Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Meine Damen und Herren, das aber kann es nicht sein. Wir reden von Menschen zwischen 14 und 25 Jahren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat der Abg. Honka, CDU-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, es wäre gut gewesen, wenn Sie am Montag selbst da gewesen wären und nicht nur Ihre Referentin geschickt hätten. Dann hätten Sie sehr schön hören können, wie z. B. Herr Prof. Walkenhorst von der Universität Köln, Erziehungswissenschaftler, zu diesem Thema gesprochen hat.

Wir als Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hatten ihn extra eingeladen, um an unserem Entwurfskonzept mitzuarbeiten. Ich will es einmal so sagen: Wir schauen schon deutlich über den Tellerrand des Jugendarrests hinaus, damit wir es an dieser Stelle richtig machen.

(Beifall bei der CDU)

Aber lassen wir es dabei bewenden.

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der SPD. Ja, Frau Kollegin Hofmann hat recht: Sie hat ihn vor etwas über einem Jahr hier schon einmal vorgestellt, ihre Kopie aus Nordrhein-Westfalen. Ja, ich bleibe bei meiner Wortwahl und nehme davon nichts zurück, auch wenn ich eben versucht habe, Ihnen zuzuhören.

(Marius Weiß (SPD): Versucht habe?)

Ja, genau, Herr Kollege Weiß: versucht. Ich habe versucht, etwas Neues gegenüber dem zu hören, was wir schon vor einem Jahr gehört haben, auch in der Anhörung. Ich will etwas konkreter auf die Situation heute eingehen.

Am Montag hatten wir seitens unserer Landesregierung ein Symposium veranstaltet. Für den unbedarften Zuhörer möchte ich es ins Protokoll einfügen: Diese Landesregierung, die seit dem 18. Januar im Amt ist, hat einen Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz erarbeitet, im derzeitigen Stadium ein sogenannter Referentenentwurf. Dazu hat sie am Montag, wie gesagt, zu einem Symposium eingeladen.

(Marius Weiß (SPD): Dort ist der SPD-Entwurf gelobt worden!)

Dazu waren natürlich auch alle Ausschussmitglieder eingeladen. Es wäre schön gewesen, wenn noch mehr da gewesen wären, aber lassen wir das einmal.

Auch das ist eine Besonderheit: Natürlich haben alle Sprecher der Fraktionen diesen Gesetzentwurf, diesen Referentenentwurf, wie man ihn im Moment noch nennen muss, im Vorfeld zur Kenntnis zugeschickt bekommen – damit wir Sprecher auf einer Höhe mit den Diskutanten sind, die vonseiten der Landesregierung eingeladen waren.

Das ist ein transparentes und faires Verfahren. Ausdrücklich möchte ich Frau Justizministerin Kühne-Hörmann, Herrn Staatssekretär Metz, vor allem aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium danken, die sowohl diesen Gesetzentwurf als auch dieses Symposium vorbereitet haben.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Kommen wir jetzt zu dem, was Frau Hofmann daraus macht. Es ist klar, dass man seinen eigenen Gesetzentwurf lobt. Alles andere hätte mich auch sehr verwundert. Aber einmal ganz ehrlich, Frau Kollegin: Am Montag waren Sie in der ersten Hälfte der ersten Hälfte dieser Veranstaltung da und haben bei „Facebook“ eine schöne Nachricht mit einem Bild hinterlassen: Unser Gesetzentwurf, der der SPD, ist eine sehr gute Grundlage für die weiteren Beratungen. – Sie haben noch ein bisschen mehr dazugeschrieben, aber einmal ganz ehrlich: Die Kopie aus NordrheinWestfalen ist nicht die richtige Grundlage für unsere Diskussion hier in Hessen.

(Marius Weiß (SPD): Ja, ja, ja!)

Wer so viel Interesse daran zeigt, wie Sie es hier dargestellt haben, von dem hätte ich bei allem kommunalen Engagement im Kreistag – das haben auch viele andere – erwartet, dass Sie an diesem Tag sagen: Ich bleibe bis zum Ende,

(Heike Hofmann (SPD): Das ist eine Unverschämtheit! – Marius Weiß (SPD): Das ist eine Frechheit!)

ganz abgesehen vom Rest Ihrer Fraktion, der auch relativ schnell verschwunden ist. – Das mögen Sie so beurteilen. Das ist in Ordnung, wenn Sie es so sehen.

Ich möchte Ihnen vortragen, was Frau Kühne-Hörmann am Ende dieser Veranstaltung zum weiteren Verfahren ausgeführt hat – das konnten Sie alle nicht mehr hören –: Das, was von den Fachleuten dort am Montag vorgetragen wurde, werden wir jetzt natürlich nochmals in unserem Gesetzentwurf zurückspiegeln. Das Ministerium überlegt auf der Fachebene: Was ist davon wie aufzunehmen? Dann kommt das Ganze ins Kabinett, und nach den zwei üblichen Durchgängen im Kabinett kommt es hier zu uns, ins Parlament.

Meine Damen und Herren, das ist der richtige Weg. Wir legen einen eigenen Entwurf vor, der natürlich auf den Überlegungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder fußt, die, nebenbei gesagt, Hessen und Rheinland-Pfalz geführt haben – das nur für die Fachleute als Schmankerl. Wir testen diesen Entwurf mit externen Fachleuten, und dann erst kommt unser eigener Entwurf hier ins Parlament und wird zur Beratung gestellt. Das ist der richtige Weg für ein gutes Gesetz.

(Marius Weiß (SPD): Jetzt sagen Sie doch einmal etwas zu unserem Entwurf!)

Denn einen guten Gesetzentwurf darf man nicht nur alleine bejubeln, wie ich das vorhin schon gesagt habe, wie man es tut, sondern dieses Gesetz muss sich am Ende auch in der Praxis bewähren. Das ist der wichtige Schritt, den wir unserem Gesetzentwurf voll und ganz zutrauen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Honka. – Das Wort hat der Abg. Rentsch, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage „Wer hat es erfunden?“ ist unter dem Gesichtspunkt, was hinten herauskommt, nicht zielführend.

(Heike Hofmann (SPD): Richtig!)

Ich kann mich nur dem anschließen, was Kollege Honka gesagt hat. Ich halte das Verfahren für richtig, das die Landesregierung hier angestrebt hat.

(Beifall des Abg. Hartmut Honka (CDU))

Da ist nichts zu kritisieren. Herr Staatssekretär, ich glaube, so muss man miteinander umgehen.

Das Thema hat eine hohe Bedeutung. Ich will das für mich persönlich sagen: In meinem Referendariat habe ich bei der Jugendstaatsanwaltschaft vier Jahre, vier Monate verbringen können – ich bin froh, dass es nicht vier Jahre waren. Für die Personen, die dort tätig sind, ist das eine sehr harte, sehr schwierige Aufgabe, zu versuchen, Jugendliche, die straffällig werden und mit dem Gesetz in Konflikt kommen, mit den Mitteln, die wir haben, wieder auf den rechten Weg zurückzubringen. Das ist wirklich ein gesellschaftliches Problem. In unserem Land hat uns das mehrfach beschäftigt.

Ich will nicht verhehlen: Auch in meiner früheren Funktion hatte ich beim Thema geschlossene Unterbringung von Jugendlichen häufig das Gefühl, dass wir im Diskurs und häufig auch im Streit mit der SPD ein bisschen am Thema vorbeireden. In vielen Fällen dieser Karriere geht es zuvor um die Jugendhilfe. Häufig habe ich von Jugendhelfern zu hören bekommen und gelernt, dass man bei dem, was wir in diesem Land an pädagogischen Konzepten haben, um junge Menschen, die auffällig geworden sind, wieder auf den rechten Weg zurückzubringen, überhaupt nicht konzentriert mit diesen jungen Menschen arbeiten kann, weil sich viele von denen häufig in diese ambulanten Maßnahmen nicht eingliedern lassen.

Deshalb sah ich schon bei der geschlossenen Unterbringung die Notwendigkeit gegeben, dass man sagt: „Das tun wir, weil eine pädagogische Arbeit im Endeffekt die bessere Variante im Vergleich zu Maßnahmen ist, die an den Jugendlichen vorbeigehen“, ohne zu bestreiten, dass ein Freiheitsentzug ein massiver Eingriff in ein Grundrecht ist und der Staat sehr wohl und sehr genau überlegen muss, wann er diese Maßnahme vollzieht. Deshalb ist es richtig, dass wir auch hier darüber streiten.

Zu der Frage, wer wann was vorgelegt hat, muss ich sagen: Das, was die Sozialdemokraten vorgelegt haben, ist nichts anderes als das, was sie schon einmal vorgelegt haben. Das muss aber nicht falsch sein.

Wenn wir konkret über die Frage diskutieren, die auch am Montag eine Rolle gespielt hat, die in der Debatte – jedenfalls für mich – der kennzeichnende Faktor ist, nämlich der Warnschussarrest, dann darf ich dazu für meine Fraktion sagen: Zum Schluss ist nicht wichtig, welches Mittel verwendet wird, sondern wichtig ist, welches Konzept dahinter steht. Ich finde schon, dass der Warnschussarrest trotz der Kritik, die es aufgrund der Rückfallquoten in den letzten Jahren immer wieder gegeben hat – er ist also kein Instrument, das bei jedem Straftäter funktioniert, und wir wissen, dass die Verhängung des Arrests häufig zu spät kommt, weil kriminelle Karrieren schon eingeschlagen worden sind –, in vielen Fällen ein milderes Mittel als eine Jugendstrafe ist und dass er häufig dazu verwendet wird, einen letzten Hinweis zu geben, was folgen kann, wenn der Weg nicht geändert wird.

Wir brauchen auf der einen Seite seitens der öffentlichen Hand ein Instrumentarium aus pädagogischen und strafrechtlichen Maßnahmen und auf der anderen Seite die Einsichtsfähigkeit eines Täters. Alles, was wir diskutieren, hängt davon ab, ob derjenige, der auffällig geworden ist, mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, irgendwann die Einsicht hat, dass der Weg, den er eingeschlagen hat, nicht der richtige ist und dass er sein Leben wieder in die eigenen Hände nehmen und umsteuern muss. Dabei kann der Warnschussarrest ein richtiges und wichtiges Instrument sein, auf diesem Weg eine Kurskorrektur vorzunehmen.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage auch, dass wir bei diesem Thema mit Sicherheit nicht den Stein des Weisen gefunden haben. Herr Kollege Honka, Herr Staatssekretär Metz, über dieses Thema diskutieren wir nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen Jahren. Vieles von dem, was wir diskutiert haben, muss man im Jahre 2014 möglicherweise anders beurteilen. Die Erfahrungen, die wir mit solchen Instrumenten sammeln, sind teilweise massiv; teilweise stellen wir fest, dass bestimmte Maßnahmen nicht zielführend waren. Trotzdem

glaube ich, dass das Jugendarrestvollzugsgesetz die richtigen Antworten gibt. Ich kann für meine Fraktion erklären, dass wir auf jeden Fall bei dem bleiben werden, was wir vertreten haben, und dieses Instrument nicht opfern wollen.

Zufriedenstellend sind die Zahlen nicht. Da gebe ich Frau Hofmann und der SPD-Fraktion ausdrücklich recht. Es ist nicht so, dass wir sagen können, wir haben den Stein des Weisen gefunden. Herr Kollege Honka, damit müssen wir uns auseinandersetzen. Es ist eben nur ein Mosaikstein in einer Reihe von Maßnahmen, die wir anbieten müssen. Aber der Umkehrschluss, Frau Kollegin Hofmann, das wieder rückgängig zu machen, weil die Zahlen nicht zufriedenstellend sind, kann auch nicht der richtige Weg sein. Deshalb sollten wir die positiven Ergebnisse in dieser Diskussion in den Vordergrund stellen. Die Debatte wird häufig auf die Behauptung verkürzt: Durch den Freiheitsentzug wird alles gut. – Nein, so ist es nicht. Es geht auch nicht darum, die Täter wegzuschließen und sie nicht mehr auf die Öffentlichkeit loszulassen. Vielmehr muss, wenn Jugendarrest vollzogen wird, mit den Betroffenen pädagogisch gearbeitet werden. Das muss das Ziel sein.

Schauen wir uns die Zahlen an. Insgesamt 1.500 Jugendliche haben sich in den hessischen Jugendarrestanstalten in einem Zeitraum von zwei Tagen bis maximal vier Wochen aufgehalten. Wenn man sich den Durchschnitt ansieht, der bei elf Tagen liegt, dann kann man schon sagen, dass dieser Arrest im Rahmen dessen, was vorliegen muss, damit er überhaupt vollzogen werden darf – wir reden hier ja über Leute, die zum Teil eine lange kriminelle Karriere hinter sich haben –, ein verhältnismäßiges Mittel ist.

Ich glaube auch aufgrund der Ergebnisse der Expertendiskussion, die bei diesem Thema deutlich umstritten ist – was ich nicht negieren will, das wurde ja auch auf dem Symposion deutlich –, dass wir trotzdem bei diesem Instrument bleiben sollten – auch deshalb, weil ich, offen gesagt, im Moment keine Alternative dazu sehe.

Wenn ich mich an meine Zeit bei der Jugendstaatsanwaltschaft erinnere, will ich offen sagen, ich war häufig wirklich schockiert, mit welcher Gewalt gerade bei den Körperverletzungsdelikten und Eigentumsdelikten in jugendlichem Alter agiert worden ist. Da ist mir teilweise angst und bange geworden. Ich glaube schon, dass wir dem nicht tatenlos gegenüberstehen dürfen, sondern es braucht ein Instrument, das nicht auf Vergeltung ausgerichtet ist, sondern das Prävention und pädagogische Arbeit in den Mittelpunkt stellen muss. Das muss das Ziel sein; da will ich der Landesregierung zustimmen. Deshalb bin ich gerne bereit, auch in meiner Fraktion über die Frage zu diskutieren: Wie ist das ausgestaltet? Was können wir besser machen? Mit Sicherheit ist nicht alles perfekt. Aber das System, das wir jetzt haben, sollten wir vorantreiben.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Rentsch, Sie müssen zum Schluss kommen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Angesichts der zwei Gesetzentwürfe, die wir vorliegen haben, ist das Verfahren, das wir jetzt einschlagen, grundsätzlich sinnvoll. Wir sollten über beide Entwürfe gemeinsam diskutieren. Ich glau

be, es vergibt sich keiner etwas, wenn er Vorschläge der anderen Seite übernimmt. Das Thema ist viel zu wichtig, als hier in die parteipolitische Diskussion einzutauchen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Rentsch. – Das Wort hat Frau Abg. Karin Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.