Protokoll der Sitzung vom 25.03.2015

Das Zweite ist der Wegfall der Verzinsung bei Hinterlegungen. Man muss klug überlegen, was man tut. Ich halte es für richtig, dass nun auch das Land Hessen, wie im Übrigen viele andere Bundesländer auch, diese Verzinsung entfallen lassen wird; denn man muss sich die Haushaltszahlen vor Augen führen. Es ist nicht eine nackte Dienstleistung, sondern wir legen bei dieser Aufgabe drauf.

Es ist unsere Aufgabe von Gesetzes wegen, diese Hinterlegungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das tun wir auch. Aber ich glaube, wenn man sieht, dass man Zinskosten von über 500.000 € an Dritte erstatten muss und dafür ganz geringe Einnahmen hat, ist es klug, das so zu regeln. Und wenn viele andere Bundesländer das ebenfalls machen, möchte ich sagen, dass sich der hier vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem richtigen Weg befindet.

Wahrscheinlich werden wir mittelfristig erleben, dass alle Bundesländer so verfahren werden. Von daher können wir diesem Gesetzentwurf heute einfach nur zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Honka. – Das Wort hat der Abg. Rentsch, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass die intensive Debatte, die wir zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung geführt haben, auf der einen Seite – da bin ich bei Kollegin Hofmann – viel Übereinstimmung gezeigt hat. Aber ich will den Punkt herausgreifen, der für uns kritisch ist und bleibt und nach den Unterlagen der Regierungsanhörung auch bleiben muss.

Es ist nämlich die Frage der Verzinsung der Hinterlegungen, die wir auch schon in der Debatte vom letzten Mal Anfang März angesprochen haben. Die Unterlagen der Regierungsanhörung zeigen eindeutig, dass z. B. die IHK an der Stelle – neben der Frage, dass wir noch einmal mit dem Hessischen Anwaltsverband Kontakt hatten – massiv Kritik übt. Die Unterlagen zeigen diese kritische Stellungnahme. Die IHK führt aus, dass die Abschaffung der Verzinsung nicht das geeignete Mittel ist, um auf die Zinsentwicklung – das ist ja das Argument der Landesregierung – und die vermehrten Hinterlegungen zu reagieren. Die IHK hatte aus unserer Sicht zu Recht vorgeschlagen, den jetzt schon für einige Sachverhalte bestehenden Gebührentatbestand auch für Hinterlegungsgeld anzuwenden. Diese Gebühren wären hinterher auch einfacher vom Schuldner einzufordern.

Wir schließen uns dieser Wertung 1 : 1 an. Wir halten das für einen Fehler, wie es jetzt geplant ist. Deswegen können wir dem ansonsten gelungenen Gesetzentwurf in der vorgelegten Form auch nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Rentsch. – Das Wort hat Frau Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich der Justiz einen Sparbeitrag leisten und auf die Rede ganz verzichten. Aber zu Herrn Rentsch muss ich jetzt doch noch einmal etwas sagen. Die Zinsbeiträge werden erst ab einem Betrag von 10.000 € gezahlt. Das ist schon ein ziemlich hoher Betrag. In den Anhörungsunterlagen war es nicht „z. B.“ die IHK, sondern es war nur die IHK. Die Anwaltskammern Frankfurt und Kassel haben gesagt, sie haben keine Einwendungen sowohl gegen das Justizkostengesetz als auch gegen das Hinterlegungsgesetz.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Demonstrativer Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dagegen haben in der Praxis alle Gerichtsbarkeiten ausdrücklich begrüßt, dass die Zinsen wegfallen und keine Zinsen mehr erhoben werden. Dadurch werden im Landeshaushalt 500.000 € im Jahr eingespart. Das ist sachgerecht. Deswegen stimmen wir dem vorgelegten Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Das Wort hat die Frau Justizministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes hat große Einigkeit im Ausschuss gefunden. Die Unterlagen der Regierungsanhörung, die ich weitergeleitet hatte, und die Vorschläge, die gemacht worden sind – das ist von den Kollegen eben gesagt worden –, sind fast einstimmig akzeptiert worden. Insofern ist das eines der Gesetze, das große Zustimmung gefunden hat.

Frau Kollegin Müller hat das eben angesprochen. Ich will zum Thema Verzinsung noch Folgendes sagen: Im Grunde genommen haben alle außer der FDP hinsichtlich der Verzinsung zugestimmt. Bisher ist es so, dass Beträge ab 10.000 € mit 1 v. H. zu verzinsen sind. Bei dem Aufwand, der sich aus den einzelnen Beträgen ergibt, haben wir pro Jahr Kosten von über 500.000 €, um am Ende das Management hinzubekommen. So steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem, was bei der Hinterlegung sinnvoll wäre, zumal bei dieser niedrigen Zinslage.

Herr Kollege Rentsch, jetzt hören Sie genau zu: Unter anderem haben Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und fast alle anderen Bundesländer auf die Hinterlegungszinsen verzichtet. Außer der IHK, die das theoretisch noch fordert, fordert das kein Mensch. Das wird den Landeshaushalt entlasten. Mit dem Geld werden wir Kapazitäten haben, in der Justiz etwas Vernünftiges zu machen.

Insofern bedanke ich mich für die Beratungen im Rechtsausschuss und bitte um Zustimmung in zweiter Lesung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, vielen Dank. – Wir sind am Ende der Aussprache.

Ich halte für das Protokoll noch fest: Herr Kollege Honka, Ihre Entschuldigung haben wir angenommen. Ich sage das nur, damit das im Protokoll festgehalten wird.

Wir kommen in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit Mehrheit, nämlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE beschlossen ist und zum Gesetz erhoben wird.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches – Drucks. 19/1735 zu Drucks. 19/853 –

Für den Berichterstatter, Herrn Kollegen Tipi, übernimmt Herr Kollege Günter Schork die Berichterstattung. Bitte sehr.

Herr Präsident! Das ist die Beschlussempfehlung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, Drucks. 19/853. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/1647.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege Schork, herzlichen Dank für den Bericht. – Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht Frau Kollegin Gnadl für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs zur

Änderung des KiföG den Eindruck gewonnen hatte, dass wir von einigen Rednerinnen und Rednern etwas fehlinterpretiert wurden, möchte ich gleich zum Anfang meiner Rede deutlich machen: Die grundlegende Ablehnung des KiföG ist nach wie vor unsere Position, die der Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion. Murks bleibt Murks. Dabei bleiben wir.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Willi van Ooyen und Marjana Schott (DIE LINKE) – Zuruf von der CDU: Ach, das ist uralt!)

Wir halten die Förderung nach besetztem Platz für falsch, weil sie ein klarer Anreiz für möglichst volle Gruppen ist.

(Zurufe)

Jetzt regen Sie sich nicht so auf und hören doch erst einmal zu.

(Glockenzeichen des Präsidenten)

Pädagogische Gründe sprechen aber für kleinere Gruppen. Und wir lehnen diese Förderung ab, weil sie Einrichtungen benachteiligt, die aus unterschiedlichen Gründen ihre Gruppen nicht bis zur notwendigen Menge füllen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches ist aber der Versuch, die schlimmsten Fehler innerhalb Ihrer Gesetzeslogik zu beheben. Bitte deuten Sie daher unsere Auseinandersetzung mit dem Gesetz und unsere Dialogbereitschaft nicht in eine grundsätzliche Zustimmung um. Es geht uns um konkrete Verbesserungen im KiföG in der bestehenden Realität. Das ändert nichts an unserer grundlegenden Ablehnung. Das heißt, die Mitglieder der SPD-Fraktion haben keineswegs einen Perspektivenwechsel vorgenommen. Es war mir wichtig, das zu erwähnen, damit wir nicht erneut fehlinterpretiert werden.

Da die kritischen Punkte, die unser Gesetzentwurf aufgreift, schon heute offensichtlich sind, sind wir nach wie vor der Auffassung, dass es bereits jetzt möglich ist, diese Mängel des bestehenden Gesetzes zu korrigieren. Dazu brauchen wir nicht noch zwei Jahre lang auf die Ergebnisse einer Evaluation warten. Uns erschließt sich dieses Abwarten nicht, da doch heute schon offensichtlich ist, an welchen Stellen es klemmt.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Dass es Änderungsbedarf gibt, kann man auch an der Rede der Kollegin Wiesmann in der ersten Lesung sehen. Sie sprach davon – ich zitiere –, dass das Gesetz „vielleicht doch noch ein bisschen besser werden“ kann.

Die Anhörung hat gezeigt, dass die Kommunalen Spitzenverbände unsere Änderungsvorschläge in weiten Teilen begrüßen. Das sind nun einmal diejenigen, die einen großen Anteil der Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen repräsentieren. Auch die freien und frei-gemeinnützigen Träger haben unsere Vorschläge positiv bewertet, auch wenn sie die grundsätzliche Kritik am KiföG aufrechterhalten, was wir ebenfalls tun, wie eben schon ausgeführt.

Ich will noch einmal kurz auf die wesentlichen Punkte unseres Gesetzentwurfs zur Änderung des KiföG eingehen.

Erstens geht es um die Festlegung der gesetzlichen Standards für die Betreuung behinderter Kinder in Kitas. Damit

wollen wir die Rahmenvereinbarung Einzelintegration, die zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege getroffen wurde, gesetzlich verankern. Wir wollen die Standards im Gesetz festschreiben, um zu sichern, dass sich auch am Ende alle an diese Rahmenvereinbarung halten.

(Beifall bei der SPD)

Die Kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie dazu eine andere Auffassung haben. Der Landkreistag hat zur Erhöhung der Integrationspauschale deutlich gemacht – hierzu möchte ich aus der Stellungnahme des Landkreistags zitieren –, dass das KiföG durch diese „Förderumstellung von gruppen- auf kindbezogene Förderung bewirkt, dass die Aufnahme behinderter Kinder zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Träger von Kitas führt“. Der Landkreistag hat gefordert, dass geregelt werden muss, dass die Kitas bei der Aufnahme behinderter Kinder finanziell nicht schlechter gestellt werden dürfen, als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, Herr Kollege René Rock möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie auch?