Protokoll der Sitzung vom 15.07.2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich muss doch noch einmal zu den Bemerkungen meines Vorredners kommen. Ich habe mir etwas aus Ihrem Landtagswahlprogramm herausgesucht; es ist ja noch nicht so lange her, und es gilt für die laufende Periode. Dort steht auf Seite 102 der schöne Satz: „Hessen hat mit der FDP endlich eine Energiepolitik aus einem Guss bekommen.“ Dabei wird auch darauf rekurriert, dass unter Verantwortung von FDP-Ministern die Änderung des Landesentwicklungsplans und die Vereinbarung über die Richtlinie, wie mit Naturschutzgebieten bzw. Naturschutzfragen umge

gangen werden soll, festgelegt wurden. – Herr Kollege Rock, Sie haben völlig vergessen, dass genau dies alles nach wie vor in Kraft ist und nach genau diesen Prinzipien gearbeitet wird. Aber die Energiepolitik aus einem Guss, die Sie wahlwirksam beschrieben haben, haben Sie jetzt vollständig verlassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ganz offensichtlich haben Sie nach den nicht gerade erfolgreichen Wahlen des vergangenen Jahres nun die Hoffnung, Ihren endgültigen Untergang dieses Jahr in Sachsen mit Blick auf die Regierungsverantwortung noch dadurch verhindern zu können, indem Sie jetzt alle Schreihälse, alle unsachlichen Argumente und alle Probleme dieser Welt aufnehmen, deutlich verstärken und dann so tun, als wären Sie die Rettung. – Das ist eine erbärmliche Angstmache und hat mit Fakten überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Deswegen muss man sich damit auch nicht weiter befassen.

Ich muss einfach feststellen: Was hier vom Kollegen Rock für die FDP-Fraktion vorgetragen wurde – er hat dafür ja auch Beifall erhalten –, war kein Beitrag zur Förderung der Energiewende, sondern der vergebliche Versuch, die Energiewende zu verhindern. Ich sage „vergeblich“, weil glücklicherweise alle anderen in diesem Hause deutlich gesagt haben – wenn auch mit unterschiedlichen Nuancen –, dass sie für die Energiewende und auch die wesentlichen Kernaussagen der Regierungserklärung des Ministers stehen würden. Dazu stehen auch wir, davon können Sie ausgehen. Deswegen glauben wir, dass die Energiepolitik mit dieser schwarz-grünen Regierung auf einem guten Weg ist und diese Ziele auch erreichen wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Regierungserklärung abgegeben und die Aussprache durchgeführt.

Ich darf geschäftsleitend noch einige Dinge mitteilen. Es liegt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Gedenken an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren und eine Politik gegen Krieg und Kriegsvorbereitungen heute, Drucks. 19/677, vor. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann nehmen wir es als Punkt 75 auf die Tagesordnung und rufen es zusammen mit Tagesordnungspunkt 52 auf. – Kein Widerspruch.

Ich rufe den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Modellversuch für Feuerwehrunterricht unter Beteiligung der Hilfsorganisationen im Landkreis Kassel durchführen, Drucks. 19/678, auf. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird er als Punkt 76 – fünf Minuten Redezeit je Fraktion – in die Tagesordnung eingereiht.

Ich habe zu Tagesordnungspunkt 5, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen

ausschusses, Drucks. 19/584 zu Drucks. 19/250, einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/679, vorliegen. – Er ist damit eingebracht.

Auch noch eingegangen und verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend qualitativ hochwertige Kinderbetreuung weiterentwickeln – Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebotes in zahlreichen Bereichen, Drucks. 19/680. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er als Tagesordnungspunkt 77 aufgenommen. Wir können ihn zusammen mit Punkt 50 aufrufen. – Dem widerspricht auch keiner. Dann ist die Tagesordnung so ergänzt.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung – Drucks. 19/584 zu Drucks. 19/250 –

Dazu gibt es einen

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/679 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bauer. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen FDP und DIE LINKE bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf zur Änderung der HGO – § 121 – will ich kurz Stellung nehmen. Er betrifft im Wesentlichen zwei Regelungspunkte. Beim ersten Teil handelt es sich um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die wir für die Energiewende weiter ermöglichen wollen. Allerdings bleibt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen subsidiär. Der zweite Teil, den wir dort regeln, sind die Breitbandaktivitäten. Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, sich ausgiebiger zu betätigen, um die Daseinsvorsorge der Kommunen in diesem Bereich herzustellen.

Hierzu hat eine Anhörung stattgefunden. Es gab 23 schriftliche Stellungnahmen. In der mündlichen Anhörung wurden teilweise sich diametral gegenüberstehende Positionen geäußert. Das zeigt ein bisschen, dass uns ein einigermaßen ausgewogener Entwurf gelungen ist.

Der Änderungsantrag, der von CDU und GRÜNEN vorgelegt worden ist, ist eine Klarstellung, die wir sehr begrüßen.

Ich gehe davon aus, dass wir in der dritten Lesung Gelegenheit haben, das Ganze weiter zu vertiefen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Bauer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wir heute in der Regierungserklärung schon gehört haben, gilt für die Energiewende, dass wir eine sichere, bezahlbare, verlässliche und umweltschonende Energieversorgung brauchen. Dabei müssen nach unserer Auffassung die Städte und Gemeinden als wichtige Akteure mit ins Boot geholt werden.

Wir haben dazu einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Hessische Gemeindeordnung behutsam erweitert und ändert. Dem vormals starren Korsett ziehen wir jetzt einen Gürtel ein. Ich glaube, dass wir die unterschiedlichen Interessen in ein gutes Gleichgewicht bringen. Das sind die energiepolitischen Interessen, die kommunalpolitischen Interessen und die wirtschaftlichen Interessen. Auch die Interessen des Mittelstands und des Handwerks werden gewahrt. Letztendlich haben uns auch gesellschaftspolitische Interessen dazu bewogen, die Hessische Gemeindeordnung in diesem Bereich zu erweitern; denn die Akzeptanz der Energiewende wird sicherlich steigen, wenn die regionale Wertschöpfung auch durch Bürgerbeteiligungsmodelle greifen kann.

Der heute eingebrachte Änderungsantrag ist nach unserer Auffassung auch aufgrund der im Bund veränderten Energieeinspeisegesetzgebung notwendig; denn mit der aktuellen EEG-Novelle wird es erforderlich, den kommunalen Unternehmen nicht nur die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen, sondern auch den Vertrieb. Schließlich wird nur der Vertrieb im Wege der Direktvermarktung künftig noch eine Förderung nach dem EEG erhalten und damit auch die Wirtschaftlichkeit der Betätigung sicherstellen. Deshalb ist es wichtig, noch einmal klarzustellen, wie wir das in unserem Änderungsantrag getan haben, dass Strom, Wärme und Gas, die entsprechend erzeugt werden, auch verteilt und vertrieben werden können.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bei der weiteren Lesung. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute nach der Expertenanhörung vom 18. Juni 2014 den Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in unveränderter Fassung. Zwar wurde seitens der Regierungsfraktionen im Ausschuss ein Änderungsantrag dazu angekündigt. Dennoch wurde der Entwurf wie vorgelegt eingebracht. Dieses merkwürdige Verhalten der Koalitionsfraktionen kann nur als Arroganz der Macht bezeichnet werden.

(Zurufe von der CDU: Ach! – Nein! – Wir haben doch einen Änderungsantrag vorgelegt!)

Meine Damen und Herren, es dient nicht der Sache, wenn der Landtag nun im Schnellgang das nachvollziehen soll, was sich CDU und GRÜNE im stillen Kämmerlein ausgedacht haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Selbst wenn es sich nur um redaktionelle Klarstellungen handeln sollte, wie das angeblich der Fall ist, ist die Einbringung dieses Änderungsantrags hier fünf Minuten vor der Beratung sehr schlechter Stil. Dieses Thema hatten wir heute aber schon einmal.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Dieses Verfahren betrachten wir in der Tat als unangemessen. Zumindest sollte Ihr Änderungsantrag, ob er groß oder klein ist, doch zuvor im Innenausschuss beraten werden können.

Deshalb beantrage ich namens unserer Fraktion auch, eine dritte Lesung durchzuführen.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Wir haben das ja angekündigt. Das ist für Sie auch keine Überraschung, denke ich.

(Alexander Bauer (CDU): Das ist guter parlamentarischer Brauch!)

Dass ein Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf notwendig sein würde, zeichnete sich bereits in der Expertenanhörung ab. Allerdings habe ich gedacht, dass Sie mehr Anregungen der Expertinnen und Experten aufnehmen würden als nur diesen einen Punkt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde von den Experten in der Anhörung wenig gelobt und auch nicht als „großer Wurf“ bezeichnet. Im Gegenteil: Ihr starres Festhalten an der Subsidiaritätsklausel wurde weitgehend kritisiert.

Ihr Credo ist nach wie vor „privat vor Staat“. Das ist eigentlich gescheitert.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Richtig!)

Das gesellschaftliche Klima hierzu hat sich vor dem Hintergrund der vielen negativen Erfahrungen mit Privatisierungen zwischenzeitlich erheblich gewandelt.