Protokoll der Sitzung vom 04.03.2015

Margarine galt über Jahrzehnte hinweg als besseres Produkt als Butter. Heute weiß man, Butter ist in Teilen viel gesünder und hat zumindest einen großen Teil von Vitaminen, die die Margarine überhaupt nicht hat. Mit diesen Lebensmittellügen müsste man aufräumen. Das ist auch ein Teil der Aufgabe von Politik.

(Beifall bei der FDP)

Stark weiterverarbeitete Lebensmittel sind ein großer Teil des Problems. Allerdings muss man in Bezug auf die Lebensmittelindustrie sagen: Wenn man die Menschen in Deutschland weiter breit mit günstigen Lebensmitteln versorgen will, kommt man nicht umhin, Lebensmittel stark weiterzuverarbeiten. Das steht in dem Kontext, dass die Deutschen in Europa am wenigsten pro Kopf für Lebensmittel ausgeben. Die europäischen Nachbarn geben im Durchschnitt pro Kopf viel mehr Geld für Lebensmittel aus als das, was wir auszugeben bereit sind.

(Beifall bei der FDP – Horst Klee (CDU): Schnäppchenjäger!)

Das gehört zur Wahrheit dazu. – Herr Klee, da haben Sie recht.

Aber die Tatsache, dass der Verbraucher tickt, wie er tickt, darf uns nicht daran hindern, zu sagen: Es muss drin sein, was draufsteht. – Nehmen wir einmal das Beispiel Tee. Was Tee ist, wissen wir alle. Beim Früchtetee wird es schon schwieriger. Wer der Meinung ist, dass in Früchtetee Tee ist, dem kann man nur sagen: Der ist vielleicht einmal an einer Teepflanze vorbeigehuscht, mit Tee hat er aber nichts zu tun. – Wer der Meinung ist, dass man in Himbeer- oder in Johannisbeertee auch wirklich Himbeeren oder Johannisbeeren erwarten darf, dem sage ich: Das sollte man zwar unterstellen dürfen, aber wenn man sich die Reihenfolge der Zutatenliste anschaut, stellt man fest, dass es Cranberrys sind, die weder mit Himbeeren noch mit Johannisbeeren etwas zu tun haben. Man kann sagen, das ist – höflich umschrieben – eine Veräppelung der Verbraucher, die so nicht in Ordnung ist. Da besteht für die Politik Handlungsbedarf.

(Beifall bei der FDP)

Insofern ist es aus unserer Sicht absolut sinnvoll, wenn z. B. Nährwertangaben vereinheitlicht und für den Verbraucher nachvollziehbar aufgeführt werden. Gleiches gilt für die Herkunftsangaben. Natürlich muss der Verbraucher für seine Entscheidung wissen, woher die Produkte kommen. Die Regelung der EU-Verordnung halten wir in diesem Zusammenhang für ausreichend und für durchaus praktikabel.

Eines ist nämlich klar: Wir müssen auch darauf achten, dass die Informationen für den Verbraucher durchschaubar bleiben. Zu viele Informationen auf einer Verpackung führen am Ende dazu, dass sich der Verbraucher nicht mehr damit beschäftigt. Sie müssen klar sein, es muss ein schnelles Erfassen möglich sein, und die Verbraucher dürfen nicht mit Informationen überfrachtet werden; denn das führt eher wieder zu einer Verunsicherung.

Nehmen wir beispielsweise die Landtagskantine. Die Umsetzung der Verordnung kann man da sehr schön beobachten.

(Günter Rudolph (SPD): Wollen wir jetzt über die Qualität der Landtagskantine reden? Dazu hätte ich auch etwas zu sagen!)

Sie werden bemerken, dass unter den Essenshinweisen nicht mehr nur steht, um welches Fleisch es sich dabei handelt, sondern dass das ein wildes Durcheinander von Zahlen und Buchstaben ist. Morgen gibt es z. B. Schweineragout mit Birnen und Pilzen, dazu Semmelknödel und Beilagensalat. Obendrauf gibt es einen Buchstabensalat, der sich „S, 2, 18, 22, a, c, h, i, k, n“ nennt. Für das Protokoll: Ich kann es Ihnen nachher schriftlich geben. Ich bin an dieser Stelle auch nicht mehr mitgekommen. Vor allen Dingen habe ich keine Ahnung mehr, was das eigentlich bedeuten soll.

(Beifall bei der FDP und der LINKEN)

Wer glaubt denn, dass sich jetzt jemand hinstellt und die Abkürzungen hinterfragt? Ehrlich gesagt, wissen doch alle – vor allem Allergiker –, welche Lebensmittel sie essen dürfen und welche nicht. Daher gilt es, Informationen zu geben, die der Verbraucher wirklich benötigt, statt das Ganze in einem Buchstabensalat enden zu lassen.

Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar, dass die Informationen auf den Verpackungen unabhängig und nicht wertend sein sollen.

Frau Kollegin, die Lebensmittelampel, die Sie eben erwähnt haben, ist keine Information von Wert für die Verbraucher, sondern eine Bewertung, die den Verbraucher bei seiner Entscheidung bevormundet. Es entscheidet dann nämlich nicht mehr der Verbraucher, was er für sich für richtig hält, sondern derjenige, der die Ampelkriterien festgelegt hat, gibt ein rotes, ein gelbes oder ein grünes Signal an die Bürger.

Das Fatale dabei ist, dass z. B. Cola zwei grüne und einen roten Punkt hätte, weil es zwar viel Zucker, aber kein Fett enthält. Im Gegensatz dazu wäre ein durchaus gesundes Lebensmittel wie Olivenöl oder Vollkornbrot überwiegend rot bewertet, weil die Energieeinheit sehr hoch wäre. Dabei ist nichts so vernünftig, wie Vollkornbrot zu essen, eben weil es diesen hohen Energiewert hat und damit auch am nachhaltigsten ist. Es sollte zu einer ausgewogenen Ernährung gehören.

(Beifall bei der FDP – Holger Bellino (CDU): Wann ist denn Mittagspause?)

So voreingenommen kann man den Verbraucher nicht informieren. Man kann ihn nicht so bevormunden und das auch noch als ausgewogen und transparent bezeichnen.

Insofern stelle ich als mein Fazit fest – ich weiß, Sie wollen in die Mittagspause –: Es mag in Einzelfällen einen Verbesserungsbedarf bei der Herkunftsbezeichnung geben. Aber wir sollten bei den Kennzeichnungen immer auch das Praktische im Auge behalten. Es muss für den Metzger und den Bäcker vor Ort umsetzbar sein. Wer eine Ernährungswende beschwört, läuft Gefahr, den Menschen seine eigene Lebens- und Ernährungsweise vorzuschreiben. Die Verbraucher müssen ehrlich informiert werden. Das ist eine Aufgabe für den Verbraucherschutz, für die Politik, für den Handel und für die Industrie. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders, für den fachmännischen Vortrag. – Das Wort hat Herr Kollege Armin Schwarz, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute vor der Mittagspause in diesem Hause noch über die Lebensmittelinformationsverordnung sprechen können. Das macht sicherlich Appetit. Eines vorneweg – das möchte ich betonen –: Ich bedanke mich ausdrücklich für die Beantwortung der Großen Anfrage. Die SPD bringt in letzter Zeit viele Große Anfragen auf den Weg. Das ist auch eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Häuser. Ich denke, was hier vorgelegt worden ist, ist wieder sehr gut gelungen. Die CDU-Fraktion bedankt sich hierfür ausdrücklich.

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist ein Paradebeispiel für europäische Rechtsetzung. Ein Blick auf das Jahr 2011 hilft sicherlich; im Jahr 2011 haben sich der Europäische Rat, d. h. unter Einbindung aller Regierungen, und das Europäische Parlament darauf verständigt, einheitliche Regeln für die Pflicht zur Transparenz beim Verkauf von Lebensmitteln einzuführen. Trotz dieser eben schon erwähnten Übergangszeit hat es hier und dort Kritik aus Wirtschaft und Verbänden gegeben. Ich erinnere daran: Die Situation mit den Kuchenbasaren, präsentiert und dargeboten von Ehrenamtlichen, war natürlich eine besondere Herausforderung. Dazu komme ich aber gleich noch einmal. Um was geht es also?

Erstens. Es ist das Ziel, mit der Lebensmittelinformationsverordnung europaweit einheitlich zu regeln, welche Informationen über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe in welcher Form veröffentlicht werden müssen. Es ist richtig und gut, dass auf der einen Seite die Unternehmer wissen, was sie zukünftig zu deklarieren haben; denn viele Unternehmen produzieren für den europäischen Markt. Das heißt im Klartext: Die Produkte, aber auch die Verpackungen werden bei den größeren Lebensmittelproduzenten für den kompletten Binnenmarkt dargeboten, und das ist ein klassisches Beispiel dafür, dass das Ganze zum Schluss auch noch praktikabel sein muss.

Parallel dazu müssen wir betrachten, dass die Mobilität in Europa, die durchaus erwünscht ist – daran sind wir alle nicht ganz unbeteiligt –, dazu führt, dass ein Deutscher auch im Urlaub in Spanien nachvollziehen können sollte, was er denn dort isst. Genauso trifft das auf die internationalen Besucher zu, die sich in Deutschland mit guten Lebensmitteln versorgen.

Damit komme ich zu Punkt zwei. Die Lebensmittelinformationsverordnung will den Verbrauchern im Verkauf mehr Informationen über die Lebensmittel zur Verfügung stellen. Wichtig ist uns – ich greife auf, was Herr Kollege Lenders eben gesagt hat –: Wir sind ein Befürworter des mündigen Verbrauchers. Das ist für uns sehr bedeutsam. Wir haben uns erst vor Kurzem in diesem Hause über die Stärkung des Verbraucherschutzes unterhalten. Das heißt im Klartext: Wir wollen den Konsumenten, wie es so schön heißt, Verantwortung übergeben. Wir trauen es den Menschen zu, selbstverantwortlich zu entscheiden, was sie kaufen, was sie essen oder was sie dann gelegentlich auch einmal vermeiden wollen.

Klar ist, wir wollen und werden kalorienreiche Nahrungsmittel nicht verbieten. Jeder darf so viel Fett essen, wie er will. Jeder darf so viel Zucker essen, wie er will. Jeder darf sich zusammenmixen, was er für richtig hält. Aber wir wollen, dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, sich leicht und damit schnell nachvollziehbar darüber zu informieren, wie viele Kalorien sie zu sich nehmen. Das ist das Prinzip eines Verbraucherschutzes, der den Menschen in die Lage versetzt, in eigenverantwortlicher Entscheidung, ohne Vorschrift, ohne Besserwisserei eigene Entscheidungen zu treffen. Das ist für uns sehr bedeutsam, und, ich glaube, das ist im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung gelungen.

Ein Hinweis sei gestattet: 80 % dessen, was wir in Deutschland schon hatten, wurde in die LMIV übernommen. Das heißt, Deutschland hat hierbei abermals eine Vorbildfunktion gehabt. Auch dieser Hinweis muss hier einmal festgehalten werden: Wir haben heute eine Lebensmittelqualität, die so gut ist wie wahrscheinlich in der Geschichte nie zuvor.

Auf einige Detailregelungen, die dankenswerterweise in der Beantwortung der Großen Anfrage sehr umfassend dargestellt wurden, will ich kurz Bezug nehmen. Die Darstellungsform von Kalorien, Fett, Zucker, Kohlenhydraten, Eiweiß- und Salzgehalten in einer tabellarischen Form halten wir für gut und für richtig. Nach allen Erkenntnissen sind dies die wichtigsten Merkmale für Konsumenten, die nachweisbar immer mehr auf eine gesunde Ernährung achten – Stichwort Diäten, Stichwort: Probleme mit dem Stoffwechsel. All das gehört zusammen. Zwischen der Genauigkeit und dem Ziel der Lesbarkeit besteht verständlicherweise ein gewisses Spannungsverhältnis; darauf darf man einmal hinweisen. Entscheidend ist aber, dass das Ganze praktikabel sein muss.

Ich kann vom Produzenten eines Twix – ich halte hier einmal eines hoch; das ist diese Größenordnung – nicht erwarten, dass in einer Fülle wie bei Aspirin beispielsweise ein 15-seitiger Beipackzettel dabei ist, um bis ins letzte Detail zu beschreiben, was denn alles drinsteckt. Ich glaube, das ist auch nicht gewollt. Jetzt ist Erkältungszeit: Fisherman’s Friend. Was soll man bei dieser Größenordnung alles präsentieren? Das ist sportlich. Das heißt im Klartext: So viel Transparenz wie möglich, so wenig Bürokratie wie nötig, und dabei die Praxis nicht aus dem Auge verlieren.

(Beifall des Abg. Holger Bellino (CDU) sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang – darauf wurde schon Bezug genommen – halte ich die Vorschriften zur Schriftgröße und -farbe für durchaus angemessen, weil sie mit geringem Aufwand mehr Klarheit herbeiführen.

Nun zu einigen wenigen weiteren Details, die mir wichtig sind: Auflistung von verbreiteten Allergenen. Eine bedeutsame Situation, zumindest gefühlt, ist die immer größer werdende Verbreitung von Allergien. Von daher ist dies auch sehr ernst zu nehmen. Ich begrüße es daher, dass nun auch zu den weitestverbreiteten Allergenen klare und transparente Hinweise aufzuführen sind. Damit wird der Einkauf für Menschen mit Laktoseintoleranz, Glutenunverträglichkeit oder Nussallergie einfacher.

Herr Kollege Lenders hat schon auf den Speiseplan Bezug genommen. Ich habe mir einmal den Spaß gemacht, auf den Speiseplan von Weihnachten hinzuweisen.

(Der Redner hält ein Papier hoch.)

Dieser ist jetzt besonders ausführlich; das ist vom Landtagsrestaurant wahrscheinlich gut gemeint; aber all das, was hier unten steht, das Kleingedruckte, dient dazu, denjenigen, die im Restaurant das Essen genießen, klarzumachen, was denn alles drin ist. Es ist gut, dass man sich informieren kann, es aber nicht muss. Wesentlich mehr ist aber, glaube ich, gar nicht darstellbar. Insofern habe ich nichts dagegen, wenn jemand aus Fleischstücken mit Enzymen Schinken zusammenklebt. Das ist in Ordnung; das kann man machen.

(Jürgen Lenders (FDP): Das hat dann aber nichts mehr mit Schinken zu tun!)

Ja, der Metzgermeister macht dies nicht, man darf es aber tun. – Ich habe aber etwas dagegen, wenn die Verpackung suggeriert, das Ganze sei ein homogen gewachsener Schinken. Insofern muss das draufstehen, was drin ist. Also, zusammengeklebt ist zusammengeklebt, und gewachsen ist gewachsen.

Ähnliches gilt, was die neuen Regeln betrifft, für Informationen, die sich beispielsweise auf den Koffein- oder Alkoholgehalt beziehen. Diese sind insbesondere für Kinder und Schwangere bedeutsam. Schwangere haben diese Dinge natürlich in der Schwangerschaft und danach, in der Stillzeit, zu bedenken; und jetzt bekommen sie die nötigen Informationen auf einen Blick.

Wie es bei Neuregelungen aber immer ist, hat die Lebensmittelinformationsverordnung auch Kritikpunkte. Das muss man nüchtern sehen. Mit Blick auf die Zeit will ich das etwas verkürzen.

Entscheidend ist der lebenspraktische Ansatz. Bäcker, Metzger und Vereine müssen die Möglichkeit haben, auch bei losen Lebensmitteln die Dinge noch zu platzieren und beispielsweise durch einen Aushang in oder vor dem Geschäft darzustellen, was tatsächlich in den Lebensmitteln enthalten ist. In der Gesamtbetrachtung ist es mir sehr wichtig, dass etwas gut Gemeintes – ich will das nicht kleinreden –, etwas sehr Bedeutsames für die Gesundheit unserer Bevölkerung, nicht dazu führen darf, dass im ehrenamtlichen Bereich, beispielsweise bei Landfrauen, die den Kuchenbasar immer wieder mit großer Freude präsen

tieren, dies nicht mehr möglich ist. Eines ist klar: Der Kuchenbasar ist nicht in Gefahr. In der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Verbrauchers und dem Interesse des Anbieters muss berücksichtigt werden, was leistbar ist.

Kollege Schwarz, Sie müssten zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ein Satz. Ich komme gerne zum Schluss. – Man muss abwägen, was relevant für die gewerblich tätigen Lebensmittelproduzenten und was beispielsweise für den ehrenamtlichen Bereich bedeutsam ist. Wir haben jetzt ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Falls es noch Reibungspunkte gibt, versuchen wir, zu praktikablen Lösungen zu kommen. Zusätzliche Transparenz ist geschaffen. Der mündige Bürger bekommt die Transparenz, die wir einfordern. – Ich bedanke mich herzlichen für die Aufmerksamkeit. Ich betone: Wir sind auf einem guten Weg. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. – Das Wort hat Frau Abg. Schott, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist der Meinung, dass die EU-Lebensmittelinformationsverordnung zu einer besseren Information der Verbraucher und Verbraucherinnen führen wird, und damit ist sie dann – jedenfalls mehrheitlich – zufrieden. Alltäglich erleben all diejenigen von uns, die noch selbst einkaufen gehen, dass in der Regel im Supermarkt Hektik herrscht. Vor allem Berufstätige, die eine Familie zu versorgen haben, sind kaum in der Lage, jedes Produkt einzeln in die Hand zu nehmen und die winzige Schrift, womöglich mit einer Lupe, zu lesen, sie mit dem Konkurrenzprodukt zu vergleichen und anschließend zu entscheiden, ob sie es vorziehen, ein bisschen mehr Zucker oder ein bisschen mehr Fett in Kauf zu nehmen. Das jede Woche aufs Neue, weil die Zusammensetzung der Produkte sich verändern kann. Das ist wenig sinnvoll, und das ist wenig hilfreich.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Die Entscheidung der EU ist ohnehin unter massivem Störfeuer der Lebensmittellobby zustande gekommen. Die GRÜNEN im Hessischen Landtag – daran kann ich mich erinnern – waren in der letzten Legislaturperiode durchaus noch für Ampeln zu haben, die dem Verbraucher das Entscheiden erleichtern sollten. Eine Regierungsbeteiligung fordert eben das eine oder andere Opfer. Künftig werden also Pflichtangaben für Zucker, Salz und Fett kaum lesbar in 0,9 oder 1,2 mm kleiner Schrift auf der Rückseite der Verpackung angebracht sein. Auf der Vorderseite prangen dann hingegen die Portionsangaben der Hersteller. Diese Angaben täuschen die Verbraucherinnen und Verbraucher vorsätzlich, denn diese Portionsgrößen hat sich irgendje

mand ausgedacht. Kein Mensch weiß, wie er das gemacht hat.