Ihr Parteikollege und Bundestagskandidat, Jochen Nagel, der dem Landesverband der GEW vorsteht – da sieht man die geistige Verbindung –, ist der Totengräber des Berufsbeamtentums.
Wir stehen zu guten Beamten. Wir stehen zu der fantastischen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Wir werden auch dafür Sorge tragen, dass der Dienst in Hessen, sei es als Lehrer oder als Polizist, weiter attraktiv bleibt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen empfehle ich den GEW-Mitgliedern bei aller Wertschätzung, zu überprüfen, von welchen Funktionären sie sich vertreten lassen.
Ich komme zum Schluss. – Zu der Stellungnahme des dlh und seinem Bezug zu den Privilegien des Berufsbeamtentums hat Kollege Greilich alles gesagt. Aber abschließend, Herr Präsident, Ihr Einverständnis vorausgesetzt: Es gibt viele Internetportale, da gibt es auch den „Lehrerfreund“. Dort ist eine Tabelle mit einem Vergleich der Lehrergehälter zu finden, in der die Abweichungen vom Bundesdurchschnitt dargestellt sind. Die Zahlen gelten für das Jahr 2010 und das Jahr 2015. Da steht Hessen auf dem drittbesten Platz, 7 % über dem Bundesdurchschnitt.
Weiterhin sehr gut verdienen Lehrerinnen und Lehrer laut Besoldungsordnung in Hamburg, … Hessen und in Sachsen-Anhalt...
Vielen Dank, Herr Kollege Armin Schwarz. – Das Wort hat der Abg. Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktionsvorsitzender.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht des Beamtenbunds, der GEW und anderen Gewerkschaften, sich für bessere Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten einzusetzen.
Natürlich ist die Frage, ob man ein Tarifergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen kann, eine Frage, die auch wir gern mit Ja beantwortet hätten. Natürlich hätten auch wir gern das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
So ist das auch oft geschehen. Wir müssen allerdings Abwägungen zwischen den Notwendigkeiten, zu einem ausgeglichenen Landeshaushalt zu kommen, und den Kosten, die die Übertragung des Tarifergebnisses für uns verursacht hätte, treffen. In dieser Abwägung, und nicht aus Daffke, oder weil uns das leichtgefallen wäre, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Übertragung nicht ging. Wir mussten den Anstieg der Beamtenbesoldung begrenzen. Wir reden aber immer noch über einen Anstieg der Beamtenbesoldung in Hessen.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): In diesem Jahr nicht!)
Es ist das gute Recht der GEW, des Beamtenbunds und anderer Gewerkschaften, gegen solche Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags zu protestieren und zu demonstrieren. Das Demonstrationsrecht ist in unserem Land ein hohes Gut, und es steht selbstverständlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu, egal ob sie Angestellte sind, egal ob sie Beamtinnen und Beamte sind. Dieses Protestrecht steht allen Menschen zu. Dieses Protestrecht haben sie. Deswegen ist es auch normal, dass dieses Protestrecht ausgeübt wird. Das müssen wir aushalten. Weil wir dieses Demonstrationsrecht so hoch achten, halten wir Demonstrationen gegen unsere Politik sehr gut aus.
Wir hören auch die Argumente, die in solchen Demonstrationen und Protesten geäußert werden. Das ist gar keine Frage. Das alles gehört zur Demokratie und ist ein gutes Recht.
Es ist nicht das Recht des Beamtenbunds, der GEW und anderer Gewerkschaften, Beamtinnen und Beamte zum Streik aufzurufen. Dieses Streikrecht gibt es für Beamtinnen und Beamte eben nicht. Das gibt es nur für die Angestellten. Deshalb ist es richtig, sich für die Interessen der Beamtinnen und Beamten einzusetzen. Es ist richtig, zu demonstrieren. Aber es ist eben falsch, zu streiken; denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Man kann sich auch nicht einfach aussuchen, an welche Rechte man sich hält oder welche Urteile man für maßgeblich hält oder nicht. Gerade Beamtinnen und Beamte können das nicht; denn sie vertreten diesen Staat, sie vertreten
diese Rechtsordnung. Da hilft es eben nicht, dass man auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Bezug nimmt, die unter bestimmten Bedingungen ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte bejaht hat, wenn man gleichzeitig weiß, dass das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass diese Regelung in Deutschland keine Anwendung findet. Man kann es sich nicht aussuchen, an welches Recht man sich hält, sondern man muss sich an das geltende Recht halten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Europäisches Recht ist höheres Recht!)
Herr Schaus, das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass es, damit diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland wirksam wird, einer gesetzgeberischen Handlung bedarf.
Das ist das geltende Recht – im Einklang mit Europa, im Einklang mit dem Bundesrecht. Herr Schaus, daran müssen auch Sie sich halten, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Wir können über eine Änderung des Rechts reden. Wir können auch darüber reden, ob dieses Recht vielleicht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert wird.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nein, das muss es nicht, wenn der Europäische Gerichtshof gesprochen hat!)
All das gehört zum Rechtsstaat dazu, und all das ist in Ordnung. Wenn wir eine andere Rechtsgrundlage haben, dann haben wir auch eine andere Debatte.
Aber solange es das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gibt, müssen sie sich daran halten, im Übrigen auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Es ist eines der Argumente für das Beamtentum bei Lehrerinnen und Lehrern, dass nicht gestreikt wird, dass sich die Eltern, die Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, dass Unterricht erteilt wird. Das ist einer der elementaren Gründe, warum wir Lehrerinnen und Lehrer verbeamten. Deshalb steht es nicht im Belieben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, ob sie sich an geltendes Recht hält oder nicht.
Ich glaube, es ist auch nicht im Interesse der Beamtinnen und Beamten, diese Debatte zu führen. Denn wenn es keinen Unterschied zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten mehr gibt, dann wird sehr schnell auch die Debatte geführt: Wofür brauchen wir dieses Beamtentum eigentlich?
Deshalb steht es nicht im Interesse der Beamtinnen und Beamten, diese Debatte zu führen. Der Beamtenbund hat das auch sehr deutlich festgestellt, indem er begrüßt hat, dass das Bundesverwaltungsgericht das Streikverbot bekräftigt hat. Der Verband Bildung und Erziehung hat das
auch ausdrücklich begrüßt, weil sie wissen: Wer das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte infrage stellt, der legt die Axt an das Beamtentum. – Das wollen wir GRÜNE und diese Koalition ausdrücklich nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, die Debatte hat zwei Aspekte; Kollege Greilich hat darauf hingewiesen. Der eine ist die beamtenrechtliche Seite. Überwiegende Rechtsprechung in Mitteleuropa ist, dass Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen. Das kann einem passen oder auch nicht passen. Das muss dann auch jede Beamtin und jeder Beamte wissen und respektieren. Das war und ist die Rechtsposition der SPD-Fraktion.
Daraus folgt aber, unabhängig davon, ob die Sanktionen klug gewählt sind – man muss jetzt offensichtlich drei Juristen beschäftigen, um das alles zu administrieren; das kostet den Steuerzahler auch ein bisschen Geld; die Frage ist, ob das nötig ist –: Wenn Beamtinnen und Beamte bewusst Disziplinarmaßnahmen in Kauf nehmen, dann scheint etwas an der Ausgestaltung des Lehrerberufs respektive an der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nicht zu stimmen. Das ist der eigentliche Skandal. An der Stelle haben die LINKEN ausdrücklich recht.
Auch wenn Herr Schwarz eben zackig vorgetragen hat, dass Lehrer morgens pünktlich in der Schule zu sein haben,
bleibt es trotzdem dabei, dass die Unzufriedenheit in hessischen Amtsstuben – dazu möchte ich auch die Schulen zählen – groß ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der damalige Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Herr Tarek Al-Wazir, bei dem ich immer ganz genau hinhöre, was er sagt – denn es ist in der Regel beachtenswert, und vor allem sollte man es in Erinnerung behalten –,