Herr Abg. Rentsch, diese Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht ziemlich detailliert beantwortet worden. Es steht mir als Landesminister nicht an, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in irgendeiner Form zu modifizieren oder zu hinterfragen.
Herr Minister, sind seit dem Inkrafttreten bzw. seit der Veröffentlichung Ihres Erlasses Einzelfälle aufgetreten, wo Lehrkräfte mit Kopftuch an Schulen beschäftigt werden wollten? Sind Fälle aufgetreten, in denen sich Schulgemeinden – oder Teile von Schulgemeinden – insbesondere auf die berühmte Formulierung „Störung des Schulfriedens“ berufen haben?
Herr Abg. Merz, zumindest ist mir kein Fall bekannt, in dem es zu einer „Störung des Schulfriedens“ mit daraus möglicherweise zu ziehenden Konsequenzen gekommen ist.
Was unternimmt sie, um die Zusagen des Bundes zur Verbesserung der Katastrophenschutzausstattung in Hessen einzufordern?
Herr Abg. Greilich, Bund und Länder haben sich im Jahr 2007 im Zuge der Umsetzung der neuen Strategien zum Schutz der Bevölkerung auf ein Ausstattungskonzept des Bundes geeinigt, im Rahmen dessen der Bund zugesagt hat, jährlich rund 57 Millionen € für Zivilschutzausstattung – investive Mittel für Fahrzeuge und konsumtive Mittel für die Unterhaltung – bereitzustellen.
Die Länder haben sich ihrerseits verpflichtet, die durch den teilweisen Rückzug des Bundes entstandenen Ausstattungslücken zu schließen. Das Land Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht und im Rahmen der Ausstattungsoffensive im Katastrophenschutz seit dem Jahr 2008 über 40 Millionen € in den Katastrophenschutz investiert.
Die Zahl der Landesfahrzeuge wurde von 278 auf 635 mehr als verdoppelt. Die Helferinnen und Helfer verfügen heute über die umfassendste und modernste Ausstattung in der Geschichte des hessischen Katastrophenschutzes. Leider weist das Hausaufgabenheft des Bundes eine Vielzahl tadelnder Einträge auf, weil zwar den Ländern zwischenzeitlich eine Vielzahl modernster Fahrzeuge bereitgestellt worden sind, insgesamt jedoch die gegebene Ausstattungszusage bei Weitem noch nicht eingehalten worden ist.
So wurden beispielsweise im letzten Jahr anstatt der zugesagten 57 Millionen € lediglich 48,3 Millionen € bereitgestellt. Auch in den Jahren zuvor lagen die bereitgestellten Mittel deutlich unter der Zusage. Das Land Hessen hat dies zum Anlass genommen, auf vielfältigste Weise beim Bund zu intervenieren. Neben einer Vielzahl von Interventionen auf Arbeitsebene haben Staatssekretär Koch und ich unsere Kollegen im BMI auf diesen Missstand hingewiesen und um dringliche Abhilfe gebeten.
Staatssekretär Koch und der Präsident des Landesfeuerwehrverbands Ackermann haben sich hierzu zu einem Krisengespräch mit dem Präsidenten des BBK getroffen, um diesem die Wichtigkeit einer modernen und vor allem auch
vollständigen Bundesausstattung bei der Ergänzungskomponente Brandschutz für die hessischen Feuerwehren zu verdeutlichen. Im letzten Jahr hat Hessen zudem die Innenministerkonferenz mit diesem Thema befasst. Die Länder haben daraufhin dem Bund sehr deutlich gemacht, dass er nicht aus seiner Verantwortung – gerade auch für den ergänzenden Zivilschutz – entlassen werden kann und insbesondere die Bestandslücken der Ergänzungskomponente Brandschutz endlich zu schließen hat.
All diese Bemühungen haben unter anderem dazu geführt, dass der Bund im Haushaltsjahr 2016 den Haushaltsansatz für die Zivilausstattung um rund 5 Millionen € auf nunmehr 53,5 Millionen € verstärkt hat. Auch wenn damit die ursprüngliche Zusage von 57 Millionen € jährlich noch nicht vollständig eingehalten wird, so zeigt es aus meiner Sicht doch, dass der Bund die Kritik aus den Ländern verstanden hat.
Auf der letzten Innenministerkonferenz sind die Länder übereingekommen, dass dem Bund auf der Basis dieses Mittelansatzes die Chance gegeben werden soll, seine Ausstattungszusagen zu realisieren. Dabei waren sich die Länder ebenfalls darüber einig, dass bei einer grundlegend geänderten Gefährdungslage weitere Anpassungen des Mittelansatzes nach oben erforderlich werden können.
Nach Mitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bedeutet dies, dass Hessen in diesem Jahr voraussichtlich insgesamt acht Bundesfahrzeuge, SW-KatS – Schlauchwagen Katastrophenschutz, von denen fünf bereits an hessische Feuerwehren ausgeliefert wurden – und im nächsten Jahr voraussichtlich sechs Bundesfahrzeuge, LF-KatS, erhalten wird.
Das Land wird auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass der Bund den Helferinnen und Helfern in Hessen die zugesagte Zivilschutzausstattung bereitstellt. Es kann nicht sein, dass sich der Bund auf den Anstrengungen der Länder ausruht und sich aufgrund der vorbildlichen Landesausstattung im hessischen Katastrophenschutz eigene Aufwendungen ersparen will. Das werden wir dem Bund bei aller Freundschaft auch zukünftig nicht durchgehen lassen.
Wie weit ist die Umsetzung der angekündigten Neuerrichtung der Landesjugendfeuerwehrschule in Marburg-Cappel gediehen?
Herr Abg. Greilich, der Neubau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums soll gemeinsam mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Marburg-Cappel auf dem jetzigen Grundstück erfolgen. Um Planungsideen und Entwurfsvarianten finden zu können, wurde ein sogenannter Realisierungswettbewerb unter Federführung der Universi
tätsstadt Marburg mit Beteiligung des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen durchgeführt. Aufgrund des Einspruchs eines Bewerbers befindet man sich momentan im Vergabeverfahren vor der Vergabekammer.
Der ursprünglich für Ende Juni 2016 anberaumte Termin vor der Vergabekammer ist wegen einer gewährten Fristverlängerung für die Einreichung der Klagebegründung verschoben worden. Damit sind wir aber noch nahezu im Zeitplan. Zurzeit ist lediglich eine Verzögerung von etwa zwei Monaten zu erwarten.
Ich möchte nachfragen, ob es in dem Verfahren vor der Vergabekammer schon um Bauleistungen oder noch um Planungsleistungen geht. Das hat nämlich etwas mit dem Sachstand zu tun.
Herr Präsident, wenn Sie erlauben – sonst melde ich mich gleich noch einmal –, würde ich gerne nachhaken und fragen, ob es zutrifft, dass die Stadt Marburg angedeutet hat, sich aus dem gemeinsamen Projekt verabschieden zu wollen.
Bei dem Vergabekammerverfahren geht es um den Realisierungswettbewerb. Anlässlich des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe der Projektsteuerungsleistung für den Neubau, das am 19. April 2016 stattgefundenen hat, teilte die Universitätsstadt Marburg mit, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer wegen einer Rüge des unterlegenen Architekten erfolgte. Es geht um die entsprechenden Architektenleistungen.
Zu der Terminanberaumung habe ich eben etwas gesagt. Ich bin mir mit dem Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg einig, dass das Bauprojekt wie vereinbart weiterverfolgt werden soll. Er hat uns in einem Schreiben vom 17.06.16 – glaube ich jedenfalls, bei uns ist es am 22.06.16 eingegangen – lediglich mitgeteilt, dass der Ansatz von 1,5 Millionen € im Haushaltsplan 2016, die die Stadt Marburg für das Bauprojekt vorgesehen hat, aufgrund der Haushaltssituation in Verpflichtungsermächtigungen umgewandelt werden kann, aber dass gleichwohl die entsprechenden Aufträge vergeben werden könnten, wenn wir das Vergabekammerverfahren abgeschlossen haben.
Plant sie eine Anpassung der Vergütung für die Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes an hessischen Gerichten?
Sehr geehrter Herr Abg. Rentsch, die Landesregierung beabsichtigt – auf meinen Vorschlag hin – eine Erhöhung der Vergütung der Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften für die Rechtsreferendare.
Ich stelle fest: Es ist schon erstaunlich, dass in den letzten Jahren – auch nicht in der letzten Legislaturperiode – von meinen Vorgängern keine Initiative gestartet worden ist, eine Erhöhung vorzunehmen, zumal die Vergütung der Leitung von Arbeitsgemeinschaften seit dem Jahr 2001, also seit 15 Jahren, nicht mehr erhöht worden ist und wir seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Deshalb wollen wir die Vergütung der Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaft jetzt spürbar erhöhen: von derzeit 20,45 € pro Unterrichtsstunde auf 25 € pro Unterrichtsstunde. Das entspricht einem Zuwachs von 22 %.
Sehr geehrter Herr Kollege Rentsch, Sie haben nur nach der Vergütung der Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften gefragt, aber das ist bei diesem Thema zu kurz gegriffen. Es geht nämlich auch um die Vergütung für Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst, die Klausuren kontrollieren. Auch hier ist seit dem Jahr 2001 keine Erhöhung mehr erfolgt. Deshalb wollen wir die Vergütung für die Korrektur von Klausuren erhöhen, nämlich von derzeit 7,15 € auf 8,75 € pro Klausur.
Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit der geplanten Erhöhung der Vergütung für die Leitung der Arbeitsgemeinschaften und für das Korrigieren von Klausuren ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für unsere AG-Leiter im juristischen Vorbereitungsdienst gesetzt wird.
Mir kommt es auch darauf an – das will ich hier sagen –, mich bei all denjenigen zu bedanken, die sich in Justiz und Anwaltschaft der juristischen Ausbildung widmen und dem juristischen Nachwuchs ein wenig von dem mitgeben, was sie selbst in der Ausbildung mitbekommen haben oder an beruflichen Erfahrungen sammeln konnten.
Frau Justizministerin, Sie haben zu Recht die Entwicklung angesprochen. Seit 2001 ist keine spürbare Erhöhung erfolgt. Können Sie dem Haus erklären, seit wann die CDU, Ihre Partei, die Regierung des Landes Hessen mit bildet?
Frau Kollegin Hofmann, wie Sie wissen, ist das seit 1999 der Fall. Aber bisher hat es keiner, weder ein Verantwortlicher noch sonst wer, in die Hand genommen. Jetzt wird es gemacht, und darauf kommt es an.