Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Deswegen erwarten wir, dass eine sehr sorgfältig überlegte Kodierung erfolgt und insbesondere, dass man diese Kodierung auch ändern kann. Darüber können wir uns unterhalten; sobald das Ergebnis aus dem Innenministerium vorliegt, können wir uns das anschauen.

(Beifall bei der FDP)

Diesen Gesetzentwurf brauchte in der letzten Wahlperiode keiner, es braucht ihn heute keiner. – Ich danke für den tosenden Applaus und wünsche ein schönes Fußballspiel.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der CDU)

Danke schön, Herr Greilich. – Der Herr Innenminister Beuth hat für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich den guten Argumenten für eine Kennzeichnungspflicht noch einmal ausdrücklich an. Wir haben über den Gesetzentwurf hier bereits beim letzten Mal debattiert, und wir werden in der dritten Lesung noch einmal debattieren können.

Ich will dem Landtag noch einmal mitteilen, dass ich auf der Grundlage des § 98 HSOG, der den Erlass von Verwaltungsvorschriften erlaubt, im Rahmen der Verwaltungsvorschrift für die Dienstbekleidung eine entsprechende Kennzeichnungspflicht einzuführen. Für die Einführung einer solchen Verwaltungsvorschrift gibt es Regeln. Wir arbeiten im Moment nach diesen Regeln mit den Personalräten zusammen. Das will ich dem Landtag zur Kenntnis geben.

Ansonsten ist die Frage, welche Gesetzgebungsaspekte Sie hier miteinander besprechen wollen, meiner Kommentierung nicht zugänglich. Als Letztes weise ich darauf hin, dass ich als Sportminister eine Fürsorgepflicht für die Sportbegeisterten habe, und deswegen schließe ich meinen Beitrag. – Vielen Dank.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Danke, Herr Minister Beuth.

Für den Gesetzentwurf ist eine dritte Lesung beantragt. Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), Drucks. 19/477, zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenausschuss. – Das machen wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausversorgung und zur Anerkennung von Leistungen in der Pflege – Drucks. 19/486 zu Drucks. 19/214 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 – Drucks. 19/487 zu Drucks. 19/140 –

Für beide Gesetzentwürfe ist Abg. Bettina Wiesmann Berichterstatterin. Ich bitte um die Berichterstattung.

Die Beschlussempfehlung zu Drucks. 19/214 lautet wie folgt: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Beschlussempfehlung zu Drucks. 19/140: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/458 und damit in der Ihnen allen vorliegenden Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Zur Aussprache hat Herr Kollege Dr. Spies das Wort. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Siebeneinhalb! – Norbert Schmitt (SPD): Siebeneinhalb Minuten müssen es jetzt auch nicht sein!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktueller könnten wir kaum sein: Am Montag wurden die Zahlen zu erfolgreichen Prozessen nach Kunstfehlern in Krankenhäusern veröffentlicht. Was ist das zentrale Argument? – Überlastung, unzureichende Zeit, ständiger Leistungsdruck, Mangel an Personal.

Heute fordert ver.di die Landesgesundheitsminister bundesweit auf – völlig zu Recht –, durch gesetzliche Personalstandards endlich etwas gegen den ständigen Personalabbau im Pflegebereich zu tun. Recht hat ver.di. Heute, am gleichen Tage, können wir dieser Forderung folgen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Die Anhörung hat nämlich ergeben: Alle unabhängigen Experten – jedenfalls alle, die kein eigenes Interesse verfolgen, die dadurch nicht selbst reguliert würden, sondern das gemeine Wohl im Blick haben – haben genau diese Forderung nach Personalstandards unterstützt. Es war die Wissenschaft in ihrer ganzen Breite, und es waren die Gutachter der Landesregierung – die speziell zu dieser Frage Untersuchungen durchgeführt haben –, die das unterstützt haben. Es waren aber auch die Pflegeverbände, der Landespflegerat, die Ärzteverbände, und viele mehr.

Bedenken gab es allenfalls vonseiten der Krankenhäuser. Ich kann verstehen, dass die keine Regeln haben möchten, die ihren Spielraum eingrenzen. Aber an erster Stelle steht nicht das Interesse der Krankenhausgeschäftsleitungen, sondern das Wohl der Patienten. Dafür sind Pflegestandards unverzichtbar.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus brauchen wir angesichts des drohenden Pflegekräftemangels eine andere Wertschätzung der Pflege. Dazu gehört natürlich neben guten Arbeitsbedingungen und der Förderung der Qualität auch die gleichberechtigte Teilhabe von Vertretern der Pflege in der Krankenhausleitung.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass gerade die GRÜNEN im Hessischen Landtag diese – von ihnen jahrelang vorgetragene – Forderung an dieser Stelle nicht unterstützen, sondern einen Gesetzentwurf ablehnen, der genau das tut, nämlich die Pflege adäquat anzuerkennen.

Wenn die Kommunalen Spitzenverbände am Ende das Argument der Konnexität bringen, dann muss ich sagen: Sie und wir sitzen in Berlin in meiner Koalition und haben vereinbart, mehr Mittel für die Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Genau damit ist auch die Frage der Finanzierung von Personalstandards gelöst, denn natürlich ist das eine Aufgabe der Krankenkassen – und keines anderen. An der Stelle muss das im SGB V geregelt werden.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich an der Stelle noch einen Punkt anbringen. Neben der Verbesserung der Qualität, neben der Stärkung der Attraktivität der Tätigkeit im Krankenhaus sowie der Sicherheit und Qualität für die Patienten durch ausreichendes Personal kommt meines Erachtens eine weitere zentrale Frage in den Blick: Wer trägt die Verantwortung für eine gute Versorgung?

Die damalige Landesregierung von CDU und FDP hat sich bereits vor drei Jahren aus der Verantwortung gestohlen,

als sie die Planung abgeschafft hat. Die jetzige Landesregierung will jetzt – das ist durchaus folgerichtig – das Geld nicht mehr geplant verteilen, sondern die Investitionsmittel pauschalisieren. Ich sage Ihnen, das ist der falsche Weg.

(Beifall bei der SPD)

Wer sagt, Krankenhausinvestitionsmittel wären nach Willkür verteilt worden,

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

den frage ich: Wer saß denn in der Regierung und hat es entschieden? Wir brauchen eine ordentliche Krankenhausplanung, und dieser Planung müssen die Mittel folgen. Dann tun wir den hessischen Krankenhäusern etwas Gutes. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Es gibt auch noch Kollegen, die daran denken, dass wir um 18 Uhr fertig sein wollen. – Ich rufe Herrn Kollegen Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.

(Günter Schork (CDU): Marcus, gib die Rede zu Protokoll!)

Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat haben wir diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung schon sehr ausführlich besprochen. Lassen Sie mich angesichts der überbordenden Tagesordnung nur ganz kurz Stellung nehmen.

Wir waren und sind nach wie vor der Ansicht, dass dieses Land eine flächendeckende hochwertige Gesundheitsversorgung benötigt. Wir sind der Meinung, dass wir in dem Koalitionsvertrag ein Bündel guter und kluger Maßnahmen für die Gesundheitspolitik vereinbart haben und dass zu diesem Bündel gehört, dass wir jetzt einen klugen Entwurf für ein Krankenhausgesetz vorgelegt haben.

Ich bin froh, dass dieses Krankenhausgesetz die Pauschalierung neu regelt und wir damit Planungssicherheit für die Krankenhäuser haben.

Mit unserem Änderungsantrag kommt hinzu, dass wir in einem Satz eine Regelung aufnehmen, wonach auch ein Versorgungsatlas die Grundlage der zukünftigen Krankenhausplanung sein wird. Auch das ist zukunftsweisend. Das ist ein Element, das wir GRÜNE uns noch gewünscht haben. Das ist mit aufgenommen worden. Genauso klug finden wir es, dass in der Krankenhauskommission zukünftig auch der Landespflegebeirat einen Sitz bekommen wird. Das ist eine zweite Verbesserung.

Mit diesen beiden Verbesserungen zu dem vorgelegten Entwurf sehen wir in der Verabschiedung dieses Gesetzes eine kluge und richtungsweisende Entscheidung für eine auskömmliche, gute Infrastruktur für die medizinische Versorgung in Hessen. Sie ist richtig und wichtig. Der Gesetzentwurf ist gut.

Wir werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen und freuen uns über eine möglichst breite Zustimmung in diesem Hause. Dieses Krankenhausgesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, in Richtung einer zukunftsweisenden Gesundheitsversorgung in Hessen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Dr. Bartelt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hessische Krankenhausgesetz stärkt die Kliniken in Hessen nachhaltig. Die Krankenhäuser entscheiden selbst über ihre Investitionen. Die Investitionen werden sofort getätigt. Es gibt mehr Geld zur Förderung der Krankenhäuser durch das Sonderinvestitionsprogramm und die alljährliche Dynamisierung der Förderhöhe. Die Fördermittel können innerhalb von Verbundstrukturen eingesetzt werden, sodass damit Krankenhausverbünde gefördert werden. Es gibt hierzu einen Anreiz.