Herr Abg. Quanz, wir haben keineswegs resigniert, sondern in den Gremien der Kultusministerkonferenz durchaus die Beobachtung gemacht, dass die Gestaltungsspielräume, die die Vereinbarung über die Sekundarstufe II, die die grundlegenden Bestimmungen für die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe enthält, den Ländern lässt, an einigen Stellen zu Abweichungen in den Regelungen der Länder geführt haben.
Dies wird derzeit in den Gremien der KMK besprochen – in der Arbeitsgemeinschaft gymnasiale Oberstufe, der Schulausschuss der KMK wird sich damit beschäftigen, anschließend sicherlich die Amtschefkonferenz und dann die KMK selbst. Wir sind im Rahmen der Gremien also dabei, auf dieses Phänomen einzugehen, und zwar mit der klaren Zielsetzung, hierbei zu einer größeren Einheitlichkeit zu kommen.
Wurde die Auszahlung von Fördermitteln für die gemeinsame Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher aus dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) gesperrt?
Frau Abg. Hartmann, die Module aus dem Bildungs- und Erziehungsplan zur Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher werden weiterhin angeboten. Seitens des Hessischen Kultusministeriums werden dafür auch keine Fördermittel, sondern Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen nach der uns von dort erteilten Auskunft die zugesagten Mittel ungekürzt zur Verfügung.
Liegen Zahlen vor, in welchem Umfang diese Fortbildungsmaßnahmen jeweils von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Erzieherinnen und Erziehern in Anspruch genommen wurden?
Frau Abg. Hartmann, ich gehe davon aus, dass wir Zahlen darüber vorliegen haben oder jedenfalls ermitteln könnten. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir diese auf eine entsprechende Frage hin erst ermitteln müssten.
Welcher Anteil der Arbeitszeit aus der Zuweisung von 18 Stunden für Intensivklassen steht für die erforderliche Arbeit mit Eltern von Flüchtlingskindern zur Verfügung?
Frau Abg. Geis, die Arbeitszeit der Lehrkräfte setzt sich generell aus der unterrichtlichen Tätigkeit im engeren Sinne zusammen, die nach der wöchentlichen Pflichtstundenzahl entsprechend der Verordnung über die Pflichtstunden für Lehrkräfte definiert wird. Diese Pflichtstunden decken jedoch nur einen Teil der Gesamtarbeitszeit der Lehrkräfte ab, die ansonsten wie alle anderen Beamten eine 42-, 41oder 40-Stunden-Woche haben.
Die nicht durch die Pflichtstundenverordnung festgelegte Arbeitszeit entfällt unter anderem auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, auf die Teilnahme an Konferen
zen und ähnliche Tätigkeiten im Rahmen des Lehrerberufs. Dazu zählt auch die sogenannte Elternarbeit.
Diese umfasst im Rahmen des gemeinsamen Erziehungsauftrags die gesamte Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus, wie sie in § 3 Abs. 12 des Hessischen Schulgesetzes vorausgesetzt wird. Konkretisiert wird dies unter anderem in § 72 des Hessischen Schulgesetzes, der die Informationsrechte der Eltern festschreibt, in § 100 Abs. 2 in Bezug auf die Erziehungsvereinbarungen zwischen Schule und Eltern, in § 107 betreffend die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft und Klassenelternschaft und in § 6 der Dienstordnung, die wiederum auf die Zusammenarbeit mit den einzelnen Eltern abzielt.
Nichts anderes gilt für die Unterrichtsstunden in Intensivklassen. Auch hier umfassen sie die in der Frage genannten 18 Stunden – bei dieser Gelegenheit darf ich darauf hinweisen, dass diese 18 Stunden nur in der Grundschule gelten. In der weiterführenden Schule haben wir 22 Stunden und in der beruflichen Schule im Rahmen des InteA-Programms 28 Stunden.
Unabhängig davon, wie viele Stunden es jeweils sind, umfassen sie immer nur die engere Unterrichtstätigkeit, d. h. in diesem Fall die Intensivsprachförderung. Die eben beschriebenen weiteren beruflichen Pflichten der Lehrkräfte sind untrennbarer Teil der Stundenzuweisung, ohne dass auf die Stunde genau der jeweilige Anteil von Elternarbeit, Konferenzarbeit usw. beziffert werden kann. Dies ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig und kann nicht entsprechend vorgegeben werden.
Herr Kultusminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die 18 Stunden reine Unterrichtszeit sind und dass darüber hinaus die Elternarbeit – wie auch immer – geregelt werden muss?
Frau Abg. Geis, Sie haben mich insofern richtig verstanden, als in der Tat diese 18, 22, 28 Stunden reine Unterrichtszeit sind und die Elternarbeit – wie auch sonst in allen anderen Schulformen und Bildungsgängen – von der Arbeitszeitverpflichtung der Lehrkräfte abgedeckt wird, die über die Pflichtstundenanzahl, die sie jeweils im Unterricht zu leisten haben, hinausgeht.
Gibt es Ideen oder Projekte zu der Frage, wie Lehrerinnen und Lehrer in hessischen Schulen mit Eltern von Flücht
lingskindern Elternarbeit betreiben können, oder ist geplant, dass es dafür eine weitere Zuweisung gibt?
Frau Abg. Geis, zunächst einmal handelt es sich hierbei um Elternarbeit. Damit haben unsere Lehrkräfte auch sonst Erfahrung. Sie muss überall und in jeder Form geleistet werden. Wir haben natürlich auch Projekte, wie z. B. „elan“, womit diese Elternarbeit weiter verbessert werden soll und kann. Natürlich sammeln wir – und haben wir in der Vergangenheit schon gesammelt – besondere Erfahrungen mit der Schülerklientel im Intensivsprachunterricht. Aber nach den uns vorliegenden Informationen gibt es hier keinen qualitativen Unterschied in der Art und Weise der Elternarbeit, die geleistet werden muss. Es gibt natürlich praktische Herausforderungen wie beispielsweise die sprachliche Kommunikation. Aber das ist keine Frage, die Sie über eine Stundenzuweisung an Lehrkräfte lösen könnten.
Wie beurteilt sie anlässlich der erneuten Flucht aus dem Maßregelvollzug in Hadamar die geplante Übertragung von Sicherheitsaufgaben an das Pflegepersonal?
Frau Abgeordnete, die Landesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Auffassung, dass Sicherheitsaufgaben vom Pflegepersonal wahrgenommen werden sollen, zu ändern. Der Einsatz eines Sicherheits- und Wachdienstes in der forensischen Klinik in Hadamar war und ist der Tatsache geschuldet, dass die Häuser, in denen die Maßregel vollzogen wird, nicht als forensische Klinik errichtet worden sind. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Gebäude und die Umzäunung baulich nachgerüstet. Mit dem Bezug des Neubaus Anfang nächsten Jahres wird in Hadamar eine bauliche Sicherheit gewährleistet sein, die dann den Anforderungen entspricht.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, bei der Gesellschaftsjagd handelt es sich um ein traditionelles Ereignis, das bereits seit Jahren stattfindet. Zur Gesellschaftsjagd mit dem Ministerpräsidenten Volker Bouffier stehen rund 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Jagdwesen, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft auf der Gästeliste. Darunter befinden sich auch Mitglieder des Hessischen Landtags, sprich: des Umweltausschusses. So ist aus Ihrer Fraktion die fachpolitische Sprecherin, Frau Schott, herzlich zur Teilnahme eingeladen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was? – Holger Bellino (CDU): Horrido! – Norbert Schmitt (SPD): Da möchte ich kein Hase sein! – Weitere Zurufe)
Frau Ministerin, sehen Sie die Organisierung dieser Gesellschaftsjagd durch Ihr Ministerium als eine wesentliche, zentrale Aufgabe an, oder würden Sie sagen, dass hier grundsätzliche Überlegungen tangiert sind?
Herr Schaus, mein Ministerium ist durch diese Gesellschaftsjagd nicht belastet. Das leitet fast zur zweiten Frage über, wie das organisiert ist und was es kostet.
Hessen-Forst macht ab dem Herbst sowieso Gesellschaftsjagden, Gemeinschaftsjagden in vielfältiger Art und Weise. Dies ist eine Art der Gemeinschaftsjagd. Von daher ist es im ganz üblichen Rahmen dessen, was sonst stattfindet.
Frau Ministerin, halten Sie es nicht für problematisch, dass ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wenn Jagdverordnung und Jagdgesetz im Hessischen Landtag beraten werden, ei