Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gremmels, Sie sind eigentlich schon lange im Parlament und kennen die Unterschiede zwischen einer umfassenden Novellierung eines Gesetzes und einer kleinen Änderung eines Gesetzes.

(Timon Gremmels (SPD): Warum haben Sie es denn nicht gemacht?)

Vielleicht für Ihre Besuchergruppe und auch die anderen, damit es verstanden wird, alle anderen sollten es wissen: Eine umfassende Novellierung macht man, wenn dafür ausreichend Zeit ist. Das ist etwas, was ausreichend Zeit braucht.

(Timon Gremmels (SPD): Seit eineinhalb Jahren regieren Sie!)

Herr Kollege Gremmels, das war etwas, was sehr schnell gemacht werden musste.

(Timon Gremmels (SPD): Sie hätten Ihren alten Gesetzentwurf einbringen können!)

Herr Kollege Gremmels, regen Sie sich doch nicht so auf. Selbst in Oppositionszeiten habe ich es akzeptiert,

(Clemens Reif (CDU): Das macht er doch nur wegen seiner Besuchergruppe!)

dass es manchmal schnelle Gesetzesänderungen geben muss und dass es umfassende Novellierungen von Gesetzen gibt. Bei diesem Thema handelt es sich um etwas, was schnell geändert werden muss. Es geht darum, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme künftig nicht nur im „Staatsanzeiger“ – die meisten Menschen wissen

wahrscheinlich gar nicht, was das ist –, sondern auch im Internet zu veröffentlichen, um einen leichten Zugriff zu ermöglichen. Ich glaube, darüber gibt es Einigkeit im Parlament. Das ist überhaupt kein Problem.

Diese Änderung muss einfach kurzfristig passieren. Herr Kollege Gremmels, natürlich passiert trotzdem im Gewässerschutz eine ganze Menge, auch jetzt schon. Ich kann beispielsweise auf das HALM-Programm verweisen, in dem es um Fördermaßnahmen für Gewässerrandstreifen geht. Ganz wichtig ist auch, dass wir im Moment große Anreize schaffen, damit das Gewässer schonend bewirtschaftet wird. Da passiert schon eine ganze Menge.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich nicht um eine umfassende Novellierung, sondern um kleine Änderungen. Ich hoffe, Sie können dem zustimmen. Ansonsten freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Herr Abg. Gremmels hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Zwei Minuten.

Frau Dorn, ich habe Verständnis dafür, dass man mitunter Zeit braucht. Das ist gar keine Frage. Sie regieren aber nicht erst seit vorgestern, Sie regieren mittlerweile seit eineinhalb Jahren. Sie hatten zu Oppositionszeiten einen zweiseitigen Gesetzentwurf, der gut war, der sechs Punkte umfasste, denen wir allen hätten zustimmen können. Der liegt fertig in der Schublade. Den hätten Sie jetzt als Regierungsfraktion einbringen und hätten als siebten Punkt das mit dem Internet und der Veröffentlichungsfrist aufsetzen können. Das hätten Sie ratzfatz machen können, das dauert nicht lange. Das war ein guter Gesetzentwurf. Wir haben diesem Entwurf damals zugestimmt.

Wozu brauchen Sie denn jetzt so viel Zeit? – Ja, weil Sie Konflikte mit der CDU haben. Dann sagen Sie es doch wenigstens, und versuchen Sie nicht, uns die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass wir Sie durchschaut haben und ein bisschen Salz in die Wunde streuen. Bringen Sie diesen Gesetzentwurf wieder ein, wir werden ihm auch wieder zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Dorn, Sie haben die Gelegenheit zur Erwiderung. Ebenfalls zwei Minuten.

Herr Kollege Gremmels, ich darf Ihnen versichern, wir haben zu diesem Gesetzentwurf in der Koalition nur sehr kurz miteinander sprechen müssen und hatten keinen Streit, weil wir wussten, dass wir nur eine kleine Änderung vornehmen müssen. Dass es für eine umfassendere Novellierung einen umfassenden Diskussionsprozess braucht, ist doch klar.

(Timon Gremmels (SPD): Wann kommt sie denn?)

Ich finde auch, dass wir zu Oppositionszeiten gute Gesetzentwürfe eingebracht haben. Leider ist es in den Zeiten der Regierung doch etwas komplizierter, als nur die ursprünglichen Gesetzentwürfe und Änderungsanträge vorzulegen. Es ist leider so, dass man dann auf mehr Dinge achten muss. Es ist schön, dass Sie all diesen Punkten aus unserer Oppositionszeit zustimmen können. Darüber freue ich mich sehr.

Wir wollen aber ausführlich beraten. Insofern machen wir erst einmal weiter, was die Frage von Gewässerschutz und die Frage der Anreize für Landwirte angeht. Es ist uns daran gelegen, irgendwann eine umfassende Novellierung des Wassergesetzes vorzunehmen. Jetzt brauchen wir ganz dringend einen anderen Punkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Timon Gremmels (SPD): Irgendwann, aber diese Wahlperiode noch? – Gegenruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. – Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Landau für die CDU-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gremmels, wenn man Sie nicht kennen würde, wäre man von Ihrem Auftritt überrascht. Wir kennen Sie aber, und insofern wissen wir es auch einzuordnen.

(Timon Gremmels (SPD): Nur Herr Reif war überrascht!)

Was mich nicht überrascht hat, aber worüber ich verwundert bin, ist: Wir haben einen Gesetzentwurf, der sich rein mit einer Verfahrenstechnik befasst, nur als solcher gedacht war und darauf reduziert ist. Jetzt kommen Sie daher und formulieren den Vorwurf, da passiere inhaltlich nichts. Herr Gremmels, da will ich Ihnen ganz deutlich erwidern: Alles zu seiner Zeit. Heute unterhalten wir uns über diesen Gesetzentwurf, der lediglich das Verfahren beinhaltet, wie künftig damit umzugehen ist, wenn etwas veröffentlicht werden muss.

(Timon Gremmels (SPD): Das dürfen wir nicht kritisieren?)

Sie dürfen es kritisieren und kommentieren. – Es ist an der Stelle ein Stück weit unredlich, den Gesetzentwurf mit Dingen zu überfrachten, die jetzt gar nicht zur Diskussion stehen. Es geht darum, ob künftig etwas nur im „Staatsanzeiger“ zu veröffentlichen ist oder ob man auch andere Wege gehen kann. Es hat sich herausgestellt, dass es ideal ist, es an anderen Stellen, nämlich im Internet, zu machen. Das, was bisher als Einzelfallentscheidung stattgefunden hat, wird künftig zum Regelfall gemacht. Bei diesem Thema ist es nicht angesagt, von Gewässerrandstreifen und anderen Dingen zu sprechen, wenn wir uns lediglich darüber unterhalten, wie wir die Veröffentlichung künftig handhaben wollen.

Zum eigentlichen Thema. In der „Frankfurter Rundschau“ stand, die LINKEN wollten nicht zum Queen’s Dinner, um nicht einen wichtigen Tagesordnungspunkt zu verpassen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist zwar nicht besonders wichtig, aber er ist notwendig und sinnvoll. Das Internet ist ein Medium, in dem sich Bürgerinnen und Bürger umfangreich über die Vorgänge, die zu veröffentlichen sind, informieren können.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Alle Debatten sind wichtig!)

Wir haben auch festgehalten – es gibt ja den einen oder anderen, der noch keinen Internetzugang hat –, dass wir es künftig bei den Wasserbehörden auslegen lassen. Auch das wird in diesem Gesetzentwurf formuliert.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eine dritte Sache eingehen, die noch gar nicht groß angesprochen worden ist. Wir schreiben in dem Gesetzentwurf fest, dass das HLUG, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, bei bestimmten Dingen der Ansprechpartner ist, der sich darum zu kümmern hat. Vom Verfahren her haben wir das zwar schon immer so gemacht, aber jetzt ist es auch im Gesetzentwurf festgehalten.

Insofern handelt es sich um einen kleinen, überschaubaren Gesetzentwurf, der Verfahrensfragen zum Thema hat und nicht Gewässerrandstreifen und andere Dinge. Frau Dorn hat auch schon darauf hingewiesen, entweder wir regeln die Dinge woanders, haben sie woanders geregelt oder werden sie woanders regeln. Wir haben ja noch eine Zeit des gemeinsamen Regierens vor uns. Das muss nicht alles heute geschehen. Herr Gremmels, insofern weiß ich nicht, was ich von Ihrem Vorwurf zu halten habe. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Sankt-Nimmerleins-Tag!)

Vielen Dank, Herr Kollege Landau. – Das Wort hat Herr Abg. Lenders für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Gremmels muss mir einmal das Rezept verraten, wie man nach vorne gehen und sich gleich so in Rage reden kann. Herr Kollege Utter hatte Coca-Cola im Verdacht. Vielleicht ist das das Rezept, ich weiß es nicht.

(Timon Gremmels (SPD): Die Landesregierung, schwarz-grün, reicht aus, um mich zur Zornesröte zu bringen! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich finde es faszinierend. Wir Freien Demokraten haben uns überlegt, darum zu bitten, ob wir die Unterlagen der Regierungsanhörung bekommen können. Das könnte uns vielleicht ausreichen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Kollege Gremmels, selbstverständlich werden wir eine Anhörung machen. Ich habe auch die Staatsministerin überhaupt nicht anders verstanden. Wir werden uns selbstverständlich in einem ganz normalen Anhörungsverfahren damit beschäftigen. Sie können dann seitens der SPD Ihre Vorschläge einbringen. Herr Kollege Gremmels, so, wie Sie geredet haben, würde ich eigentlich von Ihnen einen eigenen Gesetzentwurf erwarten. Bei dem, was Sie alles angekündigt haben, was alles darin stehen müsste, hätte ich

einen eigenen Gesetzentwurf erwartet. Das bleibt Ihnen unbenommen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde es grundsätzlich positiv, wenn die Landesregierung neue, moderne Wege geht und Veröffentlichungen jetzt im Internet stattfinden. Das hat auch etwas mit Bürgerbeteiligung zu tun. Das Internet ist heute vielen Menschen viel schneller zugänglich und eine modernere Art,

an Informationen heranzukommen. Ich glaube, das wird uns dann auch noch sehr beschäftigen – die Bürgerinnen und Bürger, die sich damit in Details auseinandersetzen. Aber ich glaube, das ist eine durchaus sehr moderne Art der Kommunikation auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Von daher ist der Absatz von unserer Seite aus mit Sicherheit positiv zu bewerten.

Etwas anderes, was noch nicht erwähnt worden ist – das muss dann aber auch die Anhörung ergeben –: In Zukunft soll das HLUG für die strategische Umweltprüfung zuständig sein. Wenn ich es richtig sehe, waren bei der alten Variante die zuständigen Behörden in der Regel die Landkreise und die Kommunen. Da frage ich mich natürlich: Was ist der Anlass dafür, dass wir jetzt hier die Zuständigkeit verändern? Ist es einfach günstiger – dann ist es ja auch okay –, oder was haben die falsch gemacht? Dann sollten wir das diskutieren. Ich glaube aber, dass das in einem vernünftigen Anhörungsverfahren aufzuklären ist.

Meine Damen und Herren, deshalb sollten wir auch ganz unaufgeregt und entspannt in ein vernünftiges Anhörungsverfahren gehen, auf das ich mich freue. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Das Wort für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin Hinz.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Angesichts der Philippika von Herrn Gremmels wollte ich doch noch einmal deutlich machen, dass ein gut informierter Abgeordneter, der im Umweltausschuss ist, weiß, dass die Bewirtschaftungspläne für die zweite Periode nach der Wasserrahmenrichtlinie zurzeit in der Offenlage sind und anschließend, Ende des Jahres, zur Feststellung anstehen.