Protokoll der Sitzung vom 02.02.2000

Zum Lehrerbereich will ich noch folgendes hinzufügen.Wir wissen um das Problem der hohen Dienstunfähigkeit und das Ausscheiden aus diesem Grunde.Davon betroffen waren in den letzten fünf Jahren circa 50 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer, und nur geringe 7 Prozent sind mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen. Wir hoffen natürlich auch, daß es durch diese Regelung, die wir jetzt vorschlagen, eine Veränderung in Form einer Entlastung gibt.

(Beifall bei Dr. Hans-Peter de Lorent GAL)

Das heißt, daß die Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr dienstunfähig werden müssen, sondern ihnen ein gleitender Ausstieg ermöglicht wird.

Weil ich Sie mit diesen vielen Zahlen, von denen es noch erheblich mehr gibt, wenn Sie auf einzelne Berechnungen hinauswollen, nicht noch weiter konfrontieren will, möchte ich zum Abschluß noch ein Wort zu den Gewerkschaften sagen. Die Spitzen der betroffenen Gewerkschaften haben sich nicht einhellig positiv zum Gesetzentwurf geäußert, sondern eher kritisch. Natürlich ist es so, daß wir die vorgetragene Kritik in ihren Punkten ernst nehmen und uns mit den Einwänden offensiv auseinandersetzen. Aber ich sage auch ganz deutlich, daß wir das ganz offensiv machen, denn wir können diesen Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorstellen, gut verantworten. Um keine Unklarheit aufkommen zu lassen: Wir halten das Modell der Altersteilzeit, so wie wir es Ihnen vorgelegt haben, für umsetzbar und verantwortbar. Es geht weniger um die Frage 50 oder 60 Prozent Wochenarbeitszeit, sondern eher um die Frage, ob wir überhaupt eine volle Übernahme des Tarifvertrages – wie das auch Bund und Länder nicht getan haben, sondern nur vier Bundesländer – für den Hamburger Haushalt verantworten und finanzieren können.

Letztlich ist aber die Frage entscheidend, ob die Beschäftigten, die betroffen sind und jetzt die Möglichkeit bekommen, in Altersteilzeit zu gehen, diese Regelung in Anspruch nehmen werden. Ich hoffe, das werden sie tun, und ich hoffe, daß es damit auch den von uns so gewünschten Effekt gibt, nämlich Verjüngung des Personalkörpers und auch arbeitsmarktpolitische Effekte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Kühn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein typisches Beispiel sozialdemokratischer Politik in Hamburg. Die CDU stellt einen Antrag oder eine Forderung, die SPD lehnt unter fadenscheinigen Gesichtspunkten ab und versucht wenig später, das Thema selbst in ähnlicher Form zu besetzen.

(Dr. Rolf Lange SPD: Aber besser!)

Ich möchte in diesem Zusammenhang den Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahre 1999 ansprechen, der am 1. September 1999 gestellt worden ist. Es handelt sich dabei um die Drucksache 16/2954, mit der der Senat ersucht wurde, einen Gesetzentwurf zur Einführung der Altersteilzeit für Beamte in Anlehnung an das Bundesbeamtengesetz auch für Hamburg vorzulegen. Dieser Antrag wurde am 15.beziehungsweise 16.September 1999 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD und GAL abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund muß auch die CDU-Fraktion – sie tut das auch gerne – feststellen, daß der hier vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion grundsätzlich in die richtige Richtung zielt. Im öffentlichen Sektor ist eine Reduzierung der Arbeit für ältere Mitarbeiter eine Chance, jungen Menschen einen Arbeitsplatz zu bieten, da wir – im Gegensatz zur Frühverrentung in der Wirtschaft – davon ausgehen können, daß die freiwerdenden Stellen nicht zur Rationalisierung verwendet werden.

An dieser Stelle möchte ich vor der Beratung im Innenausschuß, die auch eine öffentliche Anhörung umfassen sollte, einige Kritikpunkte am vorgelegten Entwurf öffentlich deutlich machen.

Meine Damen und Herren! Das Verfahren, wie Sie hier vorgegangen sind, ist zu kritisieren, wenn die SPD hier einen Antrag durch die Fraktion stellen läßt, der bei Einbringen durch den Senat im Vorfeld die Mitwirkung der Gewerkschaften erfordert hätte. Offensichtlich fordert die größte Regierungsfraktion die eigene Regierung, angelehnt an eine vorangegangene abgelehnte Oppositionsvorlage, zum Handeln auf, nur damit der Senat als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unter Umständen die Regelungen der gesetzlichen Mitbestimmung betont lax handhaben kann.

Inhaltlich geht Ihr Antrag an einigen Stellen nicht weit genug. Die starre Handhabung der Altersteilzeit für Vollzugsdienstbeamte und Lehrer durch die Vorgabe der Art der jeweiligen Regelung macht die Annahme des Angebots ebenso uninteressant wie eine Reihe anderer Regelungen. Da Sie sich mit Ihrem Vorschlag nach eigener Aussage vordergründig diesen Gruppen zuwenden, sollten Sie auch ein auf die Bedürfnisse dieser Gruppen zugeschnittenes Angebot machen.

Beim Lesen Ihrer Vorlage drängen sich weitere Fragen auf. Ich frage Sie:Warum sollen Beamte im Rahmen der Altersteilzeit 60 Prozent arbeiten, wenn andere Regelungen im öffentlichen Dienst 50 Prozent bei gleichem Lohnniveau vorsehen? Bisher habe ich für diese Ungerechtigkeit keine überzeugende Begründung gehört.

(Petra Brinkmann SPD: Hätten Sie mal zugehört, dann hätten Sie es verstanden!)

Meine Damen und Herren! Das war für mich keine überzeugende Begründung. Ihre Argumentation über die geringeren Kosten ist vor dem Hintergrund der unsicheren Zahl der Nutzer nicht stichhaltig.Man könnte meinen, Sie hätten Angst, Ihr Angebot könnte ein Erfolg und angenommen werden. Bei dieser Vorlage besteht grundsätzlich ein Bedarf zum Nachbessern. Dies ist übrigens eine meiner sozialdemokratischen Lieblingsvokabeln.

Des weiteren fragt man sich, warum Sie von der bundesweit bewährten Regelung abweichen, die Altersteilzeit mit 55 Jahren anzubieten. Obwohl die Beamtenschaft überaltert ist, orientiert sich Ihr Vorschlag an einer zu kleinen Zielgruppe. Nur wer bereits mindestens 58 Jahre alt ist und in

(Dr. Dorothee Stapelfeldt SPD)

den letzten fünf Jahren drei Jahre Vollzeit gearbeitet hat, kann sich nach Ihrem Modell für die Altersteilzeit entscheiden. Dies ist zuwenig. Diese Gruppen würden sich durch die Anwendung der bundesweit überwiegenden Regelung der Altersbegrenzung ab 55 Jahre vernünftig erweitern. Auch das Ausklammern der Teilzeitbeschäftigten erscheint meiner Fraktion fraglich. Warum sollen diese Menschen ihre Arbeitszeit bei entsprechendem Lohnverzicht nicht reduzieren können? Durch Ihre Fixierung auf das Vollzeitkriterium schließen Sie viele Menschen aus, die wahrscheinlich gern ein entsprechendes Angebot annehmen würden. Vor allem im Bereich der Lehrkörper wird hier eine Chance vertan, die überalterten Strukturen zu verjüngen, obwohl dies Ihr erklärtes Ziel ist.

Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, gibt es eine Menge Beratungsbedarf im Innenausschuß. Ich hoffe, daß Sie dort einige der hier genannten Punkte aufgreifen werden, um zu diesem Thema einen Konsens über die Parteigrenzen hinweg zu ermöglichen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Hajduk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kühn, ich glaube, die Erfinder des Modells der Altersteilzeit, das wir heute in einer bestimmten Variation vorschlagen, sitzen nicht in der CDU, sondern da müssen wir alle auf den Tarifpartner vom Mai 1998 blicken. Das sei noch einmal angemerkt zu Ihrer im Grundsatz sicherlich nicht falschen Initiative vom 1. September 1999. Daß die Fraktionen der SPD und GAL den Antrag nicht an einen Ausschuß überwiesen haben, um ihn vielleicht zu verändern, liegt daran, daß wir mit unserem eigenen Antrag schon beschäftigt waren und dafür ziemlich lange Zeit gebraucht haben.Wir hatten hierüber schon einige Debatten, an der sich auch Ihr ehemaliger Kollege, Herr Mertens, rege beteiligt hat.

Wir wollten Ihren Vorschlag damit aber nicht in Gänze als absurd erklären, aber schon gar nicht brauchten wir Ihren Vorschlag, um anzufangen zu verhandeln, denn sage und schreibe – ich gestehe das zu – haben wir dazu gut acht Monate gebraucht.

Meine Damen und Herren! Die Einführung der Altersteilzeit bedeutet also letztendlich folgendes Angebot: 60 Prozent arbeiten für 83 Prozent Entlohnung. Diese Botschaft beinhaltet auch genau den Anreiz, den wir brauchen, um mehr freiwillige Entscheidungen für Teilzeit im öffentlichen Dienst zu erlangen.Das ist unser Ziel.Der Haupteffekt, den wir uns insgesamt für den öffentlichen Dienst wünschen, ist, daß wir dann Raum bekommen für Neueinstellungen jüngerer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Was ich bei der Kritik beanstande, die hier vom Kollegen der CDU-Fraktion kam, ist, daß Sie ausschließlich auf die Attraktivität des Angebots abgehoben haben. Die ist beliebig steigerbar. Theoretisch kann man auch noch über den Tarifabschluß im öffentlichen Dienst hinausgehen. Man kann über die Attraktivität des Angebots für die betroffene Gruppe – laut Tarifabschluß ab dem 55. Lebensjahr – nur ernsthaft reden, wenn man dann auch die Folgen für die Wahrscheinlichkeit der Neueinstellungen mit einbezieht. Wir können hier nicht nur darüber reden, wie attraktiv wir Angebote für achtundfünfzigjährige Beamte machen, sondern wir müssen auch überlegen, was das für den gesamten öffentlichen Dienst finanziell bedeutet.

Die Erfahrungen aus dem Tarifbereich zeigen, daß die freiwillige Entscheidung zur Altersteilzeit auch nicht massenhaft getroffen wird.Das muß man sehen.Ich bleibe aber dabei, daß es ein Modell ist, mit dem neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden können. Wenn wir einen Haushalt verabschieden, bei dem wir erwarten, daß 75 Millionen DM im Personalbereich eingespart werden, dann sind neue Teilzeitmodelle, verschiedene Teilzeitmodelle die einzige Alternative, mit solch einer Konsolidierung des Haushalts Neueinstellungen zu bewältigen.Deswegen sind auch Bausteine, auch wenn sie im einzelnen nicht perfekt sind, wichtig. Das war die Motivation, warum sich die GALFraktion sehr vehement in einem langen Prozeß dafür eingesetzt hat, daß wir von Fraktionsseite eine solche Regelung einbringen. Der Senat hat sich dazu in der vorherigen Zeit nicht entschlossen.

Wir haben in zwei wesentlichen Eckpunkten diese Altersteilzeitregelung geändert. Einmal soll der Umfang der Wochenarbeitszeit 60 und nicht 50 Prozent betragen, und zum anderen soll die Antragsberechtigung für die meisten Beamtinnen und Beamten nach dem 58.Lebensjahr eintreten. Die Ausnahmen für die fünfundfünfzigjährigen Vollzugsbeamten, Schwerbehinderten und Feuerwehrleute sind schon aufgeführt worden. Dies hat Kritik auf seiten der Gewerkschaften und der Betroffenen selbst hervorgerufen, aber ich bleibe dabei: Wenn wir in dem Tarifbereich eine Gleichbehandlung fordern wollen, dann müssen wir uns auch damit auseinandersetzen, wie das hinsichtlich der Voraussetzungen ist. Sie wissen alle, daß die Bundesanstalt für Arbeit im Tarifbereich Zuschüsse bezahlt, damit man nachbesetzt. Es werden dort im wesentlichen die zusätzlichen Kosten aufgefangen.Wenn das nicht so ist, dann muß eine Regierungsmehrheit in diesem Parlament auch sagen, daß sie eine Altersteilzeit einführt, für die sie auch bereit ist, die Kosten zu tragen. Wir können nicht nur vom Tarifbereich reden, die Verantwortung aber in der Bundesanstalt für Arbeit wissen und bei einer eigenen Gesetzesvorlage hier nicht begründend sagen, daß man für irgendwelche zusätzlichen Kosten gewillt ist einzutreten.

Ich will gar nicht sagen, daß man nicht auch Kosten erzeugen darf.Uns ist die Altersteilzeit Geld wert, und auch diese Altersteilzeit wird Geld kosten, aber ich will einmal auf den Punkt der fehlenden Gerechtigkeit eingehen.Ich finde, man muß eines bei dieser Altersteilzeit sehen:Sie richtet sich an eine Gruppe von Vollzeitbeamten zwischen 58 beziehungsweise 55 Jahren, und dies ist eine im allgemeinen nicht unterprivilegierte Gruppe der arbeitenden Bevölkerung. Man muß sehen, daß die Folgen der Altersteilzeit zu Lasten des Hamburger Personalbudgets gehen. Vielleicht muß man auch ein bißchen überlegen, daß die Altersteilzeit ein Angebot für eher besser besoldete Beamte ist. Wenn wir dieses alles zusammen berücksichtigen, muß man sich einmal überlegen, was wir es uns insgesamt kosten lassen wollen.Deswegen ist es gerechtfertigt, dort Abstriche zu machen. Ich halte das prinzipiell für den Handlungsrahmen eines Parlamentes. Ich halte es genauso für berechtigt, daß Beamtenvertreter und Arbeitnehmervertreter das aus ihrer dann wohl auch absichtlich aufgesetzten Brille anders beurteilen.

Wir wollten einer Gesamtsichtweise Rechnung tragen.Eine Sache – das möchte ich ausdrücklich sagen – sollte man auch nicht behaupten, nämlich daß es hier eine besondere Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Arbeitern und Angestellten gibt.Wenn man von Schlechterstellung im öffentlichen Dienst redet, muß man umgekehrt sicherlich darüber nachdenken, daß Schlechterstellung eher für den

(Andreas Kühn CDU)

Tarifbereich gilt. Auch das gehört zu einer wirklichen Gesamtsichtweise, die dem Wort Gerechtigkeit dann besser zusteht, als hier eine Kritik hinsichtlich der Beamten zu pointieren.

Ich bin der Überzeugung, daß es sich insgesamt um ein attraktives Angebot handelt. Ich glaube auch, daß das allgemein von den Betroffenen so gesehen wird. Wir brauchen auch ein attraktives Angebot, davon sind wir nicht nur überzeugt, sondern das haben auch die Gewerkschaften, das hat auch die GEW immer gefordert. Es gibt ein großes Bedürfnis nach Altersteilzeit. Gerade im Lehrerbereich müssen wir schließlich auch vergegenwärtigen, daß die bestehende Altersentlastung in diesem Sommer ausläuft. Deswegen bin ich froh, daß wir ab diesem Sommer auch ein anderes Angebot in der Lehrerschaft haben werden.

(Beifall bei der GAL)

Vielleicht hat die Option, Altersteilzeit wählen zu können, auch viel mit Zufriedenheit und Motivation zu tun. Deshalb möchte ich noch einmal auf einen Punkt im Bereich der Lehrerschaft oder der Schulen und dann auch der betroffenen Schüler eingehen. Vermutet wird, daß im Lehrerbereich die Altersteilzeit überdurchschnittlich hoch angenommen wird. Wir haben daher sehr viel Wert darauf gelegt, keine Altersteilzeitregelung zu treffen, die möglicherweise den Lehrerbereich ausnehmen könnte, aber in der Vergleichsstatistik besser aussehen würde. Wir wollen auch, daß Altersteilzeit von Lehrern in Anspruch genommen wird, damit wir jüngere Kollegen bekommen. „Unser Jüngster wird 50“ ist in den Gymnasien – in den Kollegien – ein geflügeltes Wort. Das soll damit der Vergangenheit angehören. Wir müssen schließlich immer bedenken, daß es sich in dem Teilzeitbereich um eine freiwillige Entscheidung handelt.Wir wollen also, daß „Unser Jüngster wird 50“ bald der Vergangenheit angehört.Deswegen sind wir auch überzeugt, daß wir hier ein wichtiges Gesetz vorlegen.

Wir haben gerade im Lehrerbereich eine hier schon kritisierte Festlegung getroffen.Wir schränken die Wahlfreiheit ein, es im Blockmodell oder im Teilzeitmodell wahrzunehmen. Ich möchte Sie fragen: Warum sollen wir auf die Steuerungsmöglichkeit verzichten, ab jetzt – bitte nicht erst in ein paar Jahren – der Entwicklung entgegenzuwirken, daß es über 3000 junge arbeitslose Lehrerinnen und Lehrer im Gymnasialbereich gibt und eine Überalterung der Kollegien festzustellen ist.Das ist parlamentarische Pflicht, jetzt zu steuern. Das braucht man nicht auf die Dienststellen zu verweisen.

(Beifall bei Dr. Monika Schaal SPD)

Wir haben uns jedenfalls dazu mit Selbstbewußtsein entschlossen.

Wir haben bei diesem Gesetzentwurf viele Argumente abgewogen.Ich muß ganz offen sagen, daß wir nach meinem Geschmack zügiger damit hätten fertig werden müssen, weil diese Regelung auch entsprechend den tariflichen Vereinbarungen nach hinten begrenzt ist.Ich hoffe, daß wir die notwendige Beratung nicht nur intensiv, sondern auch sehr zügig vornehmen können. Das ist im Sinne der Anspruchsberechtigten wichtig und vor allen Dingen auch im Sinne der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen richtig.

Einen Punkt möchte ich noch als durchaus selbstkritisch zu überdenkenden Punkt erwähnen, nämlich die Nichteinbeziehung der jetzt Teilzeitbeschäftigten.Auf Bundesebene ist eine entsprechende Änderung des Altersteilzeitgesetzes vorgenommen worden.Wir müssen das noch einmal bera

ten und hinterfragen, ob wir da nicht im Sinne der Gleichbehandlung eine Schwäche im Gesetzentwurf haben. Ich will aber auch hinzufügen, daß ich glaube, daß die Attraktivität, die Teilzeit noch weiter zu reduzieren, einen noch geringeren Personenkreis betrifft. Aber dieses Gleichbehandlungsargument – das gebe ich zu – ist schwer zu kontern. Ich glaube, das ist auch ein Beispiel dafür, daß solch ein Gesetzentwurf nie optimal für alle ist, wie Tarifabschlüsse in der Regel auch nicht. Insgesamt scheint mir dieser Entwurf aber rund und abgewogen. Die Altersteilzeit in Hamburg kommt spät, aber nicht zu spät. Deswegen hoffe ich auf zügige Beschlußfassung dann wieder hier im Gremium. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Uhl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde nicht, daß dieser Entwurf in den acht Monaten, in denen darüber geredet worden ist, besser geworden ist.Er ist weniger attraktiv, in einigen Teilen auch lebensfremd und paßt nicht zu den Bedürfnissen insbesondere der Menschen, die die Altersteilzeit dann auch in Anspruch nehmen sollen. Viele Stichworte sind dazu schon gefallen. Es sind im wesentlichen die Punkte, die von den tarifvertraglichen Regelungen abweichen. Ich kann sehr gut verstehen, daß auch viele Lehrerinnen und Lehrer darüber sauer sind,

(Anja Hajduk GAL: Das ist aber nicht der Maßstab!)

weil das in dem Tarifabschluß 1998 – wir erinnern uns, nur 1,5 Prozent Lohnsteigerung – damals schon real bezahlt worden ist. Heute gibt es eine weniger attraktive Regelung, die erst gilt, wenn man älter ist, und die keinen Rechtsanspruch und auch noch zusätzlich Arbeit beinhaltet.

Ich will noch auf einen wesentlichen Kritikpunkt eingehen. Insbesondere für die Schulen ist die Altersteilzeit eine wichtige Möglichkeit, mehr junge Lehrerinnen und Lehrer einstellen zu können.Für die Älteren ist es ein wichtiger Punkt, sich früher aus dem anstrengenden Berufsleben zurückziehen zu können. Jetzt wird es aber besonders absurd, weil hier noch ein weiteres Hindernis im Rahmen des Gesetzentwurfes hinzukommt. Viele der Älteren – insbesondere Frauen – arbeiten heute Teilzeit im Schulbereich. Sie werden erheblich schlechter gestellt als ihre Kollegen im Rahmen der Altersteilzeit. Das heißt, für dieselbe Arbeit wird unterschiedlich bezahlt werden. Das kann am Ende dazu führen – und das berechtigterweise –, daß viele ihre Arbeitszeit eher aufstocken werden, um überhaupt die Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.Deswegen ist es ein ganz entscheidender und vielleicht sogar der entscheidendste Punkt, an dem nachgebessert werden muß, daß sofort das getan wird, was bereits möglich ist, nämlich daß auch Teilzeitarbeit altersteilzeitfähig wird und damit Mischmodelle möglich werden, um überhaupt attraktiv zu sein.