Protokoll der Sitzung vom 13.10.2016

Vielen Dank, Herr Kollege Landau. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag soll an den Umweltausschuss überwiesen werden.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Er soll abgestimmt werden. – Dann kommen wir zur Abstimmung.

Herr Kollege Rudolph, bitte schön.

Frau Präsidentin, wir bitten, über Ziffer 4 getrennt abzustimmen.

Dann lasse ich zuerst über die Ziffern 1 bis 3 abstimmen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Frau Öztürk ist krank. Damit sind diese Ziffern abgelehnt worden.

Dann lasse ich über Ziffer 4 abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt. Der Antrag ist in Gänze abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk – Drucks. 19/3876 zu Drucks. 19/3823 zu Drucks. 19/3483 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Tipi. Ich bitte um Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung, Drucks. 19/3823, anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tipi, für die Berichterstattung. – Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Es liegen aber keine Wortmeldungen vor. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf abstimmen.

(Zuruf von der SPD)

Herr Kollege Siebel, es wäre schön, wenn Wortmeldungen etwas früher abgegeben werden könnten. – Sie haben das Wort. Fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei mir ist nicht angekommen, dass vereinbart worden wäre, dazu nicht zu reden.

(Zuruf von der CDU: Wir haben auf Ihre Wortmel- dung gewartet! – Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Wo ist Herr Wintermeyer?)

Herr Wintermeyer ist hier. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag zeichnet sich ab, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU unverändert angenommen wird.

Für meine Fraktion kann ich sagen, dass damit eine Chance vertan wird. Ich will noch einmal in wenigen Sätzen akzentuieren, worin unserer Ansicht nach diese Chance bestanden hätte.

Wir haben als SPD-Fraktion vorgeschlagen, den Gesetzentwurf dahin gehend zu verbessern, mehr gesellschaftliche Breite und eine größere Beteiligung von Frauen im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat zu erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das auch konkretisiert. Nach unserem Vorschlag hätten zukünftig der Landesbehindertenbeirat und der Landesverband der Lesben und Schwulen in Hessen im Rundfunkrat vertreten sein sollen. Es ist mir nicht verständlich, warum die Koalitionsfraktionen sich dagegen ausgesprochen haben, den Landesbehindertenbeirat, der die Interessen von 10.000 behinderten Menschen in Hessen vertritt, mit in den Rundfunkrat aufzunehmen. Es ist unstreitig, dass der Landesbehindertenbeirat Expertise in der Barrierefreiheit von Medien hat und diese in den Rundfunkrat hätte einbringen können.

Der Landesverband der Lesben und Schwulen in Hessen wäre auch eine klare Bereicherung im Hinblick auf die Darstellung der gesellschaftlichen Breite im Rundfunkrat gewesen. Ich sagte es schon, es wäre eine vertretbare Vergrößerung des Rundfunkrates gewesen, die das Gremium auch noch arbeitsfähig erhalten hätte.

Wir haben vor dem Hintergrund der noch vorgesehenen Regelungen zum Thema Geschlechterparität einen Vorschlag unterbreitet, der unserer Ansicht nach sehr viel schneller wirken wird.

Ich fand es bemerkenswert, dass Frau Erfurth gestern in einer anderen Diskussion meinte, dass dies ein großer Schritt zur Gleichberechtigung und zur Partizipation und zur Einbeziehung von Frauen in die Gremien sei. Wir können schon relativ bald, nämlich nach einem halben Jahr, sehen, was Ihr Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorgelegt haben, real gebracht hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem, was ich ausgerechnet habe und was sozusagen in Aussicht steht, wird sich die Anzahl der Frauen hoffentlich auch aufgrund Ihres Gesetzentwurfs ein bisschen vergrößern. Aber es wird sehr lange dauern. Unser Vorschlag hat vorgesehen, dass wir tatsächlich einen größeren Schritt vorangehen. Es ist ein ausgewogener Vorschlag. Dass dieser ausgewogene Vorschlag jetzt im Hessischen Landtag leider keine Mehrheit findet, das bedauere ich sehr. Manchmal ist es aber so. Ansonsten sieht man sich immer zweimal im Leben. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Dr. Wilken von der Fraktion Die LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Sie machen mit diesem Gesetzentwurf sicherlich nicht alles falsch. Deswegen werden wir uns nachher auch wiederum enthalten. Aber Sie machen, da stimme ich Herrn Siebel hundertprozentig zu, an zwei Punkten einen doch deutlich zu kleinen Schritt, um zu einer echten gesellschaftlichen Vertretung in den hr-Gremien zu kommen.

Die in unserem Land vertretenen Religionsgemeinschaften und Kirchen sind vertreten. Das ist auch in Ordnung. Aber die Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft oder Kirche angehören, werden weiterhin in Hessen nicht berücksichtigt. In anderen Ländern hat z. B. auch die Humanistische Union einen Sitz. Das wäre in Hessen nur möglich,

wenn wir in diesem Haus endlich eine fortschrittliche Mehrheit hätten.

(Beifall bei der LINKEN)

Viel wichtiger ist mir aber, noch einmal auf die Geschlechterparität im Rundfunkrat einzugehen. Das ist eine Frage, die aus unserer Sicht nicht disponibel ist. Wir sind als Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen Blickwinkel, die Männer und Frauen auf gesellschaftliche Verhältnisse nun meistens haben, auch in den Gremien abgebildet werden. Aktuell sind 23 Männer und sieben Frauen im Rundfunkrat, acht Männer und eine Frau im Verwaltungsrat. Das ist deutlich zu wenig.

Wir müssen konstatieren, dass wir eine strukturelle Benachteiligung von Frauen im Rundfunkrat haben. Es reicht nicht, wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf diesem strukturellen Problem mit einem Appell beikommen wollen, dem Appell, dass die entsendenden Organisationen doch bitte mehr Frauen entsenden sollen. Mehr als ein Appell stellt Ihre Novellierung nämlich nicht dar. Es bleibt der entsendenden Organisation überlassen, ob sie eine Frau oder einen Mann entsendet. Wenn sie einen Mann entsenden, dann sagen wir: Okay, das wars. Schade, hat wieder nicht geklappt.

Selbst wenn Ihre Sollbestimmung, eine Frau zu entsenden, verletzt wird, sehen Sie keine Sanktionen vor, sondern einfach nur die Erklärung der entsendenden Organisation, es ginge nicht anders. Warum sollte das in Zukunft funktionieren? – Wir kennen doch alle die Argumentation bei männerdominierten Gremien, Podien und Veranstaltungen, dass man einfach keine qualifizierte Frau gefunden habe. – Was für ein Quatsch in den allermeisten Fällen. Wir haben hier eine strukturelle Benachteiligung, und der kommt man nicht mit Appellen bei.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Frömmrich, Sie haben am Dienstag bei der zweiten Lesung hier gesagt, dass Sie bisher noch keine Lösung gehört hätten, die tragfähiger und besser sei als das, was Sie hier vorgelegt hätten. Schade, dass Sie die Anhörungsunterlagen nicht studiert haben und bei der mündlichen Anhörung schlecht zugehört haben.

Deswegen will ich Ihnen den Vorschlag, wie man mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Geschlechterparität in den hrGremien kommt, nochmals erläutern. Wir können entsendungsberechtigten Institutionen zwingend für die Berücksichtigungsfähigkeit ihrer Vorschläge vorschreiben, dass mindestens ein Mann und mindestens eine Frau zu benennen sind, und dann die Auswahl unter diesen geschlechterparitätischen Vorschlägen durch Losentscheid erfolgen lassen.

Da dann der Zufall entscheidet, haben wir eine hohe Wahrscheinlichkeit für Parität. Für die vom Landtag zu wählenden Mitglieder könnten wir vorgeben, dass die Wahl so lange zu wiederholen ist, bis sich unter den fünf zu wählenden Abgeordneten mindestens drei Frauen befinden, und die auf den Landtag entfallenden Sitze bis zu einer auf diese Weise erfolgreichen Wahl unbesetzt bleiben.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Für den Verwaltungsrat wäre in gleicher Weise zu verfahren. Es wäre also machbar, eine strukturelle Benachteili

gung durch strukturierte Methoden abzuschaffen. Es wäre machbar, wenn man wollte – aber Sie wollen nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wilken. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Frömmrich vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wilken, dass wir die Anhörungsunterlagen sehr intensiv diskutiert und auch ausgewertet haben, sehen Sie daran, dass wir den Gesetzentwurf an mehreren Punkten nachgebessert haben – nämlich an Punkten, wo die Anzuhörenden durchaus nachvollziehbare Einwände gehabt haben.

(Beifall des Abg. Klaus Peter Möller (CDU))

Daran können Sie sehen, dass wir nicht nur Anhörungen durchführen, sondern das, was dort gesagt wird, durchaus auch in die Gesetze aufnehmen, die wir machen.

Zweiter Punkt. Wie wichtig Ihnen sowohl die Repräsentanz von gewissen Gruppen als auch die Geschlechterparität in diesem Gremium sind, sieht man daran, dass Sie zu diesem Gesetzentwurf überhaupt keinen eigenen Vorschlag vorgelegt haben.

(Zuruf des Abg. Klaus Peter Möller (CDU))

Dann, finde ich, sollten Sie, wenn Sie von hier vorne reden, die Aufgeregtheit vielleicht ein bisschen kleiner halten, als Sie es hier getan haben. Sie haben bei diesem Thema im Gegensatz zu SPD und FDP überhaupt keine Alternative vorgelegt. Da sollten Sie vielleicht einmal ein bisschen kürzer treten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))