Der Sinn der Ausweisung von Bannwald ist, Wald konsequent und streng zu schützen, der wegen seiner besonderen Schutzfunktion – Lärm, Wasser, Erholung und Erosion – an seinem individuellen Standort unersetzlich und unverzichtbar ist. Daher darf der Bannwald nicht gerodet und in eine andere Nutzung umgewandelt werden.
Die Rodung von Bannwald wird beim Vorliegen von „überwiegendem öffentlichen Interesse“, wie es in Ihrem Gesetzentwurf heißt, jedoch ausdrücklich ermöglicht. Damit ist der Sinn des Bannwaldschutzgesetzes unterlaufen, und der ganze Bannwald wird zur Farce.
Es kommt noch hinzu – dazu habe ich mich mit dem Kollegen Stephan schon kurz austauschen können, und genauso sind die Ausführungen der Kollegen von den GRÜNEN zu verstehen –: Als Ausgleich von gerodetem Bannwald soll Wald in unmittelbarer Nähe als Bannwald ausgewiesen werden. Diese Ersatzausweisung führt den Bannwaldschutz dann auch wieder ad absurdum. Wenn Wald an seinem individuellen Standort wegen seiner besonderen Funktion für Menschen, Natur und Umwelt unersetzlich und unverzichtbar ist, kann ein Wald an anderer Stelle diese Funktion wohl schlecht ersetzen.
Meine Damen und Herren, die Ersatzausweisung schränkt die Verfügungsbefugnis des betroffenen Waldeigentümers massiv ein.
Die Waldnutzung wird dann zum zweiten Mal anderen öffentlichen Interessen untergeordnet – erst beim ehemaligen, dem alten und dann gerodeten Bannwald und erneut bei dem ersatzweise ausgewiesenen Bannwald.
Was wir wollen, Herr Kollege Arnold, hatten wir im letzten Jahr einmal gemeinsam verabschiedet. Wir wollen genau das, was wir im letzten Jahr noch gemeinsam gemacht haben. Wir wollen dieses Gesetz einfach einmal wirken lassen. – Aber zu so viel Geduld reicht es bei euch offenbar nicht.
Das Fazit ist: Das neue Bannwaldschutzgesetz ist ein fauler, ein Formelkompromiss. Es erfüllt in letzter Konsequenz nicht wirklich die hohen Ansprüche an den Schutz von Bannwald; und die Aufweichung des Bannwaldschutzes geht zulasten der Waldeigentümer. Es ist ein Placebo. Die Kollegin von den LINKEN hat Ihnen das auch schon deutlich machen wollen. Auch ich sage es Ihnen, und wir werden uns in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf bestimmt wiederfinden. Ich glaube auch nicht, dass die Experten zu irgendeiner anderen Erkenntnis kommen werden. Ich glaube nicht, dass man zu solch einem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Lenders. – Als nächster Redner spricht Kollege Lotz von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Decker hat vorhin zu mir gesagt, ich sollte heute Nachmittag, weil wir ein Waldthema haben, einmal eine Waldgeschichte zum Besten geben. Vielleicht löst das bei dieser Diskussion etwas die Stimmung. Er sagte mir, es gebe eine schöne Geschichte von den Tieren des Waldes und einem verunfallten Getränkelaster. Ich kenne die Geschichte nicht; Herr Decker wird sie Ihnen im Anschluss, wenn Sie das wünschen, gern erzählen.
Frau Feldmayer, ich will zunächst einmal richtigstellen, und genau das ist der Punkt: Die SPD-Landtagsfraktion war schon immer für den Flughafenausbau, und damit waren wir auch für die Rodung von Bannwald.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu dem Dringlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes. Ich frage mich heute Nachmittag im hessischen Plenum: Warum ist es überhaupt ein „Dringlicher“ Gesetzentwurf? Was ist daran so dringlich, dass wir im nächsten Monat ein neues Bannwaldgesetz brauchen? – Die damalige Umweltministerin Puttrich, schade, dass sie nicht da ist, hat das Waldgesetz als von „hoher Nachhaltigkeit belebtes“ Gesetz bezeichnet. Was ist daran nachhaltig, wenn man an diesem Gesetz schon nach neun Monaten im Bereich des Bannwaldes gleich einiges ändern will?
Meine Damen und Herren, der neue Paragraf zum Bannwald erlaubt es nach wie vor – das wurde vorgetragen –, bei öffentlichem und überregionalem Interesse und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit Wald abzuholzen. Er muss zwar andernorts aufgeforstet werden, und gleichzeitig muss neuer, bestehender Wald als Bannwald ausgewiesen werden. Ich frage Sie: Sagen wir zukünftig zu allem, was wir in Hessen als wirtschaftliches Bundesland bewegen sollen, Nein, auch wenn es beispielsweise um die Rohstoffgewinnung und anderes geht?
Als SPD-Fraktion begrüßen wir es natürlich, dass die Kommunen, wenn Bannwald gerodet werden soll, beteiligt werden sollen. Wie das dann mit den Verbänden ausgehen wird – Herr Lenders hat es gesagt –, werden wir mit diesen eventuell in einer Anhörung ausführlich diskutieren. Aus meiner Sicht sind die Hürden für die Rodung von Bannwald ein bisschen höher gelegt worden. Wir hatten bis zum Juni 2002 ein Bannwaldgesetz, das es nicht erlaubt hat, im Bannwald irgendetwas abzuholzen.
Ich frage mich, warum die Landesregierung nicht auf diesen Punkt zurückgegangen ist. Denn im Forstgesetz war Bannwald unersetzlich. Wie sieht es bei dieser Vorlage aus? – Wir konnten es allseits, heute und gestern, in der Presse lesen: Wie sieht es mit den Korridoren für Stromtrassen aus? Wie sieht es mit Windkraftanlagen aus, die im Wald bzw. Bannwald gebaut werden sollen? Wie sieht es mit Verkehrsinfrastruktur, beispielsweise Schienentrassen aus? Das wurde vorhin belächelt. Wird dann Bannwald nach wie vor abgeholzt oder nicht?
Spannend ist aus unserer Sicht auch, dass der Bannwald insgesamt in Hessen nicht mehr werden soll, d. h. nicht mehr Hektar an Bannwald in Hessen. Seit 2004 haben wir ca. 423 ha Bannwald gerodet, ohne dafür irgendeinen Ausgleich zu schaffen. Warum geht man nicht daran und schafft zunächst einmal bei diesen 423 ha einen Ausgleich, ohne dass man jetzt in die Änderung des Waldgesetzes gehen muss? – Meiner Meinung nach ist hier endlich ein Handeln erforderlich.
Wir wollen alle einen besseren Schutz unseres Bannwaldes. Darin werden wir uns einig sein. Ich hoffe, dass wir durch die Ergebnisse der entsprechenden Anhörung auch noch einiges im Gesetzestext bewegen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lotz. – Als nächster Redner spricht Kollege Dr. Arnold für die CDU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Regierungsfraktionen Schwarz und Grün legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir § 13 des Hessischen Waldgesetzes ändern. Mit dieser Änderung erhöhen wir den Schutzstatus des Bannwaldes.
Es ist mehrfach angesprochen worden, warum dieser Gesetzentwurf heute erörtert wird. Frau Kollegin Feldmayer
hat den Gesetzentwurf in Einzelheiten erläutert. An die Adresse von Herrn Kollegen Lenders, aber auch von Herrn Lotz möchte ich sagen: Wir haben eine Koalitionsvereinbarung. In dieser Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt, dass der Schutz für den Bannwald erhöht wird, dass das Roden von Bannwald grundsätzlich nicht vorgesehen ist, aber wir haben auch Ausnahmen in diesem Gesetzentwurf vorgesehen. Mit dieser Gesetzesänderung wird auch eines klar: Wir sind in dieser Koalition vertragstreu. Wir werden unsere Vereinbarungen Schritt für Schritt einvernehmlich und freundschaftlich umsetzen. Dieser Gesetzentwurf ist ein klares Beispiel dafür.
Ich wurde am Montag in der Pressekonferenz zu diesem Gesetzentwurf interessanterweise von einer Journalistin gefragt: Ist denn mit diesem Gesetzentwurf ein Sinneswandel der CDU vorgesehen?
Herr Kollege Rudolph, hören Sie mir doch gerade einmal zu. Ich erläutere es Ihnen: Es ist kein Sinneswandel.
Hören Sie mir doch einfach einmal zu, vielleicht können Sie dabei noch etwas lernen. – Unser Land ist durch unseren Wald geprägt. 42 % unserer Fläche ist Wald.
Das sind über 880.000 ha. Dort, wo wir Wald haben, ist er von unserer Bevölkerung durch besondere Wertschätzung und eine besondere positive Einstellung begleitet.
Herr Kollege Rudolph, ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Seit 1999, seit 15 Jahren, seit die CDU in Hessen Regierungsverantwortung trägt, ist es ein Markenzeichen der hessischen Forstpolitik, dass wir den Wald schützen und erhalten wollen. Diese nachhaltige Waldpolitik ist auch entsprechend umgesetzt worden. Wer Wald schützt, schützt Menschen vor Lärm, vor Staub, vor Luftverschmutzung. Wer Wald erhält, erhält den Lebensraum für Tier und Pflanzen, aber auch einen Lebensraum, in dem sich die Menschen wohlfühlen, sich erholen, Sport treiben und vieles mehr. Das war und ist erfolgreiche Forstpolitik unserer Forstminister Wilhelm Dietzel, Silke Lautenschläger und Lucia Puttrich. Das wollen wir in dieser Koalition mit den GRÜNEN und mit unserer neuen Forstministerin Priska Hinz erfolgreich fortsetzen.
Von diesen 880.000 ha Wald in Hessen sind 18.500 ha Bannwald. Das sind gerade einmal 2,1 %. Anders als im Bundeswaldgesetz und anders als in den meisten Waldgesetzen der anderen Bundesländer haben wir neben den Schutzzielen Erholungswald und Schutzwald auch die besondere Kategorie Bannwald. Von diesem Bannwald sind seit 2002, seit der Gesetzesänderung, die Kollege Lotz zu Recht erwähnt hat, 423 ha gerodet worden. Das sind gerade einmal 2,3 % der gesamten Bannwaldfläche.
Frau Schott, ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie ein Bild stellen, als hätten wir flächenweise Bannwald
gerodet. Diese Bannwaldrodung ist vorgenommen worden, um das wichtigste Infrastrukturprojekt der letzten Legislaturperiode, nämlich die Erweiterung des Frankfurter Flughafens, möglich zu machen. Dazu stehen wir als hessische CDU ohne Wenn und Aber.
Wir stehen gleichzeitig aber auch zu dem Beschluss, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gefasst haben, in diesem Regierungsbündnis von Schwarz und Grün, den Schutzstatus des Bannwaldes zu erhöhen. Das ist jetzt eine andere Kategorie. Das hat Kollegin Feldmayer sehr deutlich dargestellt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, nämlich
1. zur Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere von Leben und Gesundheit von Menschen …, oder
2. aus anderen Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung
Das bedeutet, dass wir den Bannwald nicht roden können, wenn es darum geht, für ein Gewerbegebiet oder für ein Wohngebiet von regionaler Bedeutung eine neue Zufahrtsstraße einzurichten. Dort, wo es keine Genehmigung gibt, hat das mit Sicherheit auch Auswirkungen auf den Kiesabbau. Herr Kollege Lenders, wenn es aber bedeutende Infrastrukturprojekte gibt, dann ist es in Hessen immer noch möglich, diese Projekte zu verwirklichen, auch mit diesem neuen Gesetz.