Protokoll der Sitzung vom 17.05.2016

Sie haben wieder einmal einen Beitrag zu den offenen hessischen Meisterschaften im Offene-Türen-Einrennen geleistet. Das haben heute auch viele andere getan. Natürlich sind Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik erforderlich. Dafür gibt es jetzt Gott sei Dank einen Ansatz, auch für Jüngere. Ich sage aber noch einmal: Es geht hier um ein sehr begrenztes Problem, nämlich die Abschaffung bürokratischer Hürden in Gestalt einer Altersgrenze für die Inanspruchnahme eines Teilförderangebots – das quantitativ nicht ausgeweitet werden soll –, damit an ihm mehr junge Volljährige teilnehmen. Darum geht es, um nichts anderes.

Vor diesem Hintergrund hätte ich gerne noch eine Auskunft von Ihnen, Herr Minister. Sie haben gesagt – das habe ich mit Interesse gehört –, es gebe zwar eine Altersgren

ze, aber es sei niemandem verboten, junge Volljährige aufzunehmen. Heißt das, dass die beruflichen Schulen auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage Schüler bis zum 27. Lebensjahr aufnehmen dürfen? Werden, wenn sie es tun, die jungen Volljährigen bei der Bemessung der Stellenzuweisungen angerechnet oder nicht angerechnet? Das hätte ich gerne von Ihnen beantwortet. Das war nämlich die einzige wirklich bemerkenswerte Aussage in Ihrer heutigen Rede.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Greilich, FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin vorhin vom Herrn Minister zitiert und darauf hingewiesen worden, ich hätte etwas Falsches vorgetragen, als ich gesagt habe, dass die Schulen dafür bestraft werden, wenn sie auch ältere Schüler in diesem Segment aufnehmen, dass das zulasten des sonstigen Unterrichts geht.

Herr Minister, ich habe mir erlaubt, auf der Homepage Ihres Ministeriums nachzusehen. Es ist relativ einfach: Natürlich steht da nirgends, dass Sie die Schulen bestrafen, dass Sie den Schulen etwas wegnehmen.

Tatsache ist – es ist dort nachzulesen –: Das InteA-Programm – da darf ich dem Kollegen Merz vielleicht noch ein paar aktuelle Informationen liefern – ist für Schüler im Alter von 16 bis 18 Jahren ausgelegt.

Wir haben ansonsten von der Landesregierung gehört und das in Form der Antwort auf die Anfrage des Abg. Degen vom letzten Herbst schriftlich bekommen, dass in begrenztem Rahmen auch eine Aufnahme von 18- bis 21-Jährigen zulässig ist, wobei im Einzelfall immer wieder Diskussionen darüber entstehen, ob man die 20-Jährigen zwei Jahre lang beschulen darf und wie sich das auf die Lehrerzuweisung auswirkt. Herr Minister, es geht nämlich letztlich darum, ob man das bei der Lehrerzuweisung entsprechend berücksichtigt.

Eines ist nämlich klar – das stand noch vor fünf Minuten auf Ihrer Homepage; daran hat sich in den letzten 14 Tagen nichts geändert –: Wenn sich Schulen entscheiden, über 18-jährige Schüler aufzunehmen – was sie dürfen –, geht das zulasten der Lehrerversorgung, die sie sowieso haben, da sie für diese zusätzlichen Schüler keine zusätzlichen Lehrer bekommen. Das führt dazu, dass rechnerisch – mit dem Rechnerischen haben wir es morgen bei unserem Setzpunkt noch einmal zu tun – pro Schüler weniger Lehrer zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Sie können zwar sagen: „Der Lehrer ist da, er muss nur etwas anderes machen“, aber das hilft einem im Einzelfall letztlich auch nicht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kultusminister.

Um auf die Frage von Herrn Merz und, Herr Greilich, auch auf Ihren Punkt noch einmal einzugehen: Wir reden hier in der Tat über die Konsequenzen der Altersgrenze bei der Berufsschulberechtigung. Die liegt im Moment, wie übrigens in allen anderen Bundesländern – mit einer Ausnahme –, bei 18 Jahren. Das heißt, bis zum Alter von 18 Jahren hat man einen Rechtsanspruch, und bis die Schüler dieses Alter erreicht haben, erfolgt die Lehrerzuweisung nach den ganz normalen Regeln. Das gilt auch für die InteAGruppen.

Dann haben wir ein spezielles Programm geschaffen und es mit 10 Millionen € ausgestattet, um 4.500 zusätzliche Plätze für die Zielgruppe der über 18-Jährigen einzurichten und ihnen somit, in Verzahnung mit den anderen Bildungsträgern, den Spracherwerb zu ermöglichen. Das ist extra finanziert. Daran sieht man, dass die Altersgrenze, die im Hessischen Schulgesetz verankert ist, in keiner Weise ein Hindernis dafür ist, zusätzliche Plätze einzurichten und zu finanzieren. Das zeigt, dass die Diskussion über die Konsequenzen dieser Altersgrenze an diesem Punkt zum Teil eine Scheindebatte ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes in zweiter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, DIE LINKE und die FDP. Wer ist dagegen? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt wurde.

Wir wollen jetzt keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen, sondern in die Mittagspause eintreten. Ich will noch darauf hinweisen, dass zu Beginn der Mittagspause der Untersuchungsausschuss 19/1 im Sitzungsraum 510 W zu einer Sitzung zusammenkommt. Wir unterbrechen die Sitzung bis 15 Uhr. – Vielen Dank, alles Gute, guten Appetit, Glück auf.

(Unterbrechung von 12:33 bis 15:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung kann nach der Mittagspause jetzt weitergehen.

(Unruhe)

Darf ich vielleicht um etwas Ruhe bitten?

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN betreffend „Panama Papers“ belegen Notwendigkeit weiterer nationaler und internationaler Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Drucks. 19/3306. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 59 und kann zu

sammen mit Tagesordnungspunkt 42 zu diesem Thema aufgerufen werden.

Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA im Bundestag und Bundesrat ablehnen, Drucks. 19/3307. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht, und der Antrag wird Tagesordnungspunkt 60. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.

Kolleginnen und Kollegen, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 42 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Konsequenzen aus den „Panama Papers“ ziehen – Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit herstellen – Drucks. 19/3280 –

zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 59, den wir gerade auf die Tagesordnung genommen haben.

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Erster Redner ist Kollege van Ooyen für die Fraktion die LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Oh, wie schön ist Panama“ war nicht nur die abgegriffene Überschrift in zahlreichen Medien über den Artikeln zu den heute behandelten Panama Papers, es war natürlich auch der Titel eines Kinderbuches, in dem sich Tiger und Bär auf den Weg in ihr Traumland Panama begeben haben.

Panama klingt sowohl in den Überschriften als auch in dem Kinderbuch vor allem wie ein Ort, der weit weg ist – jedenfalls so weit, dass er nicht als Zuhause gilt. Was die Überschriften der Zeitungen und Onlinemedien angeht, hat das den für deutsche Finanzminister angenehmen Vorteil, dass die anderen schuld daran sind, wenn Schwarzgeld gewaschen wird und Steuern hinterzogen werden. Es lohnt sich aber, wie gesagt, das Kinderbuch weiter zu lesen. Und so wie es Bär und Tiger im Kinderbuch ergeht, kann man auch die Geschichte der Panama Papers erzählen. Ein bisschen Panama gibt es auch hier. Oder, wie es der Autor Janosch vor einigen Jahren der „Frankfurter Rundschau“ sagte: „Jeder lebte schon immer im Paradies, hat es nur nicht gewusst.“ In unserem Fall bedeutet das das Steuerparadies.

Dabei haben es ja wohl einige schon gewusst. Der hessische Finanzminister beispielsweise erklärte etwa kürzlich: „Der Steuerbetrug mithilfe von Briefkastenfirmen im Ausland ist uns selbstverständlich nicht erst seit den Veröffentlichungen der Panama Papers bekannt.“ Und in der Tat sind die Panama Papers nichts gänzlich Neues. In den letzten Jahren konnte man sich schon fast daran gewöhnen – von der Liechtensteiner Steueraffäre über die sogenannten Offshore Leaks, die Luxemburg Leaks, die Swiss Leaks bis jetzt zu den Panama Papers. Immer wieder wird deutlich, dass, wie es Finanzminister Dr. Schäfer sagte, „der Steuerbetrug mit Auslandsbezug weiterhin ein entschlossenes und konzentriertes Vorgehen von Staat und Gesellschaft erfordert“. So auch in Ihrem jetzt vorgelegten neuen Antrag, der heute zur Abstimmung steht. Irgendwie muss das passieren.

Nur frage ich mich so langsam, wann das eigentlich geschehen soll. Der Bundesfinanzminister ist im Moment auch wieder dabei, den eigentlichen Skandal auszusitzen.

Denn das entscheidende Problem ist nicht, dass es einige wenige mit besonders gewieften Methoden schaffen, Steuern zu hinterziehen, Schwarzgeld zu waschen und ihr Vermögen geheim zu halten. Das Entscheidende ist, dass dies seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland, ja eigentlich in ganz Europa wohlwollend geduldet wird. So war es die rot-grüne Bundesregierung unter Finanzminister Eichel, die die sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, die Hedgefonds, das Casino insgesamt ermöglichte und jahrelang unter dem Druck der Bankenlobby verhinderte, dass die entstandene Lücke geschlossen wird. Allein durch diese Lücke bei den Cum-Ex-Geschäften gingen dem Fiskus etwa 12 Milliarden € an Einnahmen verloren.

Oder nehmen sie den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, der während seiner Amtszeit als luxemburgischer Premierminister seit 2002 komplizierte Steuerabkommen zwischen Hunderten internationaler Konzerne und Luxemburg abgeschlossen hat. Dadurch wurden Hunderte Milliarden Euro durch Luxemburg geschleust, und die Konzerne sparten Steuern in Millionenund Milliardenhöhe. Solche Steuerabkommen gab es beispielsweise zwischen Luxemburg und Amazon, FedEx, IKEA, Pepsi, Procter & Gamble, Deutscher Bank und E.ON.

Oh, wie schön ist Panama. Und in der Tat ist Deutschland mehr als nur ein Stück auch wie Panama: Deutschland belegt beim Schattenfinanzindex 2015 Platz 8. Panama muss sich mit einem bescheidenen Platz 13 zufrieden geben. Auf Deutschland entfallen über 6 % des globalen Marktes für Offshore-Finanzdienstleistungen. Es ist ein sicherer Hafen für die gestohlenen Reichtümer von Diktatoren, für Steuerfluchtgelder und Mafiavermögen aus aller Welt.

In Hessen regiert mit der CDU eine Partei, die ihren Wahlkampf einst mit Schwarzgeld finanzierte. Erinnert sei daran, dass der Bundesfinanzminister damals 100.000 D-Mark in bar von einem Waffenschieber angenommen hat.

(Anhaltende Zurufe von der CDU: Frechheit! – The- ma verfehlt! – Glockenzeichen der Präsidentin)

Wenn uns nun wieder einmal die gleichen Akteure, die seit Jahren und Jahrzehnten Steuerhinterziehung dulden und zum Teil sogar fördern, sagen, dass jetzt endlich etwas geschehen muss, dann ist das langsam, aber sicher lächerlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Maßnahmenpaket von Herrn Schäuble aus seinem Zehnpunkteplan etwa enthält lediglich Maßnahmen, die entweder bereits seit Jahren angekündigt oder vereinbart sind, aber immer noch nicht umgesetzt werden, sowie Maßnahmen, die von anderen durchgeführt werden sollen, oder aber Vorschläge, die so unkonkret sind, dass wir noch lange gespannt sein dürfen, was sich überhaupt dahinter verbirgt.

Statt diesem Zögern und Zaudern, ja statt diesem Aussitzen fordere ich einige ganz konkrete Schritte. Zum einen will ich, dass die Hessische Landesregierung endlich der Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft nachkommt und die personelle Ausstattung der Steuerbehörden verbessert, und zwar konsequent.

(Beifall bei der LINKEN)

Es kann nicht angehen, dass wir immer wieder sehen, dass Banken und Konzerne den Steuerbehörden personell schlicht so weit überlegen sind, dass diese gar keine Chan

ce haben, deren Steuertricks zu durchschauen und Steuerhinterziehung konsequent zu verfolgen.

Zum anderen will ich aber auch, dass wir endlich wieder dazu kommen, dass die großen Vermögen, die hier immer wieder eine Rolle spielen, als Vermögen überhaupt wieder besteuert werden;

(Beifall bei der LINKEN)

denn die Geschäfte, über die wir hier reden, sind nicht die Geschäfte von Kleinsparern oder von Menschen, die es durch Talent und Leistung zu Vermögen gebracht haben.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass die Vermögensungleichheit in Deutschland noch viel größer ist als bisher angenommen. Demnach besitzen die reichsten 10 % der Bevölkerung zwischen 63 und 74 % des Vermögens, das reichste Prozent der Deutschen rund ein Drittel der Privatvermögen und die reichsten 0,1 % rund 15 % der Vermögen.