Protocol of the Session on July 12, 2001

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Ich möchte gern meine Zusatzfrage dazu stellen und dann die zweite aufgeschriebene Frage. Geht das?

Meine Zusatzfrage lautet: Seit wann war dem Senat bekannt, daß die Namensrechte verkauft werden würden, und warum wurde es der Bürgerschaft in der von Ihnen gerade genannten Drucksache nicht mitgeteilt, daß das geplant ist?

Herr Staatsrat.

Soweit ich im Zusammenhang mit der Arena an Gesprächen mit dem HSV teilgenommen habe, sind mir bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Informationen über einen Verkauf der Namensrechte zugegangen.

Frau Sudmann.

Jetzt meine zweite Frage. Weshalb hat der Senat nicht sichergestellt, daß er mindestens in Höhe der jährlichen Werbeeinnahmen durch die Hamburgische Außenwerbung an dem jeweiligen Verkaufserlös aus dem Namensrecht beteiligt wird?

Herr Staatsrat Giszas.

Frau Abgeordnete! Das alte Volksparkstadion war für die Stadt mit jährlichen Zuschüssen verbunden. Die Privatisierung des Stadions hat die Stadt von der Notwendigkeit entbunden, im eigenen Risiko den Neu- oder zumindest den aufwendigen Umbau des nicht mehr zeitgemäßen Stadions übernehmen zu müssen. Mit dem gewährten Zuschuß hat sich die Stadt von diesen beiden Verpflichtungen befreit. Der Verkaufserlös des Namensrechtes am Volksparkstadion durch den neuen Eigentümer HSV muß im Zusammenhang mit den Aufwendungen für den Neubau des Stadions gesehen werden. Ohne diese Investitionen, für die der HSV ins Risiko gegangen ist, wäre ein Verkaufserlös des Namensrechts am Stadion nicht vorstellbar.

Frau Sudmann, eine letzte Frage.

Ja! Herr Staatsrat, warum können Sie jetzt sagen, daß die Stadt Zuschüsse zahlen muß, wenn Sie mir auf meine Kleine Anfrage mitgeteilt haben, daß beispielsweise im Jahr 1996 die Einnahmen zusammen mit den Einnahmen aus der HAW letztlich einen Überschuß von 318 000 DM übriglassen, nachdem man die Ausgaben, die die Stadt hatte, abzieht?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete, ich erinnere an die bereits erwähnten Drucksachen, die der Senat der Bürgerschaft zugänglich gemacht hat. Darin ist – wenn ich es recht erinnere – ein Investitionsbedarf von über 70 Millionen DM für das Volksparkstadion genannt worden, um es zeitgemäßen Ansprüchen entsprechend auszurichten. Insofern muß man bei der Frage des Defizitanteils beziehungsweise des Zuschußbedarfes den Gesamtkomplex sehen und nicht nur die jährlich einmaligen Kosten, sondern insgesamt die Aufwendungen, die notwendig gewesen wären, um das Volksparkstadion entsprechend herzurichten.

Herr Polle.

Wird der Senat nach der Umbenennung des Stadions auch die Wegweisung ändern lassen, so daß dann als Hinweisschild überall AOL-Arena steht, schon um die Verwechslungsgefahr mit dem Stadion des FC St. Pauli oder der im Bau befindlichen Arena von Herrn Hakimo auszuschließen?

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Gilt das auch für Rad- wege?)

Meine Damen und Herren! Diese Frage hat mit der Finanzierung, wie sie angemeldet war, gar nichts zu tun, Herr Polle.

Sie hat doch damit zu tun, weil das kostenträchtig ist.

Wir diskutieren hier aber nicht darüber, sondern wir haben im Präsidium entschieden, daß diese Frage nicht zulässig ist.

Ich bitte Sie, Fragen zu stellen, die zu dem angemeldeten Thema der einzelnen Fragesteller gehören. Wir sind eben schon sehr weit gegangen und mußten trotzdem auch eine Frage zurückweisen. Bitte stellen Sie Fragen, die auch im Zusammenhang stehen. Herr Okun. Eine neue Probe.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ich frage den Senat, ob der Begriff Arena rechtlich und/oder moralisch im Sinne der Gespräche und der Verhandlungen, die ja sehr langwierig, aber letztlich erfolgreich gewesen sind, nicht auch für die eigentliche Arena und nicht für das Stadion immer bestimmt und geeignet gewesen sind.

Herr Abgeordneter, soweit wir in der Kürze der Zeit diese Frage prüfen konnten, darf ich Ihnen als Zwischenergebnis sagen, daß der Begriff Arena als solcher nach den geltenden Rechtskriterien nicht

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke)

A

B

C

D

schützbar ist, weil er ein allgemeiner Begriff ist. Insofern ist ein Schutz des Begriffes Arena nur in der Kombination mit anderen Wortverbindungen möglich.

Herr Ehlers, bitte schön.

Im Sinne der Fragestellung des Abgeordneten Polle frage ich, ob der Senat wenigstens versuchen wird sicherzustellen, daß für den Fall, daß solche Hinweisschilder und dann auch noch auf Kosten der Stadt überall in der Stadt aufgestellt werden, die Stadt wenigstens an den Werbeeinnahmen dieser Schilder beteiligt wird?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, ich sehe gewisse Schwierigkeiten der Zumessung des Werbeanteils eines einzelnen Straßenschildes an dem Gesamtwerbeetat, um daraus einen Schlüssel abzuleiten, der hinsichtlich einer Finanzbeteiligung notwendig wäre.

Frau Uhl.

Angesichts der Ausführungen muß ich Sie doch noch fragen, ob denn der Senat über den Verkauf der Namensrechte überrascht ist?

Herr Staatsrat.

Die Information war sicherlich überraschend, Frau Abgeordnete.

Teilt der Senat meine Auffassung, daß er – wenn er davon so überrascht ist – doch einigermaßen naiv ist? Wenn er in andere Städte geguckt hätte, hätte er erfahren, daß auch dort Namensrechte verkauft werden. Wenn er so naiv war, findet er dann nicht, daß er die Stadt auf unverantwortliche Art und Weise um Einnahmen prellt?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete, Ihre Einschätzung über den Senat teile ich nicht. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es sich hier um einen Vorgang im Bereich eines Unternehmens handelt. Unternehmensinterna sind dem Senat nur in begrenztem Umfang zugänglich, nämlich insofern, als Unternehmen bereit sind, diese Interna offenzulegen.

Herr Ehlers.

Herr Staatsrat, es geht nicht um die Frage von Straßenschildern. Traut der Hamburger Senat denn der Hamburger Außenwerbung zu, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, zu ermitteln, was so etwas denn an Einnahmen bedeuten würde, wenn man eine Stadt mit Hinweisschildern auf die AOL-Arena pflastert?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, Sie bringen mich zu der Standardantwort, daß man über Spekulationen und Hypothesen keine Auskunft geben sollte.

Lassen Sie mich in der Sache antworten. Die Frage der Beschilderung und damit der Zugänglichkeit ist eine Frage, die sich nach der Straßenverkehrsordnung richtet, und zwar vor dem Hintergrund, ob ein tatsächliches Bedürfnis besteht, zielführende Wegmarkierungen anzubringen. Wenn das der Fall ist, geschieht dieses. Dabei ist es ständige Übung, daß dieses nach dem Prinzip ohne entsprechende Werbezusätze geschieht. Die zuständigen Behörden der Stadt sind dabei, diese Frage zu klären, wie in diesem Falle zwischen den verschiedenen konkurrierenden Aspekten von Arenen – es ist durchaus vorstellbar, daß es auch noch andere Vorstellungen dazu gibt – zu verfahren ist.

Weitere Fragen? – Herr Okun, Sie haben eine letzte Frage, bitte schön.

Herr Staatsrat, ich frage den Senat, ob er zu irgend einem Zeitpunkt an Gesprächen über eine etwaige Namensgebung des Stadions beteiligt gewesen ist, entweder dadurch, daß er diese Gespräche selbst gesucht hat, oder dadurch, daß er an Gesprächen beteiligt worden ist.

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, es entzieht sich meiner Kenntnis, nachzuvollziehen, welche Gespräche auf Senatsebene überhaupt geführt worden sind und was innerhalb dieser Gespräche vorgegangen ist. Insofern kann ich Ihnen auf diese Frage nicht antworten.

Herr Jobs.

Haben die Banken, die die Stadt seinerzeit beraten haben, nicht auf das Verfahren des Namensverkaufs hingewiesen?

Herr Jobs, wiederholen Sie bitte Ihre Frage.