Protokoll der Sitzung vom 22.09.2015

Die zuständigen hessischen Umwelt- und Verkehrsministerien haben sich in der Vergangenheit darauf verständigt, den Bestand und Zustand aller Amphibienschutzanlagen mittels einer Befragung von Straßenbau- und Naturschutzverwaltung sowie der Naturschutzverbände zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit noch nicht vor. Wenn diese vorliegen, was voraussichtlich in Kürze der Fall sein wird, wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Keine ergänzende Frage?

(Torsten Warnecke (SPD): Vielen Dank!)

Dann kommen wir zur Frage 365. Frau Abg. Barth.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird die Rechtsverordnung über die Einrichtung eines Beirats zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanten Bestandteilen nach § 4 Abs. 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes veröffentlicht, damit der Beirat sich anschließend konstituieren kann?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die Ressortanhörung zu der Rechtsverordnung ist zwischenzeitlich abgeschlossen, ebenso die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Hessische Ministerium der Justiz. Wir sind momentan noch bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und gehen davon aus, dass wir, wenn diese Auswertung vorgenommen worden ist, die Rechtsverordnung zeitnah – wahrscheinlich im nächsten Monat – veröffentlichen können.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Barth.

Ist es nicht so, dass der Beirat zwingend gegründet werden musste, um die ab 1. September für Verkehrsdienstleistungen zugrunde zu legenden maßgeblichen Tarifverträge festzulegen? Oder, anders gefragt: Sind wir denn damit nicht schon weit im Verzug?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, wir sind noch im Zeitplan.

(Zurufe von der SPD: Noch!)

Noch eine Zusatzfrage, Frau Abg. Barth.

Haben Sie einen Überblick, wie viele Ausschreibungen von Verkehrsdienstleitungen von Kommunen oder Kreisen seit Monatsbeginn bereits laufen oder gelaufen sind, ohne dass das neue Gesetz angewendet werden konnte?

Herr Staatsminister Grüttner.

Eine diesbezügliche Auflistung liegt mir nicht vor.

Wir kommen zur Frage 366. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch sind zum neuen Schuljahr die landesweiten durchschnittlichen Klassengrößen der 5. Klassen im gymnasialen Bildungsgang in der Organisationsform G 8 und in der Organisationsform G 9?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, auf der Basis der uns zurzeit vorliegenden validierten Prognosedaten – ich mache darauf aufmerksam: das sind im Moment noch die Prognosedaten, weil die endgültigen Daten erst Anfang Oktober vorliegen werden – beträgt im gymnasialen Bildungsgang der Organisationsform G 8 die landesweite durchschnittliche Klassengröße der 5. Klasse zurzeit 28 Schülerinnen und Schüler pro Klasse und in der Organisationsform G 9 26,8 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.

Frage 367, Frau Abg. Erfurth.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erfahrungen hat sie mit dem Projekt „Sachbearbeitung Qualitätsmanagement“ gemacht?

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Die Erfahrungen, die wir an der Stelle gemacht haben, sind in der Tat sehr gut. Die tägliche Arbeit in den Finanzämtern ist – wer schon einmal ein Finanzamt besucht hat, weiß es – von einem Massengeschäft geprägt, in dem Steuererklärungen insbesondere im Arbeitnehmerbereich mit großen Mengen an Daten manuell zur Verfügung gestellt und dann entweder manuell in das elektronische Verfahren oder gescannt in das elektronische Verfahren überführt werden müssen.

Jedenfalls muss aber das Ziel der Verwaltung sein, diese großen Massenverfahren möglichst ressourcenschonend zu bearbeiten; denn wir wissen aus der Statistik, dass der durchschnittliche Mehrertrag aus der Bearbeitung einer durchschnittlichen Arbeitnehmerveranlagung 60 € beträgt. Gleichwohl weisen einzelne Arbeitnehmererklärungen aus dem Massengeschäft Besonderheiten auf, die jedenfalls in der normalen standardisierten Bearbeitung nicht mit der notwendigen Gründlichkeit erfasst werden können – es sei denn, die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine besondere Expertise.

Deshalb haben wir an zwei hessischen Finanzämtern einen Modellversuch projektiert, in dem die betreffenden Steuerfälle aus den Veranlagungsteilbezirken herausgenommen werden, die besondere Merkmale wie Auslandsbezug, kürzliche Veräußerung von Kapitalanteilen und Ähnliches enthalten haben, die dann von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet werden.

Die ersten Erfahrungen, insbesondere die daraus gewonnenen Mehrerträge in zwei sehr aufkommensstarken Finanzämtern, stimmen hoffnungsvoll. Wir haben sie nun auf die Hälfte der hessischen Finanzämter ausgeweitet und werden das Projekt umfassend evaluieren, um dann zu entscheiden, ob es zu einer flächendeckenden Ausweitung kommen wird.

Frage 368, Herr Abg. Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um in der Kultusministerkonferenz (KMK) darauf hinzuwirken, dass die Konditionen zur Feststellung der Abiturnoten vereinheitlicht werden?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Quanz, ich gehe zunächst davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Berechnung der Gesamtqualifikation bezieht, also das, was man landläufig als „Abiturdurchschnittsnote“ bezeichnet.

(Abg. Lothar Quanz (SPD) nickt.)

Diese Berechnung der Gesamtqualifikation ist in Anlage 1 der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II geregelt. Das ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Neufassung vom 6. Juni 2013. Die Anlage 2 dieser Vereinbarung enthält auch eine tabellarische Übersicht über die Zuordnung der erreichten Punktzahl der Gesamtqualifikation.

Die Abiturnote in jedem Prüfungsfach der Abiturprüfung – nicht die Durchschnittsnote – wird in einem Verfahren festgelegt, das in der KMK-Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom 13. Dezember 1973 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 sowie in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, den sogenannten EPA, für das jeweilige Fach geregelt ist.

Ab der Abiturprüfung 2017 treten in den Fächern Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen – also Englisch und Französisch – die entsprechenden Regelungen der KMK-Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 an die Stelle der derzeit noch geltenden Regelungen der EPA. Insofern bestehen diese Konditionen zur Festlegung auch der fachbezogenen Abiturnoten bereits, und es bedarf keiner Initiativen der Landesregierung, um sie zu erreichen.

Inwiefern es bei der praktischen Anwendung dieser festgelegten Konditionen zu Abweichungen bzw. Problemen gekommen ist, wird zurzeit in den Gremien der KMK geprüft. Daran beteiligt sich auch Hessen. Sofern sich Nachsteuerungsbedarf zeigen sollte, wird auch dies in den Gremien diskutiert, und gegebenenfalls werden die dazu erforderlichen Beschlüsse gefasst und die dazu erforderlichen Maßnahmen in den Ländern umgesetzt. Auch an dieser Diskussion und der entsprechenden Umsetzung von Maßnahmen wird Hessen sich selbstverständlich beteiligen.

Im Übrigen waren schon in den bisherigen EPA – und werden künftig in dem neu zu schaffenden Aufgabenpool sein – selbstverständlich auch Erwartungshorizonte und Leitlinien für die Bewertungen enthalten, die einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass vergleichbare Leistungen verlangt und auch ähnlich benotet werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Nun wissen wir, dass die Abiturnote gerade für viele Studienanfänger immense Bedeutung hat, besonders in Numerus-clausus-Fächern. Wie kommentieren Sie folgenden Sachverhalt? 2013 schlossen in Thüringen 38 % aller Abiturprüflinge mit einer Eins vor dem Komma ab. Im angrenzenden Niedersachsen gelang es nicht einmal halb so vielen Schülern, nämlich nur 16 %.

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Quanz, ich glaube, diese Frage lässt sich nicht unter Bezugnahme auf die Konditionen beantworten, sondern das ist vermutlich auch eine Frage der Bewertungsmaßstäbe. Auch hierzu befinden wir uns zwischen den Ländern permanent im Gespräch, um zu möglichst einheitlichen Vorstellungen zu kommen. Aber auf der Ebene der Kultusministerkonferenz können wir natürlich nicht eine Art vorgegebenen Prozentsatz für Einserabiture in den 16 Bundesländern festlegen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz kommentierte:

Einen Bundesdurchschnitt zu den Abiturnoten bilden wir grundsätzlich nicht, da die Abiturprüfungen in den Ländern recht unterschiedlich sind.

Reichen die von Ihnen angeführten angedachten Maßnahmen aus, um nicht zu sagen, wir hätten resigniert?

Herr Kultusminister.