Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schaus, Sie haben jetzt noch eine zweite Runde eröffnet. Nach den Ausführungen, die die Kollegin Feldmayer, Frau Staatsministerin Hinz und ich schon dazu gemacht haben, hatte ich ja die Hoffnung, dass Sie sagen: Dann ziehen wir unseren Gesetzentwurf zurück.
Stattdessen zeigen Sie aber, dass Sie trotz unserer Ausführungen die Zusammenhänge immer noch nicht verstanden haben. Ihnen wurde doch an mehreren Stellen verdeutlicht, dass Ihr Gesetzentwurf trotz seiner langen Bearbeitungszeit, auf die Sie hingewiesen haben, von der Qualität her ein Schnellschuss ist. Er enthält so viele Fehler und ist so ungeeignet, dass er überhaupt keinen Sinn macht.
Aus dieser Kritik, die wir an Ihrem Gesetzentwurf äußern, jetzt wiederum abzuleiten, dann seien wir auch nicht dafür, das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, ist nun aber völlig absurd.
Wir haben es nämlich vereinbart, weil wir es machen wollen. Wir werden es auch machen. Sie werden es sehen.
Vielen Dank, Kollege Caspar. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir am Ende der Debatte.
Das war die erste Lesung. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Vorbereitung der zweiten Lesung. Besteht darüber Einigkeit? – Dann machen wir es so.
(Günter Rudolph (SPD): Unseren Antrag bitte auch, Herr Präsident! – Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die beiden anderen Anträge! – Günter Rudolph (SPD): Ich kann ja nur für unseren Antrag sprechen!)
Nein, wir müssen nicht aufpassen. Wir wissen immer, wo wir sind, Kollege Rudolph. Dann müsst ihr es sagen.
Wir haben den Punkt 3 beraten, und es ist nichts gemeinsam aufgerufen worden. Darauf will ich einmal hinweisen.
Jetzt erhält erst einmal Frau Kollegin Erfurth zur Geschäftsordnung das Wort. Wir werden uns schon noch einig werden, Kollege Rudolph.
Herr Präsident, es gab möglicherweise ein Missverständnis bei der Zuordnung. Die Sozialdemokraten wollten ihren Antrag unter Punkt 35 und wir unseren Antrag unter Punkt 80 zuordnen lassen, sodass dann alle Anträge gemeinsam an den Ausschuss überwiesen werden können.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das ist schon dreist!)
Es war nicht dreist, Herr Kollege Rudolph. Sie haben gesagt, wir müssten Obacht geben. Wir geben immer Obacht. Insofern war das eine freundliche Retourkutsche an einen alten Fahrensmann.
Nach der ersten Lesung erfolgt also die Überweisung zur Vorbereitung der zweiten Lesung zusammen mit den Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 35 und 80. Sind wir uns einig? – Gut. Da gibt es auch nichts Weiteres.
Damit jeder sieht, dass wir hier oben Obacht geben, will ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Inzwischen sind zum Tagesordnungspunkt 10, Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014, Drucks. 19/652, folgende Änderungsanträge eingegangen und verteilt worden: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/683; Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/684; Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/685; Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/686. Sie werden dann heute Nachmittag zusammen mit dem Haushalt behandelt.
Herr Präsident, vielen Dank. – Bevor wir in die Beratungen eintreten, möchte ich darauf hinweisen, dass sich in der Drucks. 19/684 ein Tippfehler befindet, und die Kollegen bitten, dies zu korrigieren. Unter „Kameraler Haushaltsabschluss“ steht vor der Zahl 428.900 zwei Mal ein Minus. Das ist natürlich unlogisch. Im zweiten Fall, bei „Kameraler Zuschuss/Überschuss“, muss ein Plus davor stehen.
Das haben wir zur Kenntnis genommen. Im Protokoll ist auch festgehalten, dass aus dem zweiten Minus ein Plus wird.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen – Drucks. 19/635 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute meine Aufgabe, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen einzubringen. Dieses Gesetz stammt vom 21. Dezember 2010. Ich will das Gesetz im Folgenden – geringfügig kürzer in der Überschrift – Sozialberufeanerkennungsgesetz nennen.
Im Kern geht es um die staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen durch Aufnahme der noch jungen entsprechenden Studiengänge an hessischen Hochschulen und Berufsakademien in das Sozialberufeanerkennungsgesetz. Dieses soll künftig auch die Kindheitspädagoginnen und -pädagogen in der Überschrift führen und in § 8 die Anerkennung der Absolventen dieser Studiengänge analog zu denen des Studiengangs Heilpädagogik regeln.
Der Regelungsumfang dieser Initiative ist überschaubar. Dennoch handelt es sich um einen wichtigen Baustein bei der weiteren Festigung des umfassenden Bemühens um frühkindliche Bildung für Hessens Kinder, dem wir alle gemeinsam hier im Haus schon seit Jahren anhängen.
Erstens. Die Ausbildung von Fachkräften für die Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder ist von großer Bedeutung. Hessen baut wie ganz Deutschland die Infrastruktur zur Kinderbetreuung quantitativ und auch qualitativ seit Jahren mit großer Entschlossenheit aus. Davon haben wir heute schon ausführlich gesprochen. Selbstverständlich ist es deshalb wichtig, auch die Qualität der verschiedenen Ausbildungswege zu sichern. Ein Mittel dazu ist die staatliche Anerkennung.
Zweitens. Das Feld der Frühpädagogik ist noch in der Entwicklung – nicht mehr am Anfang, aber sicherlich auch noch nicht am Endpunkt. Zahlreiche kindheitspädagogische Studienangebote sind neu entstanden, greifen die noch jungen Erkenntnisse von Neurobiologie und Entwick
lungspsychologie auf und ergänzen die ebenfalls stark angewachsenen und weiterentwickelten beruflichen Ausbildungsgänge an den Fachschulen.
Die Einordnung dieser neuen Angebote in das Feld der Qualifikationen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit wird Unsicherheiten abbauen, die derzeit sowohl bei Studierenden als auch bei ihren potenziellen Arbeitgebern, den Trägern der Einrichtungen, vorhanden sind. Sie wird insbesondere zu einer höheren Berufssicherheit und Identität der Absolventen beitragen und nicht zuletzt die Professionalisierung des frühpädagogischen Berufsbilds weiter fördern.
Drittens. Ganz praktisch ist zu konstatieren, dass die überwiegende Mehrzahl der Länder, nämlich 14, eine solche Einordnung durch Anerkennung bereits vorgenommen hat, 12 davon in Verbindung mit der Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge. Aus dem Fehlen einer vergleichbaren Regelung in Hessen erwächst den Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden hessischen Studiengänge derzeit ein Wettbewerbsnachteil auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt. Sie können in Ländern, die eine staatliche Anerkennung verlangen, nicht tätig werden. Die Gesetzesänderung beendet diese unvorteilhafte Situation. Auch das ist ein Fortschritt.
Viertens. Indem die frühpädagogischen Studiengänge in ein für alle akademischen Sozialberufe geltendes Anerkennungsgesetz aufgenommen werden, wird zudem deutlich, dass sie auf derselben Stufe stehen wie diese. Angesichts der gestiegenen Bedeutung und auch inhaltlichen Ausdifferenzierung der frühkindlichen Bildungsarbeit halten wir dies für gerechtfertigt. Wir relativieren damit aber keinesfalls den Stellenwert der beruflichen Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen bzw. Erziehern. Beide Wege in den Beruf sind unseres Erachtens gleichwertig, und diese Gleichwertigkeit kommt in der jeweiligen staatlichen Anerkennung ebenso zum Ausdruck wie natürlich insbesondere in der gleichrangigen Einordnung in den europäischen Qualitätsrahmen.
Fünftens und letztens. Von Interesse ist sicherlich die Frage der vorgesehenen Anerkennungsphase von 100 Praxistagen. Die Zahl entspricht den Vereinbarungen der Jugendministerkonferenz und der KMK. Sie weicht gleichwohl ab von den Vorgaben, die staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher und Sozialarbeiter erfüllen müssen, nämlich ein ganzes Anerkennungsjahr.
Nach unserer Einschätzung ist die Abweichung vor allem deshalb vertretbar, weil es sich um eine Mindestvorgabe handelt, die in der Praxis ohnehin häufig überschritten wird. Zum Beispiel verlangt die Hochschule Fulda für ihren B.A. frühkindliche inklusive Bildung neben dem Studium eine Teilzeitberufstätigkeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden im Bereich der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Für den B.A. Bildung und Erziehung in der Kindheit an der Evangelischen Hochschule Darmstadt ist ein einjähriges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bereits Eingangsvoraussetzung. Zudem trägt der Vergleich mit dem Anerkennungsjahr im Bereich soziale Arbeit schon deshalb nicht, weil dort das Pflichtpraktikum von einem Jahr eine erhebliche administrative Komponente hat.