Nach dem EU-Recht steht ein Beschwerderecht gegen die Antwerpener Praxis nur den Betroffenen, in diesem Fall den Hamburger Schleppreedereien und der Bundesregierung, zu, nicht jedoch Hamburg.Es ist und wäre damit vorrangig Aufgabe der Schleppreedereien, die im Hafen von Antwerpen dann tätig werden wollen, geeignete Maßnahmen – auch rechtlicher Art – zu ergreifen, um sich den Marktzugang zu eröffnen. Unabhängig von dieser Regelung hat die Wirtschaftsbehörde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen auf die Antwerpener Praxis hin angesprochen. Wir haben sie darüber unterrichtet und um Prüfung gebeten, ob das Bundesministerium sich unserer Auffassung anschließt, daß diese Praxis mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren ist.
Ist dem Senat bekannt, ob die hamburgischen Schlepperreedereien gegebenenfalls für die Zukunft ein Klage- oder Beschwerdeverfahren erwägen?
Herr Abgeordneter, derzeit ist eine Klage bisher nicht anhängig gemacht worden. Ob und in welchem Umfange die Reedereien dieses erwägen, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend bekannt.
Antwerpen hat eine besondere Regelung hinsichtlich der Schlepperleistungen. Der Antwerpener Hafen – ich muß da ein bißchen ausführen – besteht aus einem abgeschleusten Hafenteil und einem tidezugänglichen Teil. In dem abgeschleusten Hafenteil dürfen Schleppleistungen nur von der Hafenbehörde erbracht werden.Das Argument, mit dem dieses Monopol begründet wird, ist, daß das Manövrieren und damit die Schleppleistungen im abgeschleusten Teil außerordentlich schwierig und gefahrträchtig sei. Diesem Argument vermögen wir uns nicht anzuschließen, denn, wenn in Hamburg die Schleppleistungen privaten Unternehmen zugänglich sind in einem Hafengebiet, das tideoffen ist, das über schwierige Strömungs- und Windverhältnisse verfügt, dann ist eigentlich nicht einzusehen, warum in einem abgeschleusten Hafenteil, wo zumindest die Strömungssituation völlig klar ist, Schleppleistungen mit dem Argument der Sicherheitserwägung nur einem bestimmten Monopolbereich zugänglich sein sollen. In dem tideoffenen Teil sind Schleppleistungen durch private Unternehmen zu erbringen. Hier gilt aber die Bedingung, daß diese Schleppleistungen mit belgischen Besatzungen, unter belgischem Tarifrecht zu erbringen sind. Auch diese Praxis halten wir für unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union.
Weitere Nachfragewünsche sehe ich nicht. Dann rufe ich die sechste Frage und somit die Abgeordnete Sudmann auf.
Für die vom Abriß bedrohten, städtebaulich und baugeschichtlich besonders wertvollen Landarbeiterhäuser in Wohldorf-Ohlstedt liegt den zuständigen Behörden seit längerer Zeit ein Erhaltungs- und Finanzierungskonzept vor.
Meine erste Frage: Welche offenen Fragen oder strittigen Punkte sind aus Sicht des Senats noch zu klären, damit eine schnelle Entscheidung fallen kann?
Meine zweite Frage:Welchen Stellenwert hat für den Senat das Ziel, Wohnraum für 27 Menschen und ein einmaliges historisches und städtebauliches Zeugnis Wohldorf-Ohlstedts zu erhalten, gegenüber dem Ziel, durch Abriß und Verkauf eine einmalige Einnahme in Höhe von circa 3 Millionen DM zu erzielen?
Frau Sudmann, die Schwierigkeit, die Sie in der ersten Frage ansprechen – welche offenen Fragen gibt es noch, welche strittigen Punkte liegen darin –, ist, daß es aus der Sicht der beteiligten Dienststellen noch kein realisierbares Erhaltungs- und Finanzierungskonzept gibt. Hintergrund ist, daß dort zehn Fachwerkhäuser stehen, die 1937 entstanden sind und in ihrem Ensemble schützenswert sind, wenn auch nicht im formellen Sinn. Ich kenne keine Dienststelle, die sich nicht für einen Erhalt aussprechen würde. Dies muß allerdings in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen geschehen, und dieser Rahmen ist nicht gefunden worden. Das von Ihnen offenbar angesprochene Konzept der Lawaetz-Stiftung weist eine solche Lösung nicht aus.
Zu der zweiten Frage, welchen Stellenwert das Ziel habe, Wohnraum zu erhalten, gegenüber dem Ziel, durch Abriß und Verkauf eine einmalige Einnahme zu erzielen, kann ich sagen: Für den Senat hat das Ziel, preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, einen sehr hohen Stellenwert, wie sich aus der Regierungserklärung und im übrigen auch aus dem Umfang der jedes Jahr auf Vorschlag des Senats von Ihnen beschlossenen Mittel für den Wohnungsbau ablesen läßt. Demgegenüber ist der Abriß eines Hauses kein Ziel des Senats. Er kann sich allenfalls ergeben als Ultima ratio, wenn die Erhaltung eines Hauses mit vertretbaren Mitteln nicht möglich ist.
Herr Staatsrat, Sie sagten, daß dies Ensemble nicht schützenswert ist.Wie ist es dann zu verstehen, daß dieses Gebiet unter einer baulichen Erhaltungsverordnung steht? Das ist aus meiner Sicht immer schützenswert.
Frau Sudmann, es gibt sicherlich Einigkeit darin, daß dies ein Ensemble ist, das den Charakter der dortigen Gegend besonders prägt und von daher auch im Rahmen einer Erhaltungsverordnung geschützt ist. Dies bedeutet aber lediglich, daß für den Abriß eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Diese Ge
bäude sind aber weder Baudenkmäler, noch stehen sie unter Denkmalschutz im formellen Sinn. Sie sind nicht eingetragen. Auch der Denkmalschutz würde dies gerne erhalten, wenn es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar wäre, hat aber selbst die Entscheidung getroffen, daß diese Erhaltung wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Frau Sudmann, die Häuser sind 1994 wieder an die Sprinkenhof AG zur Verpachtung und zur Verwaltung gekommen.Damals gab es schon einen Bericht über Baumängel aus dem zuständigen Bezirksamt. Die Sprinkenhof AG hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben, um diese Baumängel genau zu spezifizieren. Alle Häuser sind daraufhin außerordentlich sorgfältig auf alle Bauteile hin untersucht worden. Das Ergebnis war, daß eine Erhaltung nicht möglich war. Gleichwohl hat es keinen Abrißantrag gegeben, die Häuser stehen noch, wie Sie wissen, und es gibt nach wie vor das Bemühen um einen Erhalt dieser Häuser. Dieses Bemühen findet seinen Ausdruck darin, daß auf kommunaler Ebene in Form Runder Tische Wege gesucht werden, einen Erhalt wirtschaftlich vernünftig noch hinzubekommen. Dies ist bislang nicht gelungen. Der Diskussionsprozeß dauert an. Eine genaue Zeitangabe ist nicht möglich. Aus der Sicht der Finanzbehörde kann ich zumindest sagen, daß wir der Auffassung sind, den dortigen Bewohnern auf jeden Fall ein Auswohnen zu ermöglichen, und ständig danach suchen, sie dort in der Nähe mit Alternativen, mit anderem Wohnraum zu versorgen.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wir haben gerade mit Freude vernommen, daß auch der Senat der Auffassung ist, daß erhaltenswerte Häuser, wenn ein solides Finanzkonzept vorliegt, erhalten werden sollen.
Erstens:Wie bewertet der Senat die gestrige Entscheidung des Bauausschusses der Bezirksversammlung Mitte, Häuser in der Schanzenstraße ganz generell abzureißen, für die teilweise ein solides Finanzkonzept vorlag, was den Erhalt anbelangt.
Zweitens:Kann die CDU davon ausgehen, daß sich der Senat bei einem dieser Häuser, deren Erhalt ebenfalls als schützenswert festgestellt wurde, dafür einsetzen wird, daß auch dieses Haus in der Schanzenstraße erhalten bleibt?
Herr Abgeordneter, ich halte diese beiden Fragen nicht für zulässig, weil sie sich nicht mit dem Gegenstand der Frage Nummer 6 beschäftigen.
Weitere Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich nunmehr den Abgeordneten Scheurell mit der siebten Frage auf.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung im Februar und den veröffentlichten und unveröffentlichten Bemühungen zur Bewilligung von 16 ABM-Stellen für das Stadtteilcafé „Das Café“ in Steilshoop frage ich den Senat:
Zweitens: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, dieses wichtige Frauenbeschäftigungsprojekt und wichtige Kommunikationszentrum in Steilshoop zu erhalten?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Scheurell! Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, aber auch aus sozialpolitischen Gründen und insbesondere auch unter dem Aspekt, daß wir Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen in den Stadtteilen haben wollen, haben wir uns frühzeitig für den Erhalt dieses Projektes eingesetzt. Ich kann Ihnen mitteilen, daß das Arbeitsamt, das für die Stellengewährung zuständig ist, ab 1. März die Stellen weiter bewilligt hat, das heißt, das Projekt kann weiter laufen, allerdings mit einigen Auflagen. Hierzu bestehen aber von seiten des Trägers Bedenken wegen der Praktikabilität.Wir sind deshalb bestrebt, eine vernünftige Regelung zu finden, daß auf der einen Seite das Projekt so weiterlaufen kann wie bisher, aber auf der anderen Seite auch die Kriterien des Arbeitsamtes erfüllt werden. Ich bin sicher, daß wir es erreichen können, daß neben der Erhaltung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch die Möglichkeiten des Cafés in Steilshoop in der Weise eröffnet werden, daß diejenigen, die es in Anspruch nehmen sollen, es auch weiterhin in Anspruch nehmen können, ohne bürokratische Hemmnisse.
Gibt es ein längerfristiges Konzept des Senats für Alternativlösungen, daß man nicht alle Jahre wieder vor dem gleichen Problem stehen könnte? Gibt es längerfristige Planungen über Alternativlösungen, die dem Senat vorliegen?
Herr Abgeordneter Scheurell, dieses Projekt ist vor allen Dingen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgestattet. Diese werden jährlich zugewiesen, das heißt, es ist insbesondere auch von dem Umfang der dem Arbeitsamt für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel abhängig. Gleichwohl haben wir gemeinsam mit dem Träger und dem Arbeitsamt verabredet, daß wir längerfristige Perspektiven aufzeigen wollen. Wir sind deshalb übereingekommen, daß der Träger dieses Cafés gemeinsam mit dem Arbeitsamt und der Behörde, die ja die Kofinanzierung dieser Stellen vornimmt, bis zum Sommer dieses Jahres ein Konzept vorlegt, das auch eine längerfristige Perspektive dieses Cafés in Steilshoop ermöglicht und damit letztlich Planungssicherheit für den Träger, aber auch für die Beschäftigten dort ermöglicht wird.
Frau Roth, können Sie bestätigen, daß die Auflagen des Arbeitsamtes nach meinen Informationen vor allen Dingen aus zwei Punkten bestehen:
Erstens, daß ständig kontrolliert werden soll, ob diejenigen, die das Café benutzen, Sozialhilfeempfänger – also sozialbedürftig – sind, und daß diese Kontrolle die Aufgabe des Cafés sein soll?
Frau Senatorin Roth, damit hätten Sie zwei Fragen, wenn auch sehr geschickt als eine formuliert. Aber es handelt sich wirklich um zwei völlig unterschiedliche Gegenstände, die Frau Senatorin Roth beantworten wird.
Herr Präsident! Herr Hackbusch, zu Ihrer ersten Frage. Es ist richtig, daß die Auflage des Arbeitsamtes bezüglich der Zugangskontrolle eine entscheidende war, damit dieses Projekt überhaupt weiter fortgeführt werden kann. Ich teile die Auffassung des Arbeitsamtes ausdrücklich, weil wir sonst in bezug auf alle Dienstleistungsprojekte – aus meiner Sicht zu Recht – das Thema der Wettbewerbsverzerrung hätten.Deshalb bin ich mit dem Träger übereingekommen, daß diese Zugangskontrolle notwendig ist, um anderen Ansiedlern, die zum Beispiel Selbständige sind und ähnliche Dienstleistungen anbieten wollen, nicht das Argument zu geben, daß es sich hierbei um eine Wettbewerbsverzerrung, das heißt im Grunde eine Subventionierung, handelt. Insofern teile ich die Auflage des Arbeitsamtes, weil wir daran interessiert sind, daß in dem Bereich der Dienstleistungen Projekte angeboten werden, aber gleichwohl diese Projekte nicht dazu beitragen, daß andere Projekte, die selbständig durchgeführt werden, nicht konkurrenzfähig sind. Das ist auch unsere Auffassung.