Frau Senatorin, werden alle Regelungen, die Sie angekündigt haben, rechtzeitig vor ihrem Erlaß in der Deputation der BAGS und den jeweiligen Ausschüssen hier in der Bürgerschaft beraten und mit ihnen abgestimmt?
Dienstvorschriften spielen innerhalb der Verwaltung eine Rolle. Das heißt, Dienstvorschriften werden nicht mit der Deputation abgestimmt und auch nicht im Parlament.
(Uwe Grund SPD: Aber wir gucken es uns trotzdem an! – Gegenruf von Dietrich Wersich CDU: Aber warum nicht in einem offiziellen Gremium?)
Frau Senatorin! Sie haben von dem Verfahren der Auswahl nach Ausschreibungen gesprochen, unter anderem war das jedenfalls auch ein Gegenstand der Antwort. Haben Sie bei den Ausführungsbestimmungen zu diesem Teil vorgesehen, hinsichtlich des Auswahlverfahrens nach Ausschreibungen rein interne Auswähler zu benennen oder auch externen Sachverstand – je nach Lage – hinzuziehen?
Wir haben im Rahmen der unterschiedlichen Ausschreibungen, die wir zur Zeit laufen haben, auch unterschiedliche Auswahlverfahren. Bei dem Dementenprogramm haben wir auch diejenigen miteinbezogen, die sich am Dementenprogramm beteiligen, das heißt zum Beispiel auch die Pflegekassen, aber auch den Sachverstand derjenigen, die in diesem Bereich arbeiten. Es gibt also für die jeweiligen Ausschreibungen auch immer unterschiedliche Beteiligungsverfahren. Für uns ist wichtig, daß es ein transparentes Verfahren ist.
Frau Roth, nun handelt es sich bei dieser speziellen Dienstvorschrift nicht um irgendeine Dienstvorschrift, sondern um eine, die breit diskutiert, kritisiert und die auch das soziale Leben der Stadt auf den Kopf gestellt hat.
Halten Sie es nicht in diesem speziellen Fall erstens noch einmal für denkbar und zweitens für notwendig, eine breitere Diskussion sowohl im Parlament als auch anderenorts über die neu erlassene Dienstvorschrift zu führen, bevor sie erlassen wird?
Wir haben über diese Dienstvorschriften sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch in der Fragestunde diskutiert. Die Frage ist nur, was die Kompetenzen einer Verwaltung sind und die des Parlaments. Ich weise darauf hin, daß das auch sehr wichtig für
das Abarbeiten von Verwaltungsvorgängen ist. Ich weiß, daß dieses hier alle interessiert. Deshalb haben wir vor allen Dingen mit denjenigen, die es betrifft – den Wohlfahrtsverbänden und Spitzenverbänden –, Gespräche geführt. Es muß aber klar sein, für die Dienstvorschrift ist immer derjenige verantwortlich, der an der Spitze einer Behörde steht.
Frau Senatorin! Im Februar 1998 ist die Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden und Ihrer Behörde abgeschlossen worden, die in dem Leitfaden niedergelegt wurde. Wird in dem Sinne, wie es dort vereinbart war, gemeinsam an einem Verfahren weitergearbeitet? Wie sieht die Arbeit an der Weiterführung dieses Leitfadens aus, und hängt die wieder mit der Arbeit an den Ausführungsvorschriften zu Ihrer Dienstvorschrift zusammen?
Frau Präsidentin, Frau Freudenberg! Der Leitfaden ist nach wie vor handlungsleitend für die Behörde, und das gilt auch für die Träger. Die Dienstvorschrift zur Auswahl vor Bewilligung einer Zuwendung ist etwas ganz anderes als das, was dieser Leitfaden regelt. Aber Sie sehen, daß wir mit den Verbänden diskutieren. Es war von Anfang an auch so geplant, daß wir die Überlegungen der Verbände ernst nehmen und versuchen, sie miteinzubeziehen, wenn es aus unserer Sicht regelbar ist. In diesem Prozeß sind wir zur Zeit, und wir kommen zu einem vernünftigen Ergebnis.
Für welche Bereiche beziehungsweise Projekte im Bereich der BAGS sind aufgrund der sich jetzt in Kraft befindlichen Dienstvorschrift Ausschreibungen oder Ideenwettbewerbe in Vorbereitung beziehungsweise in Planung?
Wir hatten vor einigen Wochen das Thema Dementenprogramm-Ausschreibung behandelt. Es ist jetzt abgeschlossen, die Auswahl ist erfolgt, und demnächst wird es dazu eine entsprechende Mitteilung geben, wer bei diesem Dementenprogramm dabei ist. Wir haben ein Impulsprogramm zur Verbesserung der Pflege verabschiedet. Auch dieses haben wir ausgeschrieben. Die Bewerbungen liegen vor. Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben die Ausschreibung der Paragraph-19-BSHG-Stellen vorbereitet und teilweise sogar schon durchgeführt. Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, ob weitere Ausschreibungen stattfinden, aber das sind diejenigen, die in meiner Behörde zur Zeit aktuell bearbeitet werden.
Frau Senatorin! Was planen Sie konkret, um das Vertrauen des Parlaments in Ihre Politik bezüglich der Ausschreibungen wiederherzustellen?
Es ist für das Parlament insbesondere vor dem Hintergrund des Anspruchs nach mehr Transparenz wichtig, daß das, was in der Behörde geschieht, Eingang in die Debatte findet. Wir haben das ausführlich diskutiert. Man kann sehr unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob dieses Instrument richtig und sinnvoll angewandt worden ist. Außer meiner Position hat das Parlament auch noch andere Möglichkeiten. Dazu gehört die Bewertung des Rechnungshofs, die Sie erst einmal abwarten sollten.
Frau Präsidentin! Der weltweit größte Onlinedienst „AOL“ und der größte Medienkonzern der Welt „Time Warner“ wollen zusammengehen.
Ich frage den Senat erstens: Wie wird sich diese Fusion auf die noch jungen Multimediaunternehmen in Hamburg auswirken?
Zweitens: Welche Auswirkungen ergeben sich hierdurch auf die klassische Medien- und Unterhaltungsindustrie?
Frau Brockmöller! Die beabsichtigte Fusion der beiden von Ihnen genannten Unternehmen steht unter dem Vorbehalt der amerikanischen Kartellbehörden. Ob die Genehmigung erfolgt – und, wenn ja, mit welchen Auflagen –, ist heute noch nicht beurteilbar. Insofern sind auch Auswirkungen noch nicht wirklich beurteilbar. Generell wird sich sagen lassen, daß sowohl für kleine Multimediaunternehmen in Hamburg als auch anderenorts davon auszugehen ist, daß sich der Wettbewerb insofern weiter zuspitzen wird, als sich einerseits sehr große Unternehmen zusammenschließen werden – ob nun diese oder andere – und andererseits im Hinblick auf die wachsenden Anforderungen der Kunden sich die kleinen Unternehmen zusehends der Anforderung gegenübersehen werden, Netzwerke zu bilden, um umfassenden Servicebedarfen Rechnung zu tragen.
Zur Frage 2 gilt zunächst derselbe Vorbehalt. Da die Fusion noch nicht stattgefunden hat, sind reale Auswirkungen noch nicht beurteilbar. Ich will aber in diesem Zusammenhang erwähnen, daß ich gerade heute morgen zusammen mit dem Investor den geplanten Neubau in Hamburg für Warner Music vorgestellt habe. Es handelt sich um ein Unternehmen im Time-Warner-Konzern – in Hamburg hat es etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, das sich mit Musik beschäftigt. In diesem Bereich ist in Hamburg eine langfristige Bindung ebenso vorgesehen, wie es vor wenigen Monaten mit dem Bereich von Warner gelungen ist, der sich auf Kampnagel mit Video- und Filmverleih beschäftigt, so daß es absehbarerweise keine negativen Standortauswirkungen für Hamburg gibt. Aber dies muß man mit allem Vorbehalt sagen, denn Veränderungen in der Gesellschaf
terstruktur können gleichsam über Nacht Standortfolgen haben, die nicht im vorhinein prognostizierbar sind.
Es gab nach dieser großen Fusion neben viel Freude bei einigen Anlegern auch viel Kritik. Man spricht von einer aufkommenden Mediendiktatur, wenn sich zwei so große Unternehmen zusammenschließen. Vor dem Hintergrund kam die Diskussion auf – Sie erwähnten das schon –, das amerikanische Kartellamt prüft, die EU auch.