Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Nach unserer Einschätzung ist die Abweichung vor allem deshalb vertretbar, weil es sich um eine Mindestvorgabe handelt, die in der Praxis ohnehin häufig überschritten wird. Zum Beispiel verlangt die Hochschule Fulda für ihren B.A. frühkindliche inklusive Bildung neben dem Studium eine Teilzeitberufstätigkeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden im Bereich der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Für den B.A. Bildung und Erziehung in der Kindheit an der Evangelischen Hochschule Darmstadt ist ein einjähriges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bereits Eingangsvoraussetzung. Zudem trägt der Vergleich mit dem Anerkennungsjahr im Bereich soziale Arbeit schon deshalb nicht, weil dort das Pflichtpraktikum von einem Jahr eine erhebliche administrative Komponente hat.

Natürlich werden wir die Details im Ausschuss miteinander beraten und Fachleute dazu anhören. Ich freue mich darauf, bin zuversichtlich, dass wir am Ende vielleicht sogar in sehr großer Einmütigkeit die Neuregelung der kindheitspädagogischen Studiengänge beschließen werden, und bedanke mich jetzt einstweilen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Dr. Neuschäfer, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Betreuungsqualität hängt wesentlich von der Qualität des Personals und damit von dessen Ausbildung ab.

Dieser Satz in Ihrer Begründung zur Gesetzesänderung erfährt unsere Zustimmung. Die Frage nach dem Ausbildungsniveau und der Qualifikation in der frühkindlichen Entwicklung stellt sich auch im Vergleich zu anderen Ländern. In Deutschland werden dem Personal im vorschulischen Bereich Leistungen abverlangt, die eine umfangreiche und qualifizierte Ausbildung erforderlich machen. Aufgabe ist hier die Entwicklungsförderung der Kinder. Ihnen soll ein Rahmen gegeben werden, sodass sie ihre psychischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen entwickeln können. Diese Arbeit bzw. die entsprechende Ausbildung dieses Berufsbilds muss mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Ab- geordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Bereich der Kindheitspädagogik ist in den letzten Jahren stark akademisiert worden. Dies ist aber ein Garant dafür, den hohen Anforderungen in der frühkindlichen Bildung beispielsweise durch wissenschaftlich fundierte didaktische Kenntnisse in Sozialarbeit, Sozialpolitik und Sozialpsychologie gerecht zu werden. Hier spricht man – Frau Wiesmann hat es schon gesagt – von der Professionalisierung im Feld.

In der vorliegenden Gesetzesänderung geht es um die Implementierung bzw. Berücksichtigung der Studiengänge an Berufsakademien und insbesondere um die Anerkennung der akademischen Ausbildung bzw. der Berufsbezeichnung der Kindheitspädagoginnen und -pädagogen. Die Anerkennung der akademischen Ausbildung ist eine Aufwertung und zunächst auch eine strukturelle Veränderung in diesem Bereich und ermöglicht Absolventinnen und Absolventen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland ihre berufliche Qualifikation nutzen zu können.

Meine Damen und Herren, trotz dieses Vorstoßes wird noch ein weiter Weg zurückzulegen sein. Die Praxis oder einschlägige Berufserfahrung ist neben der wissenschaftlichen Komponente wichtig für die Qualität der konkreten pädagogischen Arbeit. Berufsfähigkeit kann definiert werden als ein systematisch wissenschaftlich reflektiertes Theorie-Praxis-Konzept, welches das praktisch-pädagogische Professionswissen berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Durchlässigkeit zu sprechen kommen. Die Praxiserfahrungen von Erzieherinnen und Erziehern müssen anerkannt werden. Hier gibt es momentan noch viele Hürden. Auch die Anrechnungsmöglichkeiten für Kinderpfleger, Sozialassistenten und beim Quereinstieg aus der Ausbildung des Erziehers und der Erzieherin sind verbesserungswürdig, genauso wie die Durchlässigkeit bei Hochschulen bzw. beim Wechsel. Hier sind die Credit Points unterschiedlich bzw. werden unterschiedlich anerkannt. Beispielsweise kann ein Student von Marburg nicht einfach nach Gießen wechseln, wenn er Pädagogik studiert hat und Kindheitspädagoge werden möchte.

Hier sei auch auf den deutschen Qualifikationsrahmen verwiesen, der gegebenenfalls mit Erlangen der Berufsbezeichnung der Kindheitspädagogin oder des Kindheitspädagogen neu diskutiert werden muss. Eine bessere Durchlässigkeit steigert aber aus unserer Sicht die Attraktivität des Studiums.

(Beifall bei der SPD)

Dennoch, es wird ein weiter Weg sein und ein noch weiterer Weg, bis Erzieherinnen und Erzieher bzw. Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen in die Nähe einer gesellschaftlichen Anerkennung z. B. von Lehrerinnen und Lehrern gelangen können. Das Berufsbild und auch der Bildungsauftrag werden sich weiterentwickeln, sodass wir immer mit diesem Thema konfrontiert sein werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines aber ist gewiss: Bis diese Entwicklungen und die Anerkennung entsprechend angepasst, ausdifferenziert und verankert werden, werden Erzieherinnen und Erzieher, Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen gleichermaßen da sein, um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder zu ermöglichen, die Qualität zu gewährleisten und all das umzusetzen, was die Tageseinrichtung bzw. der Bildungsauftrag frühkindliche Entwicklung leisten soll. Dafür sei allen Praktikerinnen und Praktikern und Fachkräften an dieser Stelle ein herzlicher Dank ausgesprochen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU)

Die Änderung des Gesetzes ist ein notwendiges Signal für die Weiterentwicklung des Berufs und der Anerkennung im Bereich der Vorschulpädagogik, auch verbunden mit der Hoffnung, dass die staatliche Anerkennung die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern vermag und ein Stück weit dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann.

Gerade im sozialen und Gesundheitsbereich besteht ein steigender Bedarf an Fachkräften. Aber gerade hier hinken die Hochschulen hinterher. Die Ausbildungskapazitäten bewegen sich hier noch auf einem niedrigen Niveau. Das bestätigt auch die Studie der Autorengruppe Bildungsberichterstattung. Daher ist es schade, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht früher agiert hat, zumal die Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Mai 2010 und der Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung vom September 2010 stammen, zu denen der Bezug hergestellt wird. Die Nachteile für hessische Absolventinnen und Absolventen hätten gegebenenfalls schon früher behoben werden können.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Enden möchte ich mit einem Zitat von dem Pädagogen Martin Buber:

Der Mensch wird am Du zum Ich.

Die Qualität in der frühkindlichen Bildung – das haben wir bereits heute Vormittag diskutiert – ist essenziell. Sie muss geebnet, gefördert und gefordert werden, auch in der Ausbildung. In diesem Sinne freuen auch wir uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, das war die erste Rede von Frau Kollegin Dr. Daniela Neuschäfer in diesem Hause. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Bevor es weitergeht, begrüße ich auf der Tribüne unseren langjährigen Kollegen Dr. Norbert Herr. Herzlich willkommen, Norbert.

(Allgemeiner Beifall)

Das Wort hat Frau Kollegin Schott, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass dieser Gesetzentwurf vorliegt; denn es wird Zeit, dass wir die Chance bekommen, für die Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen eine staatliche Anerkennung zu erhalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Allerdings habe ich an verschiedenen Stellen schon noch ein paar Probleme damit. Wenn ich mir vorstelle, dass man mit der Zulassungsvoraussetzung Hochschulabschluss diesen Ausbildungszweig studieren kann und dann 100 Tage Praxis macht, dann habe ich große Zweifel daran, ob das wirklich die Qualität der Menschen verbessert, die mit unseren Kindern arbeiten.

(Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Was wir damit schaffen, ist eine Situation, dass wir gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher haben und dann ausgebildete junge Akademikerinnen und Akademiker, die formal höher als unsere Erzieherinnen und Erzieher qualifiziert sind. Aber ich habe große Zweifel, dass die tatsächliche Ausbildungsqualität und das, was sie können, besser als das der Menschen mit der Berufsausbildung sind.

Wir haben in Hessen – Gott sei Dank – eine Situation, dass zurzeit alle großen Wert darauf legen, dass diese Mindestregelung, wie Frau Wiesmann das gerade gesagt hat, nicht greift. Aber wenn ich denke, dass es eine Mindestregelung ist, dann sind wir an der Stelle, die wir letztes Jahr schon einmal diskutiert haben. Dann sollte man sie auch nicht ins Gesetz schreiben.

Wir sollten an der Stelle dabei bleiben zu sagen, die Ausbildung der Menschen, die mit anderen Menschen – insbesondere mit Kindern – arbeiten, muss einen hohen Praxisanteil haben. Wir haben das bei den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern nach wie vor bei einem Jahr im Gegensatz zu vielen anderen akademischen Berufen, wo es gekürzt ist. Wir haben es bei den Erzieherinnen und Erziehern mit einem Jahr.

Das ist auch gut und sinnvoll so. Wir sollten von dieser geübten Regel nicht abweichen. Es ist natürlich ein Problem, dass die Jugend- und Familienministerkonferenz zu einem anderen Ergebnis bundesweit gekommen ist. Aber dafür sind wir hier in Hessen und für unser Bundesland zuständig und verantwortlich. Wir sollten deutlich machen, dass wir der Meinung sind, dass diese Ausbildung hoch qualifiziert sein muss, und deswegen auf Standards setzen, die das garantieren können.

Ich würde auch noch einmal darauf sehen wollen, wie das mit den Voraussetzungen bei den Berufsakademien ist. Wenn ich mir vorstelle, dass ich einen solchen Beruf im Fernstudium erlernen kann, dann muss gut geregelt sein, wie die Ausgangsvoraussetzungen dafür sind. Ich möchte nicht, dass jemand mit einer Berufsausbildung, die im pädagogischen Bereich nicht wirklich klar definiert ist, per Fernstudium und 100 Tage Praxis anschließend Kindheitspädagoge oder Kindheitspädagogin sein kann. Das ist nicht förderlich für das, was wir Qualitätsstandards nennen.

Wir haben eine Grundlage, auf der wir mit den Praktikern, mit den Fachleuten in der Anhörung sehr gut diskutieren können. Ich bin auch sicher, wir werden zu einem Ergebnis kommen; denn es muss dazu führen, dass wir Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen haben werden.

Es muss ein Zustand erreicht werden, dass die jungen Menschen, die diesen Ausbildungsgang gewählt haben, auch eine Qualifikation haben, mit der sie auf dem Arbeitsmarkt bestehen können und mit der sie konkurrenzfähig sind, sobald sie Hessen verlassen. Das ist eine ganz wichtige und grundsätzliche Voraussetzung für eine hessische Hochschule.

Wer die Hochschule verlässt, muss einen Abschluss erlangt haben, mit dem er in dieser Welt bestehen kann, und nicht, dass andere Menschen ihn fragend anschauen: Was ist das eigentlich?

Diesem Zustand muss ein Ende gesetzt werden. Insofern ist es gut, dass das Gesetz da ist. Aber, wie gesagt, ich habe noch erhebliche Zweifel an den Details. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat Frau Abg. Nicola Beer, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir den Kindheitspädagogen ist ein neues Berufsbild entstanden, und zwar schlicht aufgrund der Entwicklung in der frühkindlichen Bildung und auch aufgrund der Erkenntnis, dass sich die Bereiche, die man früher getrennt hat – nämlich Erziehung, Bildung, soziale Prävention und soziale Intervention –, im Grunde genommen nicht wirklich sinnvoll trennen lassen, gerade und ganz besonders in der Frühphase kindlicher Entwicklung.

Insofern ist es gut, dass sich jetzt rund um dieses Feld verstärkt die Wissenschaft damit beschäftigt, dass wir eine entsprechende Weiterentwicklung auch an unseren Hochschulen haben. Deswegen ist es genau richtig, den Weg der Anerkennung zu gehen. Richtig ist es auch, Qualitätsstan

dards in den Blick zu nehmen, und zwar über die gesamte Palette der entsprechenden Ausbildung. Und wichtig ist an dieser Stelle auch, die Durchlässigkeit sicherzustellen im Hinblick auf die Ausbildung in den Fachschulen und Fachakademien bis hin zur wissenschaftlicher geprägten Ausbildung an unseren Hochschulen.

(Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Ich will in dem Zusammenhang noch einen Punkt aufwerfen, der bislang nicht genannt worden ist. Ich glaube, dass wir verstärkt den Blick auf die multiprofessionellen Teams und ihren Einsatz wenden sollten, und zwar nicht nur in Krippen, Kindergärten und Tagespflegeeinrichtungen, sondern durchaus auch im Bereich der Schulen, wo diese multiprofessionellen Teams jetzt aufgrund der neuen Regelungen arbeiten können, um Lehrkräfte zu unterstützen, aber insbesondere Kinder in ihrer gesamten Entwicklungsbreite zu fördern und zu fordern.

Damit gerät der Blick gleichermaßen auf die Übergänge zwischen den verschiedenen Einrichtungen, auf die Netzwerke zwischen ihnen – etwas, was wir nicht aus dem Auge verlieren sollten und wo wir uns möglicherweise in einer Anhörung noch einmal Gedanken darüber machen sollten, ob jenseits des hier angesprochenen und zur Änderung vorliegenden Gesetzes noch weitere Regelungen in unser Blickfeld einbezogen werden müssten.

Summa summarum genau der richtige Fortgang zum Wohle der Kinder und ihrer Entwicklung; dementsprechend werden wir diese Anhörung mit Wohlwollen begleiten. – Herzlichen Dank.