Wer ihm die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD, der FDP und der LINKEN. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
Meine Damen und Herren, ich informiere Sie darüber, dass die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 14 und 71, die sich mit Energieversorgung, keinem Ausschluss von der Energieversorgung, Anreizen zum Stromsparen usw. beschäftigen, zur abschließenden Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugewiesen werden. Mitberatend ist der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss.
Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland – Drucks. 19/2644 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend echter Neustart in der Glücksspielregulierung statt Flickschusterei an gescheitertem Staatsvertrag – Drucks. 19/3414 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zum Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Bauer für die CDUFraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein Glück für den, der in Hessen derzeit auf dem unregulierten Glücksspielmarkt tätig ist. Der Glücksspielmarkt wächst während dieses rechtlichen Durcheinanders ganz erheblich. Im vergangenen Jahr haben die Wettunternehmen fast 5 Milliarden € eingenommen. Allein durch das Zocken in den Onlinekasinos entgehen den Ländern rund 230 Millionen € an Steuern. Marktteilnehmer mit Sitz im Ausland führen nämlich keine Steuern an den deutschen Fiskus ab.
Um gegen unseriöse Anbieter im Internet vorzugehen, fehlen schlicht die rechtlichen Grundlagen. Das kann so nicht mehr bleiben.
Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, begrüßen deshalb ausdrücklich die klare Position der Hessischen Landesregierung für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung. Die Hessische Landesregierung hat an die übrigen Bundesländer konkrete Vorschläge gerichtet, auf deren Grundlage der Staatsvertrag angepasst werden soll.
Wir begrüßen diese Vorschläge, da sie dem Jugendschutz, der Bekämpfung der Spielsucht und auch dem Verbraucherschutz besser gerecht würden. Ein Problem, das auch die Gerichte beschäftigt, ist gerade die Vergabe der Sportwettenkonzessionen. Die im Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 vereinbarten 20 Lizenzen für Wettanbieter haben sich schlichtweg als unzureichend erwiesen. Es gibt deutlich mehr Unternehmen, die interessiert sind. Sie klagten.
Die quantitative Begrenzung war bekanntlich vor Gericht nicht zu halten. Da hilft auch eine Verdoppelung auf 40 Lizenzen nichts. Denn schon heute gibt es fast 80 legale Anbieter, die Steuern zahlen. Insofern wird die in einem Entwurf angedachte und vorgeschlagene Verdoppelung der Zahl der Lizenzen dem Problem nicht gerecht und kann deshalb von Hessen nicht unterstützt werden.
Wir als Hessen fordern, die quantitative Begrenzung der Konzessionen durch eine qualitative zu ersetzen. Anbieter, die den Jugendschutz, die Bekämpfung der Spielsucht und des Schwarzmarktes gewährleisten können, sollen konzessioniert werden. Die Zuverlässigkeit des Anbieters soll entscheidend sein.
Ein weiterer Änderungsvorschlag, den wir unterstützen, betrifft die Höhe der Einsätze. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht bekanntlich eine Höchstgrenze des Einsatzes bei Internetspielen von 1.000 € monatlich vor. Experten halten jedoch eine monatliche Verlustgrenze für viel effektiver. Diese und eine Selbstlimitierungsmöglichkeit erscheinen auch uns sehr viel sinnvoller.
Als Schwachpunkt des bisherigen Verfahrens hat sich auch das Glücksspielkollegium in den Ländern erwiesen. Der VGH Kassel hält dieses Kollegium schlicht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da sein Handeln weder dem Bund noch den Ländern zugerechnet werden könne und ihm damit eine ausreichende Legitimation fehle. Mit der von unserer Landesregierung vorgeschlagenen Schaffung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts würde eine effektivere Zusammenarbeit ermöglicht werden.
Dass dies der richtige Weg sein kann, beweisen auch unsere europäischen Nachbarn. Alle großen Länder wie Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien arbeiten mit eigenen Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Das kann kein falscher Weg sein. Meine Damen und Herren, auch wir in Hessen und in Deutschland sollten so etwas auf den Weg bringen.
Überfällig ist auch eine einzige, bundesweit zentrale Sperrdatei, die die Spielhallen umfasst. Hier müssen die rechtlichen Grundlagen im Interesse des Spielerschutzes geschaffen werden. Wir wollen nicht mehr, dass den Ländern durch das unregulierte Zocken in den Kasinos mehrere Hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen. Wir wollen gegen unseriöse Anbieter im Internet vorgehen. Dazu brauchen wir dringend die gesetzlichen Grundlagen. So wie es derzeit ist, kann es nicht mehr bleiben. Es muss besser werden, und deshalb muss ein rechtssicherer Vorschlag auf den Tisch. Meine Damen und Herren, Hessen hat hier geliefert.
Wir werben deshalb dafür, dass sich möglichst alle zügig den hessischen Vorstellungen zur Erreichung von Rechtssicherheit und -durchsetzbarkeit anschließen. In unserem Antrag heißt es deshalb auch:
Sollten diese Bemühungen mittelfristig nicht zum Erfolg führen, fordert der Landtag die Landesregierung auf, die Kündigung des existierenden Glücksspielstaatsvertrags zu prüfen.
Meine Damen und Herren, wir müssen hier einen Schritt vorankommen. Wir brauchen eine rechtssichere Lösung. Hessen hat hier die entsprechenden Vorschläge auf den Tisch gelegt. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Bauer. – Für die FDP erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Rentsch, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege van Ooyen, nein, es geht nichts über Glücksspiele. Es geht hier beim Glücksspielstaatsvertrag um die Frage, ob wir ein gesetzliches System in Deutschland haben, das auf der einen Seite den Jugendschutz festlegt und auf der anderen Seite effizient den Markt reguliert – Sie sind doch immer für Regulierung, das bin ich in diesem Fall auch. Darüber hinaus brauchen wir ein rechtliches System, das auch anwendbar ist.
Deshalb sind die Debatten, die wir über den Glücksspielstaatsvertrag führen, und die Kritik der FDP, die wir in diesem Hause seit Jahren an dem bisher vorgelegten Konzessionsmodell geübt haben, weiterhin topaktuell. Meine Damen und Herren, ich bin dem hessischen Innenminister dankbar, dass er jetzt die Initiative ergriffen hat. Das ist sicherlich richtig gewesen.
Ich erinnere mich noch an die Debatten mit dem sehr geschätzten Kollegen Dr. Rolf Müller vom Landessportbund. Der hat gesagt: Wenn wir das öffnen, ist das das Ende des Abendlandes. – Der Landessportbund, der massiv von den Lotto- und Toto-Einnahmen profitiert und gerade bei den Sportwetten einen Markt sah, hat das damals sehr besorgt wahrgenommen. Ich finde es sehr positiv, dass auch Heinz-Georg Sundermann, der erfolgreiche Geschäftsführer unserer Lotto-Gesellschaft, irgendwann gesagt hat: Freunde, die Prohibition bringt uns an der Stelle nicht weiter.
Die Spieler, die sich an Sportwetten beteiligt haben und beteiligen, haben gar nicht gewusst, ob es sich um ein deutsches Angebot oder um den Service dieses Unternehmens in Gibraltar handelt, wenn sie z. B. das Internetangebot eines namhaften Anbieters – der auch Trikotsponsor war – verwendet haben. Insofern muss man sagen: Die Kunden haben schon längst ihre Entscheidung getroffen, während die Länder hier noch eine Diskussion führen, die eher in der Steinzeit angesiedelt ist.
Das Konzessionsmodell ist daran gescheitert. Herr Kollege van Ooyen, das liegt auch daran, dass von den 20 Konzessionen bisher keine einzige erteilt worden ist.
Deshalb hat Peter Beuth völlig recht, wenn er sagt: Wir als Land Hessen werden einem neuen Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz nicht zustimmen, wenn sich dieser nicht an den Urteilen des EuGH und der vielen Verwaltungsgerichte orientiert, die sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigen. Es ergibt doch keinen Sinn, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, die schon jetzt offensichtlich rechtswidrig ist.
Deshalb hat der Innenminister recht, wenn er, genauso wie Kollege Bauer, sagt: Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, die einerseits nicht wieder von einem Gericht aufgehoben
wird und die Leitplanke berücksichtigt, die der EuGH und andere Gerichte festgelegt haben. Andererseits muss sie Bereiche wie den Onlinepoker- und den Onlinekasinomarkt, die zurzeit boomen, mit aufnehmen. – Es ergibt doch gar keinen Sinn, wenn wir so tun, als ob das Bereiche sind, die nicht in irgendeiner Form von Kunden stark frequentiert würden. Im Gegenteil: Wir als Freie Demokraten wollen – wie wohl auch die Kollegen der CDU und der GRÜNEN –, dass es hier einen regulierten Markt gibt, in dem Jugendschutz möglich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist einer der zentralen Punkte.
Wir wollen ein Gremium, das letztendlich auch eine Aufgabe hat, die nachvollziehbar ist, und das nicht im stillen Kämmerlein Entscheidungen trifft, von denen keiner weiß, wie sie zustande gekommen sind.
Kollege Bauer hat das nett gesagt; ich will es einmal etwas härter formulieren: Ich glaube, dieses Glücksspielgremium ist das Gegenteil von einem Rechtsstaat. Wenn wir über den Rechtsstaat sprechen, muss als Erstes diese Institution abgeschafft werden.
Es kann nicht sein, dass wenige Leute, die sich als Experten definieren, über einen Markt Entscheidungen treffen, durch den jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro an Steuergeldern am deutschen Fiskus vorbeigehen.
Deshalb ist es richtig – und ich will es ausdrücklich loben –, was ich in der „FAZ“ lesen konnte. Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, hat den Kollegen in den anderen Staatskanzleien klar gesagt: Nein, wir werden bei einer rechtswidrigen Rechtsgrundlage nicht mehr mitmachen. – Genau so ist es richtig.
Meine Damen und Herren, ich glaube es ist Zeit, dass wir als Land Hessen – wir sind eines der Länder, die das Thema immer sehr intensiv diskutiert haben – noch einmal den Versuch unternehmen, die anderen Bundesländer auf einen rechten Weg zu bringen. Wenn das diesmal nicht funktioniert, sollten wir eine eigene rechtliche Grundlage schaffen, damit wenigstens in Hessen Recht und Gesetz herrschen und nicht, wie in anderen Bundesländern, Unrecht.
Das sollte dann die Grundlage sein. Das würde bedeuten, dass wir – ähnlich, wie Schleswig-Holstein es schon einmal gemacht hat – einen eigenen Weg mit einer eigenen Rechtsgrundlage gehen müssen. Das, was ich als Entwurf aus dem hessischen Innenministerium kenne, halte ich für eine gute Grundlage. Man kann noch über Details feilschen, und das sollten wir auch tun.
Meine Damen und Herren, der Weg, der hier beschritten wird, ist überfällig. Er ist richtig im Sinne des Fiskus, des Rechtsstaats und des Jugendschutzes. Für all denjenigen, die davon profitieren, dass wir diese Einnahmen im Bereich von Lotto und Sportwetten generieren, ist das eine wichtige Einnahmequelle. In Hessen kommen diese Einnahmen der Jugend, der Kunst und dem Sport zugute. Wir sollten alles dafür tun, damit das nicht wieder durch eine rechtswidrige Rechtsgrundlage und einen rechtswidrigen Staatsvertrag ausgehöhlt wird. Das sollte das Anliegen dieses Hauses sein. – Vielen Dank.