Dazu gehört aber unzweifelhaft auch ein flächendeckendes Angebot an Schwimmbädern. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn die Kommunen mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet sind.
Von Golfplätzen habe ich nicht gesprochen, meine Damen und Herren von der CDU. Ich habe von Schwimmbädern gesprochen. Die sind mir viel wichtiger als Golfplätze, und ich hoffe, Ihnen auch.
Die Kommunen müssen mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die Bäder auch unterhalten zu können. Die Investitionsprogramme – lassen Sie mich das zum Schluss sagen –, wie das Ende 2012 ausgelaufene Hallenbadinvestitionsprogramm, können zwar für Sanierungen und Modernisierungen sorgen, die Aufrechterhaltung des Schwimmbadbetriebs ist jedoch nur durch eine ausreichende Finanzierung der laufenden Kosten sicherzustellen. Das erwarten wir von der neuen Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Herr Schaus schon ausgeführt hat, ist Ertrinken immer noch, oder schon wieder, die dritthäufigste Todesursache bei Kindern. Ich will nicht alle Zahlen der DLRG wiederholen. Es ist so, dass 30 bis 35 % aller unter
Obwohl Schwimmenlernen auch auf dem Plan von Grundschulen steht, haben viele Schülerinnen und Schüler nie die Gelegenheit, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Leider ist es auch gesellschaftliche Realität, dass viele Eltern ihre Erziehungsaufgaben nicht wahrnehmen können oder wollen, um ihren Kindern das Schwimmen beizubringen.
Kinder, die mit 13 oder 14 Jahren nicht schwimmen können, haben weitaus schlechtere Möglichkeiten, als Erwachsene sichere Schwimmer zu werden. Damit ist auch eine erhebliche Gefahr verbunden, wenn sie andere Wassersportarten ausführen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass in Bezug auf Schwimmenlernen auch der sozialdemokratische Grundsatz gelten soll, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Elternhaus nicht nur einen Anspruch auf gute Bildung haben sollten, sondern auch die Möglichkeit bekommen sollten, unabhängig davon, ob Eltern einen privaten Schwimmkurs finanzieren können, im Rahmen des schulischen Lernens auch schwimmen zu lernen.
Um dies gewährleisten zu können, brauchen wir auch in Zukunft wohnortnahe Schwimmbäder. Bereits heute haben wir die Situation, dass das nächste erreichbare Hallenbad mehr als 30 km entfernt ist. Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass sie die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass nicht noch mehr Schwimmbäder schließen müssen.
Sie sollte auch dafür sorgen, dass engagierte Lehrer auch zukünftig Schwimmunterricht erteilen können. Ich bin mir darüber klar, dass aufsichtstechnische Vorgaben notwendig sind. Ich würde mir aber wünschen, dass sie vor der Veröffentlichung auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität überprüft werden. Gerade für eine Koalition, die sich die Förderung von Ehrenamt auf ihre Agenda schreibt, halte ich es für selbstverständlich, dass sie Verordnungen und Erlasse nicht am grünen Tisch machen lässt, sondern vorher auch Praktiker befragt.
Es wäre naheliegend gewesen, Ihren ehemaligen Kollegen und LSB-Präsidenten zu fragen, ob dieser Erlass Sinn macht. Dann hätte er auch nicht nachgebessert werden müssen. Auch wenn das Kultusministerium reagiert und eine Übergangsfrist eingeräumt hat, sollten wir doch den Aufruf Ihres ehemaligen Kollegen, Herrn Dr. Müller, ernst nehmen und in unseren Köpfen verankern, dass damit
… Hessen bewusst zu einem Volk der Nichtschwimmer, Bewegungsmuffel und Übergewichtigen gemacht werden soll.
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Jetzt, wo wir einen Ministerpräsidenten haben, der heute leider nicht anwesend sein kann, der in seiner Zeit als Innenminister auch ein sehr engagierter Sportminister war – das kann man auch mal loben –,
würde ich erwarten, dass seine Kabinettsmitglieder den Kommunen nicht noch mehr Druck machen, was die Unterhaltung von Schwimmbädern als freiwillige Leistung anbelangt. Das ist eine freiwillige Leistung, die eigentlich Pflichtaufgabe ist.
Meine Kollegin Faeser hat heute Morgen ausgeführt, wie sich die Situation der Kommunen auswirkt, gerade was freiwillige Leistungen anbelangt, die keine freiwilligen Leistungen sind. Ich selbst komme aus einer der ärmsten Gemeinden in Hessen, einer Schutzschirmgemeinde. Denjenigen, die sagen, die Kommunen müssten erst einmal zum Sparen gezwungen werden, oder es müsse ein Mentalitätswechsel stattfinden, würde ich empfehlen, dort Politik zu machen.
Wenn man in einer Gemeinde die Sitzungsgelder schon auf 10 € zurückgefahren hat, alle Vereinsförderungen gestrichen hat, sich nur noch den Luxus eines Schwimmbads und eines Kindergartenbusses gönnt und der Kindergartenbus im Zuge des Beitritts zum Schutzschirm auch geopfert wurde, dann stellt sich die Frage: Was bleibt? – Ich hoffe, dass das Schwimmbad diese Landesregierung noch überlebt.
Für diejenigen, die in ähnlich finanzschwachen Kommunen Politik machen, muss es ein Hohn sein, in diesem Raum die Forderung zu hören, man müsse erst einmal sparen. Mir fällt dazu nur die Rede von dem nackten Mann ein.
In Art. 62a der Hessischen Verfassung ist geregelt, dass Sport den Schutz und die Pflege des Staats genießt. Daran sollten Sie sich halten. Sport – Schwimmen und Schwimmenlernen – ist keine freiwillige Leistung. Sie sollten dazu beitragen, dass die Grundlagen geschaffen werden, dass das umgesetzt werden kann, was auch im Curriculum für die Grundschulen steht, dass alle Kinder am Ende der Grundschulzeit den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nichts zur Verquickung von unabdingbaren schulischen Sicherungsmaßnahmen und kommunalen Aufgaben beitragen. Ob Schwimmbäder geschlossen oder weiter betrieben werden können, ist nicht die originäre Entscheidung dieses Hauses. Hierfür sind letztendlich vor Ort die Kreise, Kommunen, Träger oder Vereine zuständig. Wir können also nicht so tun, als könnten wir diese Problematik von hier aus lösen und damit den Schwimm
Wir müssen dafür sorgen, dass dort, wo Schwimmbäder zur Verfügung stehen, diese auch für den Schwimmunterricht der Schulen verfügbar sind und dieser Unterricht entsprechend abgesichert durchgeführt werden kann.
Ich möchte mich in den folgenden Ausführungen auf die Ihrem Antrag zugrunde liegende Aufsichtsverordnung konzentrieren. Natürlich kann man immer hinterfragen, ob man für jede Lebenssituation eine Verordnung oder ein Gesetz braucht. Wenn es allerdings um unsere Kinder geht, sind wir es den Eltern schuldig und sollten ihnen auch die Gewissheit geben, dass die Kinder, solange sie in einer unserer Einrichtungen – mit welchem Ziel auch immer – in Obhut sind, ordentlich und fachgerecht betreut bzw. beaufsichtigt werden.
So ist auch die Debatte um diese Verordnung zu verstehen. Für uns stehen die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler außerhalb jeglicher Diskussion. Im Sport- und Schwimmunterricht sind rechtliche Rahmenbedingungen einfach erforderlich; denn – das klang schon zu Recht an – alljährlich hört man immer wieder von schweren Unfällen mit teilweise furchtbaren bis hin zu tödlichen Folgen für die betroffenen Kinder.
Dass es bei der Aufsichtsverordnung zu Irritationen und Fehlinterpretationen gekommen ist, ist sicherlich bedauerlich und auch nicht beabsichtigt. Jedoch bedeutet dies noch nicht den Untergang des Abendlandes.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es! – Norbert Schmitt (SPD): Jetzt werden die rhetorischen Schwimmflügel angezogen!)
Aus der vorliegenden Verordnung eine Gefährdung des Schwimmunterrichts wegen Schwimmbadschließungen gegenüber den Eltern und verantwortlichen Lehrern zu konstruieren, halte ich für abstrus.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das hat auch niemand getan!)
Die Verordnung, so wie sie vorliegt, bedeutet keinesfalls, dass es zwangsläufig durch die zum Schwimmunterricht formulierten Regelungen zu einem Ausfall des Unterrichts kommt. Aber ich gebe zu, dass es missverständliche Formulierungen gibt. Dies ist allerdings kein immenses Problem – das wäre nur der Fall, wenn das Problem zwar erkannt, aber nicht einer Lösung zugeführt worden wäre. Dass es anders ist, haben Sie heute Morgen schon bestätigt.
Es geht hier also nicht darum, einen gravierenden Fehler zu korrigieren; denn in einem umfassenden Beteiligungsverfahren im vergangenen Jahr wurde der Entwurf der Verordnung von den Interessenverbänden der Lehrer, der Eltern, von Schulleiterverbänden und vom Landeselternbeirat geprüft. Ich denke, dadurch kann man schwerwiegende Fehler nahezu ausschließen. Es geht also darum, eine missverständliche Formulierung so zu fassen, dass allseits Klarheit über den Inhalt besteht.
Meine Damen und Herren, wenn Sie der Regierungserklärung des Kultusministers aufmerksam gefolgt sind und bei diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich die Aufsichtsverordnung meinen, dann haben Sie sicher mitbekommen, dass eine Lösung des Problems bereits in Arbeit ist, und Sie hätten sich diesen Tagesordnungspunkt heute Morgen vielleicht auch sparen können.
Wie sieht diese Lösung aus? – Es bleibt natürlich bei den Forderungen des § 21 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung, dass Aufsichtspersonen im Schwimmunterricht rettungsfähig sein müssen. Es bleibt auch die Forderung bestehen, dass diese Kompetenz in Form des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens zu erfüllen ist. Jetzt kommt die Verdeutlichung. Sinngemäß lautet diese: Wer keinen aktuellen Nachweis besitzt – der nicht älter als fünf Jahre sein darf –, muss diesen schnellstmöglich erneuern, spätestens aber bis zum Schuljahresende 2014/2015 erbringen.
Das bedeutet nun unmissverständlich, dass kein Schwimmunterricht ausfallen muss, weil noch keine Rettungsfähigkeit seitens der Aufsichtspersonen nachgewiesen werden kann. Ganz im Gegenteil kann der Unterricht abgehalten werden. Ich halte dies auch für besonders wichtig; denn schwimmen können ist eine der wichtigsten Fähigkeiten für Kinder.
Der Zeitraum, der als Überbrückungszeit angeboten wird, ist durchaus akzeptabel und stellt für niemanden eine besondere Härte dar. Darüber hinaus werden die Kosten für die Qualifikation auch vom Fortbildungsbudget einer Schule übernommen und, wenn dies nicht ausreicht, sogar vom Hessischen Kultusministerium.