Das bedeutet, dass wir den Bannwald nicht roden können, wenn es darum geht, für ein Gewerbegebiet oder für ein Wohngebiet von regionaler Bedeutung eine neue Zufahrtsstraße einzurichten. Dort, wo es keine Genehmigung gibt, hat das mit Sicherheit auch Auswirkungen auf den Kiesabbau. Herr Kollege Lenders, wenn es aber bedeutende Infrastrukturprojekte gibt, dann ist es in Hessen immer noch möglich, diese Projekte zu verwirklichen, auch mit diesem neuen Gesetz.
Gemeinsam mit der grünen Landtagsfraktion wollen wir einen deutlich erhöhten Schutzstatus für den Bannwald. Wir wollen aber auch weiterhin ungehindert wichtige Infrastrukturprojekte – ich nenne einmal als Beispiel eine ICE-Strecke Frankfurt – Mannheim oder Ähnliches – auch verwirklichen können. Dazu dient dieser Gesetzentwurf. Damit setzen wir zielstrebig die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Dazu stehen wir als CDU-Landtagsfraktion. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Arnold. – Zur Kurzintervention hat sich Kollege Lenders zu Wort gemeldet. Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Lieber Herr Kollege Arnold! Mein Mann, der Thorsten, den Sie auch ganz gut kennen, sagt zu Hause immer: „Ich habe nicht viel zu sagen, aber das letzte Wort habe ich“. – Das wird euch mit Sicherheit in diesem Fall nicht gelingen. Das letzte Wort wird hier die Staatsministerin mit einem Verhinderungsdreieck, einem Bermudadreieck, für die regionale Wirtschaft und das regionale Wirtschaftswachstum und die regionale Wertschöpfung haben. Dieses Bermudadreieck besteht aus dem Regierungspräsidium, dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium. Was ihr hier macht, ist, diesem Dreieck ein Instrument an die Hand
Ich denke, ihr solltet noch einmal schwer darüber nachdenken, ob es wirklich gut ist, so in diese Gesetzesänderung hineinzugehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Dann rufe ich für die Landesregierung Frau Staatsministerin Hinz auf. Bitte schön, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Fraktionen von GRÜNEN und CDU das Gesetz zum Bannwaldschutz eingebracht haben. Ich als zuständige Ministerin unterstütze es sehr, dass wir dem Bannwald wieder eine höhere Schutzfunktion geben wollen. Wir haben in Hessen – Herr Dr. Arnold hat darauf hingewiesen – 54 Bannwälder, die etwa 2 % der Fläche des hessischen Waldes ausmachen. Deswegen ist es auch besonders wichtig, dass wir diesem Bannwald einen höheren Schutz als dem Erholungswald und dem Schutzwald zugestehen.
Es ist auch so, dass dieser Bannwald nicht nur für das Rhein-Main-Gebiet wichtig ist, sondern für alle dicht besiedelten Siedlungsräume; denn gerade dort brauchen wir einen hohen Schutz für die Bevölkerung im Sinne der Erholung, aber auch für das ausgleichende Klima des Waldes, für den Boden, das Wasser und die Luft. Genau dafür ist der Bannwald ein besonderer Ausdruck. In diesem Sinne erfüllt er eine hohe Schutzfunktion, und das soll er besser als in den vergangenen Jahren können.
Ich will das einmal begründen. In den vergangenen Jahren war es so, dass der Bannwald mittels einer einfachen Erklärung mit dieser Schutzfunktion versehen wurde, und wenn dann Bannwald zur Rodung anstand, konnte das durch ein einfaches Planfeststellungsverfahren auf der Mittelbehörde entschieden werden. Genau so war das z. B. am Kiessee in Langen.
Genau, das ist sozusagen die Politik der FDP gewesen. – Wir aber glauben, dass dies keine richtige Abwägung war, sondern wir sind der Meinung, dass nicht mehr allein wirtschaftliche Belange zu einer Entscheidung führen sollen. Es braucht vielmehr eine größere und stärkere Abwägung. Deswegen soll Bannwald künftig wieder einer Rechtsverordnung unterliegen.
Natürlich ist es so, dass Bannwald nicht absolut geschützt werden kann. Und natürlich ist es so, dass in einer Demokratie ein Gesetz und selbstverständlich auch eine Rechtsverordnung verändert werden können.
Aber es ist so – und das wird das künftig andere Verfahren sein –, dass bei Änderung einer Rechtsverordnung auch eine Anhörung stattfinden muss, und zwar nicht nur der betroffenen Kommunen, sondern auch der anerkannten Naturschutzverbände, sodass eine völlig andere Abwägung vorgenommen werden muss, konzentriert auf die zwei wesentlichen Aspekte, die in das Gesetz aufgenommen wurden, was die Ausnahmeregelungen angeht. Ich glaube, dass das ein wichtiger Gesichtspunkt ist, der dazu führen wird, dass der Bannwaldschutz in Hessen künftig wieder einen völlig anderen Stellenwert haben wird.
Ich muss sagen, dass es auch einigermaßen verwundert, wenn die SPD auf der einen Seite beklagt, dass Bannwald gerodet wurde und insofern auch nicht mehr in dem Ausmaß wie früher vorhanden ist, auf der anderen Seite aber stolz darauf ist, für die Landebahn gestimmt zu haben. Ich habe extra noch einmal nachgeschaut: Seit dem Jahr 2000 ist keine einzige Initiative von der SPD-Fraktion ergriffen worden, den Bannwaldschutz in Hessen wieder zu erhöhen. Insofern können Sie es mit dem erhöhten Bannwaldschutz gar nicht so ernst meinen, wie Sie es in Ihrer Rede suggerieren wollten.
Wir machen Ernst mit dem Bannwaldschutz. Wir machen auch Ernst damit, Verträge einzuhalten. Herr Abg. Rudolph, mir als Ministerin ist es nicht so wichtig, wie viele Sinneswandel bei einzelnen Abgeordneten stattfinden. Ich glaube, dem Wald ist dies auch nicht so wichtig. Wichtig ist vielmehr, dass es einen Koalitionsvertrag gibt, in dem bestimmte Dinge stehen, wie z. B. der erhöhte Bannwaldschutz, dass dieser Koalitionsvertrag eingehalten wird und dass Gesetze gemacht werden, die genau dies zum Ausdruck bringen – damit ist dem Wald mehr gedient als mit vielen Reden, die heute von der Opposition geführt worden sind.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die FDP hat noch zwei Minuten Redezeit und möchte sie gern nutzen. Bitte schön, Herr Kollege Rock, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ein bisschen muss man schon schmunzeln, wenn man die GRÜNEN hier so hört und auf andere Fraktionen deuten sieht. Für Sie ist der Bannwald schon ein wichtiges Thema, das gestehe ich Ihnen zu. Sie haben es auch oft als politisches Mittel genutzt, um oberflächennahen Rohstoffabbau zu verhindern; das ist immer eines Ihrer größten Kampfziele der Regionaldiskussion gewesen. Was mir aber in der Debatte sehr wehtut, ist, wenn Sie ansonsten immer der Meinung sind, Wald müsse geschützt werden, sobald es um Windräder und Einschnitte bei den Regionalhilfen zum Thema Wald geht, Ihnen das aber alles völlig egal ist: Da
sind Ihnen die Bäume egal, da ist Ihnen die Rodung egal, da ist der Zeitpunkt der Rodung egal, da kann es nicht schnell genug gehen. Daher muss schon hinterfragt werden, wenn Sie sich hier so als Baumschützer und als jemand gerieren, der sich für den Wald einsetzt, wenn Sie das immer nur in eine Richtung tun und dort, wo es auch große Einschnitte in die Natur gibt, auf dem entsprechenden Auge blind sind. Da sind Sie für jede Tat bereit, bei der Bäume zu fällen und zu roden sind.
Da muss man schon ehrlich sein und die gleichen Kategorien an die gleichen Themen anlegen. Frau Ministerin, so leicht, wie Sie es hier tun, kann man es sich nicht machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird er an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Menschenrechte und Humanität als Mittelpunkt hessischer Asyl- und Flüchtlingspolitik, Drucks. 19/297. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 62 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen werden. – Das ist der Fall.
Außerdem eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend moderne gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Leben in Würde psychisch kranker Menschen, Drucks. 19/298. Wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 63 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden. – Das ist der Fall, dann machen wir das so.
Antrag der Abg. Merz, Di Benedetto, Decker, Gnadl, Neuschäfer, Roth, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend wissenschaftliche Evaluation der bisher in Hessen zur Anwendung kommenden Verfahren und Methoden der Sprachstandserhebung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen – Drucks. 19/132 –
Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht gleich reagiert habe. Sie haben eben mitgeteilt, dass der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 62 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen werden soll. Damit sind wir als antragstellende Fraktion des An
trags unter Tagesordnungspunkt 20 nicht einverstanden. Wir möchten stattdessen, dass er extra aufgerufen wird.
Der Antragsteller hat den Wunsch, es separat aufzurufen. Wie sehen das die anderen Fraktionen? – Bitte schön, Herr Wagner.
Frau Präsidentin, wenn es der Wunsch der Antragsteller ist, dann respektieren wir das. Wir bitten dann darum, unseren Antrag ohne Aussprache unmittelbar in Anschluss an Tagesordnungspunkt 20 aufzurufen und abzustimmen.
Dann machen wir das so. – Als erster Redner hat sich Herr Kollege Merz von der SPD gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Hause schon öfter über die Notwendigkeit von Sprachförderung für Kinder, aber nicht nur für Kinder, mit Migrationshintergrund gesprochen. Wir haben das aber häufig eher am Rande anderer Debatten getan, sei es z. B. in Debatten über den Ausbau und die Qualitätssicherung von Kindertagesstätten oder im Zusammenhang mit Diskussionen über den Bildungs- und Erziehungsplan. Wir haben etwas ausführlicher im Zusammenhang mit dem Bericht der Enquetekommission darüber gesprochen. Aber wir haben das nie vertieft getan. Das werden wir auch heute nicht tun können. Aber dieser Antrag dient unter anderem dem Ziel, die Debatte über die Methoden von Sprachstandserhebung und von Sprachförderung auf eine Grundlage zu stellen, auf der man dann vernünftig über die politischen Schlussfolgerungen diskutieren kann.
Wir müssen über die Notwendigkeit von Sprachförderung und auch von sprachdiagnostischen Methoden nicht diskutieren. Jeder weiß, dass die Beherrschung der jeweiligen Verkehrssprache oder auch die Beherrschung von mehreren Sprachen eine der elementaren Voraussetzungen für individuellen Erfolg von Kindern und Jugendlichen ist. Jeder weiß oder kann um den Zusammenhang von Sprache und Denken wissen. Jeder weiß um die Notwendigkeit und die Bedeutung von Sprachkenntnissen bei der Verständigung im Alltag.
Was unseren Punkt so besonders macht: Jeder weiß auch, dass das Beherrschen der Unterrichtssprache, die Fähigkeit, dem Unterricht folgen zu können und sich im Unterricht schriftlich und mündlich verständlich machen zu können, eine der elementaren Voraussetzungen für Bildungserfolg ist und dass das genau das Problem ist, das unsere Kinder leider in allzu großem Maße und allzu häufig haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Bericht der Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ zitieren, in dem es auf Seite 33 heißt:
Sprachkompetenz ist zentrale Bedingung für den schulischen Bildungserfolg. Sprachwissenschaftler unterscheiden zwischen alltagssprachlicher und formal- oder bildungssprachlicher Kompetenz. Im Vorschulalter weisen 24 % der Kinder mit deutscher Muttersprache und 38 % der Kinder mit Migrationshintergrund Sprachauffälligkeiten auf. Für den Schul- und Bildungserfolg ist die formalsprachliche Kompetenz Voraussetzung. Mangelnde formalsprachliche Kompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund wirkt sich kumulativ auf das Lernen in allen Fächern aus.
Dies ist auch, so heißt es dann im Bericht weiter, in allen relevanten bildungspolitischen Studien wie IGLU, PISA und anderen immer und immer wieder bestätigt und herausgearbeitet worden.
Deswegen sind in der Vergangenheit, weil man das schon ein paar Tage weiß, die unterschiedlichsten Initiativen und Programme sowohl für die Sprachstandserhebung oder die Sprachdiagnostik auf der einen Seite als auch für die Sprachförderung auf der anderen Seite entwickelt worden. Das ist in Ordnung, aber es ist andererseits ein Problem, weil es hier teilweise ein unkoordiniertes Nebeneinander und bisweilen eine verwirrende Vielfalt gibt.