(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die haben doch eine Fachkundeprüfung! Das finde ich jetzt nicht schlimm!)
Ich finde, das bereitet überhaupt kein Problem, weil man immer mit allen Menschen im Gespräch bleiben muss. Im Übrigen ist es wichtig, dass die Jäger auf die Jagd gehen. Wie Sie sicher alle wissen und sich vorher informiert haben, ist es vor allem für den Wald besonders wichtig, dass genügend gejagt wird, damit wir nicht zu viele Waldschäden haben. Von daher bin ich froh um jeden ordentlichen Jagdeinsatz, den es gibt, um die Abschussquoten auch im hessischen Staatsforst zu erfüllen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Herr Schaus, Sie haben schon zwei Nachfragen gehabt. Aber der Kollege hinter Ihnen will auch noch etwas zum Jagen fragen. Bitte schön, Herr Dr. Wilken, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, wenn ich es richtig gehört habe, haben Sie gesagt, dass diese Jagd eine lange Tradition hat. Könnten Sie uns erläutern, in welche Tradition Sie sich mit Ihrem Ministerium bei dieser Gesellschaftsjagd stellen?
Die Gesellschaftsjagd des Hessischen Ministerpräsidenten findet seit vielen Jahrzehnten statt, immer wieder und unter verschiedenen Ministerpräsidenten. Insofern ist es eine hessische Tradition, die darin besteht, dass man mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden aus dem Bereich Naturschutz, aus dem Bereich Forstwesen, aber eben auch Jagdwesen und Landwirtschaft gemeinsam auf die Jagd geht, dann aber natürlich auch ein gemeinsames Essen macht, um anstehende Diskussionen über wichtige Themen zu führen, die auch mit dem Jagdwesen zu tun haben.
Jetzt rufe ich die Frage 373 auf. Frau Kollegin Cárdenas hat sie gestellt, Herr Kollege Schaus übernimmt. Bitte schön.
Da die Gesellschaftsjagd des Ministerpräsidenten in dem ausgewählten Staatsjagdrevier als regulärer Teil der Jagdausübung des Landesbetriebs Hessen-Forst jedes Jahr durchgeführt wird – ich habe bereits darauf hingewiesen –, fallen keine organisatorischen oder personellen Mehrkosten an.
Die Gesamtkosten für eine solche Gemeinschaftsjagd für Personal, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung belaufen sich auf ca. 16.000 €, von denen in der Regel ein großer Teil durch den Erlös des durch die Jagd gewonnenen Wildfleisches wieder eingenommen wird. Während der Jagd erfolgt die Verpflegung der Gäste durch HessenForst mit einem Blechkuchen und Kaffee. Diese Kosten belaufen sich auf weniger als 50 €.
Die Gäste werden abends durch die Staatskanzlei eingeladen, wobei jeder Gast um eine Spende für die Elly HeussKnapp-Stiftung Müttergenesungswerk Hessen gebeten wird. Wie bei der letzten Gesellschaftsjagd im Jahr 2012 werden die Kosten der Abendveranstaltung voraussichtlich ca. 6.000 € betragen.
Frau Ministerin, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Jagd im Kreis Groß-Gerau stattfindet, die Abschlussveranstaltung aber im Schlosshotel in Königstein, also mindestens 50 km von dem Jagdort entfernt?
(Günter Schork (CDU): Was haben Sie gegen den Kreis Groß-Gerau? – Norbert Schmitt (SPD): Das ist eine Schleppjagd!)
Ich habe weder etwas gegen den Landkreis Groß-Gerau noch gegen den Landkreis Hochtaunus und die Stadt Kö
nigstein. Von daher finde ich es völlig in Ordnung, wenn diese Gesellschaft sich an zwei verschiedenen Orten aufhält.
Frau Ministerin, Sie haben damit meine Frage aber nicht beantwortet. Ich habe gefragt – ich wiederhole das –, ob es in der Vergangenheit üblich war, sozusagen eine solch große Diskrepanz zwischen dem Ort der Jagd und dem der anschließenden Feierlichkeiten zu haben. Andersherum gefragt: Gibt es im Landkreis Groß-Gerau keine angemessenen Lokalitäten, um das dort durchzuführen?
Herr Schaus, anscheinend haben Sie ein sehr großes Interesse an dieser Gesellschaftsjagd. Ich werde deshalb die Staatskanzlei bitten, Ihnen nachträglich eine Einladung zukommen zu lassen,
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Frau Ministerin, das war keine Antwort auf meine Frage! Aber ich nehme das zur Kenntnis! Keine Antwort ist auch eine Antwort!)
(Die Fragen 374 und 375 sollen auf Wunsch der Fra- gestellerinnen in der nächsten Fragestunde beant- wortet werden.)
Ich komme zunächst zu einigen geschäftsleitenden Mitteilungen. Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend menschliche und solidarische Aufnahme von Flüchtlingen in Hessen – Fluchtursachen bekämpfen, Drucks. 19/2457. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 77, und wir werden ihn mit der Regierungserklärung aufrufen.
Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Jagd in Hessen
im Ausgleich der Interessen gestalten, Drucks. 19/2458. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 78. Wir können ihn zusammen mit den Tagesordnungspunkten 54 und 76 aufrufen.
Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend bäuerliche Milchviehhaltung in Hessen sichern, Drucks. 19/2459. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird er Tagesordnungspunkt 79. Wir werden ihn zusammen mit Tagesordnungspunkt 48 aufrufen.
Schließlich habe ich noch mitzuteilen, dass zu Tagesordnungspunkt 15, dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Melderechts, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Glücksspielgesetzes, Drucks. 19/2425 zu Drucks. 19/1979, ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/2460, eingegangen ist. Das hatte ich als formelle Mitteilungen zu sagen.
Meine Damen und Herren, ich werde jetzt Tagesordnungspunkt 2 aufrufen und habe einige geschäftsleitende Mitteilungen zu machen, bevor ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort erteile.
Mit Tagesordnungspunkt 2 rufe ich die Tagesordnungspunkte 23, 25, 27, 29, 36, 44, 61, 62, 63, 65, 66, 74 und 75 sowie Tagesordnungspunkt 77, das ist der Dringliche Entschließungsantrag, den ich eben angesprochen habe, der Ihnen jetzt vorliegt, auf.
Zu diesen Tagesordnungspunkten werden drei mündliche Fragen – eine wurde zurückgezogen – jetzt mit aufgerufen werden. Wir werden sie als Erstes beantwortet bekommen.
Deswegen rufe ich jetzt als Erstes Frage 358 des Herrn Abg. Weiß auf. Herr Weiß, Sie haben das Wort.
Wieso hat Ministerpräsident Bouffier zur Begründung seiner Forderung nach Abschaffung von Geldleistungen für Flüchtlinge behauptet, dass ein Lehrer in Albanien 50 € verdiene, während ein albanischer Lehrer nach Recherchen von hr-info tatsächlich mindestens 300 € im Monat verdient?
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Abg. Weiß, nachdem in der öffentlichen Diskussion die Einkommensverhältnisse in Albanien thematisiert wurden, bezog sich der Ministerpräsident in seinen Aussagen auf die offiziellen Angaben der albanischen Regierung. Demnach beträgt der Min
destlohn in Albanien ca. 150 €. Der Durchschnittslohn – das ist das gesamte verfügbare Einkommen, von dem der gesamte Lebensunterhalt einer Familie bestritten werden muss – beträgt ca. 300 € monatlich.