Ich komme zu einem weiteren Punkt aus der kursorischen Lesung und vor allem aus der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunalen Spitzenverbände haben übereinstimmend kritisiert, dass die Landesregierung ihnen jährlich – jetzt sind es fast schon 400 Millionen € – 390 Millionen € entzieht. Ein besonderes Ärgernis auf der kommunalen Seite ist die Tatsache, dass die Kommunen in Hessen für die Asylbewerberunterbringung nicht die erforderlichen Mittel erhalten, sondern seit Jahren allein dadurch erhebliche Defizite aufhäufen. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen allein dadurch, dass das Land für die Asylbewerberunterbringung nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, erhebliche Defizite.
Die Berechnung liegt dem Sozialministerium vor. Sie besagt, dass zwischen 2009 und 2013 allein dadurch Defizite in Höhe von 200 Millionen € entstanden sind. Hier muss man die Debatte sehen, die wir am Dienstag und am Mittwoch geführt haben, wo dargestellt wurde, dass die Kommunen das Geld mit vollen Händen ausgäben, sie hätten keine Verantwortung für die Ausgaben.
Das Land gibt ihnen nicht die erforderlichen Mittel für Aufgaben, die das Land eigentlich auszuführen hat.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig beschimpfen der Innenminister und der Finanzminister sie, dass sie zu hohe Defizite haben. Das ist eine irreale Situation. Das ist ein Zustand, der so nicht weitergehen darf.
Meine Damen und Herren, es wird von der kommunalen Seite vorgetragen, dass allein auch für den Nachtragshaushalt weitere 60 Millionen € fehlen, die in diesem Jahr notwendig sind, damit die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern auf der kommunalen Seite aufgefangen werden.
Ich finde es einen Skandal, solche Debatten wie bei der Regierungserklärung am Dienstag zu führen und zwei Tage später in der zweiten Lesung den Kommunen nicht die
Meine Damen und Herren, ich will angesichts des anderen großen Ereignisses heute nur noch einen weiteren Punkt ansprechen. Er betrifft unsere Kritik an den Stellenbesetzungen in den Spitzen der von – ich betone – der CDU geführten Ministerien. Wir haben Verständnis dafür, dass es in den Ministerien der GRÜNEN auch an den Spitzen – nicht nur bei den Ministern und bei den Staatssekretären, sondern auch in den Ministerbüros – zu Personaländerungen gekommen ist. Dafür haben wir Verständnis.
Wir haben aber kein Verständnis dafür, dass allein eine halbe Million Euro Mehrkosten im Wissenschaftsministerium wegen des Wechsels der Hausleitung entstehen, weil dort bisher nicht besetzte Stellen nun hoch dotiert neu besetzt werden. Das ist völlig unverständlich.
Wo ist die Begründung dafür, dass man neue Stellen, die jährlich eine halbe Million Euro kosten werden, schaffen muss, weil es einen Personalwechsel von Frau Kühne-Hörmann zu Herrn Rhein gegeben hat? Das ist doch keinem Menschen verständlich.
Das geschieht in einem Nachtrag, wo gleichzeitig neue Vermerke für Stellenkürzungen in Zukunft eingebracht werden. Das ist wieder die typische Situation: Die Häuptlinge werden gestärkt, den Häuptlingen wird Puderzucker irgendwohin geblasen, und die Indianer müssen bluten. Ich will an dieser Stelle sagen: Das ist keine akzeptable Haushaltspolitik und Personalpolitik.
Dazu passt, dass auch wieder in der Staatskanzlei neue Stellen geschaffen worden sind. Die Staatskanzlei ist in den letzten Jahren personell aufgeblasen worden. Jetzt werden wieder neue Stellen geschaffen. Das ist ebenfalls nicht akzeptabel, und das hat mit Schwarz-Grün meiner Meinung nach nichts zu tun.
Herr Kaufmann, gucken Sie sich bitte den Nachtragshaushalt an, z. B. die Stelle in der Pressestelle in Brüssel oder die Landesvertretung in Berlin, wo auch eine Stelle auf B 3 angehoben werden soll. Was ist daran unwahr? Das kann ich Ihnen aus dem Kopf zitieren.
(Lebhafter Beifall bei der SPD – Manfred Pentz (CDU): Reine Neiddebatte! Sie sollten den Haushalt lesen!)
Insgesamt ist dieser Nachtragshaushalt sicherlich nicht zustimmungsfähig. Ich darf gleichzeitig für meine Fraktion ankündigen, dass wir zur dritten Lesung entsprechende Änderungsanträge einbringen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gelegentlich kommt in der Öffentlichkeit der Eindruck auf, dass in den Parlamenten in Deutschland die Fußballweltmeisterschaft dazu benutzt würde
(Clemens Reif (CDU): Denken Sie doch an das Fußballspiel! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Sie haben doch einen Fernseher im Auto, haben Sie uns erzählt!)
ich habe es dem Präsidenten schon gesagt, ich könnte morgen früh mit viel Genuss in der Zeitung lesen, dass die USA gewonnen hätten, von wegen Antiamerikanismus; das wollte ich Ihnen nur einmal mitgeben –,
um klammheimlich Gesetze zu verabschieden, die man gerne unter dem faktischen Ausschluss der öffentlichen Aufmerksamkeit beschließen möchte. Für den aktuellen Nachtragshaushalt will ich dies jedenfalls nicht. Ich kann die Fußballfans im Hause beruhigen: Keine Sorge, ich habe nicht vor, einen Anlass für einen Ältestenrat zu finden.
Vielmehr ist dieser Nachtragshaushalt so ambitionslos, dass man sich die Debatte über den Inhalt des Nachtrags fast sparen könnte, denn die schwarz-grüne Landesregierung hat nur die Fortsetzung dessen vorgelegt, was Schwarz-Gelb bereits auf den Weg gebracht hat. Von den angekündigten Schwerpunkten jedenfalls setzt die Landesregierung keine, zumindest keine neuen Aspekte durch. Das altbekannte Politikmuster wird weiter fortgesetzt.
Das oberste Ziel dieser Landesregierung ist es, die Zahlen des Haushalts möglichst schön aussehen zu lassen. So schafft es der Finanzminister denn auch, die Nettoneuverschuldung im Nachtragshaushalt unter die Marke von 1 Milliarde € zu drücken.
Erreicht wird das im Wesentlichen durch zwei Methoden. Auf der einen Seite bleiben die Kommunen unterfinanziert, und auf der anderen Seite unterbleiben Investitionen in die Zukunft. Was hier also unter dem Banner der Generationengerechtigkeit präsentiert wird, ist nichts anderes als Kürzen an der Gegenwart und der Zukunft der Menschen in unserem Land.
Damit aber diese schwarz-grüne Landesregierung die Marke von 1 Milliarde € Nettoneuverschuldung tatsächlich vorweisen kann, geht sie an die Rücklagen. Um es klar zu sagen: In gewissem Umfang ist das richtig und nachvollziehbar. Wenn im Haushalt unerwartete Mehreinnahmen des Jahres 2013 gleichermaßen unerwartete Mindereinnah
Wenn Sie aber gleichzeitig in die Rücklagen greifen, nur damit die neue Landesregierung einen ersten vermeintlichen Konsolidierungserfolg vorweisen kann, dann sind das Zahlenspielereien. Sicher ist dies aber keine erfolgreiche Finanzpolitik.
Gänzlich unseriös wird Ihr Nachtragshaushalt an der Stelle, wenn es um die sogenannte Weimar-Rücklage geht. Hier streicht die neue Landesregierung 108 Millionen € aus dem Haushalt, verbunden mit der Ankündigung, dass diese dann aber doch Ende des Jahres aus dem Hut gezaubert werden.
Herr Dr. Schäfer, mit Verlaub, auch wenn Sie im Ausschuss bereits mitgeteilt haben, das sei für Sie eine philosophische Frage, dann sagen wir: Wenn über 100 Millionen € aus dem Haushalt erwirtschaftet werden sollen, um in eine freiwillige Versorgungsrücklage gezahlt zu werden, dann ist das keine Frage von Philosophie, sondern eine von Haushaltsrecht.
Allein dieser Punkt macht den Nachtragshaushalt aus unserer Sicht rechtswidrig. Konkret verstoßen Sie damit gegen § 8 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und gegen § 11 der Landeshaushaltsordnung. Dort heißt es unmissverständlich – jedenfalls in Abs. 2 gleichlautend –:
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr 1. zu erwartenden Einnahmen, 2. voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und 3. voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen.
Dieser Nachtragshaushalt enthält 108 Millionen €, die Sie – das haben Sie deutlich angekündigt – in die WeimarRücklage einzahlen wollen, aber nirgendwo veranschlagt haben. Wenn wir den Landtag mit seinem Haushaltsrecht ernst nehmen, sollten Sie auch deutlich machen, dass dieses Geld an anderer Stelle im Haushalt entweder eingenommen oder eingespart werden soll. Alles andere ist unseriös und letztlich rechtswidrig. Aber mit rechtswidrigen Gesetzen kennen Sie sich ja aus
(Manfred Pentz (CDU): Na, na, na! – Clemens Reif (CDU): Was soll denn das? Jetzt aber mal gut! – Zuruf des Abg. Ismail Tipi (CDU))
da kennen Sie sich wirklich aus, Herr Tipi –, was uns in Hessen die Situation beschert, dass der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen gegenwärtig verfassungswidrig ist.
Ich verstehe durchaus, dass man für eine notwendige umfassende Reform des KFA sicher noch Zeit braucht. Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich weiter Zeit lässt, die Kommunen angemessen mit Mitteln auszustatten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Nehmen wir etwa den Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Wenn die Landesregierung erklärt, dass die neu eingeplanten 60 Millionen €, die Sie im Nachtrag für die Unterbringung von Flüchtlingen veranschlagt hat, ein wichtiger Beitrag seien, um den Kommunen bei dieser Aufgabe entgegenzukommen, dann hört man das ganz anders, wenn man sich einmal mit den Kommunen beschäftigt.
Die haben uns nämlich in der Anhörung im Haushaltsausschuss deutlich gemacht, dass sie nicht nur zusätzlich 60 Millionen €, sondern 120 Millionen € brauchen, und zwar einfach deshalb, weil sich das Land seit Jahren weigert, die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten. Die 60 Millionen €, die jetzt eingeplant sind, sorgen also nicht für die Entlastung der Kommunen, sondern bedeuten wahrscheinlich noch nicht einmal eine wirksame Begrenzung der zusätzlichen finanziellen Belastungen.