Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Der Zeitraum, der als Überbrückungszeit angeboten wird, ist durchaus akzeptabel und stellt für niemanden eine besondere Härte dar. Darüber hinaus werden die Kosten für die Qualifikation auch vom Fortbildungsbudget einer Schule übernommen und, wenn dies nicht ausreicht, sogar vom Hessischen Kultusministerium.

Sie sehen: Mit gutem Willen und unaufgeregter Herangehensweise können Probleme oder Nachbesserungen völlig unspektakulär gelöst werden. Wenn man wirklich daran interessiert ist, schnell Rahmenbedingungen für jeglichen Unterricht zum Wohle unserer Kinder – sofern dies erforderlich ist – anzupassen, macht man das sinnvollerweise nicht dadurch, dass man Eltern, Lehrer und Verbände mit dem Ziel mobilisiert, gegen die Landesregierung oder die Regierungsfraktionen vorzugehen. Ich kann Ihnen nur raten, generell mit etwas mehr Gelassenheit und Realitätssinn an schulische Themen heranzugehen. Sie unterstützen damit die Sache und helfen den betroffenen Schulen und Kindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Veyhelmann. – Meine Damen und Herren, das war die erste Rede des Kollegen Joachim Veyhelmann hier im Hause. Ich gratuliere dir, alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt hat der Kollege May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Tat erschreckend, wenn die DLRG wie zuletzt im August 2013 mitteilt, dass nur noch ca. 50 % der Viertklässler richtig schwimmen können. Als ich zur Grundschule ging, war das noch nicht der Fall, damals konnte quasi jeder schwimmen. Das hat natürlich dramatische Nachwirkungen, weil infolgedessen die Zahl der Badeunfälle steigt und immer mehr Menschen durch Ertrinken sterben. Das ist eine Entwicklung, die so nicht sein muss.

Ob es allerdings eine aktuelle Entwicklung oder eine bestimmte Verbundenheit dieses Faktes mit der Aktuellen Stunde gibt, habe ich bislang nicht erkennen können. Mir ist nicht klar geworden, wieso man dieses Thema in eine Aktuelle Stunde bringen musste.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Ich würde sogar sagen, dass das Thema eigentlich so wichtig ist, dass seitens der LINKEN das falsche Format gewählt wurde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Eine mögliche Erklärung könnte eine Zeitungsmeldung von Anfang der Woche sein. Darin wurde von Verunsicherungen berichtet, die ein neuer Aufsichtserlass hervorgerufen habe, dem zufolge künftig die Rettungsfähigkeit im Fünfjahresrhythmus nachgewiesen werden müsse; der Kollege Veyhelmann hat eben schon darauf hingewiesen. Allerdings muss ich sagen, dass das Land Hessen dort nur begrenzt Möglichkeiten hat, sich der laufenden Rechtsprechung zu entziehen, und man auch bedenken muss, dass es durchaus sinnvoll sein kann, etwas zu üben, was im Zweifel für das Überleben eines Kindes notwendig ist. Daher halte ich das auch nicht für überzogen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Weiter haben Sie darauf abgestellt, dass es zu wenige Schwimmbäder gebe. Klar ist natürlich auch, dass es für flächendeckend stattfindenden Schwimmunterricht auch flächendeckend Schwimmbäder geben muss. In der Tat ist es so, wie die DLRG berichtet, dass seit 2007 bundesweit 300 Schwimmbäder geschlossen wurden. Allerdings ist Hessen mitnichten ein Schwerpunkt dieser Schließungswelle, vielmehr findet sich dieses Phänomen in NordrheinWestfalen und in ostdeutschen Bundesländern. Für Hessen ist dieses Phänomen so noch nicht zu beobachten, gleichwohl ist auch hier nicht alles in Butter. Wenn man sich die Situation in Offenbach anschaut, besteht sicherlich noch Verbesserungsbedarf.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Wenn ich die Bemerkung machen darf: Was die Stadt Offenbach für den Fußballsport möglich gemacht hat, sollte sie auch für den Schwimmsport möglich machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich möchte mich nicht um die grundsätzliche strukturelle Frage drücken. Das Vorhalten von Einrichtungen des Schwimmsports ist eine Aufgabe der Mittel- und Oberzen

tren, was die Hallenbäder angeht. Deswegen ist es auch richtig, dass dies auch nach einer Reform der Kommunalfinanzen weiter ein Tatbestand der Schlüsselzuwendungen sein sollte. Auch das 30-Millionen-€-Förderprogramm der alten Landesregierung gehörte zu den Dingen, die von uns in der Opposition, aber auch von der Sozialdemokratie stets begrüßt wurden. Das zeigt auch, dass die Landesregierung schon früher die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen hat.

Teilweise sind die Probleme der Kommunen allerdings hausgemacht; denn ein Teil des Problems besteht darin, dass die Kommunen, anstatt in Bahnen zu investieren, lieber Riesenrutschen und Whirlpools gebaut haben und dadurch der Schwimmunterricht nicht mehr in der Fläche stattfindet.

Deshalb ist es insgesamt etwas unterkomplex, nur nach dem Staat zu rufen. Erstens muss es allenthalben klar sein, dass der Schwimmsport eine besondere Berechtigung hat. Außerdem brauchen wir ein anderes Bewusstsein bei den Eltern. Denn nicht nur ein Angebot an Schwimmhallen ist notwendig, sondern es muss auch genutzt werden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sollen sich die Eltern eigene Schwimmbäder zulegen?)

Da haben wir das Problem, dass immer mehr Kinder von den Eltern nicht mit ins Schwimmbad genommen, sondern vor der Playstation geparkt werden und deswegen beim Schwimmunterricht in der Schule bei null anfangen. Das ist ein Problem; denn dann können sie die richtigen Ziele des Rahmenlehrplans nicht erreichen.

Nichtsdestotrotz halte ich es für erforderlich, den Schwimmunterricht in den Schulen weiter auszudehnen, und möchte das als Hinweis an die Landesregierung geben, bei der nächsten Überarbeitung der Rahmenlehrpläne dem Schwimmunterricht eine noch größere Bedeutung einzuräumen.

Hinweisen möchte ich darauf, dass der Schwimmunterricht nicht nur in den Hallenbädern stattfinden muss, sondern dass auch unsere zahlreich vorhandenen Freibäder zu nutzen sind. Das ist für die Schulen zwar etwas unbequemer, weil man dann den Schwimmunterricht nur halbjährlich organisieren kann, aber es ist durchaus möglich.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wenn es regnet, ist es blöd!)

Es würde auch keinen Weltuntergang bedeuten, wenn es einmal regnet, weil unsere Freibäder allesamt temperiert sind.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Schwimmen ist kein Sport wie jeder andere. Er ist besonders gesund, da er viel mehr Muskelgruppen beansprucht als andere Sportarten. Zudem erfordert er ein ganz besonderes Maß an Körperbewusstsein, da Bewegung und Atmung, die sonst automatisch mitläuft, hier bewusst koordiniert werden müssen. Nicht zuletzt ist das Schwimmen ein Kulturgut.

Kurzum, jeder Mensch, der nicht schwimmen lernt, sollte die Gesellschaft und die Politik beschämen. Von daher hoffe ich, dass der Politik, und zwar in allen Parteien, wieder klar wird, dass der Schwimmsport viel zu lange vernachlässigt wurde. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege May. – Das Wort hat Herr Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir kommt in dieser Debatte eines zu kurz. Mir fehlt, dass hier hingewiesen wird auf die Bedeutung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und vor allem der vielen Tausend ehrenamtlichen Mitarbeiter der DLRG, die Tag für Tag oder mindestens Woche für Woche in den Schwimmbädern stehen und letztlich den Schwimmunterricht leisten, die viel Schwimmunterricht, ehrenamtliche Schwimmausbildung leisten, die aber darüber hinaus noch viel mehr tun. Sie sind z. B. diejenigen, die die Rettungsfähigkeit unserer Lehrkräfte an den staatlichen Schulen herbeiführen, die die Studenten ausbilden im Rettungsschwimmen usw.

Die DLRG ist diejenige, die die Voraussetzungen überhaupt dafür schafft, dass wir Sicherheit im Schwimmunterricht, Sicherheit in den Schwimmbädern, Sicherheit bei diesem wichtigen Sport haben können. Deswegen ist es völlig richtig, dass in der Aufsichtsverordnung der Landesregierung genau auf die Rettungsausbildung durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft abgestellt wird.

In dem schon, zu Unrecht, gescholtenen § 21 Abs. 5 der Aufsichtsverordnung heißt es:

Beim Wassersport einschließlich des Schwimmens müssen alle Aufsichtspersonen schwimm- und rettungsfähig sein. Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze nachgewiesen. Sie ist nach jeweils spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen.

Es gab eine kleine Unstimmigkeit in der Verordnung, aber das ist längst korrigiert. Natürlich gibt es dafür eine Übergangsregelung.

Aber wir wollen festhalten: Dass es darin steht, ist nicht irgendwo vom Himmel gefallen, sondern es ist das Ergebnis der Beratung gerade durch die Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft, die im Übrigen in ihren Vorgaben sogar empfiehlt, auf das Rettungsschwimmabzeichen in Silber abzustellen und nicht nur auf das in Bronze. Aber ich denke, auch da kann man im Sinne einer Verhältnismäßigkeit die Regelung, wie sie in der Aufsichtsverordnung getroffen ist, durchaus als angemessen ansehen.

(Beifall bei der FDP)

Worum geht es bei der Rettungsfähigkeit? Es geht darum, dass die Aufsichtspersonen den entsprechenden Kenntnisund Fähigkeitsstand haben, sodass sie in der Lage sind, bei einem Unfall im Wasser direkt einzugreifen und das betroffene Kind unter Einsatz von Rettungs- und Erste-HilfeMaßnahmen vor lebensbedrohlichen Zuständen zu bewahren. Das ist das Ziel, das erreicht werden muss, und ich hoffe, dass wir uns dabei alle einig sind.

Herr Kollege Schaus, da kann man keinen Rabatt geben. Da geht es in der Tat im Zweifelsfall um Leben oder Tod von Kindern.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Da sind wir uns alle einig!)

Deswegen brauchen wir diese Voraussetzungen. Deswegen ist es auch richtig, dass das Kultusministerium dies in der Verordnung entsprechend festgeschrieben hat.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Hans-Jürgen Ir- mer (CDU))

Durchaus besorgniserregend ist – da stimme ich vollkommen zu –, dass es immer weniger Kinder gibt, die Schwimmabzeichen erwerben. Aber ich halte es wie so oft in diesem Hause für erheblich zu kurz gegriffen, wenn man das auf finanzielle Fragen oder auf eventuell fehlende Schwimmbäder zurückführen wollte.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Man soll wohl ohne Schwimmbad schwimmen?)

Es liegt eine ganze Menge auch im Bereich der Eigenverantwortung, Frau Kollegin Wissler. Ich glaube, es war Frau Kollegin Hartmann, die darauf hingewiesen hat: Es geht auch um die Erziehungsverantwortung der Eltern. Die muss man durchaus einfordern.

Ich warne im Übrigen davor, hier mit solchem Alarmismus aufzutreten, wie Sie das immer so gerne tun, Frau Kollegin Wissler, wie es heute Herr Kollege Schaus getan hat und wie es auch Herr May, wie ich bedauern muss, hier mit einer Fehlinformation getan hat, wenn er davon spricht, es hätte steigende Zahlen von tödlichen Badeunfällen gegeben.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. – Wenn Sie das so richtigstellen, ist das in Ordnung.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben wohl nicht zugehört!)