Protokoll der Sitzung vom 22.09.2015

Statt Eltern zu kontrollieren, ob sie ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen gebracht haben, wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten. Dies würde viel eher dazu führen, dass Eltern die Unterstützung des Jugendamtes und anderer Einrichtungen annehmen und diese nicht als ihre Gegner betrachten. Außerdem wäre es wirksamer, und in Gesprächssituationen wäre es möglicherweise ganz anders, als bei den Vorsorgeuntersuchungen, bei denen z. B. Kindesmissbrauch gar nicht unbedingt festgestellt werden kann. In vielen anderen europäischen Ländern ist die aufsuchende Arbeit bei kleinen Kindern ganz selbstverständlich. Sie wird dort praktiziert und führt zu guten Ergebnissen. Bei uns wird sie durch einen kontrollierenden bürokratischen Wasserkopf ersetzt. Auch bei diesem Gesetz gilt wie zuvor: Murks bleibt Murks. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat der Abg. René Rock für die Freien Demokraten. Bitte sehr.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass ich mit Herrn Merz einer Meinung bin, wenn wir über das Kinderförderungsgesetz diskutieren, kommt nicht so oft vor. Aber es geht ja auch nicht zwingend um den Inhalt, sondern um das Verfahren. Das Verfahren – das muss ich einmal festhalten – ist hochgradig abenteuerlich und einer angemessenen parlamentarischen Debatte eigentlich absolut abträglich. Es wundert mich geradezu, dass die GRÜNEN, die früher einmal hohen Beratungsbedarf bei allem, was das Kinderförderungsgesetz anging, hatten, solche Verfahren mittragen; vor wenigen Monaten hätten sie die vielleicht in dieser Form als unparlamentarisch kritisiert. Wenn Fraktionen nur wenige Stunden Zeit haben, um eine Anhörung auszuwerten, und sich dann noch das eine oder andere im Ausschuss anhören müssen, nach dem Motto: „Jeder Fachpolitiker weiß, worum es geht“, oder: „ Das kann doch für einen Fachpolitiker, der Ahnung hat, überhaupt kein Problem sein, hierauf zu reagieren“, dann kann ich nur sagen: Das ist schlechter Stil. Das ist ein unmögliches Verfahren. Ich kann auch jeden Parlamentarier verstehen, der sagt, dass das ein unmögliches Verhalten ist.

Das ist auch kein Einzelfall. Es ist bei anderen Gesetzentwürfen genauso vorgekommen. Ich denke, an anderer Stelle wird man einmal in Ruhe darüber reden müssen, ob so etwas überhaupt noch hinnehmbar ist, ob man so etwas in dieser Form überhaupt noch mit sich machen lässt und welche Möglichkeiten die Opposition hat, sich gegen solche Verfahren zu wehren.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP) und Torsten Warnecke (SPD))

Ich möchte zum Inhalt noch hinzufügen – Herr Merz hat ja in meinen Kritikpunkt eingestimmt –: Es ist sehr bedauerlich, dass die Debatte über die Inklusion behinderter Kinder – es sind ja ganze Familien, die davon betroffen sind – auf dem Rücken dieser Familien ausgetragen worden ist. Es ist auch sehr bedauerlich, dass es in alle Richtungen zu Politisierungen gekommen ist. Darum begrüße ich es, dass diese Debatte jetzt doch einmal in diesem Rahmen beendet worden ist. Das ist einer der Gründe, warum ich mich in der Fraktion dafür ausgesprochen habe, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen:

(Beifall des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

weil dieser Gesetzentwurf entscheidend zu einer Befriedung der Debatte beiträgt und deshalb auch für die betroffenen Familien und Kinder eine gewisse Sicherheit gibt.

Ich halte es schon für bemerkenswert – und habe das bei jeder Gelegenheit wiederholt –, wie sich die kommunale Familie hier benommen und an gewisser Stelle Druck auf das Land ausgeübt hat, um Geld locker zu machen, ohne dass es nachher zu nachhaltigen Verbesserungen der Qualität gekommen ist. Die Debatte um die Rahmenvereinbarung haben wir hier ja mehr als einmal geführt. Ich fand schon, dass man – wenn man den gesetzlichen Auftrag dafür hat – nicht einfach mit dem Finger auf andere deuten sollte. Sie haben willfährige Unterstützer in der Liga ge

funden, die das dann auch noch in die Kindertagesstätten getragen haben und hier am Ende – ja, man muss sagen – obsiegt haben, indem sie sich 10 Millionen € vom Land für eine Finanzierung sichern konnten, die eigentlich ihre Aufgabe gewesen wäre. Nachdem das Land hier eingestiegen ist, hätte ich mir gewünscht, dass es auch zu Qualitätsverbesserungen kommt.

Daher ist dies ein Verfahren, das ich nicht schön finde. Aber das Resultat, dass es hier am Ende zu einer Befriedung kommt und wir eine Debatte abschließen können, die keinem wirklich Spaß gemacht hat, weil es zulasten der betroffenen Familien und Kinder ging, ist für mich Grund, einen Haken daran zu setzen und damit einen gewissen Frieden zu schließen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Ich muss aber auch an dieser Stelle noch einmal etwas ausführen. an die LINKEN gerichtet. Das Kindergesundheitsschutz-Gesetz ist heftig debattiert worden. Es gab eine lange und intensive Auseinandersetzung darüber, inwieweit in diese Debatte eingegriffen werden sollte, inwieweit Familien bürokratischen Zwängen im Hinblick auf den Kinderschutz ausgesetzt werden sollten. Die Art der Fälle, die wir dort diskutiert haben, hat alle betroffen gemacht. Auch in meiner Fraktion gab es damals eine sehr intensive Diskussion darüber, wie weit man gehen kann. Ich glaube schon – ich will die Debatte nicht erneuern –, dass es der Mühe wert ist und dass es auch für die Familien eine gewisse Belastung mit sich bringt, sich diesen Verfahren zu unterziehen. Aber ich glaube, am Ende kommt es den Kindern in der Summe zugute. Dieser Eingriff – auch wenn man immer wieder kritisch hinschauen muss – ist in gewisser Weise akzeptabel und wird auch von den Familien akzeptiert. Ich würde ihn nicht so diskreditieren, wie das DIE LINKE hier getan hat. Ich glaube, man muss da genau hinschauen. Wir haben uns damals sehr lange und intensiv damit auseinandergesetzt und die Entscheidung getroffen, das so zu tun. Ich glaube, am Ende ist die Entscheidung immer noch gerechtfertigt. Wenn wir das jetzt noch ein Stück weit entbürokratisieren können, dann halte ich es auch für die richtige Entscheidung. Darum werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Herzlichen Dank, Herr Kollege Rock. – Das Wort hat der Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben zehn Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu später Stunde: Ich glaube, ich kann zumindest für CDU und GRÜNE sagen, dass das Gesetz ein wichtiger Schritt ist, um die Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen weiterhin sicherzustellen. Damit wird gesetzlich abgesichert, was wir schon im letzten Jahr mit einer Bezuschussung von 10 Millionen € im Rahmen einer Vereinbarung freiwillig gewährleistet haben. Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um die Situation in der Kinderbetreuung dauerhaft qualitativ zu sichern. Es kann auch keinen Zweifel daran geben, dass das richtig ist. Die FDP sagt – ich formuliere es etwas salopp –, wir geben zu viel Geld für eine Selbstverständlichkeit aus. DIE LINKE for

muliert: Eigentlich brauchen wir noch mehr Geld. – Das signalisiert, dass wir uns durchaus auf einem guten Mittelweg befinden.

Fakt ist: Es gab eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden. Die zeigte eine Lücke von 10 Millionen €, damit es zu einer Einigung kommt. Ich finde es mehr als richtig, ich finde es wichtig, dass das Land hier seine Teilverantwortung wahrnimmt und mit diesen 10 Millionen € garantiert, dass die gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern auch in Zukunft möglich sein wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, am KiföG wurde viel Kritik geäußert, und zum Teil besteht sie auch weiter. Wer aber vor einer Woche dem zweiten Betreuungsgipfel beigewohnt hat – auf dem es sieben verschiedene Themenblöcke gab –, der konnte mitnehmen: Es wird weiter wissenschaftlich seriös evaluiert – das ist genau der richtige Schritt –, um herauszubekommen,

(Günter Rudolph (SPD): Das wäre einmal etwas Neues!)

welche Kritikpunkte es bei der Umsetzung des KiföG tatsächlich gibt. – Herr Genosse Rudolph, das macht das ISS in Frankfurt. Daran können Sie erkennen, dass wir ein externes Institut beauftragt haben, um uns vorzuhalten, ob es tatsächlich massive Mängel und Kritiken gibt.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich kann für mich nur das Fazit ziehen: Es gab Kritik, und es gibt Verbesserungsvorschläge; es gibt aber auch in Teilen Zufriedenheit. Genau deshalb haben wir gesagt, wir warten weiter ab, bis tatsächlich alle Einrichtungen, die zum 1. September komplett auf das KiföG umgestellt haben, ihre Evaluation tatsächlich abgeben konnten. In der Koalition haben wir vereinbart, wir beobachten weiter, und gegebenenfalls wird nachgesteuert. Ich betone noch einmal den Punkt ländlicher Raum – also kleinere Einrichtungen, die unter Umständen durch das KiföG in der Existenz bedroht sind.

All das haben wir schon damals zugesichert und sichern es weiter zu. Das KiföG wird also beobachtet. Es wird weiter evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert.

In einem Punkt greifen wir dem vor. Wir haben gesagt, wir brauchen für die Betreuung von behinderten Kindern eine Summe von 10 Millionen €. Die haben wir jetzt in ein Gesetz gegossen und damit tatsächlich eine gesetzliche Absicherung erreicht. Ich finde das einen richtig guten Schritt für dieses Land. Deswegen braucht man auch nicht griesgrämig zu blicken, sondern da kann man auch einmal freudig sagen: So ist es richtig, die Kinderbetreuung bewegt sich nach vorn.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zum Verfahren. Drei Parteien sind mit diesem Verfahren unzufrieden. Wenn ihre Äußerungen ohne den Hintergrund erfolgt wären, dass der Minister in der letzten Sitzung des Sozialausschusses darüber berichtet hätte, dann hätte ich das noch verstanden. Aber ich wiederhole es gerne noch einmal, auch für das Protokoll: Der Minister hat gesagt, das war kein Verschulden der Landesregierung, sondern bei der Erstellung eines Gesetzentwurfs kam es dazu, dass

er eine Einigung über eine Formulierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden versucht hat. Das hat sich lange, sehr lange hingezogen, bis es dann tatsächlich hieß: Jetzt durchschlagen wir den Knoten mit einem eigenen Gesetzentwurf, um es überhaupt noch zu ermöglichen, dass diese Mittel noch im laufenden Jahr abfließen.

Das muss man in diesem Raum einmal sagen. Wenn wir ein länger dauerndes Gesetzgebungsverfahren durchführen, dann fließen in diesem Jahr diese Mittel für die Betreuung behinderter Kinder nicht mehr ab. Ich finde, da muss man den Rücken auch einmal gerade machen und zu seiner Verantwortung stehen. CDU und GRÜNE tun das und bringen dieses Verfahren jetzt so ein. Dieser Gesetzentwurf kann spätestens am Donnerstag nach dritter Lesung in Kraft treten. Damit sichern wir tatsächlich diese gute Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Genau deshalb muss dieses Verfahren auch so stattfinden.

Es ist bedauerlich, dass sich das so lange hingezogen hat. Das ist kein idealtypischer Fall. Wenn nun aber die Verhandlungen einmal zu lange gelaufen sind, dann war das nicht die Schuld des Ministeriums, sondern die der beteiligten Parteien. Da muss man nicht so tun, als ob wir hier in undemokratischer Weise ein Verfahren mit aller Wucht durchhauen, sondern uns geht es darum, dass diese Mittel tatsächlich abfließen können. Uns geht es um die Sache. Uns geht es um die Kinder, um die behinderten Kinder, die auch in diesem Jahr noch eine gute Betreuung brauchen. So ist es. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Dr. Dippel. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich kann man bei diesem Thema unterschiedlicher Meinung sein. Wir haben gemerkt, es gibt unterschiedliche fachliche Positionen. Aber es ist gelungen, diese 10 Millionen € zur Verfügung zu stellen. Herr Bocklet, ich will wiederholen, was Sie gesagt haben: Das Ministerium hat hier vermittelt und hat auch eingegriffen. Ich denke, das war auch insgesamt der richtige Weg.

Was ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs? Es geht weiterhin um die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Das ist das Oberziel, und das wollen wir sicherlich alle.

Die 10 Millionen € geben natürlich auch Anreize, um weiterhin wohnortnah in den Tageseinrichtungen handeln zu können. Natürlich haben wir auch einen guten Standard. Den kann man immer zur Diskussion stellen, aber das ist derzeit der Fall.

Weiterhin ist es Ziel dieses Gesetzentwurfs, Rechtssicherheit und auch Planungssicherheit zu schaffen und die Dinge immer wieder zu bündeln und umzusetzen. Ich denke, insgesamt ist das gelungen.

Sie wissen, die Hessische Landesregierung hat darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Inklusion auf den Weg gebracht. Man sollte die im Zusammenhang einmal kurz schildern.

Das ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan, der insgesamt – auch dafür gab es die Mittel – eine eingeführte Qualitätspauschale für die Tageseinrichtungen und auch die Pauschale für Fachberatungen vorsieht, auch die Finanzmittel für die Umsetzung der Fortbildungsangebote, damit die Beratung durchgeführt wird. Das ist insgesamt der richtige Weg. So ist Inklusion insgesamt ein Schwerpunktthema der Neukonzeptionen.

Hier wurde es richtig angesprochen: Zur Förderung der Inklusion gibt es ein Modellprojekt, bei dem wir Kommunen bei der Entwicklung eines inklusiven Handlungskonzepts unterstützen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es sind 42 Bewerbungen aus der kommunalen Ebene eingetroffen; Bewerbungsschluss war heute. Davon werden zehn in diesem Modellprojekt mit auf den Weg genommen, um festzustellen, ob das so funktioniert, wie wir es vom Gesetzgebungsverfahren her vorgesehen haben. Deshalb halte ich weitere Schritte für nicht erforderlich. Zunächst einmal sollten wir die Ergebnisse der Evaluation, der Bewertung abwarten. Das ist der richtige Weg.

Sie alle erinnern sich daran: Das war ein Kompromiss. Es gab die parlamentarische Anhörung. Ich sage es nochmals: Die Damen und Herren der Liga und der Kommunalen Spitzenverbände, die da wirklich im Detail im Thema sind, wissen, worum es gegangen ist. Es waren natürlich Verhandlungskompromisse zu erzielen, und letztlich sind die gelungen. Auch die frühzeitige Einbindung ist erfolgt. Ich glaube, es ist gut, dass die Praktikerinnen und Praktiker hier zu Wort kommen, damit wir das auch insgesamt umsetzen können.

Ich will nicht die Details aufzählen. Einen Punkt will ich noch nennen, an dem es unterschiedliche Meinungen gibt, und zwar beim Kindergesundheitsschutz-Gesetz. Ich weiß, die kommunale Ebene sieht das vor dem Hintergrund der Lenkung der Überprüfung ein wenig kritisch. Ich glaube, es ist richtig, den bestehenden Meldeweg zwischen dem Hessischen Kinderversorgungszentrum und den Jugendämtern weiter aufrechtzuerhalten. Natürlich gibt es dort auch etwas zu verbessern. Die Entscheidung ist dahin gehend getroffen, dass im HKVZ eine Clearingstelle eingerichtet wird, die dann in guter Kooperation mit den Jugendämtern, aber auch mittels Nachfrage bei den Ärzten die Situation bewerten soll. Vielleicht wird dann der Fehlerquotient geringer; aber auch das muss der Evaluation untergeordnet werden.

Ich denke, das ist der richtige Schritt in die richtige Richtung. Ich schlage vor, die Anregungen, die hier zur Tagespflege vorgeschlagen worden sind, zunächst einmal zu verschieben und abzuwarten, wie die Bewertung erfolgen wird, und sich danach diesem Thema erneut zu widmen. Sie wissen, die Jugendämter vor Ort sind dabei, die Tagespflegepersonen mit aufzunehmen und die besondere Situation zu berücksichtigen. Ich nenne Ihnen jetzt keine einzelnen Zahlen. Die Schwierigkeit besteht in der zielgenauen Ausgestaltung einer sogenannten Landesförderung. Das kommt auch dem Antrag zugute.

Ich will damit enden, dass ich denke, dieses Gesetz ist der richtige Schritt in die richtige Richtung, um der Inklusion

weiterhin positiv den Weg zu bereiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Die dritte Lesung ist beantragt. Deswegen sind wir damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Sowohl der Gesetzentwurf wie auch der Änderungsantrag gehen zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss. Bekanntlich tagt der heute Abend noch.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 15:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Melderechts, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Glücksspielgesetzes – Drucks. 19/2425 zu Drucks. 19/1979 –