Frau Ministerin, Sie behaupten, dass Sie die Öffentlichkeit immer vollumfänglich informiert haben. Auch das ist die Unwahrheit. Bis heute ist weder die betroffene Gemeinde noch der Umweltausschuss über die Stellungnahme des HLUG vom Juli letzten Jahres vollumfänglich informiert worden. Unsere Kleine Anfrage vom Dezember blieb bis heute unbeantwortet. Das Ministerium verteidigt sich, dass die Stellungnahme des HLUG aufgrund einer Klage von K+S nicht herausgegeben werden könne. Auch das ist so nicht richtig.
Mit dem Verweis auf ein übergeordnetes öffentliches Interesse – das ist der Schutz des Grundwassers allemal – hätte die Behörde die Stellungnahme auf Anfrage der Gemeinde Gerstungen herausgeben können. Der Verweis auf die Klage von K+S ist nicht mehr als eine Schutzbehauptung. Aber auch ohne die Stellungnahme des HLUG zu veröffentlichen, hätte das Umweltministerium das Parlament und die betroffenen Kommunen über die Inhalte der Stellungnahme und die Besorgnis des HLUG informieren müssen. Es wäre zumindest Ihre Pflicht gewesen, die Mitglieder des Umweltausschusses zu informieren. Auch das haben Sie nicht getan. Sie haben dem Parlament und der Öffentlichkeit diese Informationen mit Absicht vorenthalten, weil sie wussten, dass die Ergebnisse des HLUG das Aus für den Vier-Phasen-Plan bedeuten würden, und weil Sie die aktuelle Versenkerlaubnis für K+S nicht widerrufen wollten.
Das war im Juli letzten Jahres. Die Öffentlichkeit wurde unterdessen durch Gerichtsbeschluss hergestellt. Das RP prüft aber noch immer, ob die Versenkgenehmigung von 2011 widerrufen werden muss. Weil K+S aber eine Nebenbestimmung der Versenkerlaubnis nicht erfüllt hat, fehlt bis heute ein funktionierendes 3-D-Modell, mit dem der Verbleib der versenkten Salzlauge kontrolliert werden sollte. Der Widerruf hätte bereits im Januar 2014 erfolgen müssen.
Sollten die beiden Anträge nach dem hessischen Umweltinformationsgesetz positiv beschieden werden, so hat die Gemeinde Gerstungen erstmals die schriftliche Bestätigung durch die Behörde, dass die Nebenbestimmung zur Erstellung des 3-D-Modells nicht erfüllt ist und die Behörde bis dato die Erlaubnis nicht widerrufen hat. Dies dürfte nach diesseitiger Einschätzung ein erhebliches öffentliches Aufsehen, einschließlich Presseberichterstattung, nach sich ziehen, denn die Gemeinde Gerstungen hat bereits in der Vergangenheit massiv versucht, in dem Verfahren Öffentlichkeit herzustellen.
Das ist ein unglaublicher Kommentar. In Kenntnis dessen, dass die Versenkerlaubnis hätte widerrufen werden müssen, machen sich die Beamten im RP Kassel Sorgen, dass die Untersuchungsergebnisse des HLUG öffentlich werden könnten. So eine Entscheidung kann doch nicht ohne Kenntnis der aufsichtsführenden Behörde getroffen worden sein. Frau Ministerin, das müssen Sie doch gewusst haben.
Das ungeheuerliche Vorgehen des Umweltministeriums und des RP Kassel hätte das Zeug für einen dritten Untersuchungsausschuss, in dem dieses Mal aber den GRÜNEN die Hauptrolle zukäme. In der Art, wie Sie die Öffentlichkeit hinters Licht geführt haben, Gesetze dehnen oder missachten und die Arbeitsplätze bei K+S gefährden, übertreffen Sie, Frau Ministerin Hinz, schon jetzt einige Ihrer CDU-Vorgängerinnen in diesem Amt. Als Umweltministerin sind Sie untragbar geworden.
Danke, Frau Schott. – Wir haben uns hier oben verständigt: Das Wort „Lüge“ ist gefallen. Das ist kein parlamentarischer Sprachgebrauch; ich spreche eine Rüge aus.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde diese aufgeregte Debatte gern einmal etwas einsortieren. Die Prüfung, ob die derzeit gültige Versenkerlaubnis zu widerrufen ist, obliegt dem Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Fachbehörde. Das ist der erste Fakt.
Zweitens. Der Vier-Phasen-Plan, den Frau Ministerin Hinz vorgelegt hat, ersetzt als Maßnahmenplan kein einziges der erforderlichen Genehmigungsverfahren. Vielmehr muss das Unternehmen dafür sorgen, dass alle Genehmigungen zeitgerecht und mit allen nötigen Unterlagen versehen bei den zuständigen Genehmigungsbehörden eingehen und eingereicht werden. Der Vier-Phasen-Plan ist kein Freifahrtschein, auch wenn Sie das immer wieder gern unterstellen.
Drittens. Ob eine weitere Versenkgenehmigung erteilt werden kann, wird das RP als zuständige Genehmigungsbehörde auch prüfen, wenn denn das Unternehmen K+S dazu einen Antrag eingereicht hat. Dieser liegt bisher nicht vor. Nach allem, was wir wissen, soll dieser im April eingereicht werden.
Viertens. Weder beim Umweltministerium noch beim RP wurde irgendetwas vertuscht oder verheimlicht, überhaupt nichts. Die nach dem Umweltinformationsgesetz beantragten Unterlagen sollten der Gemeinde Gerstungen zur Verfügung gestellt werden. Das war der Wille – Frau Schott, auch wenn es Ihnen nicht passt – des Ministeriums; so hat
te es das RP entschieden. Allerdings hat, das ist der Haken an der Geschichte, das Unternehmen K+S gegen die Herausgabe geklagt. Das hat es getan, auch wenn es uns nicht gefällt. Dies, sich nämlich gegen eine Entscheidung zu wehren, von der es betroffen ist, darf das Unternehmen in einem Rechtsstaat. Das war so, auch wenn es uns nicht gefällt. Dieses Recht hat das Unternehmen.
Liebe Frau Schott, daraus jetzt Verschwörungstheorien zu konstruieren, sollten Sie, glaube ich, unterlassen. Wir können uns natürlich fragen, ob es vom Unternehmen klug war, diese Klage einzureichen. Auch ich und die Kolleginnen und Kollegen von der CDU hätten uns gewünscht, das Unternehmen hätte dies nicht getan. Das hat es aber getan; wir konnten es daran nicht hindern. Es hat uns vorher im Übrigen auch nicht gefragt.
Diese Klage ist nichts, was dem Umweltministerium, der Ministerin oder gar dem RP anzulasten ist. Sie versuchen jetzt, mit Halbwahrheiten vielmehr Zusammenhänge zu konstruieren, die es einfach so nicht gibt. Frau Kollegin Schott, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass es uns wirklich lieber gewesen wäre, K+S hätte diese Klage nicht erhoben. Damit Sie dies auch nicht wieder vergessen, dass uns dies lieber gewesen wäre, haben wir es auch noch einmal in den Antrag reingeschrieben, der Ihnen vorliegt. An diesem Punkt können Sie ihm dann wahrscheinlich zustimmen.
Sie hätten es aber auch wissen können, weil Frau Staatssekretärin Dr. Tappeser in dem Gespräch, das sie mit den Obleuten geführt hat, ausführlich dargestellt hat, wie der Verlauf war. Aber, ich glaube, diese einfache Wahrheit passte einfach nicht in Ihre Verschwörungstheorie vom bösen Kapitalisten und der Politik, und deshalb haben Sie es schlicht und einfach negiert.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Marjana Schott (DIE LINKE): Sie hätten einfach nur zuhören müssen!)
Ich kann festhalten: Haltlose Verdächtigungen bringen überhaupt nichts für den Grundwasser- und Trinkwasserschutz an der Werra.
Mit solchen haltlosen Verdächtigungen leisten Sie dem Trink- und Grundwasserschutz überhaupt keinen guten Dienst. Wir können für die schwarz-grüne Koalition festhalten: Für uns hat der Schutz von Trink- und Grundwasser oberste Priorität. So steht es auch ein weiteres Mal in dem Antrag, den wir Ihnen heute vorgelegt haben.
Ich komme zur Frage des Widerrufs zurück. Sie haben in einer Rede, bei der man die Zusammenhänge teilweise nicht mehr verfolgen konnte, dargestellt, dass dieser Widerruf zwingend sei. Liebe Frau Kollegin Schott, die derzeitig gültige Versenkerlaubnis für laugenhaltige Abwässer aus der Kaliindustrie endet am 30. November dieses Jahres. Das ist nicht mehr viel Zeit. Es sind noch knapp neun Monate. Von daher weiß das Unternehmen sehr genau, wie eng es wird. Das Unternehmen weiß auch sehr genau, dass
es handeln muss. Im Moment haben wir eine Versenkerlaubnis, die gültig ist, und auf dieser Grundlage wird versenkt. Diese Versenkerlaubnis war mit sieben Nebenbestimmungen versehen. Eine dieser Nebenbestimmungen sah vor, dass K+S bis 2013 das 3-D-Grundwassermodell vorlegen sollte.
Diese Nebenbestimmungen, das ist so, hat das Unternehmen nicht hinreichend erfüllt. Das wurde festgestellt, weil das RP seiner Aufgabe als Prüfungsbehörde nachgekommen ist. Sie haben geprüft, was in der Genehmigung steht und was das Unternehmen macht, und festgestellt, dass das Unternehmen bei dem 3-D-Modell seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, wie es das sollte. Deswegen hat das RP zur Risikoabschätzung weitere Gutachten herangezogen. Das war gut, und das war richtig.
Ein Gutachten zu dieser Risikoabschätzung ist das HLUGGutachten, von dem Sie sprechen. Es war auch richtig, dass das RP dieses Gutachten herbeigezogen hat. Was hätte es denn sonst machen sollen? – Wir haben eine gültige Versenkerlaubnis, wir haben eine Nebenbestimmung, die nicht hinreichend erfüllt ist. Dann muss eine Behörde prüfen, was weiter gemacht wird. Genau das hat das RP getan und dieses Gutachten herbeigezogen. Es wurden auch weitere Gutachten herangezogen, beispielsweise der TLUG der Thüringer Seite und ein eigener Fachgutachter. Das RP wird auf der Basis aller Gutachten entscheiden. Demnächst werden wir die Entscheidung der Fachbehörde bekommen. So ist ein ordnungsgemäßes Verfahren. Da helfen auch keine Verschwörungstheorien.
Auch die immer wieder gern versuchte Vermischung von Versenkgenehmigung und Vier-Phasen-Plan hat überhaupt nichts mit der Wirklichkeit zu tun – überhaupt nichts, gar nichts. Sie haben das schon öfter probiert. Sie haben es auch jetzt wieder wortreich probiert. Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal: Es ist ein Maßnahmenpaket. Es ersetzt keine Genehmigungen. Das Unternehmen K+S ist in der Pflicht, die Voraussetzungen für die Genehmigungen zu schaffen. Die Einstiegshürde in den Vier-Phasen-Plan ist in der Tat hoch.
Wir wissen um die Problematik bei der Versenkung. Auch Ministerin Hinz weiß, wie problematisch die Versenkung ist. Man hat sich ganz bewusst entschieden, wenn denn noch länger versenkt werden muss, weil es keinen anderen Entsorgungsweg gibt, dann müssen die Hürden und der Trinkwasserschutz und der Grundwasserschutz an oberster Stelle stehen. Genau das ist die Messlatte. Das Unternehmen ist in der Pflicht, wenn es denn weiter versenken will, einen qualitativ hochwertigen Antrag vorzulegen. Teil dieses Antrags wird das 3-D-Modell sein.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass Grundwasser und Trinkwasser nicht gefährdet sind. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Gefährdung ausgeschlossen ist. Genau dieser Punkt wird der spannende sein: Wie sieht der Antrag aus? – Das RP wird sehr sorgfältig zu entscheiden haben, auch dann wieder mit Gutachten. Auch das wird wieder ein Verfahren und ein Prozess beim Regierungspräsidium sein, der sicherlich von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet sein wird.
Ich glaube, wir werden uns sicherlich das ein oder andere Mal noch mit genau diesem Punkt beschäftigen. Wir alle können noch nicht sagen, ob die Einstiegshürde Verlänge
rung der Versenkerlaubnis übersprungen werden kann. Das ist ein sehr enger, sehr engagierter Plan. Ich sage es noch einmal: Nicht das Ministerium muss diese Hürde überspringen. Das muss das Unternehmen machen. Das Unternehmen als Verursacher ist in der Pflicht, das nachzuweisen.
Frau Schott, wenn Sie aus internen Vermerken des Regierungspräsidiums zitieren: Wenn das jetzt bekannt wird, hat es ein hohes öffentliches Interesse. – Ja, das ist doch in Ordnung so, wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gedanken machen. So arbeitet eine Verwaltung. Ich habe beim Finanzamt gearbeitet. Wenn mich mein Vorgesetzter nach einer Einschätzung gefragt hat, was beispielsweise passieren könne, wenn die und die Unterlage herausgegeben werde, dann habe ich ihm natürlich geantwortet, A, B und C könnten passieren. Damit ist man doch entsprechend vorbereitet. Natürlich ist es nicht schön, wenn es in der Öffentlichkeit zitiert wird.
Frau Schott, es hat niemand etwas in die Schublade getan. Diese Verschwörungstheorie sollten Sie vielleicht endlich einmal beerdigen.
Diese Verschwörungstheorie sollten Sie endlich einmal beerdigen. Es hat niemand etwas in die Schublade tun wollen. Das Unternehmen hat sich gegen die Herausgabe gewehrt. Das hat mit dem Umweltministerium an dem Punkt nichts zu tun. Alles, was herauszugeben ist, ist herausgegeben worden. Das können Sie doch auch nachlesen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte die Kollegen von der LINKEN, noch einmal in sich zu gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal mit dem Antrag der Linksfraktion beschäftigen und Ihrem Hinweis auf die Verantwortung, die Schwarz-Gelb in dieser Zeit gehabt hat. Liebe Frau Kollegin, was Sie immer aus dem Gedächtnis gestrichen haben ist, dass seinerzeit die Nordsee-Pipeline im gesamten Haus als die nachhaltigste Lösung für die Entsorgungsproblematik gegolten hat. Dahinter haben sich alle versammelt. Alle hier im Haus, CDU und FDP und genauso GRÜNE und SPD haben gesagt: Das ist ein gangbarer Weg, den sollte man verfolgen. – Dass das nun unter einer schwarz-grünen Landesregierung nicht mehr gilt, hat