diesen Bereich belobigt worden. Wir sind sehr dankbar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das beim VPN, beim Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus und bei unseren Sicherheitsbehörden, bei der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz, machen. Wir können sehr dankbar sein für die Mühe, die sich die Kolleginnen und Kollegen dort machen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wir werden auch nicht stehen bleiben. Wir werden das immer weiterentwickeln. Wir haben für die Schulen – das ist zu Recht angesprochen worden – einen Film gemacht, um Extremismusphänomene darzustellen. Frau Kollegin Faeser, wir haben uns übrigens nicht auf ein Phänomen spezialisiert, sondern wir haben in dem Film „RADIKAL“, den Sie mit Sicherheit einmal gesehen haben,
aufgezeigt, dass es manchmal vom Zufall abhängt, in welches Extremismusphänomen der Einzelne abgleitet. Das ist ein, wie ich finde, herausragend gelungenes Werk, das wir mittlerweile 4.000 Mal übers Land gestreut haben und das in den Schulen gut angekommen ist.
Wir bleiben aber nicht stehen. Wir werden im Herbst auch den Kommunen weitere Veranstaltungen anbieten, weil die Sensibilisierung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften, die wir gemacht haben, natürlich nicht mehr derart stattfinden kann. Wir müssen den Kommunen entsprechende Angebote machen. Dort werden wir die Bürgermeister mit einbeziehen. Wir bleiben nicht stehen. Wir werden das weiterentwickeln. Das, was wir bisher erreicht haben, ist gut. Dafür haben wir Lob von Dritten bekommen. Dafür sind wir sehr dankbar. Wir werden weiterarbeiten, damit wir im nächsten Jahr wieder gelobt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 34 besprochen.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Landesjagdverordnung verstößt gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts und verletzt die Eigentumsrechte der Jäger – Klage gegen die Regie- rung Bouffier unumgänglich) – Drucks. 19/3772 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es der Presse entnommen: Die FDP hat sich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, gegen die vorliegende Jagdverordnung Klage beim Staatsgerichtshof einzureichen. Das ist am Montag passiert. Für diejenigen, die noch einmal wissen wollen, ob sie denn eingereicht worden ist, wiederhole ich: Ja, sie ist dem Staatsgerichtshof am Montag zugegangen.
Es waren mehrere Überlegungen, die uns dazu gebracht haben. Wir haben uns hier oft über die Jagdverordnung unterhalten sowie über wildbiologische Aspekte, Fragen des Eigentums, aber auch über die Frage: Was kann eine Landesregierung ohne den Gesetzgeber wirklich machen? Mit diesen Fragen haben wir uns schon immer beschäftigt.
Niemand kann mir erklären, warum Füchse oder Waschbären nun besser geschützt werden sollen. Wer die aktuelle Debatte in Nordhessen über die Ausbreitung der Waschbären verfolgt hat, weiß, dass sich manche Dinge aus wildbiologischer Sicht zumindest der Sinnhaftigkeit entziehen. Am Ende sind es aber vier Aspekte, die die Klage gegen die Jagdverordnung begründen:
Erstens. Wegen der Unverhältnismäßigkeit ist das im Einzelnen eine Verletzung der Eigentumsgarantie. Das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht einzuschränken, bedeutet eine Einschränkung des Eigentums. Das ist etwas, was in der Debatte immer wieder verloren geht.
Diese Einschränkungen müssen begründet sein. Da es keine sachlichen Gründe für diese massiven Einschränkungen des Jagdrechts gibt, ist die verfassungsrechtliche Frage des Eigentums sicherlich aufgeworfen.
Der zweite Punkt ist die Verletzung der Eigentumsgarantie unter einem kumulativen Aspekt. Will sagen: Jede einzelne Schonzeit für sich genommen, mag keinen wesentlichen Eingriff in das Eigentum darstellen, aber die Häufung, die einzelnen Eingriffe kumuliert, ergeben allerdings einen ganz massiven Eingriff in das Eigentum. Dieser ist eben von der Verfassung so nicht mehr gedeckt.
Daher wird eine hinreichende Begründung für diese Grundrechtseinschränkung gefordert, denn ansonsten wäre es ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Der Verpflichtung, eine hinreichende Begründung für die Einschränkungen der Jagdzeiten bzw. für den vollständigen Ausschluss der Bejagbarkeiten zu geben, ist der Verordnungsgeber, sprich: die Landesregierung, nicht nachgekommen.
Auch dies führt angesichts der Grundrechtsrelevanz der vorgenommenen Verkürzungen bzw. des Ausschlusses der Bejagbarkeit einzelner Tierarten zu einer Unverhältnismäßigkeit mit der Hessischen Verfassung und damit zur Nichtigkeit der genannten Bestimmung.
Zuletzt das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage, sprich: der Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt. Hierbei gilt die sogenannte Wesentlichkeitstheorie: Wesentliche Regelungen dürfen nicht ohne Beteiligung des Parlaments vorgenommen werden. Die Grundrechtseinschrän
Meine Damen und Herren, folglich hätte diese Regelung dem Parlament vorgelegt werden müssen. Die erfolgte Anhörung, die wir uns als Opposition zusammen mit der SPD haben erkämpfen müssen, ersetzt kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, so wie das von Teilen der Regierungsfraktionen immer wieder angedeutet wird. Das wird nicht ausreichen. Sie hätten mindestens über das Parlament gehen müssen.
Lassen Sie mich vermuten: Sie haben den Weg gescheut, weil Sie gedacht haben, in Ihren eigenen Reihen für diese Jagdverordnung keine Mehrheit zu haben.
Zum Schluss: Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof ist keine Majestätsbeleidigung. Das Recht, das Parlament zu vertreten, ist ein gutes Recht, das wir wahrnehmen. Jeder einzelne Abgeordnete sollte für sich die Aufgabe der Kontrolle der Regierung wahrnehmen. Wenn er diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, dann kann er sein Mandat auch gerade an der Garderobe abgeben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat sich dazu entschlossen, das hat Kollege Lenders vorgetragen, die im letzten Jahr erlassene Jagdverordnung zu beklagen. Mit diesem Vorgang erhält die kontroverse Diskussion zu dieser Jagdverordnung sicherlich eine neue Dimension.
Ich möchte schon klar hervorheben, dass es das gute Recht eines jeden Bürgers ist, einen Verwaltungsakt, von dem er glaubt, dass er möglicherweise Rechtsfehler habe, zu beklagen. Das gilt sicherlich auch für Fraktionen. Ich sage aber ausdrücklich in Richtung der FDP: Man muss sich bei einer solchen Vorgehensweise auch der politischen Dimension bewusst sein. Man muss sich sehr davor hüten, dass ein solcher Vorgang zu einer vordergründigen und dümmlichen Anbiederung wird. Davor muss man sich bewahren.
In der Kürze der Zeit bitte ich um Nachsicht: Nein. – Jetzt zur ersten Behauptung, die Jagdverordnung verletze die Eigentumsrechte der Jäger. Das wird das Gericht sicherlich würdigen und beurteilen, dem möchte ich nicht vorgreifen. Ich möchte zwei bis drei Bemerkungen zu den Gesetzen, die wir alle kennen und die dieser Sache zugrunde liegen, machen.
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Das heißt also, nicht jeder Eingriff in das Eigentumsrecht ist auch eine Verletzung. Das werden wir sicherlich zum geeigneten Zeitpunkt miteinander diskutieren.
Jetzt komme ich zu Ihrem zweiten Punkt. Die Landesjagdverordnung, so sagen Sie, verstoße gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts. Sie schreiben in Ihrer eigenen Pressemitteilung: