Eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums ist grundsätzlich auszuschließen. Dies darf weder durch Sanktionen noch durch Aufrechnung geschehen. Das Arbeitslosengeld II ist kurzfristig für alle Erwachsenen im Leistungsbezug auf mindestens 500 € im Monat festzulegen. Das sind unsere Alternativen, für die DIE LINKE im Bündnis mit vielen Kräften in den Parlamenten und außerhalb weiterhin streitet.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Wie finanzieren wir das alles, Frau Kollegin? Über Vermögensteuern?)
Schauen Sie sich doch einfach einmal die Millionärssituation in diesem Lande an, dann können Sie sich selbst ausrechnen, wie man das finanziert. Aber wenn Sie nicht in der Lage sind, das miteinander in ein Verhältnis zu setzen, kann ich Ihnen an der Stelle nicht helfen. Es ist ganz einfache Mathematik; man muss es nur politisch wollen.
Jetzt hat zum ersten Mal ein Gericht, und zwar das Sozialgericht in Gotha, anerkannt, dass die gesetzlichen Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern, Leistungskürzungen um 30 bis 100 %, verfassungswidrig sind. Mit dem Beschluss vom 26.05.2015 legt das Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht eine Klage zur Prüfung vor. Im Streitfall hatte der Kläger ein Arbeitsangebot und danach eine Probearbeit abgelehnt. Entsprechend den Vorgaben wurden ihm dann die Mittel gekürzt.
Jetzt sagt das Gericht, diese Leistungskürzungen seien verfassungswidrig. Das Sozialgericht führt in seiner Begründung aus, dass das Sozialstaatsprinzip den Staat zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verpflichte. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bekräftigt. Bei einer Kürzung der Regelleistungen um 30 oder sogar 60 % und erst recht bei einer kompletten Streichung sei das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen nicht mehr gewährleistet. Durch unzureichende Mittel für die Ernährung seien auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit bedroht, so das Sozialgericht.
Neben diesem Beschluss gibt es weitere Beschwerden. Solange das Verfassungsgericht in dieser Frage noch kein ab
Nach dem Hessischen OFFENSIV-Gesetz unterliegt die Aufsicht genau an dieser Stelle dem Land. Das steht in § 10. Es hätte den Namen „OFFENSIV-Gesetz“ verdient, wenn es einmal eine Offensive für eine menschwürdige Praxis wäre, aber stattdessen stellen Sie fest, dass es eine Gerichtsentscheidung gibt, die Sie zur Kenntnis nehmen. Es ist doch das kleine Einmaleins unserer Arbeit, dass wir zur Kenntnis nehmen, was Gerichte entscheiden und verfolgen, was hieraus wird. Stattdessen sagen Sie immer wieder, dass arme Menschen sparen sollen und man dann aufgrund dieses Sparens ein besseres Leben führen könne. Heute gäbe es an dieser Stelle die Chance, zu zeigen, dass man Menschen im ALG-II-Bezug menschenwürdig behandelt. Von der Grundsicherung zu leben, ist äußerst schwierig. Aber von einer gekürzten Grundsicherung zu leben, ist unmöglich. Oskar Wilde sagt:
Sparsamkeit armen Leuten zu empfehlen, das scheint mir ebenso lächerlich wie beleidigend. Es ist, als ob man einem Verhungernden riete, weniger zu essen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt Anträge, bei denen man sich grundsätzlich fragen muss, wie das funktionieren soll. Der Antrag der LINKEN, der uns hier vorliegt, ist ein solcher Antrag. Das Sozialgericht Gotha ist der Auffassung, dass die Sanktionen gegen SGB-II-Bezieherinnen und -Bezieher in Höhe von 30 bis 100 % verfassungswidrig sind, so die rechtliche Sicht eines Sozialgerichts. Das Gericht hat dann vor dem Hintergrund seiner Rechtsauffassung die Klage eines SGB-II-Beziehers dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. So weit, so gut. Der Kläger hat übrigens ein Arbeitsangebot abgelehnt, daraufhin erfolgte eine Leistungskürzung um 30 %; und wegen der Ablehnung einer Probetätigkeit erfolgte eine weitere 30-prozentige Kürzung der Leistungen.
Das Sozialgericht Gotha sagt selbst, dass es mit dieser Entscheidung Neuland betrete. Es sei das erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das heißt, das Ganze steht noch auf sehr tönernen Füßen. Auf diesen in Richtung Karlsruhe fahrenden Zug will DIE LINKE jetzt flink aufspringen. Man sollte vielleicht auch sagen: Sie tut dies blindlings, und der gesamte Landtag, einschließlich der Landesregierung, soll sozusagen Huckepack mit ihr fahren, indem sich der Landtag völlig unreflektiert der Auffassung des Sozialgerichts anschließt und die Landesregierung dem Träger in vorauseilendem Gehorsam die fachaufsichtliche Weisung erteilt, die Sanktionen sofort auszusetzen.
Meine Damen und Herren, insbesondere von der Fraktion DIE LINKE, es ist in unserem Rechtssystem doch wohl allgemein üblich, dass man die Entscheidung höherer Instanzen erst einmal abwartet, bevor man etwas tut oder lässt – allemal, wenn das Verfassungsgericht angerufen wird.
Aber ich bin mir sehr sicher, dass Ihnen das selbst auch klar ist, Kolleginnen und Kollegen der LINKEN.
So gesehen wird aus Ihrem Antrag am Ende wieder einmal möglicherweise nur ein kleines populistisches Kalkül. Das haben Sie in der letzten Wahlperiode schon einmal mit einem ähnlichen Antrag versucht, Drucks. 18/1072. Frau Kollegin Schott, am Rande bemerkt – Sie haben ein paar Zahlen genannt; auch ich habe einmal geschaut und andere Zahlen gefunden, was die Sanktionen anbelangt –: In Hessen waren es, Stand Februar, demnach 7.599 von 423.000 in Bedarfsgemeinschaften lebende Personen, gegen die mindestens eine Sanktion ausgesprochen worden ist. Wenn man das einmal in ein Verhältnis setzt, sind es 1,8 %.
Das heißt, man sollte davor warnen, immer gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Man sollte sich auch tunlichst davor hüten, hier das Bild zu entwerfen, dass haufenweise Sanktionen ausgesprochen würden. Ich bin mir sehr sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern damit verantwortungsvoll umgehen und in allererster Linie damit beschäftigt sind, Menschen in Arbeit zu bringen und nicht zu sanktionieren. So kenne ich das jedenfalls vom Jobcenter in Kassel. Übrigens verdeutlicht ein kleines Beispiel am Rande, wie ernst die ihre Aufgabe nehmen. Die machen seit zwei Tagen in der Kasseler Eissporthalle Orientierungstage; Sie sehen, das ist eine große Veranstaltung. Dort wird beraten; dort werden arbeitslose Menschen mit Arbeitgebern zusammengebracht. Das ist für mich aktive und gelebte Arbeitsmarktpolitik.
Damit wir uns an dieser Stelle erst gar nicht missverstehen, will ich für die SPD sehr deutlich sagen: Wir sind der Auffassung, dass der Sanktionskatalog dringend überarbeitet und angepasst werden muss. Diese Position hat die SPD übrigens schon vor geraumer Zeit in der Bund-Länder-AG Rechtsvereinfachung vertreten. Auch das ist natürlich mit der Unionsseite schwer zu diskutieren; das wissen wir. Natürlich gibt es Fragen, die gestellt werden müssen. Es muss z. B. auf die Fragen eine Antwort geben: Brauchen wir weiterhin Regelungen, die bei Obliegenheitsverletzungen greifen, und, wenn ja, welche? Ist in der Praxis eigentlich sichergestellt, dass Personen, die sanktioniert werden, in angemessenem Umfang ihren Lebensunterhalt noch sichern können? Ist es richtig, dass Jugendliche härter sanktioniert werden als erwachsene erwerbslose Menschen? Übrigens wurde in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD hierzu festgeschrieben, dass die Sanktionen für die unter 25-Jährigen geprüft werden sollen. Das wird in jedem Fall stattfinden. Müssen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung von Sanktionen ausgenommen werden, meine Damen und Herren? Muss der Beratungs- und Eingliederungsprozess verbessert werden, sodass die Betroffenen ihre Verpflichtungen besser kennen?
Es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die gestellt und beantwortet werden müssen. Dazu ein kleiner Hinweis: In der kommenden Woche gibt es zufällig eine genau zu diesem Thema passende große Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Genau dort ist der richtige Ort, um diese Fragen und Probleme fachlich tief greifend zu erörtern; denn am Ende muss der Bundesgesetzgeber auf Bundesebene über notwendige und sinnvolle Rechtsänderungen entscheiden.
Das muss auf der Grundlage klarer Wirkungsanalysen und empirischer Evidenz, auf der Grundlage des Anhörungsergebnisses und auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts erfolgen und nicht auf der Grundlage eines husch, husch eingebrachten, knapp elfzeiligen Huckepack-Antrages.
Noch eine grundsätzliche Anmerkung hierzu: Ich habe das Gefühl, dass sich bei dem Thema Arbeitsmarkt und Langzeitarbeitslosigkeit in letzter Zeit eine Menge Schaufensteranträge tummeln. Die einen beschwören – das haben wir das letzte Mal debattiert – mit dem Rückgang von Minijobs den Untergang von Wirtschaft und Arbeitsmarkt; die anderen unterstellen der Bundesarbeitsministerin, sie würde mit ihrem neuen Programm den Langzeitarbeitslosen Leistungen und Förderungen wegnehmen. Das ist falsch. Sie erinnern sich, ich habe mich in der letzten Plenarrunde mit Herrn Pentz eingehend dazu ausgetauscht.
Heute kommen Sie mit dem Antrag um die Ecke, wobei ich den von der CDU auch ganz niedlich finde. Da muss man doch ganz ernsthaft fragen: Meine Damen und Herren, um was geht es Ihnen eigentlich? Geht es Ihnen um Populismus, geht es um politische Störfeuer, oder wollen Sie den betroffenen Menschen helfen, wieder in Arbeit zu kommen? – Das muss man sich an der Stelle fragen.
Wenn Sie das wirklich ernsthaft machen wollen, muss das anders aussehen. Dann muss an manchen Tagen auch mehr auf den Tisch des Hauses gelegt werden, als es heute wieder der Fall ist. Wir warten nach wie vor gespannt darauf, wann das hessische Programm zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen konkret auf dem Tisch liegt. Wir warten bis heute darauf.
Wir unterstützen jedenfalls die Bundesarbeitsministerin und damit die Bundesregierung mit ihren zahlreichen Vorschlägen und Projekten, die Menschen gezielt wieder in Arbeit bringen oder an den Arbeitsmarkt heranführen. Das gilt auch bei dem Thema, Flüchtlinge schnell in Arbeit zu bringen. Das Thema hatten wir gestern. Ich wette übrigens, dass Frau Nahles dabei schneller liefert, als die schwarzgrüne Landesregierung endlich bereit ist, den Kommunen die Kosten der Unterbringung vollständig zu erstatten.
Meine Damen und Herren, mehr Tatkraft und weniger Populismus. Es gibt auf diesem Feld noch eine Menge zu beackern. Für den Landtag gilt übrigens auch der Grundsatz des Förderns und Forderns. Auch bei den anderen arbeitsmarktpolitischen Themen, wie beispielsweise Leiharbeit
und Werkverträge, werden Sie uns so schnell nicht los, mich schon gar nicht. Wir werden uns noch so manches Mal am Pult treffen. Das sei Ihnen versprochen. Aktuell sehen wir uns morgen früh zur Aktuellen Stunde wieder. Dann schauen Sie einfach einmal rein, da geht nämlich die Post ab. – Bis dahin, vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE hat mit dem Gerichtsurteil aus Gotha einen Punkt aufgegriffen, der spannender und interessanter werden kann, als es die Debatte und der Diskussionsverlauf zunächst erahnen lassen. Wenn sich das Gerichtsurteil von Gotha über das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dann wird die Grundsatzfrage neu zu diskutieren sein, inwieweit Sanktionen im Sozialhilfebezug zulässig sind. Das ist der sachliche Hintergrund dieser Diskussion. All diejenigen, die im Jahr 2004 auf der Grundlage von Fördern und Fordern Hartz IV mit beschlossen haben, werden sich die Frage stellen, inwieweit Fordern im Sinne von Sanktionen noch zulässig ist. Um diese Grundsatzfrage geht es.
Das Sozialgesetzbuch und auch das BSHG haben bisher immer vorgesehen, dass es eine Mitwirkungspflicht gibt. Frau Kollegin Schott, jeder, der öffentliche Leistungen bezieht, hat eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen sich die Frage stellen, ob Sie hinter dieser Antwort stehen. Sind auch Sie der Meinung, dass Empfänger von Sozialhilfeleistungen eine Mitwirkungspflicht haben, beispielsweise bei der Dokumentation dessen, dass sie sich in einer Notlage befinden?
Wir GRÜNE haben das schon immer befürwortet und immer gesagt: Es muss auch weiterhin eine Mitwirkungspflicht geben. Sonst kann man auch davon ausgehen, dass unter Umständen keine Notlage vorliegt. Dafür bedarf es einer Mitwirkungspflicht. Systemimmanent und logisch ist: Wenn es einer Mitwirkungspflicht bedarf, dann muss es zu Sanktionen kommen, wenn dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird.
Damit keine Missverständnisse entstehen, sage ich es noch einmal: Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist ein Grundrecht und hat in der Bundesrepublik einen extrem hohen Stellenwert. Das finden wir richtig. Das Sozialstaatsprinzip muss gelten. Die Sicherung der physischen Existenz und das Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben stehen nicht zur Disposition. Wenn wir aber in diesem Haus einen Konsens darüber haben, dass Empfänger von Leistungen Mitwirkungspflichten haben, dann wird es darum gehen, ob durch die Verhängung von Sanktionen die Rechte und Pflichten des Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in einer fairen Balance zueinander stehen. Das ist in der Tat eines großen Nachdenkens wert.
Frau Schott, ich hätte wirklich gerne eine ernsthafte inhaltliche Antwort von Ihnen, ob Sie diese Frage mit Ja beantworten. Wenn es so ist, dass wir eine Mitwirkungspflicht
erwarten, dann müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob Sanktionen zulässig sind und, wenn ja, welche. Meine Bundestagsfraktion – ich hatte auch die Gelegenheit, daran mitzuarbeiten – ist der Ansicht, dass es auch weiterhin möglich sein muss, zu sanktionieren. Die Frage ist nur, wie.
Jetzt schauen wir uns einmal die konkreten Zahlen an. Wir haben eine Million ausgesprochene Sanktionen. Davon sind 730.000, also 73 %, ausgesprochen worden, weil die Betroffenen überhaupt nicht zum Gespräch erschienen sind. Sie sind der ersten, der zweiten und sogar der dritten Einladung zum Gespräch nicht gefolgt.
Frau Schott, da geht es also nicht um das, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben. Ich bitte Sie ernsthaft, noch einmal in sich zu gehen. Die Betroffenen werden nicht drangsaliert, schikaniert oder sonst irgendwas. Sie sind einem Gesprächsangebot nicht gefolgt und haben mehrere Aufforderungen erhalten, dem Gespräch nachzukommen. Dann wurden ihnen Sanktionen angedroht. Das muss auch so sein. Diese Sanktionen werden in den Schritten minus 10 %, minus 20 % und minus 30 % angedroht. Frau Schott, ich frage Sie: Wie kann man eine Notlage nachweisen, wenn der Gesprächspartner nicht kommt?
Ich bin 2005 in den Hessischen Landtag eingezogen und halte seitdem immer wieder die gleiche Rede, dass nämlich die Eingliederungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit, damals 350 Millionen €, heute 280 Millionen € jährlich, gerade in Hessen für die Förderung der Langzeitarbeitslosen nicht ausgeschöpft werden. Sie werden in uns GRÜNEN immer einen Anwalt dafür finden, dass die Langzeitarbeitslosen qualitativ hochwertig gefördert werden. Sie müssen eingegliedert, integriert und möglichst nachhaltig mit Fortbildungen oder Ausbildungen begleitet werden. Umgekehrt dürfen Sie sich aber nicht vor der Frage drücken, wie wir mit den Menschen umgehen, die gar nicht erst erscheinen, um sich helfen zu lassen. Diese Frage bleibt offen.