Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen das großartige Engagement unserer Feuerwehren im Lande, der Kameradinnen und Kameraden, gewürdigt haben. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Wertschätzung und Anerkennung für dieses großartige Engagement liegen in unserem Bestreben, und zwar, wie ich vernommen habe, über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Auch die Hessische Landesregierung leistet ihren Beitrag, um ihre Anerkennung und Wertschätzung durch vielerlei Maßnahmen, die Sie alle kennen, zum Ausdruck zu bringen.
Ich finde nur, der Gesetzentwurf, der hier vorgelegt worden ist, ist nicht geeignet, Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken, wobei ich den guten Willen gar nicht in Abrede stellen will.
Sie haben im Vorblatt zu Ihrem Gesetzentwurf geschrieben, das Ehrenamt würde gestärkt. Ich denke, dass mit einem solchen Gesetz, mit einer solchen Verpflichtung das Ehrenamt nicht gestärkt würde. Bisher besteht die Situation, dass die Kameradinnen und Kameraden für ihren Einsatz geschützt sind. Aber es gibt trotzdem das Gefühl bei den Kameraden – es ist gar nicht wegzudiskutieren und in Abrede zu stellen –, dass das am Ende – wenn sie viele Einsatzzeiten haben, wenn sie viele Ausbildungszeiten haben, haben müssen, weil sie vielleicht herausragende Ämter innerhalb der Feuerwehren haben – durch ihre Unternehmen nicht wertgeschätzt wird, sondern ihnen im Gegenteil vielleicht Nachteile bereiten könnte.
Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Kameradinnen und Kameraden ihren Dienst an der Allgemeinheit, so wie sie sich das vorgenommen haben, auch leisten können. Wir sollten aber nicht gleichzeitig eine gesetzliche Situation herbeiführen, die am Ende befürchten lässt, dass die Situation eher verschlechtert als verbessert wird. Ich denke, dass der Kündigungsschutz, den Sie in Ihrem Ge
Ich finde, die Erklärung von Herrn Fasbender heute Morgen hat ganz unmittelbar das erste Problem gezeigt.
Ich glaube, wir werden für die Kameradinnen und Kameraden nicht erfolgreich sein, wenn wir in Konfrontation mit mindestens einem großen Wirtschaftsverband oder möglicherweise noch mit anderen versuchen, eine Verbesserung im Gesetz durchzusetzen. Meine Damen und Herren, ich glaube, das wird am Ende nicht erfolgreich sein.
Wir sind, dasselbe Ziel verfolgend, einen anderen Weg gegangen. Schon im Juni vergangenen Jahres haben wir uns mit dem Feuerwehrverband und mit vielen anderen Institutionen – den Kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern, der VhU und dem Landesfeuerwehrverband – überlegt, wie wir unterhalb einer gesetzlichen Regelung dafür werben können, dass die Kameradinnen und Kameraden eine bessere Anerkennung ihres ehrenamtlichen Dienstes am Arbeitsplatz erfahren. Wenn wir an einen kleinen Handwerksbetrieb denken, der nur zwei Angestellte hat, die möglicherweise beide Feuerwehrleute sind und häufiger zum Einsatz müssen, wird klar, dass es dort nicht nur für den einzelnen Kameraden, sondern auch für das Unternehmen Probleme gibt. Das ist ein echtes Problem, an dem man nicht vorbeidiskutieren kann. Man muss versuchen, das im Einvernehmen mit der Wirtschaft, dem Handwerk und den Industrie- und Handelskammern zu lösen, nicht aber per Gesetz. Ich glaube, dass wir damit am Ende erfolgreicher sind.
Wir haben uns Folgendes überlegt: Wir bringen die Wirtschaft und die Blaulichtorganisationen einmal an einen Tisch – übrigens nicht nur die Feuerwehr, sondern auch die anderen Organisationen. Es gibt Unternehmen, die ich nicht davon überzeugen muss, dass Feuerwehrkameradinnen und -kameraden einen wichtigen Dienst leisten. Dazu gehören Unternehmen, die schon einmal ein ernsthaftes Problem hatten und denen ehrenamtliche Feuerwehrkameradinnen und -kameraden durch eine professionelle Hilfe und zügiges Löschen dazu verholfen haben, dass sie ihre Produktion schnell wieder aufnehmen konnten. Einem solchen Unternehmer muss ich nicht beibringen, dass Feuerwehren etwas Wichtiges sind und wir für die ehrenamtlichen Kameraden dankbar sein können.
Aber es gibt auch Bereiche, in denen dieses Bewusstsein nicht so ausgeprägt ist. Wir haben uns bemüht, mit denen, die es angeht, im Einvernehmen und im Gespräch eine Lösung herbeizuführen. Wir haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die die Unverzichtbarkeit der Feuerwehren und des Katstrophenschutzes für unser Gemeinwesen zum Ausdruck bringt und die unterschiedlichen Interessen abgewogen darstellt. Ich glaube, dass wir am Ende besser damit fahren als mit einer gesetzlichen Lösung. Wir werden es gemeinsam weiter diskutieren. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank.
Wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucks. 19/3428, nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbGHAG) – Drucks. 19/3470 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Das Gesetz wird eingebracht von der Landesregierung, Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich den wichtigen Entwurf eines Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren einbringen. Dieses Ausführungsgesetz ist notwendig, da durch den Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahrensrecht in § 406g Strafprozessordnung sowie in einem eigenständigen Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren verankert wurde. Das ist ein spannendes Gesetz.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Entgegen der vereinbarten Redezeit habe ich eine halbstündige Rede vorbereitet.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Baustein für eine weitere Verbesserung der Opferschutzrechte. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist vor allem für die Opfer von Gewalt- und Sexualstrafdelikten wichtig, insbesondere auch für betroffene Kinder. Das Land füllt jetzt Regelungslücken aus, die der Bund den Ländern übertragen hat. Dies betrifft z. B. die Frage, wer die psychosoziale Prozessbegleitung machen darf. Wir begrüßen, dass der Bund mit einem Gesetz einen Rechtsanspruch auf die psychosoziale Prozessbegleitung ermöglicht hat und wir als Land nun die Regelungslücken schließen dürfen. Wir werden uns deshalb konstruktiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Als nächster Redner spricht Kollege Rentsch für die FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fraktionsvorsitzende der Union hat um inhaltliche Aufklärung gebeten. Da bin ich gern dabei, dass wir hier wirklich in die Tiefe einsteigen.
Frau Ministerin, Sie haben schon einmal den großen Bogen gespannt, indem Sie deutlich gemacht haben, worum es hier geht, und zwar um eine Umsetzung eines Bundesgesetzes. Ich werde nur eine Anmerkung machen und dann ebenfalls die Rede abkürzen.
In anderen Ausführungsgesetzen machen die Länder relativ viele konkrete Vorgaben, was die Standards für Prozessbegleitung angeht und wie Konzepte etc. inhaltlich gefasst sein müssen. Wir werden in der Anhörung und dann in der Ausschussberatung darüber reden müssen, warum Hessen darauf verzichtet. Es muss Gründe dafür geben. Insofern freue ich mich auf eine sehr intensive und sachorientierte Ausschussberatung zu diesem Punkt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Müller (Kassel), Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will nicht Spielverderberin sein und eine halbe Stunde reden.
Auch wir freuen uns darüber, dass sich jetzt der Paradigmenwechsel, der vor einer Weile eingesetzt hat und durch den mehr Opferrechte gestärkt werden – sonst war immer der Täter im Mittelpunkt –, im Bund durchgesetzt hat. Wir dürfen jetzt auch auf Landesebene die Rechte der Opfer stärken, indem wir regeln, wie die psychosoziale Prozessbegleitung ausgebildet und durchgeführt wird. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und wünsche allen viel Vergnügen beim Fußball.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Als Nächste spricht Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, irgendetwas war heute Abend, und ich meine, mich zu erinnern, es sollte eine Ältestenratssitzung sein. Deswegen werde ich jetzt sicherlich Dinge sagen, die nicht so nett sind.
Wir hatten jetzt alle Varianten, nur diese noch nicht. Ich bin bislang auch immer knapp daran vorbeigeschrappt – es wäre doch jetzt einmal die Gelegenheit, das aufzugreifen.
Auch wenn wir alle schon ein bisschen in Feierabendstimmung sind, hätte ich doch noch zwei bis drei inhaltliche Anmerkungen. Ich befürchte aber, dass kaum noch jemand zuhören wird.
Deshalb fasse ich mich an dieser Stelle ganz kurz: Ich frage mich z. B., warum wir das Recht auf Prozessbegleitung auf fünf Jahre befristen und warum wir nachträglich noch Auflagen für denjenigen, der begleitet, an Bedingungen knüpfen können. Vor allen Dingen ist § 9 nicht gut nachvollziehbar, weil es hier drei verschiedene Möglichkeiten gibt, wer wem was und wie genehmigt. Darüber hinaus wird das Land auch noch ermächtigt, dies in einer Rechtsverordnung zu regeln, anstatt es im Gesetz zu tun. Das erschließt sich mir nicht ganz; aber ich wage zu bezweifeln, dass es heute Abend noch möglich sein wird, sinnfällige Antworten darauf zu finden. Deswegen beschränke ich mich auf das, was ich hier ausgeführt habe. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Kollege Heinz. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! An dem Landesausführungsgesetz zu einem Bundesgesetz, das wiederum auf einer EU-Richtlinie fußt, können wir gut sehen, wie die Mehrstufigkeit in der Rechtssetzung manchmal tatsächlich stattfindet. Dennoch ist auch dieses Ausführungsgesetz äußerst wichtig.
Im Speziellen regeln wir nun eine besonders intensive Form der Unterstützung der Opfer von Straftaten. Das ist richtig, und das ist wichtig.