Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Tierschutz ist Staatsziel und hat damit zu Recht Verfassungsrang. Das ist damit ein klarer politischer Auftrag an alle Handelnden, den Tierschutz kontinuierlich zu verbessern. Das ist auch Ziel der Hessischen Landesregierung. So ist es in unserer Koalitionsvereinbarung aufgeschrieben. Ich versuche das auch als zuständige Ministerin und packe durchaus brisante Themen an. In vielen Bereichen haben wir auch schon Verbesserungen erreichen können.
Es gibt z. B. eine freiwillige Vereinbarung mit der Landwirtschaft, das Enthornen von Kälbern nur noch durchzuführen, wenn die Tiere dabei keine Schmerzen haben. Die Tierschutzstiftung hat ihre Arbeit aufgenommen. Damit helfen wir finanziell klammen Tierheimen in Not. Auch das ist ein wichtiger Schritt, damit Fundtiere tatsächlich auch gut in den Tierheimen behandelt werden können.
Wir haben einen Runden Tisch „Tierwohl“ installiert, der sich um die Haltung von Nutztieren kümmert. Fachübergreifend wird hier von Experten diskutiert – vom Tierschutzverein über Behördenvertreter bis hin zum Berufsstand der Landwirtschaft –, um gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten, sei es beim Thema Schnäbel kupieren oder auch beim Thema Schwänze kupieren. Das ist mitunter ein steiniger Weg. Aber ich glaube, dass es sich lohnt. Die Ergebnisse zeigen das jedenfalls.
Ich kann Ihnen noch viel mehr aufzählen. Ich habe heute hier auch die Möglichkeit, das anhand dieses Antrages zu tun. Wir haben z. B. den Weg für die Kommunen geebnet, sodass es entsprechende Verordnungen geben kann, damit man sich des Elends frei laufender Katzen annehmen kann. Das heißt, dass die Kastrationsverordnung in Kraft ist.
Wir haben im Bundesrat erneut gefordert, dass Elefanten, Bären oder Affen nicht mehr im Zirkus vorgeführt werden dürfen. Wir werden nicht ruhen, bis das endlich auch einmal in die Tat umgesetzt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn die SPD auf Bundesebene entsprechend in der Großen Koalition auf ihren Koalitionspartner einwirken könnte, damit dies auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird.
Gleiches gilt für den Beschluss zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Auch dies ist auf Antrag Hessens im Bundesrat mit ganz großer Mehrheit beschlossen worden. Auch hier warten wir darauf, dass der Bundeslandwirtschaftsminister dies umsetzt. Auch hier würde ich mich freuen, wenn die SPD auf Bundesebene das mit befördern würde.
Wir haben hier in Hessen, was die Tierversuche angeht, jetzt eine Strategie angelegt, dass wir langfristig diese durch alternative Verfahren ersetzen wollen. In drei wissenschaftlichen Einrichtungen wird dies jetzt erprobt im Sinne der Vermeidung, Verringerung und Verfeinerung von Tierversuchen. Mit Millionenprogrammen werden wir bis 2020 die Erforschung von Tierversuchsalternativen voranbringen. Das heißt, wir tun tatsächlich etwas in der Realität.
Was wir nicht tun können, ist heute hier klar: Wir werden kein Verbandsklagerecht einführen. Das ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, auch wenn ich als zuständige Ministerin das durchaus begrüßen würde. Das sage ich hier ganz offen, weil Wissenschaftler z. B. versuchen können, ihr Recht einzuklagen, wenn ein Tierversuch abgelehnt wurde. Tierschutzverbände können aber wiederum nicht klagen, wenn sie glauben, dass zu Unrecht ein entsprechender Tierversuch genehmigt wurde. Hier besteht ein Ungleichgewicht. Von daher wäre es sinnvoll, ein Gleichgewicht zu haben.
Das ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, und die SPD, die ja auch in Koalitionen woanders ist, weiß genau, was das bedeutet. Dann wird das in dem Fall nicht gemacht. Da haben wir auch überhaupt nichts zu verschwiemeln oder wegzudrücken. Das ist Fakt. Aber das, was wir gestaltend zugunsten des Tierschutzes in Hessen real machen können, machen wir – gemeinsam mit unserem Ko
alitionspartner, auch mit Elan. Das werden wir auch die nächsten zweieinhalb Jahre weiter tun. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Ursula, genau nach dem Beitrag der Ministerin war es mir noch einmal ganz wichtig, dass wir einfach die Spielregeln, die wir uns selbst setzen, akzeptieren und nicht so tun, als ginge es anders. Wir haben die Situation, eine Partei ist in Berlin in einer Koalition, die andere ist in Hessen in einer Koalition, und beide wollen das Verbandsklagerecht. Ich finde es gut, wie die Ministerin auftritt und sagt: Ich will das, aber ich bin in einer Koalition gebunden.
Was ich nicht gut finde, ist, zu sagen: Na ja, wenn ihr auf der einen Seite gebunden seid, dann müsst ihr da antreten, und hier dürft ihr es nicht machen. – Andersherum wird ein Schuh daraus. Wir leben davon, in öffentlicher Debatte dafür zu sorgen, dass politische Positionen breiter werden. Dafür würde es schon helfen, wenn ihr jenseits der Koalitionsdebatte – wie es die Ministerin gerade gemacht hat – sagt: Leute, wir sind gebunden, aber wir finden es richtig. – Das wäre eine bessere Idee gewesen, als das Spiel Berlin gegen Hessen zu spielen. – Vielen Dank.
Verabredet ist, dass der Antrag Drucks. 19/3156 an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen wird. – Das machen wir so.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Definition der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung – Drucks. 19/3360 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen – Drucks. 19/ 3603 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Herr Schmitt von der SPD-Fraktion gemeldet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag hat zwar einen konkreten Hintergrund, nämlich dass Attac im Jahre 2014 der Gemeinnützigkeitsstatus durch ein Frankfurter Finanzamt entzogen wurde. Wir glauben aber,
dass wir die Frage generell behandeln müssen; auch in anderen Organisationen besteht möglicherweise zu Recht die Sorge, dass sie von einem Verwaltungshandeln in der Finanzverwaltung in Hessen – möglicherweise aber auch in anderen Bundesländern – betroffen sind, die Schritt für Schritt Organisationen den Gemeinnützigkeitsstatus entzieht, wenn sie auch aus unserer Sicht für gesellschaftliche Ziele werben.
Dazu muss man wissen, dass Attac – um wieder den konkreten Fall zu benennen und es Ihnen zu verdeutlichen – der Gemeinnützigkeitsstatus entzogen worden ist, weil sie sich z. B. für die Finanztransaktionssteuer eingesetzt und für eine Vermögensabgabe argumentiert hat. Das Finanzamt hat gesagt, dass die Satzung von Attac gemeinnützigkeitsschädlich sei, weil sie die Förderung des Gemeinwesens, der Solidarität und der Demokratie beinhaltet.
Das muss man sich ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt eine Organisation, die in ihrer Satzung stehen hat: „Wir treten ein für das Gemeinwesen, für Solidarität und Demokratie“, und die Finanzverwaltung sagt: Das ist aber gemeinnützigkeitsschädlich.
Dazu muss man natürlich eines wissen – auch das gehört zu einer soliden Diskussion –: Wir hatten natürlich in Deutschland in den Achtzigerjahren eine besondere Situation, nämlich dass es Stiftungen gab und Stiftungen gezielt gegründet wurden, die einen Gemeinnützigkeitsstatus erreicht haben, deren einziger Zweck aber war, Geldspenden einzusammeln, um damit insbesondere konservative Parteien in Deutschland zu fördern.
Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der Abgabenordnung vorgenommen worden, mit dem Ziel, genau dieses auszuschließen. Deswegen hat man in der Abgabenordnung natürlich formuliert, dass man politische Betätigung ausschließen will. Ich will das einmal so vorsichtig formulieren. Aber ich glaube, dass man damit in der Entwicklung der letzten Jahre auch eine Wirkung erreicht hat, mit der man – mit einer eigentlich sinnvollen Absicht, nämlich die Unterstützung von Parteien durch indirekte Sammlung von Parteispenden auszuschließen – deutlich über das Ziel hinausschießt und Organisationen trifft und ihnen den Gemeinnützigkeitsstatus entzieht, die ganz andere Ziele haben, die allgemein politisch tätig sind. Das können aus unserer Sicht sinnvolle oder auch weniger sinnvolle Dinge sein, auch Dinge, über die wir streitig diskutieren.
Aber es muss möglich sein, dass es Organisationen gibt, die sich politisch betätigen und die solche Ziele in ihrer Satzung haben, ohne dass das schädlich ist. Sie müssen sich denken, wir diskutieren über Attac, aber auch über den VdK; auch Caritas oder die Diakonie oder AWO sind tätig und äußern sich immer wieder politisch. Sie sind sozialpolitisch kritisch.
Da kriegen wir es einmal ab, und da kriegen es die anderen einmal ab. Wenn man diesen Maßstab des Finanzamts Frankfurt nimmt, diesen Maßstab, der nicht vom Minister
korrigiert worden ist – das ist, glaube ich, auch eine wichtige Frage –, glauben wir, es hätte eine Möglichkeit gegeben, das im Rahmen der Gesetze zu korrigieren. Da es aber nicht getan wird, haben wir diesen Antrag vorgelegt, mit dem Ziel, dass die Abgabenordnung geändert wird und Hessen eine Initiative ergreift, um die Abgabenordnung zu ändern.
Ich will auf Ihren Gegenantrag eingehen. Ihr Gegenantrag ist im ersten Punkt nicht völlig falsch. Aber er hat einen Satz drinstehen, der besagt:
Das ist richtig. Sie verweisen in Punkt 4 aber darauf, dass es 2007 eine Änderung gegeben hat, mit der der Katalog der Fälle, in denen Gemeinnützigkeit anerkannt wird, erweitert wurde.
Jetzt gibt es leider einen Umkehrschluss: In der Finanzverwaltung zieht man daraus, dass 2007 bestimmte Ziele nicht aufgenommen worden sind – z. B. das Thema Klimaschutz, das Thema Menschenrechte oder das Thema Frieden –, den Umkehrschluss, es sei schädlich, wenn man sich dafür einsetzt.
Meine Damen und Herren, das müssen wir korrigieren. Ich hoffe sehr auf eine sinnvolle und gute Diskussion im Ausschuss. Ich glaube nämlich, dass GRÜNE, SPD und LINKE sich ziemlich einig waren und das Problem sozusagen eher aufseiten der CDU liegt. Wir sollten weiter dafür werben, dass diese Frage korrigiert wird. Sie muss korrigiert werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Thema, dem in seiner Komplexität und in seinem Umfang in der Abgabenordnung und in der gesellschaftspolitischen Debatte eine große Bedeutung zukommt. Angesichts der Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts in der Steuergesetzgebung sind wir uns sogar im Großen und Ganzen einig.
Wir sind uns darin einig, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen entsprechen muss. Wir sind uns auch darin einig, dass der Wert der gemeinnützigen Tätigkeit in Vereinen und in Verbänden verdeutlicht werden muss – nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern auch im Steuerrecht.
Jedoch sind wir uns über die Art und Weise der steuerrechtlichen Ausgestaltung in dem betroffenen Gesetz nicht