Ich eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster hat sich Herr Kollege Bauer für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle sind an einer modernen und effizienten Verwaltung interessiert. Im digitalen Zeitalter werden sich Behörden- und Verwaltungsabläufe grundlegend verändern. Wer schon einmal in Estland oder in Dänemark war, weiß, was jetzt bereits alles im Rahmen einer digitalen Verwaltung machbar ist. Auch hier in Hessen wollen wir Christdemokraten die Digitalisierung weiter fördern und schnell und umfassend digitale Leistungen bereitstellen.
Die CDU-geführte Hessische Landesregierung hat dies bereits sehr früh erkannt und als eines der ersten Bundesländer einen E-Government-Masterplan für die Jahre 2003 bis 2008 verabschiedet. Damals wurde die Basisinfrastruktur geschaffen. Zu nennen sind beispielsweise das HessenNetz, das Dokumentenmanagementsystem und überhaupt eine E-Mail-Struktur für die Landesverwaltung. Im Masterplan 2009 bis 2014 wurde auf den gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und die elektronische Verwaltung weiterentwickelt.
Die Bürgerin und der Bürger ziehen klare Vorteile aus dem Angebot einer elektronischen Verwaltung. Der Kontakt zu den Behörden wird durch neue Kommunikations- und Interaktionswege deutlich verbessert und vereinfacht. Die Behörden sind praktisch rund um die Uhr erreichbar. Die Automatisierung wird in der Regel auch zu einer Vereinfachung von Abläufen genutzt. Mit dem am 23. Mai eingebrachten Gesetzentwurf bauen wir die Vorteile einer digitalen Verwaltung weiter aus und setzen diesen guten Weg konsequent fort.
In der Anhörung ist noch einmal deutlich geworden, um welch große Herausforderungen es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung handelt. Handelt es sich doch bei der Digitalisierung um einen Bereich, in dem die Entwicklung ständig weitergeht, manchmal auch sprunghaft. Deshalb war es gut, dass man sich an dem Bundesgesetz orientiert hat; denn das Bundesgesetz ist ein vernünftiges Rahmengesetz, und es sorgt für einheitliche Regelungen in unserem föderalen System.
Prof. Richter von der Hochschule und Akademie der Polizei in Hamburg hat im Rahmen der Anhörung daher die Orientierung an diesem Bundesgesetz, also die Übernahme von Regelungen und Anpassungen an unser Landesrecht, als „richtig“ bewertet, ebenso wie Prof. Hornung von der Universität Kassel, der „ein Höchstmaß an Einheitlichkeit der Rechtsgrundlagen“ für erstrebenswert hält.
Das Dilemma, einerseits ein möglichst modernes Gesetz haben zu wollen und andererseits noch die zwingend nötige Einheitlichkeit zu gewährleisten, hat Prof. Richter klar benannt. Er sagte, hier muss man den Mittelweg finden.
Das, was mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist, wurde von den Experten nicht verworfen. Die Kritik wurde vielmehr an den Stellen festgemacht, an denen man eine weiter gehende Lösung für wünschenswert erachtete. Prof. Richter hielt es dann auch für schwer, zu entscheiden, ob mehr besser gewesen wäre. Dazu zitiere ich auch Prof. Hornung aus der Anhörung:
Es wurde mehrfach nach einer Gesamtbewertung gefragt: Ist der Gesetzentwurf zu zurückhaltend? Ich würde prinzipiell keine negative Gesamtbewertung abgeben. Der Gesetzentwurf greift relevante, wichtige Punkte auf, die auch der Bundesgesetzgeber adressiert hat. Mit dem Gesetzentwurf haben wir zu wesentlichen Regelungen des Bundesgesetzes eine Entsprechung, und das halte ich grundsätzlich für positiv.
Sie sehen also, dass die Anhörung durchaus anerkannt hat, dass wir uns einen Rahmen gegeben haben, der entsprechende Regelungen in Landesrecht umsetzt, die vernünftig und sinnvoll sind.
Gleichwohl haben wir auch aus der Anhörung einige Anregungen aufgegriffen und mit dem Änderungsantrag Drucks. 19/6729 in den Gesetzentwurf eingebracht. So haben wir im Sinne der Europarechtskonformität – hier hat es in den letzten Jahren neue Entwicklungen gegeben – einige Anpassungen vorgenommen. Ebenfalls ergänzt haben wir die Vorschrift, welche die Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrats innerhalb der Landesverwaltung und der übrigen Behörden regelt.
Meine Damen und Herren, mehr digitale Infrastruktur bedeutet gleichzeitig auch mehr Angriffsfläche für Cyberkriminelle und Hacker. Bei allem Optimismus für eine digitale Zukunft, den wir auch haben, müssen wir daher sicherstellen, dass die empfindlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger und die behördlichen Systeme nach höchstem Maßstab gesichert werden.
Innenminister Peter Beuth hat deshalb dazu bereits 2016 das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit in Hessen gegründet. Anfang Oktober 2017 wurden die Sicherheitsstrukturen und die digitale Infrastruktur im Kreis Bergstraße und in der Stadt Wetzlar als Piloten auf Basis der Initiative auf die nächste Stufe erweitert. Ausgehend von den Ergebnissen werden so zukünftig auch weitere Kommunen in Hessen von modernen Sicherheitssystemen und dem Know-how des Dienstleistungszentrums profitieren können.
Wir engagieren uns mit aller Kraft für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Cyberkriminalität und bieten Beratungsmöglichkeiten für Kommunen, Unternehmen und Verwaltung.