Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Deswegen ist es richtig, dass wir die regionalisierte Werbung einschränken bzw. verbieten, um den Schutz unserer hessischen Verlage zu gewährleisten. Ich glaube, für uns in Hessen ist das eine wichtige Entscheidung. Es ist eine wichtige Regelung, die in diesem Staatsvertrag getroffen wird. Deswegen wird meine Fraktion beiden Regelungen zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Staatsminister Wintermeyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die sich abzeichnende fraktionsübergreifende Zustimmung in diesem Hause möchte ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken, die in der Diskussion eine Rolle gespielt haben. Beginnen möchte ich mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

In der ersten Lesung und in den Ausschussberatungen ist deutlich geworden, dass dieser Staatsvertrag von einer breiten Mehrheit des Landtags getragen wird. Ich begrüße dies ausdrücklich; denn der vorliegende Staatsvertrag hat den Anspruch, in den Gremien des ZDF mehr Staatsferne und mehr Vielfalt zu gewährleisten, so, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgesehen hat.

Lieber Kollege Rentsch, es ist sicherlich bedauerlich, dass dort weniger Bundesvertreter sitzen; aber das liegt einfach daran, dass man den Fernsehrat erheblich hätte erweitern müssen, um dafür zu sorgen, dass die Zahl der staatsnahen Vertreter durch die Drittelregelung nicht reduziert wird. Wir haben uns in den Ländern für eine Verkleinerung entschieden, damit das Gremium arbeitsfähig ist.

Herr Kollege Rentsch, es gehört zur Wahrheit dazu, zu sagen: Das ZDF ist eine Anstalt der Länder und keine Anstalt des Bundes. Die Bundesländer legen Wert darauf – auch wir Hessen –, dass sie mindestens einmal vertreten sind. Die Vertreter der 16 Bundesländer machen ein Drittel des Fernsehrats aus. Nehmen Sie die Zahl mal drei, und dann wissen Sie, wie groß ein Fernsehrat wird. Von daher ist der Anteil der Bundesvertreter reduziert worden. Es gibt dort auch noch für die kommunalen Vertreter einen Sitz. Daher musste bei den Vertretern des Bundes einfach etwas abgezogen werden.

Meine Damen und Herren, wie geht es mit den Staatsverträgen nun weiter? Die Länder werden als Nächstes auch den Deutschlandradio-Staatsvertrag an die Karlsruher Vorgaben anpassen. Auf politischer Ebene werden wir uns hiermit im nächsten Frühjahr ausführlich zu befassen haben.

Gern möchte ich in diesem Rahmen auch einige Anmerkungen zu dem Gesetz über den Hessischen Rundfunk machen. Hier gilt es zunächst festzuhalten, dass der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, wie man feststellt, wenn man ihn mit den Rundfunkräten anderer Landesrundfunkanstalten oder auch dem noch bestehenden des ZDF vergleicht, schon heute besonders staatsfern ausgerichtet ist. Aus Sicht der Landesregierung besteht hier kein gravierender Änderungsbedarf.

Anpassungsbedarf wird es aber in einer Reihe ganz anderer Bereiche geben. Ich nenne sie stichwortartig: Transparenz, Inkompatibilität, Karenzregelungen, die Quotenregelung oder die Dynamisierung der Gremienzusammensetzung, insbesondere des Verwaltungsrats.

Die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks endet zum Jahresende 2016. Eine Novellierung des hr-Gesetzes sollte aus Sicht der Landesregierung rechtzeitig erfolgen, sodass die neue Amtsperiode des Rundfunkrats – sie beginnt im Januar 2017 – nach neuem Recht stattfinden kann. Die Landesregierung wird diesem Hohen Haus in der ersten Jahreshälfte 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf hierzu vorlegen.

Ich komme zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auch dazu will ich nur eine kurze Anmerkung machen. Ich begrüße es, dass sich die Mehrzahl der Fraktionen in der ersten Lesung klar zum Ziel des 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrags bekannt hat.

Dass wir in Zeiten digitaler Medien, neuer Nutzungsgewohnheiten und neuer Werbeformen mit dem 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Regelung mit Ewigkeitsgarantie schaffen, ist uns allen sicherlich bewusst. Dennoch ist es in der derzeitigen Situation ein gutes und richtiges Signal, dass sich die meisten Fraktionen des Hessischen Landtags weiterhin für den Erhalt und die Absicherung der wirtschaftlichen Grundlagen unserer regionalen Zeitungen und für die Hörfunk- und Fernsehanstalten des Landes einsetzen. Insofern freue ich mich auf die breite Zustimmung dieses Hauses für beide Rundfunkänderungsstaatsverträge.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen.

Ich lasse zunächst über den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abstimmen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Die FDP ist dagegen. Stimmenthaltungen? – Damit ist das mehrheitlich beschlossen, und der Gesetzentwurf wird zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.

Jetzt kommen wir zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? – Die FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften – Drucks. 19/2670 neu zu Drucks.

19/1980 –

Herr Kollege May ist Berichterstatter. Er hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe die Ehre, die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vorzutragen. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge, Drucks. 19/2432 und Drucks. 19/2652, in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe auch die Ehre, den Gesetzentwurf heute zu besprechen. Wir haben die Novelle des Hochschulgesetzes Anfang des Jahres in Form des Regierungsentwurfs besprochen. Der Regierungsentwurf war schon sehr gut, denn er hat bereits zentrale Anliegen der schwarz-grünen Koalition beinhaltet. Einer der wichtigsten Bestandteile dieses Gesetzentwurfs ist unzweifelhaft die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche der Fachhochschulen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf daher auch die Gelegenheit nutzen, die Präsidenten der Fachhochschulen aus Wiesbaden, Fulda, Frankfurt und der Technischen Hochschule Mittelhessen, die in Gießen und Friedberg sowie an vielen anderen Orten verortet ist, heute in unserer Mitte begrüßen. Es zeigt, welch wichtigen Schritt wir heute gehen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die Maßnahme war im Anhörungsverfahren nicht ganz unumstritten. Die Universitäten haben leise Skepsis geäußert, aber die große Mehrheit der Anzuhörenden hat sich doch sehr positiv geäußert. Ich darf das renommierte CHE hervorheben, welches damals sagte:

Das CHE begrüßt daher grundsätzlich die Überlegung, an Fachhochschulen eigenständige Promotionen zu ermöglichen.

Die VhU sagte, dies entspreche der tatsächlichen Entwicklung der Fachhochschulen. Es sei nur konsequent. Auch die Gewerkschaft ver.di äußerte sich sehr positiv.

Für uns als GRÜNE ist schon seit Langem klar, dass die Fachhochschulen, die mit der Neuregelung des Gesetzes Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen werden, diesen weiteren Entwicklungsschritt gehen können, da sie sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt haben, was die Forschungs- und Innovationskraft angeht. Von daher erhoffen wir uns von diesem Schritt, dass die Innovationskraft, die dort entwickelt wurde, und der Wissenstransfer vor allen Dingen mit kleinen und mittleren Unternehmen einen weiteren Schub erhält. Wir glauben, dass dies unserem Land sehr guttun wird.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch gegen die im Ausschuss vorgebrachten Änderungswünsche von FDP und SPD stellen, die quasi gesagt haben, man müsste noch einmal eine Runde drehen und schauen, ob man es nicht auf andere Art und Weise hinbekommen würde. Dazu muss ich sagen: Diese Forderung kommt ein paar Jahre zu spät.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

In der letzten Wahlperiode war es sozusagen der vordringliche Weg, dass man auf die Universitäten zugegangen ist und gesagt hat: Macht es kooperativ. – Der kooperative Weg wird auch in Zukunft möglich sein. Wir ermöglichen dort sogar noch mehr. Aber aufgrund der Erfahrungen, die wir dort gemacht haben, bin ich mir sicher, dass wir jetzt den nächsten Schritt gehen müssen. Was die Qualitätsstandards angeht – denn es wird gefragt, ob dort die entsprechende Qualität vorhanden sein wird –, sage ich: Auch da beugen wir vor, indem wir das so machen, dass wir mit der Verordnung zunächst die Forschungsstärke feststellen.

Gleichzeitig sagen wir: Das Promotionsrecht ist auf Zeit verliehen, weil wir danach eine ernsthafte Evaluation machen wollen. – Ich habe aber überhaupt keine Sorgen, dass es an der Qualität mangeln wird. Ich vertraue darauf, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften hervorragende Arbeiten abliefern werden, dass wir diesen Schritt nicht bereuen, sondern dass viele andere Bundesländer diesen Schritt nachvollziehen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie der Abg. Janine Wissler (DIE LIN- KE))

Ich habe gesagt, dass der Regierungsentwurf schon bei der Einbringung sehr gut war. Wegen der Kürze der Redezeit kann ich die vielen wichtigen Maßnahmen jetzt nur stichpunktartig darstellen: Umsetzung der Lissabon-Konvention, für die Studierenden und deren Mobilität sehr wichtig; das Teilzeitstudium und der Master werden möglich gemacht; der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte wird erleichtert; die Drittmitteltransparenz wird eingeführt; das 3-R-Tierschutzprinzip für Forschungen mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten wird eingeführt;

(Beifall der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

und wir führen den Tenure Track ein und damit bessere Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler. Auch verstärken wir die gemeinsame Verantwortung der Hochschulstatusgruppen. All das sind wichtige Anliegen des Koalitionsvertrags. Von daher war der Gesetzentwurf schon bei der Einbringung sehr gut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Von daher haben wir den Anzuhörenden bei der Anhörung sehr aufmerksam gelauscht und viele Anregungen der Anzuhörenden aufgenommen. Deswegen haben wir beantragt, dass wir im Bereich der sogenannten akademischen Hilfskräfte eine Änderung herbeiführen, nämlich den Begriff „akademische Hilfskräfte“ zu streichen, und stattdessen haben wir den Begriff „studentische Hilfskräfte“ konkretisiert. Damit haben wir die Bedenken vonseiten der Hochschulen, der Gewerkschaften und der Studentenorganisationen aufgenommen.

Wir haben den Adressatenkreis geöffnet und eine Mindestbefristungsdauer eingeführt. Wir haben gesagt, dass die Befristungen, die eingefügt worden sind, ganz klar von den Befristungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes getrennt gesehen werden müssen; das ist § 75 Abs. 2. Damit nehmen wir viele Bedenken, die dort geäußert wurden, auf und kommen zu einer sehr vernünftigen Regelung, wie ich finde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ein weiterer Punkt, den wir aufgenommen haben, war das Begehr, das vor allen Dingen vonseiten der Studentenorganisationen vorgebracht wurde, die Beteiligungsmöglichkeiten der Studierenden zu stärken. Wir haben jetzt so große Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, wie sie sonst kein anderes Landeshochschulgesetz vorsieht. Damit schaffen wir es, dass die Gremien der Studenten in Bezug auf Belange, die sie angehen, wie die Studienorganisation, sowohl auf Fachbereichsebene als auch auf der gesamten

Hochschulebene ein Initiativrecht haben und dass sie bei allen Fragen, die ihnen wichtig sind, angehört werden müssen. Das war uns als Koalition wichtig, weil es uns darum geht, das Miteinander der Statusgruppen in gemeinsamer Verantwortung für die Hochschulen zu stärken. Von daher ist das, glaube ich, ein sehr richtiger Weg, den wir hier gehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir haben aus der Anhörung die Anregung betreffend Tenure Track mitgenommen, die Qualifikationsprofessuren. Wir stellen klar, dass wir die Entwicklungszusage als Regelfall für die Qualifikationsprofessur sehen. Wir haben klargemacht, dass wir ein verringertes Lehrdeputat verankert haben wollen. Wir sind auf die Anregung eingegangen, dort weniger Mindestvoraussetzungen vorzusehen, was die Vorqualifikationen angeht. Auch hiermit gehen wir denjenigen, die wir angehört haben, große Schritte entgegen, um die Maßnahme praktikabler zu machen.

Wir ermöglichen mit dem Zusatz zu § 55 Abs. 2 etwas, was uns in dieser Woche schon sehr häufig beschäftigt hat: dass die Hochschulen kostenlose Gasthörerschaften für Geflüchtete einrichten können. Das gibt es teilweise schon; wir legalisieren das damit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Judith Lannert (CDU))