So ist es auch zu begrüßen – das haben Sie nämlich nicht gesagt –, daß der Senat mit seiner Antwort deutlich gemacht hat, daß ein nicht unerheblicher Teil der Sachbearbeiter in eine A12-Position gehoben worden ist; es sind immerhin sechs Planstellen. Damit knüpft der Senat übrigens an Forderungen der politischen Debatte der letzten Legislaturperiode an, in der wir als GAL-Fraktion eine Perspektive für qualifizierte Sachbearbeiter angemahnt hatten, um damit die Attraktivität für polizeiinterne, aber auch für außenstehende Bewerber zu erhöhen. Wenn letztlich alle nach A12 und vielleicht auch nach A 13 bezahlt werden, schließt das nicht aus, daß der eine oder andere Beamte möglicherweise ein alternatives lukratives Angebot von außen annimmt.
An dieser Problematik knüpft sich aber die Frage an, ob es überhaupt zwingend erforderlich und richtig ist, für alle erdenklichen Fachfragen rundum ausgebildete Fachleute vorzuhalten. Das ist sehr kostenintensiv, weil entsprechende Weiterbildungen zu finanzieren sind, wie es auch aus der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage von Frau Thomas hervorgeht. Immerhin müssen 29 000 DM pro Be
amter aufgewendet werden – und hinzu kommen noch die anderen Zahlen –, so daß wir auf 35 000 DM kommen, die Frau Thomas genannt hat. Diese Zusatzausbildung kommt noch zusätzlich zur Polizeiausbildung hinzu, die für jeden Polizeibeamten aufgewendet wird. Damit belaufen sich die Gesamtkosten bei 50 ausgebildeten Beamten, bei Zugrundelegung der 29 000 DM, auf 1,5 Millionen DM.
Die Wahrheit liegt, wie ich meine, wie so häufig in der Mitte. Wir brauchen in der Tat einigermaßen gut ausgebildete Beamte, die diese komplizierte Rechtsmaterie beherrschen, die aber auch wissen, wann sie Hilfe von außen in Anspruch nehmen müssen. Dies kann in der Regel durch in Auftrag gegebene Gutachten erfolgen oder durch gute Kontakte zu außenstehenden Fachleuten; ich weiß, daß das bei der Wasserschutzpolizei regelmäßig erfolgt. Mir ist zum Beispiel von der Verbraucher-Zentrale in Berlin bekannt, daß es funktioniert, und ich glaube, daß es nach Hamburg auch Kontakte gibt. Dies ist allemal ressourcenschonender und erfüllt letztlich den gleichen Zweck.
Mit 85 Stellen scheint das LKA 5 relativ gut ausgestattet zu sein. Allerdings wird man das möglicherweise relativieren müssen, wenn man sich vor Augen hält, daß die Innenbehörde beispielsweise auch die Schleuserkriminalität als Wirtschaftskriminalität bezeichnet. Ich will hier und heute nicht darauf eingehen, ob diese Zuordnung richtig ist. Die Begründung der Behörde kann man im Polizeibericht 1997 nachlesen. Das LKA 5 liegt mit 1,5 fremdgenutzten Stellen im Rahmen des Üblichen, wenn nicht sogar noch besser als andere Dienststellen.
Die Große Anfrage beschäftigt sich mit der Stellensituation der Wirtschaftskriminalisten, leider weniger mit der Wirtschaftskriminalität selbst. So muß die Debatte an der Oberfläche bleiben. Es stellt sich nämlich auch die Frage, ob allein der repressive Ansatz hilfreich ist oder ob unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht förmlich zum Betrug einladen. Die aktuelle Debatte um den Parteispendenskandal ist da besonders lehrreich. Ich glaube kaum, daß mehr Wirtschaftskriminalisten in den Bundesländern hätten verhindern können, daß einige ehrenwerte Politiker jahrelang Schwarzgelder zwischen dem In- und Ausland hinund hertransferieren konnten. Erst jetzt, so konnten wir heute der Presse entnehmen, hat die hessische Staatsanwaltschaft auch die wirtschaftskriminalistische Prüfstelle des Landeskriminalamtes eingeschaltet. Letztlich geht es auch darum, strukturell bedingte Schlupflöcher zu schließen und die Lukrativität bestimmter Delikte zu minimieren.
So ist das. Nur manchmal werden kriminelle Delikte einfach nicht erkannt, weil die Struktur so angelegt ist, daß man Schlupflöcher findet; das ist das Problem. Es gibt die Möglichkeit, das entsprechend zu tarnen.
Wir müssen uns in nächster Zeit noch intensiver mit den Auswirkungen von Wirtschaftskriminalität auseinandersetzen, nicht zuletzt auch wegen des immensen volkswirtschaftlichen Schadens, der regelmäßig durch sogenannte Weiße-Kragen-Kriminalität angerichtet wird. Die Große Anfrage der CDU bietet einen Einstieg in die Debatte, aber leider wenig Ansatzpunkte für die Lösung des Problems. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade vorgestern hat das Dezernat Wirtschaftskriminalität einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, Schleusungskriminalität und illegale Beschäftigung erzielt. Es gab eine Aktion gegen eine Gruppe von ägyptischen Staatsangehörigen. Dabei haben wir die ganze Bande festgenommen, alle Haupttäter und Tatverdächtigen, und zugleich 16 illegal Beschäftigte. Wir haben eine Fälscherwerkstatt ausgehoben. Die Polizei hat umfangreiches Beweissicherungsmaterial sichergestellt. Ich denke, dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Außerdem ist es der jüngste Erfolg der Dienststelle, Frau Thomas, die Sie mittelbar in ihrer Effizienz in Frage stellen.
Wir sollten ganz im Gegenteil den Mitarbeitern, die in diesem Bereich Dienst tun, unseren Dank aussprechen. Ich glaube, sie haben es mehr als verdient, insbesondere Herr Kriminaldirektor Heerdt mit seinen Männern, die mit vollem Engagement vorgehen.
Ferner ist erwähnenswert, daß diese Dienststelle nicht für sich allein steht, sondern mit dem Zoll zusammenarbeitet, mit der Arbeitsverwaltung und selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft. Das sind neue, sehr moderne Ansätze, die die CDU offenbar nicht wahrnehmen kann. Statt dessen verstrickt sie sich – im Sinne von Polizeiverwaltung statt Innenpolitik –, in kleinkariertem Karo zu denken, und stellt sozusagen Kleinstfragen. Da Sie die Praxis des Senats kritisiert haben, Frau Thomas, ist zu sagen, daß sich der Senat große Mühe in der Beantwortung von Anfragen gibt. Wenn Sie aber im vorigen Jahr eine Kleine Anfrage gestellt haben, die beantwortet wurde, und danach eine Große Anfrage mit teilweise denselben Fragen stellen, dann dürfen Sie nicht überrascht sein, daß dieselben Fragen die gleichen Antworten bekommen. Insofern kann ich diese Sache so leider nicht akzeptieren. Wir nehmen Ihre Fragen durchaus ernst und antworten nach bestem Wissen.
Der Erfolg Hamburgs als Wirtschaftsmetropole hat eine Schattenseite, darüber ist gestern gerade diskutiert worden. Hamburg bietet eine sehr günstige Tatgelegenheitsstruktur für Wirtschaftskriminalität. Herr Mahr hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftskriminalität tatsächlich nur 1 Prozent umfaßt, wenn man einmal die Kriminalstatistik des Jahres 1998 zugrunde legt. Die volkswirtschaftlichen Schäden, egal welche Prozentsätze man nennt, sind immens hoch. Das läßt sich auch erklären. Als Standort haben wir zunächst einmal ohnehin schon traditionell die Möglichkeiten für Wirtschaftskriminelle. Hinzu kommt die Globalisierung, die Öffnung der Grenzen, die zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, und es gibt auch Entwicklungen, die uns Sorge machen, nämlich die Verknüpfung mit der organisierten Kriminalität. Hierbei spielt die Korruption oft eine Rolle. Daß die nicht nur volkswirtschaftlich schädlich ist, sondern auch demokratiegefährdend wirkt, ist uns allen klar. Daher erklärt sich die Einrichtung des Dezernats Interne Ermittlungen.
Frau Thomas, wenn Sie Ihre Kleine Anfrage zugrunde legen, ist dieser Bereich mit abgefragt. Denn dort sind auch Beamte tätig, die wirtschaftskriminalistisch ausgebildet sind. Das Gleiche gilt für LKA 7 mit seinem Bereich Finanzermittlung und Hehlerei.
Meine Damen und Herren, die Kripo leistet in Hamburg in der Tat im Bereich der Wirtschaftskriminalität eine hoch
qualifizierte Arbeit. Deshalb fördern wir gerade den Bereich LKA 5, Frau Thomas. Ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist. Im vergangenen Jahr sind von 13 Stellen, die im Bereich des Landeskriminalamtes neu bewertet wurden, allein sieben im Bereich des LKA 5 angehoben worden. Wir arbeiten, wie Sie daran ermessen können, an einer Verbesserung der Struktur; das kostet Zeit und auch Geld.
Wir haben eine ausgesprochen aufwendige Ausbildung vorgesehen. Wir haben Lehrgänge für diese Spezialausbildung mit einer Gesamtdauer von 21 Wochen, die unsere Leute hoch qualifizieren. Neben der Ausbildung steht eine Fortbildung, bei der wir uns um Aktualität bemühen. So wird zur Zeit gerade ein Lehrgang gegen Kriminalität im Internet konzipiert. Aus diesen wenigen Bemerkungen spricht, daß wir diesem Bereich, Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, eine hohe Priorität beimessen, und das wird auch so bleiben.
Ferner möchte ich auf einen weiteren Deliktsbereich eingehen, den Kreditvermittlungsbetrug; Herr Mahr hat ihn erwähnt. Dort haben wir im letzten Jahr drei Großverfahren mit 23 300 Einzeltaten aufgeklärt. Ich sehe das mit einem weinenden und einem lachenden Auge; das weinende besteht darin, daß ich sehe, wie eine solche Zahl die Kriminalitätsstatistik des Jahres 1999 belasten wird. Das wird Herrn Vahldieck dazu veranlassen, zu sagen: Oh, wie hoch ist doch die Kriminalität!
Ich sehe es aber eher mit einem lachenden Auge, denn wir arbeiten nicht für die Statistik, sondern gegen die Kriminalität in unserer Stadt, und da ist gerade dieser Bereich ein wirklicher Aufklärungserfolg, den wir entsprechend herausstellen müssen.
Wir haben beim Kreditvermittlungsbetrug wirkliche Erfolge. Diese Ermittlungserfolge ziehen empfindliche Strafen nach sich, und wir gehen davon aus, daß unsere Aktivitäten inzwischen auch abschreckend wirken. Gleichwohl bleiben wir, gerade was diesen Bereich angeht, wachsam. Wir wissen, daß Schleusung, Arbeitsmarktdelikte, Internetkriminalität, Anlagebetrug und Warenterminbetrug Delikte sind, die mit größtem Schaden wirken. Wir müssen entschieden darauf achten, daß wir immer die neuesten Entwicklungen mitbekommen. Herr Mahr hat zu Recht darauf hingewiesen, daß man immer darauf achten muß, wie Gesetze wirken. Wir müssen also „up to date“ sein, um auch auf neue Kriminalitätsformen reagieren zu können.
Bei allen Belastungen, die wir im siebten Jahr der Konsolidierungspolitik zu verkraften haben, ist die Hamburger Polizei im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, wie ich meine, gut gerüstet und, das finde ich besonders wichtig, hochmotiviert. – Vielen Dank.
Eigentlich dachte ich, mich nicht an der Debatte beteiligen zu müssen. Aber nachdem Herr Wrocklage seinen Beitrag damit begann, als besonderen Erfolg hervorzuheben, 18 afghanische Menschen – wie haben Sie es genannt – ausgehoben zu haben
Ägypter –, muß ich doch noch etwas dazu sagen. Mittlerweile müßten alle Verantwortlichen dieser Stadt, alle Men
schen in der Bürgerschaft gelernt haben, daß deutsche oder auch nichtdeutsche illegal Beschäftigte, Schwarzarbeiterinnen nicht von krimineller Energie getrieben werden oder Teil der Mafia sind, sondern Ergebnis des Armutsgefälles in Westeuropa, aber auch in diesem Land, in dieser Stadt, wo für viele Menschen das, was sie dort verdienen können, ein Teil der Überlebensstrategie ist.
Ich entschuldige damit kein Sozialdumping, aber diese Form der Beschäftigung ist auf die rechtlose Stellung dieser Menschen auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen, und sie ist auf das Streben der Unternehmer nach Extraprofiten zurückzuführen.
Den Menschen muß eine Rechtsstellung gegenüber den Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt eingeräumt werden. Bis vor kurzem war es noch Konsens – vielleicht wird es das mal wieder sein –, daß Paragraph 19 Arbeitsförderungsgesetz, der die meisten von Arbeit ausschließt, geändert werden muß, um den Menschen die Rechtsstellung zurückzugeben. Das ist auch ein wichtiger Teil, wenn man die sogenannte Wirtschaftskriminalität bekämpfen will, denn das richtet sich an die Unternehmer, denen man ihre Extraprofite damit unmöglich macht. – Danke.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Große Anfrage 16/3493 besprochen.
Kommen wir zum Tagesordnungspunkt 35, Antrag der SPD zur Einrichtung einer Kammer für Psychotherapeuten.
[Antrag der Fraktion der SPD: Einrichtung einer Kammer für Psychotherapeuten in Hamburg – Drucksache 16/3712 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst bedauere ich es sehr, daß bei einem so spannenden Thema so wenig Abgeordnete im Raum sind; aber kommen wir zur Sache.
Das ist richtig. – Das Psychotherapeutengesetz, das am 1.Januar 1999 in Kraft getreten ist, empfiehlt den Bundesländern die Einrichtung einer Psychotherapeutenkammer. Die Kammergesetzgebung hierfür ist grundsätzlich Ländersache. Da die Berufszugangsregelungen für die psychologischen Psychotherapeuten bereits durch das Gesetz des Bundes geregelt sind, bleibt den Ländern die Regelung und die Aufsicht über die Berufsausübung. Diese Aufgabe ist bei vergleichbaren anderen Heilberufen durch Kammern gelöst. Aus diesem Grunde hält die SPD-Fraktion auch die Gründung einer Psychotherapeutenkammer für sinnvoll. Die Aufgaben und Organisationsstrukturen werden durch ein Gesetz geregelt.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag heute den Senat auf, möglichst noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einrichtung einer Psychotherapeutenkammer vorsieht. Andere Bundesländer sind uns in diesem
Punkt voraus. Berlin, Bremen und Niedersachsen haben schon im letzten Jahr Gesetzentwürfe verabschiedet, Nordrhein-Westfalen wird in diesen Wochen ein solches Gesetz einbringen, so daß in diesen Bundesländern der Einrichtung einer Kammer nichts mehr im Wege steht.