Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach erfolgter schriftlicher und mündlicher Anhörung beraten wir heute erneut den Gesetzentwurf der Landesregierung hinsichtlich des KiföG und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes. Ich möchte für die CDU-Fraktion hervorheben, dass wir uns aufgrund der Ergebnisse der Anhörung bestätigt fühlen und zufrieden sind. Denn wir haben da viel grundsätzliche Zustimmung vernommen.
Zustimmung und Dank hat diese Landesregierung tatsächlich verdient. Ich sage das jetzt einmal namentlich an die Adresse des Sozialministers. Denn es ist ihrem beharrlichen Vermitteln und Insistieren zu verdanken, dass nicht nur die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz auf dem bisherigen Qualitätsniveau erneuert wurde. Vielmehr können nunmehr auch die zusätzlichen Landesmittel in Höhe von 10 Millionen € in einem gemeinschaftlich von den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden getragenen Modell gesetzlich verankert werden. Das wollen wir hier ausdrücklich würdigen. Jedenfalls die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Erhöhung der Pauschalen rechtzeitig gesetzlich umgesetzt werden kann.
In der Sache möchte ich zunächst kurz auf das KiföG, also das HKJGB, eingehen. Dort haben wir in der Anhörung neben der Stellvertreterkritik, die dem KiföG insgesamt galt, aber bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der In
Erstens wurde gesagt, es würde Bürokratie entstehen. Diese Kritik überzeugt mich bis heute nicht. Ich habe das schon während der Anhörung gesagt und keine überzeugenden Erwiderungen gehört. Denn ein Fördersystem – auch ein differenziertes Fördersystem – betrifft die Finanzierungsseite, also die Einnahmen bei den Trägern. Diese müssen anhand der abgeschlossenen Verträge natürlich einmal festgestellt werden, um eine Kalkulation zu erlauben.
Das tangiert aber überhaupt nicht das Alltagsmanagement einer Einrichtung, das die Betreuungsanteile und die Anwesenheit qualifizierten Personals sicherstellen muss. Die Kritik geht unseres Erachtens also ins Leere. Das wollte ich hier einfach noch einmal erwähnen.
Zweitens wurde gesagt, die Pauschalen sollten nicht betreuungszeitabhängig sein. Dies widerspreche dem inklusiven Ansatz, der alle Beteiligten gemeinsam in eine höhere Form des Miteinanders bringen werde. Dazu müsse es ausschließlich gruppenbezogene Ressourcen geben.
Ich will hier sagen, dass mich dieser Ansatz nicht überzeugt hat. Denn natürlich benötigt ein Kind mit Handicap assistenzähnliche Leistungen von entsprechend geschulten Fachkräften, die dann natürlich mit noch höheren Beträgen gefördert werden sollen, wenn das Kind den ganzen Tag da ist, als wenn es einen Halbtags- oder einen Zweidrittelplatz hat.
Zugleich wird die betreuungszeitunabhängige Sockelpauschale, die wir beibehalten werden, dem vorgebrachten Einwand Rechnung tragen. Der Gesetzentwurf sieht hier einen klugen Mittelweg vor, an dem wir auch nach den Ausführungen des Sachverständigen unseres Erachtens nichts ändern sollten.
Ich will noch ganz kurz etwas zum Kindergesundheitsschutz-Gesetz sagen. Die Zustimmung zur Clearingstelle war einhellig. Sie wird nach übereinstimmender Auffassung der Sachverständigen zu einer spürbaren Entlastung der Jugendämter und zu einer Verbesserung der Akzeptanz der Pflichtuntersuchungen führen.
Auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich noch einmal kurz das Wesentliche zusammenfassen. Auch nach der Anhörung denken wir: Dieser Gesetzentwurf wird dafür sorgen, dass Hessen bei der Förderung des selbstverständlichen Miteinanders von Kindern mit und ohne Behinderungen weiter vorne bleibt.
Zweitens. Die Gesetzgebung des HKJGB wird subsidiär bleiben. Die Pauschalen, aber nicht die Betreuungsstandards selbst, werden im Gesetz stehen. Das finden wir nach wie vor richtig. Wir finden auch richtig, dass die Förderung nutzungsabhängig gestaltet werden wird.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung und damit zum Schluss meiner Rede. Das KiföG, das im Rahmen der Anhörung manchen Stellvertreterangriff erdulden musste, wird evaluiert werden. Der Runde Tisch Kinderbetreuung hat erst in der vergangenen Woche nach weiteren Erfahrungen gefragt. Die besondere Evaluation, die im Gesetz vorgesehen ist, wird beginnen, wenn alle das umgesetzt ha
Wir sind für Weiterentwicklungen grundsätzlich offen, die aus der Praxis überzeugend begründet werden. Vielleicht gilt das für den zweiten Förderstichtag für neue Einrichtungen, vielleicht auch noch für anderes, aber eben alles zu seiner Zeit.
Ich hoffe, den einen oder anderen auf Oppositionsseite noch einmal nachdenklich gemacht zu haben. Ich würde mich freuen, wenn wir den Gesetzentwurf heute schon abstimmen könnten; ich weiß nicht genau, was beantragt ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will das wiederholen, was ich in der ersten Lesung gesagt habe. Wir behandeln heute den Versuch der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, ein Problem zu beseitigen, das wir ohne sie respektive ohne den CDU-Teil nicht hätten,
nämlich die Auswirkungen des neuen Finanzierungsmechanismus für die Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Umstellung von der Mindestverordnung auf das KiföG, von dem gruppenbezogenen Finanzierungsmodus auf einen Finanzierungsmodus nach besetztem Platz. Die Debatte darüber ist ausführlich geführt worden. Eine der Auswirkungen, die sie hat, die auch vorhergesagt worden ist, war die Auswirkung auf die Betreuung von behinderten Kindern. Das ist das, was heute versucht wird zu regeln.
Bevor ich zum Inhalt komme, will ich noch einmal sagen, dass ich den Gang der parlamentarischen Beratung in hohem Maße unangemessen fand und nach wie vor finde. Die Landesregierung hatte ausreichend Zeit, sich mit der Materie zu beschäftigen, mit der Frage, welchen Berechnungsmodus sie der Verteilung der 10 Millionen € zugrunde legen kann, die nach langem Hin und Her bereitgestellt wurden, um genau diese schädlichen Folgen des KiföG auf die inklusive Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern zu verhindern. Dass das keine ganz einfache Angelegenheit ist, haben wir im Ausschuss ausgetauscht, auch in der Auswertung der Anhörung.
Nichtsdestoweniger bestand kein vernünftiger Grund, am Schluss in einen solchen Schweinsgalopp zu verfallen, uns mehrheitlich mit einem Verfahren zu überziehen, das uns im Grunde überhaupt keine Zeit gelassen hat, die mündliche Anhörung auszuwerten. Wir haben das Protokoll dieser mündlichen Anhörung einen Tag vor der Sondersitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses bekommen, die zu allem Überdruss noch in der Mittagspause stattfand. Das wäre nicht das Schlimme, aber das Schlimme war, dass es überhaupt keine Gelegenheit gab, das vernünftig auszuwerten.
Frau Kollegen Wiesmann, genau an dem Punkt, nämlich an der Frage, was ein gerechter Modus für die Verteilung dieser 10 Millionen € ist, war das Bild nicht so eindeutig, wie Sie es hier dargestellt haben. Mindestens die Hälfte der Anzuhörenden, überwiegend die verbandliche Seite, hat schon Kritik an diesem Modus geäußert, hat aber gesagt: Unter dem Strich wollen wir jetzt einmal nicht so sein; wir nehmen das, was wir kriegen können, und sind damit zufrieden. – So ganz eindeutig war das nicht.
Deswegen ist dies einer der Punkte, wo wir sagen: Man muss sehr genau anschauen, wie sich das in der Realität konkret auf die inklusive Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf auswirkt. Das ist eine Sache, die nicht entschieden ist. Punkt eins.
Punkt zwei. Wir begrüßen ohne Wenn und Aber, dass hier die 10 Millionen € fließen. Ich will aber noch einmal hervorheben, dass diese 10 Millionen € in keiner Weise zur Verbesserung der Situation selbst beitragen, sondern dass sie nur einen Schaden verhindern, der sonst eingetreten wäre. Hier geschieht nichts, was zur Verbesserung der inklusiven Betreuung, Erziehung und Bildung unserer Kinder in den Kindertageseinrichtungen nötig wäre. Darüber wird bei anderer Gelegenheit noch einmal zu reden sein.
Damit bin ich bei dem fundamentalen Punkt, den wir in diesem Kontext immer und immer wieder und deswegen auch jetzt in dieser zweiten Lesung sagen müssen. Wir werden in diesem Kontext der Inklusion keinem Gesetz zustimmen, in dem die Standards für die inklusive Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern nicht genauso festgelegt werden wie die Standards für Kinder unterschiedlichen Alters. Ich habe das schon oft gesagt, ich habe es in der Debatte zum KiföG immer und immer wieder gesagt, und ich sage es auch in dieser zweiten Lesung wieder: Ein Gesetz, das versucht, inklusive Betreuung, Erziehung und Bildung zu regeln, das aber die Standards dafür nicht festlegt, etwa durch einen eigenen Anrechnungsfaktor für behinderte Kinder, wie wir ihn für die unter und über Dreijährigen haben, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. So ähnlich hat sich einmal ein eminenter Kollege ausgedrückt, der davon heute nichts mehr wissen will und nachher auch nichts mehr davon wird wissen wollen.
Letzter Punkt. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir erneut unseren Vorschlag machen, diese Standards zu verankern. Ich weiß, dass Sie dem nicht zustimmen werden, obwohl Sie noch einmal Gelegenheit haben werden, darüber nachzudenken. Aber vielleicht können Sie sich wenigstens zu einer marginalen Veränderung herablassen, nämlich der Gleichbehandlung von Einrichtungen und Tagespflege auch in dem Kontext, über den wir hier reden.
Das habe ich bei der Anhörung angesprochen. Da ist lapidar gesagt worden, dafür gebe es kein Mandat. Wie es manchmal der Zufall fügt, waren mehrere von uns am Tag nach der Anhörung beim 20. Jubiläum des Hessischen Kindertagespflegebüros, und da ist das natürlich zur Sprache gekommen, was offensichtlich ist, wenn man eine Gleichrangigkeit, eine Gleichberechtigung postuliert, übrigens auch eine Wahlfreiheit zwischen den Tageseinrichtungen und der Tagespflege, dass es dann eigentlich selbstverständlich wäre, auch in diesem Zusammenhang Tagespflege und Tagesbetreuungseinrichtungen gleich zu behandeln.
Deswegen bitte ich Sie schon, darüber nachzudenken, ob Sie nicht wenigstens diesem Änderungsantrag beitreten können. Damit Sie ausreichend Gelegenheit dazu haben, das zu überprüfen, beantrage ich namens der SPD-Fraktion die dritte Lesung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle, die mit Kita-Betreuung zu tun haben, freuen sich über 10 Millionen € im Jahr, die vom Land für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. So weit ist es doch klar. Trotzdem war die Zustimmung vieler Träger von Kitas, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen in der Anhörung zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs eher zähneknirschend. Die meisten Anzuhörenden hatten Kritik an der Änderung und alternative Vorschläge.
Dabei hat mich doch wieder einmal verwundert, mit welcher Genugtuung die Landesregierung den Dank für Zuwendungen, die eigentlich selbstverständlich sind, entgegennimmt – als wäre es ihr persönliches Geld, das sie auf großzügige Weise der Kinderbetreuung zur Verfügung stellt. Dabei wird es von den hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert. Das sollte man nicht vergessen: dass hier Steuergelder verwaltet werden und dafür gesorgt werden muss, dass das Geld auch wieder denen zugutekommt, die es einbringen. Geld für Kindertagesbetreuung ist grundsätzlich gut ausgegebenes Geld, es kommt der neuen Generation zugute und hilft den Familien unmittelbar.
Leider ist es nach wie vor zu wenig, was staatlicherseits in die Kindertagesbetreuung geht. In den skandinavischen Ländern ist dies völlig anders. Dort werden mehr Kinder mit einem viel besseren Personalschlüssel betreut. Deutschland schafft es kaum auf ein halbes Prozent vom Bruttoinlandsprodukt, das für den Elementarbereich zur Verfügung gestellt wird. Das ist nichts gegen Finnland, die 1,1 %, Norwegen, die 1,2 %, Schweden und Island, die 1,6 % und Dänemark, die 2 % des Bruttoinlandsprodukts für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Letzteres ist das Vierfache der Leistungen, die in unserem Land dafür aufgewandt werden.
Auch wenn das Geld gut für die Kinderbetreuung ist, macht die Aufnahme der zusätzlichen Pauschalen das
KiföG nicht gut. Zumindest sollten die qualitätssichernden Bedingungen der Integrationsvereinbarung ins Gesetz geschrieben werden, um die Personalstandards zu sichern, und die Kindertagespflege mit berücksichtigt werden, wie es die SPD in ihrem Änderungsantrag schreibt.
Besonders ernst nehme ich die Kritik der Kirchen, die eine Zuweisung für Kinder mit Behinderungen nach Wochenstunden als nicht mit dem Inklusionsgedanken vereinbar ansehen.
Inklusion bedeutet, die Einrichtungen für ein gemeinsames Aufwachsen aller Kinder, egal ob mit oder ohne festgestellte Beeinträchtigungen, fit zu machen. Alle Einrichtungen sollen in der Lage sein und verpflichtet werden, Kinder mit den unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrer Kita zu integrieren.
Weitere Kritik spare ich mir an der Stelle. Wir haben das alles schon oft genug erörtert. In der ganzen Diskussion, aber auch am runden Tisch, wurde deutlich, dass die Kindertageseinrichtungen sehr bemüht sind, mit dem Kinderförderungsgesetz umzugehen – meine Hochachtung für ihr Engagement an der Stelle.
Aber deutlich – wirklich deutlich – war zu hören, dass das Gesetz eine bürokratische Quälerei mit sich bringt und keine Unterstützung der Einrichtungen darstellt. Sie können es abstreiten, aber Sie haben es gehört. Wenn Sie es nicht wahrnehmen, ist es Ihre Entscheidung, es nicht wahrzunehmen. Es war aber eindeutig und nicht zu überhören. Und wenn sich der Minister freut, wenn es einmal ein freundliches Wort zum Kinderförderungsgesetz gibt, dann ist das ein echtes Trauerspiel. Wie mehrfach gesagt: Murks bleibt Murks und wird nur besser, wenn das Gesetz grundlegend neu gestaltet wird.
Aber noch ein paar Worte zu dem Kindergesundheitsschutz-Gesetz. Die größte Kritik kam zu den Verfahren, mit denen sich gerade die Jugendämter herumschlagen müssen. Ob die aktuellen Änderungen dieses Verfahren verbessern oder erleichtern, wage ich zu bezweifeln, da es datenschutzrechtliche und praktische Bedenken gibt. Darüber hinaus machen es sich die Mehrheitsfraktionen leicht, ein Gesetz zu beschließen, das weitgehend auf Kosten der Kommunen geht. In der Anhörung war die Rede von einem zweistelligen Millionenbetrag, der in den Jugendämtern für die Umsetzung des Gesetzes entsteht. Dies wurde unter Missachtung der Konnexität, die in der hessischen Landesverfassung steht, beschlossen.
Statt Eltern zu kontrollieren, ob sie ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen gebracht haben, wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Dies würde viel eher dazu führen, dass Eltern die Unterstützung des Jugendamtes und anderer Einrichtungen annehmen und diese nicht als ihre Gegner betrachten. Außerdem wäre es wirksamer, und in Gesprächssituationen wäre es möglicherweise ganz anders, als bei den Vorsorgeuntersuchungen, bei denen z. B. Kindesmissbrauch gar nicht unbedingt festgestellt werden kann. In vielen anderen europäischen Ländern ist die aufsuchende Arbeit bei kleinen Kindern ganz selbstverständlich. Sie wird dort praktiziert und führt zu guten Ergebnissen. Bei uns wird sie durch einen kontrollierenden bürokratischen Wasserkopf ersetzt. Auch bei diesem Gesetz gilt wie zuvor: Murks bleibt Murks. – Herzlichen Dank.