Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Vielen Dank, Kollege Rentsch. – Das Wort hat Frau Abg. Karin Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Politik lebt von Wiederholungen und manchmal davon, dass die Opposition die Regierung treibt. Aber es ist wie immer im Leben: Man kann es auch übertreiben und durch Eifer die Sache aus dem Blick verlieren. Das ist bei dem von der SPDFraktion erneut vorgelegten Gesetzentwurf zum Jugendarrest eindeutig der Fall.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Sie haben genau diesen Gesetzentwurf – es wurde schon mehrfach gesagt – schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt. Auch seinerzeit war das mehr Aktionismus als Sachpolitik. Ich erkläre auch gleich, warum.

Ich möchte zuerst etwas zu Frau Hofmann sagen, die anmerkte, wir sollten die Größe haben, einzugestehen, dass der von der SPD abgeschriebene Gesetzentwurf aus NRW die Grundlage für den Entwurf der Regierung ist. Frau Hofmann, ich hätte von der SPD die Größe erwartet, sich auf das Verfahren einzulassen und nicht am Tag der Einladung zu dem Symposium den alten Gesetzentwurf erneut vorzulegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Kurz zur Erinnerung: Im Jahre 2012 haben die Kollegen May und Bocklet eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort wurde berichtet, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf in Arbeit hat, es aber etwas dauern werde, weil man sich mit neun weiteren Ländern abstimme. NRW war in dieser Arbeitsgruppe nicht vertreten, konnte deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, den die SPD in Hessen abgeschrieben und eingebracht hat. Bedauerlich daran ist, dass NRW nicht in der Arbeitsgruppe vertreten war und die Expertise aller anderen Länder nicht genutzt, sich nicht auf das gemeinsame Verfahren der Länder eingelassen hat und Sie von der SPD-Fraktion sich dann NRW angeschlossen haben.

An dieser Stelle könnte ich die damalige Rede des Kollegen May wiederholen, aber ich will Sie nicht überstrapazieren. Ich fasse deshalb das damals Gesagte kurz zusammen. Wir fanden es damals richtig, dass Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir waren damals in der Opposition und wollten die Regierung treiben – genauso wie Sie von der SPD. Wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass wir zum Jugendarrest stehen, wenn er vernünftig ausgestaltet wird. Wir haben auch gesagt, dass wir keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, weil wir abwarten und mit der Landesregierung in die Diskussion eintreten wollten.

Wichtig war damals, dass Eckpunkte genannt wurden, die wir bewertet und als positiv empfunden haben. Damals haben wir die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass es über

alle Parteigrenzen hinweg eine Verständigung geben werde. Diese Hoffnung haben wir eigentlich immer noch. Es gab ein Angebot des Justizministeriums, über die Ausgestaltung des Jugendarrests zu diskutieren und diese gemeinsam auf den Weg zu bringen. Gründlichkeit geht da vor Schnelligkeit. Deswegen haben wir den Vorschlag des Ministeriums unterstützt, ein Symposion mit Fachleuten aus der Praxis und der Wissenschaft durchzuführen. Gleichzeitig mit der Einladung haben wir den Referentenentwurf bekommen. Das Symposion sollte dazu dienen, die Erkenntnisse zu überprüfen und dann weiter darüber zu diskutieren – ein vorbildliches Verfahren, wie ich finde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Sie sagen, dass Sie die Stellungnahmen der Anzuhörenden zu Ihrem alten Gesetzentwurf wenigstens eingearbeitet hätten. Aber noch nicht einmal das haben Sie in der Konsequenz getan. Ich habe mir das angeschaut. Ein Anzuhörender hat z. B. begründet, warum er Ihren § 3 Abs. 3: „Der Vollzug des Jugendarrestes ist so zu gestalten, dass das Recht der Jugendlichen auf Privatsphäre gewahrt wird“, nicht sinnvoll findet, weil der Arrest gerade deshalb verhängt wird, um mit dem Freiheitsentzug eine Wirkung zu erzielen. Aber da haben Sie noch nicht einmal auf die Stellungnahmen gehört, die zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf eingebracht worden sind, sondern das, was Sie schon einmal eingebracht hatten, wieder eingebracht. Das zeigt mir, dass Sie an einer inhaltlichen und fachlichen Diskussion kein wirkliches Interesse haben.

(Lachen der Abg. Heike Hofmann (SPD) – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Platter geht es nicht!)

Ja, sonst hätten Sie das Symposium abgewartet und die inhaltlichen Argumente berücksichtigt. Anders ist es nicht zu erklären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Natürlich haben Sie inhaltlich mit einigen Punkten recht, etwa dass der erzieherische Gedanke im Vordergrund stehen muss. Aber das ist schon Grundsatz des Jugendgerichtsgesetzes:

Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

Dafür gibt es die gesetzliche Grundlage. Von daher ist es natürlich so, dass sich der Jugendarrest am Erziehungsauftrag ausrichten muss.

Aber es hilft auch nichts – Herr Rentsch hat es auch schon gesagt –, die Erwartungen an den Jugendarrest so hochzuschrauben. Innerhalb von vier Wochen ist es schwer, die Versäumnisse von 18 Jahren aufzuholen. Deswegen müssen die Angebote, die gemacht werden, möglichst wirksam sein, und auch die Zeit nach dem Arrest – das haben Sie auch gesagt – muss mit bedacht werden. Eine Weitervermittlung und Begleitung der Jugendlichen ist enorm wichtig. Darüber lohnt es sich zu diskutieren und zu streiten, und das wollen wir gemeinsam tun.

Natürlich sind die Rückfallquoten nicht schön. Aber jeder einzelne Jugendliche, der keine weiteren Straftaten begeht

und für sein weiteres Leben eine Perspektive ohne Haft entwickeln kann, ist es wert, diese Arbeit zu machen und alle Kraft darauf zu legen, zu verhindern, dass es weiter kriminelle Karrieren gibt. Aber dem ist schon sehr viel vorgeschaltet; Herr Rentsch hat es gesagt.

Ich fasse zusammen. Wir haben in der schwarz-grünen Koalition vereinbart, dass wir ein hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz schaffen, das die fortschrittliche Ausrichtung des hessischen Jugendarrestvollzugs auf eine eigenständige Grundlage stellt. Dabei werden wir darauf achten, dass alle sinnvollen erzieherischen Maßnahmen zur Anwendung kommen können, um bei den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden das notwendige Einsehen für das begangene Unrecht mit der Hilfestellung für die Bewältigung eines zukünftigen straffreien Lebens zu verbinden.

Diesen Weg haben wir jetzt begonnen, indem wir auf die Arbeit der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Jugendarrestvollzug zurückgegriffen haben, im Austausch mit Experten und Wissenschaftlern am Montag das Symposium hatten, der Entwurf auf dem Prüfstand stand und alle eingebunden waren. Weiterhin würde ich mich freuen, wenn auch die Opposition sachlich-fachlichen Austausch zum Wohle der Jugendlichen führen würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Heike Hofmann (SPD): Dafür können Sie den ersten Schritt tun!)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Staatssekretär Metz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion eingehe, gestatten Sie mir einige erklärende Bemerkungen zum Jugendarrest selbst.

Der Jugendarrest ist eine der Maßnahmen, die das Jugendgerichtsgesetz als Reaktion auf strafbares Verhalten Jugendlicher oder nach Jugendstrafrecht zu behandelnder Heranwachsender vorsieht. Der Jugendarrest ist damit quasi eine Vorstufe, bevor wegen schädlicher Neigungen bzw. wegen wiederholter und/oder massiver Straftaten die Jugendstrafe in Betracht kommt.

Insoweit soll der Arrest im Gegensatz zu der mit einer Mindestdauer von sechs Monaten zu verhängenden Jugendstrafe durch einen kurzfristigen Freiheitsentzug die Jugendlichen bzw. die Heranwachsenden positiv beeinflussen. Er soll den Jugendlichen eindringlich zu Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben – das ist die eine wesentliche Funktion –, und er soll zugleich eine unterstützende Hilfeleistung für die weitere persönliche Entwicklung der Jugendlichen bieten.

Die Dauer des Jugendarrests reicht von einem Freizeitarrest über das Wochenende, einem sogenannten Kurzarrest zwischen zwei und vier Tagen bis zu einem Dauerarrest von einer bis maximal vier Wochen. Die durchschnittliche Verweildauer im Jugendarrest, das ist schon angesprochen worden, beträgt zwischen zehn und elf Tagen.

Diese regelmäßig nur kurze Verweildauer stellt natürlich eine besondere Herausforderung in der Ausgestaltung dar. Der Vollzug soll erzieherisch gestaltet werden und den Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftaten beigetragen haben. Insoweit bedarf es in der Tat einer ebenso zielorientierten wie konsequenten Nutzung dieses kurzen Freiheitsentzugs, um durch geeignete erzieherische Maßnahmen auf die Jugendlichen und Heranwachsenden einzuwirken und sie zu unterstützen. Dem Arrest kommt eine ermahnende und aufrüttelnde Funktion ebenso wie eine helfende, unterstützende Funktion zu.

Ausgehend von diesen Zielrichtungen kann ich zunächst einmal feststellen, dass wir in Hessen bereits eine moderne Konzeption für den Jugendarrestvollzug in der Jugendarrestanstalt Gelnhausen im Jahr 2013 aufgelegt haben.

(Beifall des Abg. Hartmut Honka (CDU))

Die inhaltliche Ausgestaltung ist bereits deutlich vorangekommen. Damit steht der Jugendarrest in Hessen auf einer soliden Basis, die nun mit Augenmaß weiterzuentwickeln ist.

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu der Diskussion. Frau Abg. Schott, ich möchte eine Lanze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendarrest brechen. Die sind im Regelfall hoch engagiert und hoch qualifiziert.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Das bestreite ich auch nicht!)

Wir konnten uns am Montag im Symposium davon überzeugen. Sie leisten jetzt schon eine sehr gute Arbeit, und ich denke, wir sollten dies gemeinsam so feststellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marius Weiß (SPD) – Marjana Schott (DIE LINKE): Ohne Frage!)

Wenn wir über die Rückfallquoten sprechen – Frau Abg. Hofmann, 60 bis 70 %, das sind die bundesweiten Zahlen querbeet –, dann müssen wir in der Tat den Maßstab ansetzen: Es handelt sich um Jugendliche und Heranwachsende, die nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt kommen, sondern zum fünften, zum sechsten oder zum siebten Mal. Das ist eine gewaltige Herausforderung an dieser Stelle.

Deshalb ist dieser Jugendarrest in der Tat keine isolierte Maßnahme – so ist er in den inhaltlichen Konzepten bisher nicht angelegt, und so wird er auch in der gesetzgeberischen Ausgestaltung der Zukunft nicht angelegt sein –, sondern er ist Bestandteil eines Unterstützungssystems, integriert von der Jugendhilfe über die Jugendgerichtshilfe, und so muss Jugendarrest auch in Zukunft wirken.

Gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Herangehensweise; das ist auch verschiedentlich gesagt worden. Unsere Herangehensweise war an dieser Stelle richtig. Wir haben zunächst einmal einen Referentenentwurf erarbeitet. Er basiert auf dem Musterentwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz, der von insgesamt neun Bundesländern, federführend von Hessen und Rheinland-Pfalz, entwickelt worden ist. Wir haben zugleich auf den fachlichen Diskurs gesetzt und mit Vertretern aus Praxis und Wissenschaft hier ein Symposium veranstaltet, zu dem das Ministerium eingeladen hat.

Ich kann es vor diesem Hintergrund nur bedauern, dass Sie seitens der SPD nicht die Ergebnisse dieses Symposiums

abgewartet haben, bevor Sie Ihren Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Herr Staatssekretär, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage. Sind Sie so lieb?

(Staatssekretär Thomas Metz: Gern!)

Ja. – Drück drauf.

Herr Staatssekretär, Sie haben es unterlassen, mit zu kommunizieren, dass wir frühzeitig auf Sie zugegangen sind, um das gemeinsame Gesetzgebungsverfahren zu initiieren, und dass wir Sie sehr frühzeitig davon informiert haben, wie unsere weiteren Verfahrensschritte sind, und darum gebeten haben, dass wir das vielleicht im Einklang machen können.

(Zurufe von der CDU: Keine Frage!)

Herr Staatssekretär.

Deshalb bedauere ich diese Vorgehensweise, weil es im Sinne eines fachlichen Diskurses gewesen wäre, gemeinsam Vorstellungen hier ins Plenum einzubringen und für diese gemeinsame Einbringung die Grundlagen des Symposiums abzuwarten. Genau das haben Sie bedauerlicherweise nicht getan.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))